Fahren mit abgel.Führerschein, Strafverfahren eingestellt, aber Abgabe an Bußgeldstelle wegen OWiG!

Guten Abend.

Ich wurde am 20.Juni 2020 mit einem abgelaufenen Führerschein von der Polizei angehalten.

Die Beamten wollten meinen Führerschein sicherstellen, dem habe ich widersprochen, also wurde daraus eine Beschlagnahme.

Die Staatsanwaltschaft hatte mir auch den Führerschein nach ein paar Tagen zurückgeschickt,
und jetzt erhielt ich wieder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft
auf Einstellung des Verfahrens gem. § 170
aber auch gleichzeitigem Hinweis auf Abgabe an die Verwaltungsbehörde wegen einer OWiG

Kann mir dieses jemand einmal erklären?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PIRNA248 schrieb am 4. Juli 2020 um 18:53:01 Uhr:


Kann mir dieses jemand einmal erklären?

Was möchtest du dazu jetzt

konkret

wissen?

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juli 2020 um 19:37:13 Uhr:


Das ist mir schon klar.

Auf meiner Plastikkarte steht aber lediglich ein Ablaufdatum für CE und keines für eine der anderen Klassen bzw. für die Karte an sich.

Ok, nehmen wir an es geht um C - was ändert das deiner Meinung nach am Bußgeld?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juli 2020 um 19:02:51 Uhr:


Geht es hier um eine Fahrerlaubnis der Klasse C?

Ja,

--- AM
--- B
--- BE
u n d
--- C (große C)

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:03:22 Uhr:


Fahr doch am Montag auf die Sonne.

Dort fragst du den Sachbearbeiter deines geringsten Vertrauens.🙂

Ja, den Sonnenstein "hoch auf dem Berg" in Pirna meinst Du sicherlich...

Aber mein Führerschein wurde NICHT in Pirna ausgegeben.

Ich wurde lediglich in Hollenstein oder Hallendorf / Hollendorf oder wie das kleine Dorf südlich von Pirna heißt kontrolliert.

Deswegen ist als Landkreis Pirna zuständig.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:04:11 Uhr:



Fahren ohne Führerschein = 10,- Euro

Naja.... umgerechnet DM 20,-- das ist ja verkraftbar und keine große schwerwiegende Sache.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:05:24 Uhr:


Ist das nicht egal.

Wenn das Starfverfahren eingestellt wurde, scheint ja eine gültige Fahrerlaubnis vorzuliegen. Also kann es nur noch um Fahren ohne Führerschein gehen.

Ich hatte ja der Staatsanwaltschaft sogar noch eine Karteikartenabschrift überlassen, aus welcher alle meine Führerscheinklassen hervorgehen, und aus welcher auch hervorgeht, dass ich NULL Punkte habe, also keine Voreintragungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juli 2020 um 19:20:20 Uhr:


Solange uns der TE nicht verrät, um welchen Führerschein es hier konkret geht, ist die ganze Diskussion daher ein Stochern im Nebel.

Ist ein tschechischer Führerschein.
Erweitert 2015 auf Klasse C / LKW

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:21:50 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:19:42 Uhr:


Da musst du aber einen gültigen Führerschein zu Hause haben.

Du musst eine gültige Fahrerlaubnis besitzen....

Der TE sagte aber:

Zitat:

mit einem abgelaufenen Führerschein von der Polizei angehalten.

...also Deine 10 Euro für den TE kannste knicken !

Die hätte er, wenn er das Teil bedauerlicher Weise nicht mit an Bord gehabt hätte.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 20:23:37 Uhr:



...also Deine 10 Euro für den TE kannste knicken !
.

OK, was kann / könnte denn da auf mich zukommen...😕😕

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 20:23:37 Uhr:



Die hätte er, wenn er das Teil bedauerlicher Weise nicht mit an Bord gehabt hätte.

Mein Freundin hatte auch schon mit mir geschimpft, dass ich den Führerschein ueberhaupt vorgezeigt habe, und gemeint, wenn ich den erst gar nicht vorgezeigt hätte, waere gar nichts passiert.

