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Fahren mit falschem Kennzeichen

Themenstarteram 17. November 2013 um 16:23

Hallo,

Heute haben wir meinen unangemeldeten 525ix mit den Kennzeichen eines Kumpels (Angemeldet auf ihn) Probegefahren!

Wie es der Teufel Will hat uns die Polizei aufgehalten!

Mit was für folgen muss ich rechen, bzw. wie lange wird mein Lappen weg sein?

Und was kommt auf meinen Kumpel zu? (Mittäterschaft?)

Würde mich um eine SACHLICHE Antwort freuen!

Lg, Dennis

Beste Antwort im Thema

Ganz sachliche Antwort:

 

Wie bescheuert kann man sein?

 

Was wäre passiert, wenn Ihr bei der Aktion ein Kind angefahren hättet ?

Der Teufel will nämlich auch genau sowas...

 

Ansonsten wurde ja schon gesagt, dass das alles andere als ein Dumme-Jungen-Streich ist, sondern eine Straftat.

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

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am 12. Dezember 2013 um 5:14

Nicht aufregen, der §69 StGB steht in keinem Zusammenhang mit dem hier genannten Fall, wenn dann der § 22 StVG Kennzeichenmissbrauch, dafür gibts eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Vielleicht sitzt der TE schon ein, er war lange nicht mehr online. :D

Möglich ist vieles:D

Ob 6 Punkte, Führerscheinentzug, Geldstrafe etc. ist doch zweitrangig, der TE sollte sowas von froh sein dass kein (Personen)Schaden entstanden ist, sonst hätte es passieren können das er sein Leben lang für einen Lausbubenstreich löhnt.........

Hab mal geläutet!

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 26. Januar 2015 um 12:46:10 Uhr:

Hab mal geläutet!

Und ich hab den Müll mal entfernt ;)

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