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fahren mit falscher Fahrerkarte

Themenstarteram 4. November 2008 um 16:10

Hallo zusammen,

hat jemand eine Ahnung wie hoch die Strafe ist , wenn man in Norwegen beim Fahren mit falscher Fahrerkarte erwischt wird?

Ich weiß, macht man alles nicht und ist nicht ok, aber nun ist es passiert und im Internet kann ich dazu nichts finden.

Danke schon mal.

Beste Antwort im Thema

Ist das "Familienmitglied" auf die Fahrerkarte angewiesen?

Wenn ja, dann kann er jetzt mal längere Zeit Urlaub machen oder Transporter fahren gehen. Behörden arbeiten langsam, das kann noch ein paar Wochen oder Monate dauern, besonders aus dem Ausland. Und die beschlagnahmte Fahrerkarte geht nicht umgehend per Post zum Besitzer zurück.

600 Euro für vorsätzliche Urkundenfälschung halte ich für sehr niedrig angesetzt. Aber einfach mal überraschen lassen, vielleicht liegt der Brief unterm Weihnachtsbaum, die Überraschung ist sicher garantiert.

Und ich persönlich hoffe NICHT, dass diejenigen mit einem Blauen Auge davonkommen, auf solche Leute gehört richtig draufgeklopft, weil sonst merken die sichs nie. Die meisten anderen fahren konform, und mutmaßliche Gesetzesmissachter soll man mit einem blauen Auge davonkommen lassen?

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48 Antworten
am 5. November 2008 um 0:53

Zitat:

Original geschrieben von lumana

Hallo zusammen,

hat jemand eine Ahnung wie hoch die Strafe ist , wenn man in Norwegen beim Fahren mit falscher Fahrerkarte erwischt wird?

Ich weiß, macht man alles nicht und ist nicht ok, aber nun ist es passiert und im Internet kann ich dazu nichts finden.

Danke schon mal.

Hallo!

Warum MUSS man denn in Norwegen mit ner falschen Karte fahren, hm?

Zum Privatvergnügen?

Ich würd sagen bei nem Anwalt erkundigen womit zu rechnen ist. Wird euch sicherlich nix anderes übrig bleiben.

Nach dem neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog "Sozialvorschriften" kostet die Nutzung einer anderen Fahrerkarte den Fahrer 250,- Euro. Noch dazu kommen die ganzen Bußgelder für Lenkzeitüberschreitungen.

am 5. November 2008 um 6:03

Zitat:

Original geschrieben von dartom

 

600 Euro für vorsätzliche Urkundenfälschung halte ich für sehr niedrig angesetzt. Aber einfach mal überraschen lassen, vielleicht liegt der Brief unterm Weihnachtsbaum, die Überraschung ist sicher garantiert.

Nur zur Info: es ist keine vorsätzliche Urkundenfälschung (die Urkunde -Fahrerkarte- ist ja echt).

nach österreichischem Recht wäre es lediglich eine Verwaltungsübertretung, lediglich wenn der Lenker die Fahrerkarte als Legitimation übergibt und behauptet, dass er diese Person ist - dann wäre es in Österreich eine gerichtlich strafbare Handlung.

Soviel ich von Deutschland weiß, wird ja bei euch alle Übertretungen von einem Richter abgeurteilt - bei uns ist bei Verwaltungsübertretungen wie z.B.: alkoholisiertem Fahren, zu schnell, nicht genehmigter Umbau, Lenk- und Ruhezeiten in erster Instanz ein Beamter (mit Jus - Studium) betraut, der nicht Richterstatus hat (weisungsfrei, entscheidungsfrei, usw...)

hallo,

also alles was ich dazu gefunden habe beläuft sich auf circa um den dreh mit 250 euronen von punkten oder urkundenfälschung finde ich nichts und manipulation liegt auch nicht vor lediglich das einer nicht im besitz zu findenen fahrerkarte was dem mit überschreiten der lur zu verwirken wäre.

die karte wird den umständen möglich zu der ausstellenden behörde geschickt die mit einer kurzen info darüber in kenntnis gesetzt werden ob da noch was nachkommt ist fraglich

norwegen hat einen für mich nicht ersichtbaren strafenkatalog der in der gesamtsumme deutlich höher ausfallen kann ,das nicht bezahlen der strafe ist für fahrer die doch des öfteren dorthin müssen eine eher schlechte alternative

Urkundenfälschung greift hier nicht.

Dafür aber eventuell andere Strafvorschriften ...

