fahren mit falscher Fahrerkarte

Hallo zusammen,

hat jemand eine Ahnung wie hoch die Strafe ist , wenn man in Norwegen beim Fahren mit falscher Fahrerkarte erwischt wird?
Ich weiß, macht man alles nicht und ist nicht ok, aber nun ist es passiert und im Internet kann ich dazu nichts finden.

Danke schon mal.

Beste Antwort im Thema

Ist das "Familienmitglied" auf die Fahrerkarte angewiesen?

Wenn ja, dann kann er jetzt mal längere Zeit Urlaub machen oder Transporter fahren gehen. Behörden arbeiten langsam, das kann noch ein paar Wochen oder Monate dauern, besonders aus dem Ausland. Und die beschlagnahmte Fahrerkarte geht nicht umgehend per Post zum Besitzer zurück.

600 Euro für vorsätzliche Urkundenfälschung halte ich für sehr niedrig angesetzt. Aber einfach mal überraschen lassen, vielleicht liegt der Brief unterm Weihnachtsbaum, die Überraschung ist sicher garantiert.

Und ich persönlich hoffe NICHT, dass diejenigen mit einem Blauen Auge davonkommen, auf solche Leute gehört richtig draufgeklopft, weil sonst merken die sichs nie. Die meisten anderen fahren konform, und mutmaßliche Gesetzesmissachter soll man mit einem blauen Auge davonkommen lassen?

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Zitat:

Original geschrieben von kosarg



Zitat:

Original geschrieben von Monolist


hallo zusammen, das ihr alle mal bescheid wisst!!! Mir selbst so ergangen.

fahren mit falschen (fremder) Fahrerkarte: und zwar 14 tage lang in deutschland.
14 x € 250.- an das landratsamt (anzeige erfolgt automatisch)
strafanzeige
urteil 90 tagessätze zu a € 60.- ~ € 5400.-
5 jahre bewährung (vorbestraft)
und wenn das alles bezahlt ist kommt die Führerscheinstelle. 9 Monate fahrverbot.
so ich hoffe ihr kennt euch jetzt aus.
allzeit gute fahrt

Meine Frage: wie konnten die 14 Tagen beweisen?? (ok. den aktuellen Tag beim erwischen,aber die andere?
UND was ist mit dem Inhaber der Karte passiert?

Bewiesen wird das druch auslesen des Massenspeichers des digitalen Tachografen. Dazu ist der Unternehmer alle drei Monate verpflichtet. Er muss die Daten 1 Jahr aufbewahren. Dazu findet ein Verwaltungsverfahren statt, das eine Prüfung der Räumlichkeiten im Verkehrsunternehmen beinhalten kann.

Mit der Bestrafung des Fahrers und des Inhabers der Fahrerkarte ist es nicht zu Ende.

Das dicke Ende kommt für den Unternehmer, denn der ist seine Güterkraftverkehrsgenehmigung los. Und da er die Pflicht hat, die Daten der Fahrerkarten und des Massenspeichers des LKW auszulesen und zu prüfen, wird man ihm vorhalten, dass er von der Benutzung der Fahrerkarte erfahren hat, weil es feststellbar ist, wenn da ein Name im Massenspeicher auftaucht, der kein Mitarbeiter der Firma ist.

Die EU-Verordnung nennt sieben schwerste Verstöße, die nach einer Verurteilung des Güterkraftverkehrsunternehmer (Seit Ende 2010 der Verkehrsleiter) in der Regel zu einer Aberkennung der Zuverlässigkeit führen. Dann gibt er alle seine Genehmigungen zurück und macht den Laden zu.

Hier ist mal aufgelistet, was die Fachleute als die "7 Todsünden des Güterkraftverkehrsunternehmers" bezeichnen, wenn diese Tatbestände zulässt oder anordnet:

- Fahrtenschreiber und/oder Geschwindigkeitsbegrenzer fehlt, Manipulation dieser Geräte ond der Daten daraus.
- Überschreitung der Höchstlenkzeiten in der Woche/Doppelwoche ab 25 Prozent, der Tageslenkzeit ab 50 Prozent (ohne Pause/ununterbrochene Ruhezeit von 4,5 Stunden)
- Kein gültiger Nachweis der technischen Überwachung. Stilllegung des Lkw wegen Mängeln an Bremssystem, Lenkanlage, Rädern und Reifen, Federung oder Fahrgestell.
- Stilllegung des Lkw wegen des Transports verbotener gefährlicher Güter oder fehlender Gefahrgutkennzeichnung.
- Gütertransport ohne gültigen Führerschein oder ohne gültige Gemeinschaftslizenz.
- Verwendung einer gefälschten oder fremden Fahrerkarte.
- Überladung eines Lkw (zGG über zwölf Tonnen) ab 20 Prozent der zulässigen Gesamtmasse.

