Fahren mit ehemaligen Einsatzfahrzeugen
Mein Diskussionsobjekt: Audi 80 von ~1989, ehemaliges NOTARZT-Fahrzeug, Beklebung und Aufschrift "Notarzt" noch vorhanden, Blaulicht-Anlage ebenfalls noch montiert. ~75.000km, 94PS SEHR gut erhalten, erst vor 4 Jahren neue Bremsen bekommen.
Drumherum: Mein Nachbar&Freund (KFZ-Mechaniker) sammelt Autos, will Platz für Neue schaffen und hat mir für 1000€ den oben genannten Audi angeboten, ich weiß, dass er gut gepflegt ist, alles schönst hergerichtet ABER es is halt ein altes Einsatzfahrzeug. Nichtsdestotrotz ein wirkliches Schnäppchen
Frage: Unter welchen Umständen darf man solch ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr fahren/zulassen - die Tuse beim TÜV hatte da keine Ahnung. Und mein Nachbar hatte es nur als "Showcar" bzw. Sammler-/Hobbyobjekt und ist damit nie wirklich gefahren.
1. Reicht Blaulicht abdecken und abschalten - oder muss ich es zwingend abbauen ? ( und damit dann Schiebedach reinsetzen und zuschweißen... ? )
2. Muss ich die Aufschrift komplett entfernen, kann ich sie lassen oder was tut man da ??
Auch über Verweise zu anderen Threads bin ich dankbar .. aber da gings meist um Oldtimerzulassung (was sich bei mir nicht lohnt - soll Erst-KFZ sein) oder um diese mobilen Blaulichhörnchen
Und es geht KONKRET um diesen Wagen - ich will damit nicht prollen oder so, dann würd ich mir nen alten Polizeiwagen holen ^^
Mit lieben Grüßen am zweiten Tage 2011 [=
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von macattacs
Blaulicht u Horn kann dran bleiben, ist ja schließlich Eingetragen. Nur Benutzen darf man es nicht.
Naja, nicht so ganz.
Die Zulässigkeitseintragung ist nutzerbezogen, ein Nutzer (Fahrzeughalter und Fahrer) ohne die entsprechende Berechtigung kollidiert schon gewaltig mit der StVZO.
Zitat:
Einfach so abklemmen geht auch nicht so ohne weiteres. Anbauteile die An o Eingebaut sind, müssen auch funktionieren.
Doch, das funktioniert tatsächlich recht einfach.
Derartige Anbauteile müssen nur ausreichend funktionsunfähig sein, was zB. ein Sachverständiger bestätigen kann und schon gilt es als Ladung.
23 Antworten
Also hat sich die Rechtslage durch das Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz (AZ: 5 L 599/15.KO) gegenüber 2011 verschärft?!
Vom einen zum nächsten Prüfer zu fahren mag zwar eine Option sein. Bringt aber nichts wenn die Polizei dann laufend Ärger macht...
Nach meiner Meinung müsste eine Abdeckung des Blaulichtkastens zwar reichen aber wenn dem halt nicht so ist.... Magnetschilder über der Polizeibeschriftung genügten auch nicht, auch keine neutral grünen. Begründung ist immerwieder das man das ja mal eben entfernen könne.... Planen einer "Straftat" sozusagen 😁
Wahrscheinlich kommt der Blaulichtkasten jetzt auf einen Dachträger, dann ist er Ladung. Ansich gehts eh nur um den Gag bei Treffen. Allerdings ist die Wirkung auf das Fahrverhalten Dritter schon witzig. Steht das Teil mit dem Kasten auf der Straße, sinkt die Durchschnittsgeschwindigkeit....😉
Hier meine komplette Umrüststory von Notarztwagen auf Zivil:
https://www.motor-talk.de/.../...ctric-linje-flerfaergad-t5763693.html
Nach einem Jahr und rund 23tkm kann ich Resümieren, dass es sich gelohnt hat und ich es jederzeit wieder machen würde. Klar gabs auch mal Tiefschläge, aber in Summe hat es sich absolut gelohnt (gut, ich konnte viel selber machen und hatte auch ne fitte, freie Werkstatt an der Hand).
So. Jetzt ist zwar das Gutachten für die Zulassung gemacht aber diese Briefersatzpapiere sind "verschwunden". Der Tüver oder die Werke haben die behalten. Einer schiebts auf den anderen... Egal...wo kriegt man neue her wenn die Affen die auch im .....kampf nicht rausrücken?
Hies wohl bei der Abholung aus der Werke , dass man nur das Gutachten zur Zulassung brauch und das der Tüver das zu seinen Papieren genommen hätte... bla bla bla... Der Tüver erzählt seinem Chef wieder eine andere Story...
Beim Notarztwagen könnte man doch von der Beklebung "NOTARZT" auch einfach das T aus der Mitte abpulen 😁
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Welche Papiere hattet ihr für die Zulassung? Trotz Gutachten und einem amtlichen Schrieb mit Dienstsiegeln der Zulassung Dortmund will Gotha den nicht zulassen. Sagen aber auch nicht welche Papiere sie möchten. Nur " lückenlose Eigentumsnachweise"
Falls Du mich meinst? Ich hatte zur Zulassung dabei:
- alten Brief
- Kaufvertrag
- EVB- Nummer
- den ausgefüllten Steuerschrieb vom Zoll
- das Rückrüstgutachten der DEKRA (a.k.a. Vollabnahme, glaube nach §19.2)
- etwas Geld für neue Nummernschilder
- Zeit, Anstand, Manieren, gute Laune 😉
Alten Brief gibts bei Polizeiwagen leider nicht. Dank dir aber trotzdem. Gemeint ist jeder der was dazu zu sagen hat....
Wieso gibts bei alten Polizeiautos keinen "alten Brief"? Hat nicht jedes zugelassene KFZ einen "Brief"? Es muss ja auf irgendwen (Person) oder irgendwas (Polizeibehörde XY) zugelassen sein?