§ 268 StGB : Fälschung technischer Aufzeichnungen

§ 269 StGB : Fälschung beweiserheblicher Daten

Die Fälschung besteht in diesen Fallen in der Vorspiegelung eines anderen Fahrers durch die Fremd-Karte und der dadurch bedingten falschen Zuordnung eventueller Geschwindigkeits- und als sicher anzunehmender Lenkzeitverstösse.

Aber damit mögen sich die dafür bezahlten Juristen auseinandersetzen.

Auch mit der Frage, inwieweit ein im Ausland begangener Rechtsverstoss deutsche Gesetze verletzt.

Themenstarteram 5. November 2008 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von scandrive

nun, nur weil ein ticket aus norwegen nach hause kommt (ich gehe jetzt der einfachheit mal davon aus, dass zuhause deutschland ist und auch das fahrzeug in deutschland registriert ist), muss es noch nicht bezahlt werden

soweit mein bisheriger stand ist, besteht zwischen norwegen und deutschland noch kein rechthilfeabkommen

allerdings sollte man sich bei nichtbezahlen die nächste zeit den aufenthalt in norwegen verkneifen... ;)

 

ich bleibe dabei, ausländer (entweder der fahrer, oder das fahrzeug (ausnahme vielleicht schwedisch bzw dänisch registrierte, dort bestehen rechtshilfeabkommen)) zahlen auch in norwegen eine sicherheitsleistung

 

@dartom: deinen letzten absatz halte ich doch für sehr blauäugig ;)

}Die meisten anderen fahren konform...{

ja der Fahrer ist dutscher , aber das Fahrzeug auf Österreich zugelassen. Na was "dartom" geschrieben hat nehme ich zur Kenntnis. Ist natürlich klar, dass solche Sprüche kommen. Ist auch richtig selbst schuld. Aber dieser Fahrer hat es bestimmt nicht aus lauter Trotz gemacht. Aber das mit dem rechthilfeabkommen ist ja schon mal ein Ansatz. Werdeda mal googeln.

Danke für den Tip.

Themenstarteram 5. November 2008 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von trucky4x4

Zitat:

Original geschrieben von lumana

Hallo zusammen,

hat jemand eine Ahnung wie hoch die Strafe ist , wenn man in Norwegen beim Fahren mit falscher Fahrerkarte erwischt wird?

Ich weiß, macht man alles nicht und ist nicht ok, aber nun ist es passiert und im Internet kann ich dazu nichts finden.

Danke schon mal.

Hallo!

Warum MUSS man denn in Norwegen mit ner falschen Karte fahren, hm?

Zum Privatvergnügen?

Ich würd sagen bei nem Anwalt erkundigen womit zu rechnen ist. Wird euch sicherlich nix anderes übrig bleiben.

Ja na klar zu Privatvergnügen, warum auch sonst.....:rolleyes:

Wenn es soweit ist, werden wir uns tatsächlich beraten lassen müssen. Ich werde dann die Entscheidung hier rein setzen für die die es interessiert.

für das fahren mit einer fremden Karte sind schon mal so 250€ fällig. Das wurde hier ja schon erwähnt. Was dann noch kommt ist

Benutzt der Fahrer eine fremde Fahrerkarte, macht er sich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren gem. § 281 StGB strafbar, der überlassende Karteninhaber wegen Beihilfe zu § 269 StGB und ebenfalls zu § 281 StGB

Deutsche Rechtssprechung nach Auskunft Gewerbeaufsicht

 

§ 269

Fälschung beweiserheblicher Daten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

 

§ 281

Mißbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

 

Was dann dabei rumkommt liegt am Richter

Themenstarteram 6. November 2008 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

für das fahren mit einer fremden Karte sind schon mal so 250€ fällig. Das wurde hier ja schon erwähnt. Was dann noch kommt ist

Benutzt der Fahrer eine fremde Fahrerkarte, macht er sich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren gem. § 281 StGB strafbar, der überlassende Karteninhaber wegen Beihilfe zu § 269 StGB und ebenfalls zu § 281 StGB

Deutsche Rechtssprechung nach Auskunft Gewerbeaufsicht

 

§ 269

Fälschung beweiserheblicher Daten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

 

§ 281

Mißbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

 

Was dann dabei rumkommt liegt am Richter

Danke für die ausführliche Info. Das ganze ist allerdings in Norwegen passiert, soweit ich nun rausbekommen habe gibt es dort kein Vollstreckungsabkommen. Nur man sollte eben nicht mehr dort einreisen. Habe einen guten Link gefunden.

http://www.adac.de/.../default.asp?...