Also wenn ich richtig alles verstehe, kann ALLES kommen, muß aber nicht.

Klar ist: jemand der 14 Tage lang (angeblich beweisslich) mit falsche Karte rumgefahren ist hat vielmehr Probleme als jemand (im Ausland) bischen die Ruhezeit "nachgebessert hat"....

Übertreibungen gab´s (angeblich) auch mit 20tsd in Italien (Hallo??? nich mal das ganze LKW hat so ein Wert auch wenn´s beschlangnammt wird...)

in Frankreich Haft!!! 😕
Vielleicht woanders Exekutionen!? und Folter? 😰

Auf jeden Fall die Gesetze kennen wir Alle. Die Frage ist was passiert in "normallen" Fall, und nicht was passieren kann... oder anders formuliert ob jemand selbst so ein Problem hatte, und wie es ausgegangen ist.

@lumana, @monolist : Danke für die Infos..

@Toyota : Die Massespeicher sagt uns das "jemand" gafahren ist , ein anderer Fahrer , ein Familienmitglied etc... aber ob er TATSÄCHLICH gefahren ist, das kann kein Mensch sagen...

Zitat:

Original geschrieben von kosarg


Also wenn ich richtig alles verstehe, kann ALLES kommen, muß aber nicht.

Klar ist: jemand der 14 Tage lang (angeblich beweisslich) mit falsche Karte rumgefahren ist hat vielmehr Probleme als jemand (im Ausland) bischen die Ruhezeit "nachgebessert hat"....

Fakt ist, dass es Dokumentenfälschung ist, und das ist dann egal, ob ein bisschen "die Ruhezeit nachgebessert" wurde, oder 3 Monate auf der Karte des verstorbenen Kollegen gefahren wurde. Das Ergebnis ist das selbe: Strafantrag mit mindestens 90 Tagessätzen. Und du kannst sicher, dass es kommt, und nicht nur ... es könnte...

Zitat:

Übertreibungen gab´s (angeblich) auch mit 20tsd in Italien (Hallo??? nich mal das ganze LKW hat so ein Wert auch wenn´s beschlangnammt wird...)

in Frankreich Haft!!! 😕
Vielleicht woanders Exekutionen!? und Folter? 😰

Du scheinst die Bußgeldsätze in Deutschland nicht zu kennen: da zahlt der Fahrer pro Tag 250,00 € bis zu maximal 5.000 € und der Unternehmer pro Tag 500 € bis maximal 25.000 € pro Mitarbeiter!!! Und ich wette, das wird dann bei einem Unternehmer, der so etwas duldet, anordnet oder nichts dagegen tut, mit der Betriebsschließung enden (Im Letzten Jahr wurde in Hessen nach intensivst- Betriebsprüfung ein Transportuntenehmen mit 35 LKW radikal zu gemacht. Die Geschäftsführer und der Inhaber wurden zu einer Buße von ca. 1,35 Mio. € verdonnert.

Zitat:

Auf jeden Fall die Gesetze kennen wir Alle. Die Frage ist was passiert in "normallen" Fall, und nicht was passieren kann... oder anders formuliert ob jemand selbst so ein Problem hatte, und wie es ausgegangen ist.

Das ist zwischenzeitlich der normale Fall. Es gibt mittlerweile ein EDV-geführtes Register beim BAG, auf das sie Kontrollbeamten online zugreifen, um sich die Schäfchen heraus zu picken, die schon häufiger aufgefallen sind und wo deshalb die Chancen höher sind, etwas mehr Geld einzunehmen.

Zitat:

@Toyota : Die Massespeicher sagt uns das "jemand" gafahren ist , ein anderer Fahrer , ein Familienmitglied etc... aber ob er TATSÄCHLICH gefahren ist, das kann kein Mensch sagen...

Der Unternehmer weiß, wer bei ihm auf der Lohnliste steht. Und die Betriebsprpfung macht es deutlich. Immer dran denken, es wird dann ganz heiß, wenn eine Karte im Schacht ist, auf der andere Daten stehen, als zum Fahrer passen.

Man hat schon den nächsten Schritt eingeläutet, um solche Misbräuche zu verhindern. In naher Zukünft werden die Fahrerkarten abgeschafft und der Chip kommt mit auf den Führerschein. Dann wird es richtig lustig! Mal sehen, ob dann der ander Fahrer oder ein Familienmitglied daheim sitzen bleibt, weil sie den Führerschein ausgeliehen haben ;-)

Zitat:

In naher Zukünft werden die Fahrerkarten abgeschafft und der Chip kommt mit auf den Führerschein. Dann wird es richtig lustig! Mal sehen, ob dann der ander Fahrer oder ein Familienmitglied daheim sitzen bleibt, weil sie den Führerschein ausgeliehen haben

Das wird bestimmt lustig... Vielleicht sogar ist besser so!

