Fahren mit abgel.Führerschein, Strafverfahren eingestellt, aber Abgabe an Bußgeldstelle wegen OWiG!
Guten Abend.
Ich wurde am 20.Juni 2020 mit einem abgelaufenen Führerschein von der Polizei angehalten.
Die Beamten wollten meinen Führerschein sicherstellen, dem habe ich widersprochen, also wurde daraus eine Beschlagnahme.
Die Staatsanwaltschaft hatte mir auch den Führerschein nach ein paar Tagen zurückgeschickt,
und jetzt erhielt ich wieder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft
auf Einstellung des Verfahrens gem. § 170
aber auch gleichzeitigem Hinweis auf Abgabe an die Verwaltungsbehörde wegen einer OWiG
Kann mir dieses jemand einmal erklären?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PIRNA248 schrieb am 4. Juli 2020 um 18:53:01 Uhr:
Kann mir dieses jemand einmal erklären?
Was möchtest du dazu jetzt
konkretwissen?
51 Antworten
Mal eine andere Frage, rein interessehalber: Gelten bei tschechischen Führerscheinen andere Regeln bezüglich der Befristung? Gibt es dort schon ein Ablaufdatum, was ja bei uns erst noch mit langen Übergangsfristen eingeführt wird? Könnte das der Grund sein?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 21:30:58 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 21:23:52 Uhr:
Wenn das Dokument abgelaufen ist, fehlt einem die aktuelle Dokumentation seiner Fahrerlaubnisklassen.
Bist du dir sicher ? Meine alte DDR Pappe wird 2023 ungültig. Wenn ich sie nicht umtausche kostet mich das nur 10 € wenn ich sie mal vorzeigen muss ? Ist echt kostengünstiger, die letzten 25 Jahre musste ich das Teil eh nicht vorzeigen, und ob ich noch 25 Jahre mache ?
Laut Internet wäre ein Nicht-Umtausch Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ob das tatsächlich so zutrifft, wird sich rausstellen, wenn der erste vor Gericht zieht. Vermutlich wird in diesem speziellen Fall so argumentiert, dass bei nicht rechtzeitig umgetauschten Führerscheinen auch gleich die Fahrerlaubnis entzogen wird (ähnlich wie bei einer Alkoholfahrt).
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 21:38:05 Uhr:
Ok Zille, Danke, wieder was gelernt.
Hier ist das nochmal schön zusammengefasst (siehe Anhang).
Ähnliche Themen
Ich bin fassungslos, daß in diesem Thema Leute mitdiskutieren, die nicht mal die Begriffe "Fahrerlaubnis" und "Führerschein" auseinander halten können... 😰😰
Weshalb können die sich nicht an das berühmte Nuhr-Zitat halten?
Wie soll da einem Fragesteller geholfen werden?
Zitat:
@nogel schrieb am 4. Juli 2020 um 22:23:02 Uhr:
Ich bin fassungslos, daß in diesem Thema Leute mitdiskutieren, die nicht mal die Begriffe "Fahrerlaubnis" und "Führerschein" auseinander halten können... 😰😰Weshalb können die sich nicht an das berühmte Nuhr-Zitat halten?
Wie soll da einem Fragesteller geholfen werden?
Gib doch zu, wir haben es dir jetzt auch erklärt, vorher wusstest du es auch nicht.
Also auch an Nuhr halten !
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:29:40 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 4. Juli 2020 um 22:23:02 Uhr:
Ich bin fassungslos, daß in diesem Thema Leute mitdiskutieren, die nicht mal die Begriffe "Fahrerlaubnis" und "Führerschein" auseinander halten können... 😰😰Weshalb können die sich nicht an das berühmte Nuhr-Zitat halten?
Wie soll da einem Fragesteller geholfen werden?
Gib doch zu, wir haben es dir jetzt auch erklärt, vorher wusstest du es auch nicht.
Also auch an Nuhr halten !
Ich seh das auch so. So ein Thread ist ja nicht nur dafür da, damit einer was lernen könnte, sondern soll für alle hilfreich sein.
Mir würde jetzt nochnjemand fehlen, der sich mit den Besonderheiten bei ausländischen Führerscheinen auskennt.
Wobei das eigentlich egal sein sollte. Dafür haben wir ja den EU Führerschein.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:29:40 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 4. Juli 2020 um 22:23:02 Uhr:
Ich bin fassungslos, daß in diesem Thema Leute mitdiskutieren, die nicht mal die Begriffe "Fahrerlaubnis" und "Führerschein" auseinander halten können... 😰😰Weshalb können die sich nicht an das berühmte Nuhr-Zitat halten?
Wie soll da einem Fragesteller geholfen werden?
Gib doch zu, wir haben es dir jetzt auch erklärt, vorher wusstest du es auch nicht.
Also auch an Nuhr halten !
Drollig. Ich bin Fahrerlaubnisprüfer ( nicht Führerscheinprüfer) 😉
Hallo, PIRNA248,
Zitat:
@PIRNA248 schrieb am 4. Juli 2020 um 20:10:37 Uhr:
Ist ein tschechischer Führerschein.