Na wir werden abwarten was kommt und dann weiter sehen. Vielen Dank allen für die Info´s.

am 7. November 2008 um 7:58

Zur Strafbarkeit der Verwendung einer fremden Fahrerkarte in Deutschland:

Wenn Fahrer A die Fahrerkarte des Fahrer B in das DTCO eingelegt hat, verwirklicht dies den Straftatbestand des § 269 StGB (Vergehen der Fälschung beweiserheblicher Daten). Erfahrungsgemäß kostet das den Fahrer dann ca. 1.300 EUR und den Unternehmer 1.500 bis 1.700 EUR. Übrigens handelt Fahrer B, der die Fahrerkarte an Fahrer A überlässt ebenfalls strafbar im Sinne des § 269 StGB, da dieser Beihilfe zu dieser Straftat leistet.

 

Dies wird in Norwegen nicht viel anders sein, deshalb findet man beim Googlen auch nichts über "Bußgeld" dazu. Das geht an die Gerichte, die brauchen wie bei uns auch immer etwas länger.

 

 

 

am 7. November 2008 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von lumana

Zitat:

 

Danke für die ausführliche Info. Das ganze ist allerdings in Norwegen passiert, soweit ich nun rausbekommen habe gibt es dort kein Vollstreckungsabkommen. Nur man sollte eben nicht mehr dort einreisen. Habe einen guten Link gefunden.

http://www.adac.de/.../default.asp?...

Na wir werden abwarten was kommt und dann weiter sehen. Vielen Dank allen für die Info´s.

Der Link zum ADAC bezieht sich auf Aussagen zur Vollstreckung von Ordungswidrigkeiten, hier liegt aber möglicherweise eine Straftat (wie in Deutschland) vor und da schaut mal Hier rein.

Themenstarteram 23. Januar 2009 um 20:19

Hallo zusammen,

für jeden den es interessiert, dass Schreiben aus Norwegen ist nun gekommen. Da alles zugegeben wurde kostet der ganze "Spaß" 600€ und alles ist aus der Welt. :)

Wir werden es bezahlen , auch wenn es kein Vollstreckungsabkommen gibt. Ich denke, dass wir hier mit einem blauen Auge davon gekommen sind, da ja hier von viel höheren Summen die Rede war.

Ich glaube auch , dass es von großem Vorteil war, dass wir die Sprache beherrschen und wir uns mit denen vernünftig unterhalten konnten.

hallo zusammen, das ihr alle mal bescheid wisst!!! Mir selbst so ergangen.

fahren mit falschen (fremder) Fahrerkarte: und zwar 14 tage lang in deutschland.

14 x € 250.- an das landratsamt (anzeige erfolgt automatisch)

strafanzeige

urteil 90 tagessätze zu a € 60.- ~ € 5400.-

5 jahre bewährung (vorbestraft)

und wenn das alles bezahlt ist kommt die Führerscheinstelle. 9 Monate fahrverbot.

so ich hoffe ihr kennt euch jetzt aus.

allzeit gute fahrt

 

am 30. April 2012 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von Monolist

hallo zusammen, das ihr alle mal bescheid wisst!!! Mir selbst so ergangen.

fahren mit falschen (fremder) Fahrerkarte: und zwar 14 tage lang in deutschland.

14 x € 250.- an das landratsamt (anzeige erfolgt automatisch)

strafanzeige

urteil 90 tagessätze zu a € 60.- ~ € 5400.-

5 jahre bewährung (vorbestraft)

und wenn das alles bezahlt ist kommt die Führerscheinstelle. 9 Monate fahrverbot.

so ich hoffe ihr kennt euch jetzt aus.

allzeit gute fahrt

Meine Frage: wie konnten die 14 Tagen beweisen?? (ok. den aktuellen Tag beim erwischen,aber die andere?

UND was ist mit dem Inhaber der Karte passiert?

am 3. Mai 2012 um 5:21

Nicht schlecht. 5 Jahre auf Bewährung. 5400 Euro Strafe und 9 Monate Führerschein weg. Und in Norwegen "nur" 600 Euro. Aber wenn ein Perverser in Deutschland ein 8 jähriges Kind im Schwimmbad in die Umkleide zieht und anfasst und Bilder Macht oder sonstwas. Was bekommt der denn? 1 Jahr auf Bewährung. Kleine Geldstrafe an einen gemeinnutzigen Verein und einen erhobenen zeigeFinger. Hatte halt eine schwere Kindheit. Hier stimmt doch was nicht. Echt zum kotzen.

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