Zitat:

Letzten Jahr wurde in Hessen nach intensivst- Betriebsprüfung ein Transportuntenehmen mit 35 LKW radikal zu gemacht. Die Geschäftsführer und der Inhaber wurden zu einer Buße von ca. 1,35 Mio. € verdonnert.

Habe ich auch gelesen... Allerdings steht immernoch nicht fest ob der Betrag tatsächlich einkassiert wird....oder ob überhaupt das ganzes so sein wird. Selbst die "Rechtler" streiten sich über den Fall!

Wie auf immer auf Eins kann man sich einigen: Finger Weg von fremden Karten!

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Aus aktuellem Anlass:

www.presseportal.de/.../...r-lenkzeitverstoesse-kraftfahrer-fahren-mit

Zitat:

Original geschrieben von Agroliner



Zitat:

Original geschrieben von Maxh1804


Ich weis nur das wenn man in Deutschland mit falscher Fahrerkarte angehalten wird das das 600 € kostet und 5 oder 6 punkte gibt ich weis nicht mehr genau, weil das Urkundenfälschung ist. Mein Vater hatte da letztens den fall in seiner Spedition
Wieso Punkte???Wüßte nicht warum man dafür Punke bekommt?ich denke man verstößt gegen Sozialvoschriften?

Man verstößt gegen Sozialvorschriften die du mit deinem KFZ im öffentlichem Straßenverkehr begangen hast...

Zitat:

Original geschrieben von Dieter Sierra Leone



Zitat:

Original geschrieben von Agroliner


Wieso Punkte???Wüßte nicht warum man dafür Punke bekommt?ich denke man verstößt gegen Sozialvoschriften?
Man verstößt gegen Sozialvorschriften die du mit deinem KFZ im öffentlichem Straßenverkehr begangen hast...

Das ist unzutreffend. Für Verstöße gegen die EG-Sozialvorschriften gibt es definitv keine Punkte. Diese Sachen stehen nicht im Busgeldkatalog, sind auch keine Verstöße gegen die STVO (nur für die gibt es Punkte). Die Rechtgrundlage dafür ist das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung.

Die Bußgelder werden auch nicht von den Bußgeldstellen verhängt, sondern den Ämtern für Arbeitsschutz und -sicherheit (je nach Bundesland auch vom Gewerbeaufsichtsamt).

... guckst du hier: " http://www.gesetze-im-internet.de/.../gesamt.pdf" (§§ 8, 8a und 9)
... und hier: "http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/index.html" (Abschmnitt 8 ab § 21)

Und das Fahren mit falscher Fahrerkarte ist da nicht aufgeführt, weil es wegen Verfälschung von technischen Aufzeichnungen und Urkunden kein Bußgeldtatbestand sondern Straftatbestand ist.

Ich hol das Ganze noch mal hoch. Stellenweise kursieren ja hier die wildesten Theorien.
Fahren mit falscher Fahrerkarte ist ein Urkundendelikt. Es ist doch aber tateinheitlich begangen mit den anderen Verstößen ( Lenkzeit usw.) .Wie kann jetzt jemand wegen einer Straftat im strafprozessualem Sinn noch mit einem Bußgeldverfahren überzogen werden. Das wäre eine unzulässige Doppelbestrafung.
Insofern verstehe ich das nicht.

Das hat Transportcampus doch schon oben gut erklärt. Außerdem bekommt auch noch der Jenige, der die Karte zur Verfügung gestellt hat einen verbraten, wenn er die Karte nicht als verloren oder gestohlen gemeldet hat.

Nein hat er nicht. Man kann nicht wegen ein und der selben Tat ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren bekommen. Entweder oder.

Zitat:

Original geschrieben von RAKrins


Nein hat er nicht. Man kann nicht wegen ein und der selben Tat ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren bekommen. Entweder oder.

Wieso denn eine Tat? Es liegen doch 2 Taten vor, die von 2 Unterschiedlichen Behörden geahndet werden.

Nein, es liegt im strafprozessualem Sinn eine Tat vor, also ein natürliches Handlungsgeschehen. Man kann mit dieser einen Tat mehrere Strafvorschriften bzw Bußgeldvorschriften verletzen. Diese werden dann in einem Verfahren abgeurteilt und es wird Tateinheit angenommen.
Man kann aber nicht kumulativ mit 2 oder mehreren Vergahren bestraft werden.
Beispiel :
Du fährst mit Deinem PKW unter Alkoholeinfluss und kollidierst an einem unbeschränktem Bahnübergang mit einem Zug. Das Andreaskreuz hat ein rotes Lichtsignal.
Du hast mit dieser einheitlichen Tat diverse Strafnormen und Bussgeldnormen verletzt.
Du wirst mit Sicherheit ein Strafverfahren bekommen.
Du kannst jetzt aber nicht nebenher noch ein Bußgeldverfahren bekommen weil Du nebenher vielleicht nachweislich nicht angehalten hast am roten Kreuz oder zb nachweislich nicht angeschnallt warst oder telefoniert hast.
Das geht nicht.