Erweitert 2015 auf Klasse C / LKW
wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist die tschechische Fahrerlaubnis der Klasse C abgelaufen, da Du nicht fristgerecht eine Verlängerung beantragt hast und trotzdem nach Ablauf noch gefahren bist, richtig?
In dem Fall wundert es mich, dass der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hat, denn hier handelt es sich dann eindeutig um Fahren ohne Fahrerlaubnis (allerdings nur, wenn Du mit einem LKW und nicht mit einem PKW unterwegs gewesen sein solltest).
Die Abgabe an die Bußgeldstelle kann einen ganz anderen Grund haben, z. B., dass der Anlass der Kontrolle ein Bußgeldtatbestand war, der jetzt weiter verfolgt werden soll.
Zu dem Kommentar Deiner Freundin: Das kann ganz schnell nach hinten losgehen. Wenn Du nicht vor Ort nachweisen kannst, dass Du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist und dass Du aktuell kein Fahrverbot absitzen musst und deshalb Deinen Führerschein nicht dabei hast, kann es leicht passieren, dass Dir die Weiterfahrt untersagt wird.
Gerade bei einem LKW - Fahrer kann das unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@nogel schrieb am 4. Juli 2020 um 22:36:46 Uhr:
Drollig. Ich bin Fahrerlaubnisprüfer ( nicht Führerscheinprüfer) 😉
Wirklich?
In anderen Forenbereichen schreibst du dass du TÜV-Prüfingenieur bist, also HU und AU und ABEs und so Sachen... Bin jetzt etwas verwirrt.
Was machst du jetzt genau dort nochmal?
Du hast aber einen Führerschein? Wer saß bei der Prüfung auf der Rückbank? Der Prüfer vom?
Kleiner Tipp: Ich war mal bei einer TÜV-Sation zwecks Eintragung. Da kam ein Fahrschulwagen angefahren und ein Mitarbeiter aus der TÜV-Station stieg hinten in den Fahrschulwagen ein.
Zitat:
@nogel schrieb am 4. Juli 2020 um 22:23:02 Uhr:
Ich bin fassungslos, daß in diesem Thema Leute mitdiskutieren, die nicht mal die Begriffe "Fahrerlaubnis" und "Führerschein" auseinander halten können... 😰😰Weshalb können die sich nicht an das berühmte Nuhr-Zitat halten?
Wie soll da einem Fragesteller geholfen werden?
Vielleicht weil sich der Autor jenes berûhmten Zitates selbst nicht daran hält?
Ich schaute mir in der Vergangenheit oft und gerne seine Sendung an, aber was der da teilweise in Bezug auf Corona oder Wissenschaftler und Virologen zum besten gab, da dachte ich mir auch: meine Fresse, du kônntest auch mal selbige halten und Dich an Deine eigene Empfehlung halten!
Hoffe trotzdem daß er sich mit besten Wünschen und guter Besserung zurückmeldet aus der Sommerpause.
Mir ist beim besten Willen nicht ganz klar um was es hier eigentlich geht.
Ich habe mir 2001 meinen alten grauen Führerschein Klasse 3 und Klasse 2 (Bundeswehr) umschreiben lassen. Dabei wurde die neue Klasse C und CE (aus dem alten LKW-Führerschein Klasse2) bis zum 50. Lebensjahr befristet. Für eine Weitergenehmigung wären dann Gesundheitsprüfungen notwendig geworden. Alle anderen Führerscheine unbefristet.
Deshalb kann es sich beim TE nur um das Führen eines LKW mit erloschener Fahrerlaubnis handeln.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 5. Juli 2020 um 08:04:38 Uhr:
Mir ist beim besten Willen nicht ganz klar um was es hier eigentlich geht.Ich habe mir 2001 meinen alten grauen Führerschein...
Du hast einen tschechischen Führerschein, wie der TE?
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 5. Juli 2020 um 08:04:38 Uhr:
Dabei wurde die neue Klasse C und CE (aus dem alten LKW-Führerschein Klasse2) bis zum 50. Lebensjahr befristet. Für eine Weitergenehmigung wären dann Gesundheitsprüfungen notwendig geworden. Alle anderen Führerscheine unbefristet.
Wieviele Führerscheine besitzt du denn? Für jede Klasse einen? Oder doch nur einen in dem alle Fahrerlaubnisklassen eingetragen sind?
Das was du meinst, wird auf der Rückseite in Spalte 11 eingetragen.
Dort stehen die Befristungen der Faherlaubnisklassen.
Die Befristung des Führerscheins als Dokument steht auf der Vorderseite bei 4b.
Du würfelst da einiges durcheinander.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 5. Juli 2020 um 08:04:38 Uhr:
Deshalb kann es sich beim TE nur um das Führen eines LKW mit erloschener Fahrerlaubnis handeln.
Aha. Und die Staatsanwaltschaft war zu blöde das zu erkennen?