Fahren mit Bov, ABE erloschen
Hallo,
Am Sonntag wurde ich kontrolliert ( zufällige Fahrzeug kontrolle )
Dabei kam das BOV ( Blow off Ventil ) zum vorschein. Das ist nicht erlaubt und die ABE des Autos ist erloschen. Ich solle das unverzüglich zurückbauen und dann dem TÜV vorführen.
Das Bussgeld käme noch per Post. Noch ein wenig gequatscht alles geklärt und Fertig.
Soweit alles klar.
Ich habe es am Sonntag noch zurück gebaut.
Nun am Montag bei meinem Tüv angerufen. Ja ist kein Problem, ich schau mir das an und Stempel Dir den Zettel. Tja ich hab aber keinen Zettel bekommen. Tüv sagte mir dann kann ich Dir auch nichts stempeln. Vielleicht hat er es vergessen.
Jetzt stehe ich auf dem Schlauch. Der Bescheid kam noch nicht ( Ist ja auch zwei Tage her ). Nun weiß ich nicht was ich tun soll ?! Der Polizist sagte mir, ich solle es so schnell wie möglich dem Tüv vorführen und denen zusenden.
Was mache ich den nun? Ich möchte die Situation natürlich nicht verschlimmern oder ähnliches.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Bloss gut daß ich keine Ahnung habe worum es überhaupt geht.
Blow up Ventil?
Wäre schön wenn man damit einen Plattfuss schnell wieder aufpumpen könnte...
Ich fürchte aber, es geht hier eher um ein Poser und Tuner Utensil.
35 Antworten
Und fahre mit jedem Problem am Auto in die Werkstatt, suche bei jeder Möglichkeit einen Anwalt auf und bist du dir mal bei einem Verkehrszeichen nicht so sicher, dann fragst du in einer Fahrschule und schwupps ist das Forum über...
Mir gefallen die Hobbies mancher anderer vielleicht auch nicht, deswegen muss ich denen deren Hobby aber nicht schlecht reden.
90.-€ plus 28,50 Verwaltungsgebühren. Punkt gibt es trotzdem, steht nicht drauf.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Oktober 2019 um 21:39:30 Uhr:
90.-€ plus 28,50 Verwaltungsgebühren. Punkt gibt es trotzdem, steht nicht drauf.
Genau, Kommt das mit dem Punkt in einem separaten Schreiben?
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Vermutlich gibt es hier keinen Punkt.
Ich gehe davon aus, dass die Nummer 319609 vorgeworfen wird:
"Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt."
Dafür gibt es keinen Punkt.
Anders wäre es bei der Nummer 319606:
"Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt."
Dafür gibt es (bei gleichem Bußgeld) einen Punkt.
Punkte stehn auf der rückseite des schreibens. Hatte mich auch mal zu früh gefreut. Mal nachschauen