Zitat:

Original geschrieben von RAKrins


Nein hat er nicht. Man kann nicht wegen ein und der selben Tat ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren bekommen. Entweder oder.

Du hast Recht, wenn es um "Tateinheit" geht. Geht es aber hier nicht. Es handelt sich hier um "Tatmehrheit"; und dann wird jeder Verstoß einzeln beurteilt. (Lies mal Abs. 4 ab Seite 7 in unten stehendem Link).

Urkundenfälschung dürfte ein Straftatbestand nach dem § 267 Strafgesetzbuch sein. Wenn jemand eine andere Fahrerkarte benutzt ist es keine Urkundenfälschung, denn er hat ja nichts verändert an der Karte.

Eine unberechtigt benutzten Karte stellt ein Verstoß nach dem Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht dar.
Danach nach dem dürfte der Fahrer (nicht der Inhaber) einen Verstoß begangen haben. Dafür gibt es, wer... "eine andere Fahrerkarte benutzt. - Je 24-Stunden-Zeitraum (FPersVO und EG-VO 3821/85 Artikel 14 Abs. 4 Buchstabe a Unterabsatz 3 Satz 2 oder 3 § 23 Abs. 2 Nr. 4) ein Bußgeld von 250,- €. Es wird hier also schon jeder 24-Stundenzeitreum als einen eigener Verstoß angesehen. (=Tatmehrheit) Hier dürften das bei z.B. einer Woche 1.250 € sein und darf sich auf den gesamten 28 Tagezeitrsaum beziehen.

Der Inhaber der Karte, der sie dem Fahrer zur Verfügung gestellt hat, bekommt nochmal das gleiche Bußgeld. Bei vorsätzlichem Verstoß wird das Bußgeld verdoppelt.

Wenn er aber mit der falschen Karte gegen die Fahrpersonalvorschriften verstoßen hat (z.B. an 5 Tagen regelmäßige Übertretung von mehr als 2 Stunden der vorgeschriebenen Lenkzeiten), dann ist dies nicht nur ein separater Verstoß gegen die EG-VO 561/06 (Abschmit II, Artikel , sondern 5 zusätzliche sogenannte "sehr schwere Verstöße" (in jeder der 5 Schichtzeiten). Dafür gibt es bei Überschreiten von mehr als 2 Stunden je Arbeitstag je angefangene ½ Stunde ein Verwanrnungsgeld von 60,- € (Das wären also 300,- € pro Tag x 5 Tage = 1.500€).

Und hier steht es drin.

es wird mit paragraphen um sich geschmissen und viel mitleid. ich fahre auch und jeder depp der meinte er müsste mit zwei oder drei karten fahren tut mir nur leid! armes würstchen ohne arsch in der hose! sowas würde ich mit mind. 10 000,- € abstrafen. wer hat denn was davon? der fahrer oder der chef? und wer meint das ist blödsinn, habe genug beispiele auf lager! und der fahrer war immer der dumme!

Zitat:

Original geschrieben von lumana


Ja keine Ahnung, wie gesagt damals beim falsch Parken kam die Rechnung auch nach Hause.

Nun weiß ich aber nicht wie es mit diesem Ding nun wird.
Die Story:

angehalten worden, erwischt worden und Fahrerkarte wollte der Fahrer erst nicht abgeben. Erst bei Androhung einer Festnahme musste die Fahrerkarte nun abgegeben werden. Die falsche wohlgemerkt, die im Gerät war. Seine eigene konnte er behalten und nun erst mal weiter fahren. Man sagte ihm das wird nun bearbeitet und dann kriegt er Bescheid.

Nun ist natürlich Aufregung. Die "falsche" Fahrerkarte ist von einem Familienmitglied. Der Fahrer wollte damit die Ruhezeit überbrücken, weil er sonst die vierte Woche draußen wäre. Druck der Kinder kommt wohl dazu. Ist halt oberdumm gelaufen, aber nun ist es leider passiert und nicht mehr rückgängig zu machen. Und nun würde ich eben gern in etwa wissen was auf einen zukommt.

Wer mit Vorsatz falsche Fahrerkarten benutzt um Ruhezeiten zu überbrücken sollte gar nicht mehr fahren dürfen. Ist nämlich eine Gefahr für sich und für andere.

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