Aber ich hatte es ja nicht gewusst, dass der abgelaufen ist, und somit gutgläubigerweise dem Polizeibeamten ausgehändigt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 20:23:37 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:21:50 Uhr:


Du musst eine gültige Fahrerlaubnis besitzen....

Der TE sagte aber:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 20:23:37 Uhr:



Zitat:

mit einem abgelaufenen Führerschein von der Polizei angehalten.


...also Deine 10 Euro für den TE kannste knicken !
Die hätte er, wenn er das Teil bedauerlicher Weise nicht mit an Bord gehabt hätte.

Richtig. Abgelauferner Führerschein, nicht abgelaufene Fahrerlaubnis.

Dies wurde ja auch von der Staatsanwaltschaft bestätigt (Verfahren eingestellt, Weiterleitung an die Bußgeldstelle)

Also: Bußgeld wegen Fahren ohne Führerschein = 10 Euro.

Weiß garnicht was es da zu diskutieren gibt.

Zitat:

Auch wenn durch die Führerscheinneuregelung nicht die Fahrerlaubnis an sich in Frage gestellt wird, sondern nur das Dokument erneuert wird – als bürokratische Lapalie sollten Sie die regelmäßige Aktualisierung Ihres Scheins nicht betrachten. Denn wenn Sie ohne gültigen Führerschein fahren, ist zumindest schon einmal der Tatbestand des „Fahrens ohne Führerschein“ erfüllt.

Quelle: Diverse Internetseiten

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 21:06:57 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 20:23:37 Uhr:


Der TE sagte aber:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 21:06:57 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 20:23:37 Uhr:



...also Deine 10 Euro für den TE kannste knicken !
Die hätte er, wenn er das Teil bedauerlicher Weise nicht mit an Bord gehabt hätte.

Richtig. Abgelauferner Führerschein, nicht abgelaufene Fahrerlaubnis.

Dies wurde ja auch von der Staatsanwaltschaft bestätigt (Verfahren eingestellt, Weiterleitung an die Bußgeldstelle)

Also: Bußgeld wegen Fahren ohne Führerschein = 10 Euro.

Weiß garnicht was es da zu diskutieren gibt.

Unsere Diskussion geht um ungültig oder vergessen, ungültig heißt man hat keinen Führerschein, so wie der TE, vergessen heißt man hat einen Führerschein nur nicht dabei.

Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis ?
Meinst du mit Fahrerlaubnis die die Erlaubnis zum fahren die man hat wenn man einen Führerschein besitzt ?

Edit. Wenn der Führerschein abgelaufen ist hat man dann noch eine Fahrerlaubnis ?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 21:14:31 Uhr:



Zitat:

Auch wenn durch die Führerscheinneuregelung nicht die Fahrerlaubnis an sich in Frage gestellt wird, sondern nur das Dokument erneuert wird – als bürokratische Lapalie sollten Sie die regelmäßige Aktualisierung Ihres Scheins nicht betrachten. Denn wenn Sie ohne gültigen Führerschein fahren, ist zumindest schon einmal der Tatbestand des „Fahrens ohne Führerschein“ erfüllt.

Quelle: Diverse Internetseiten

Ja fahren ohne Führerschein, man hat keinen Führerschein, man hat ihn nicht nur vergessen bzw. Blöderweise nicht dabei. Dein Zitat beschreibt , nach meiner Meinung, den Zustand als hätte man nie eine Fahrschule besucht und die nie die Berechtigung erworben mit einem Fahrzeug am öffentlichen Verkehr Teil zu nehmen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 21:16:11 Uhr:


Unsere Diskussion geht um ungültig oder vergessen, ungültig heißt man hat keinen Führerschein, so wie der TE, vergessen heißt man hat einen Führerschein nur nicht dabei.

Fahrerlaubnis: Man hat das Recht ein Fahrzeug zu führen. Unterteilt in Klassen, je nach Fahrzeugart. Wird erworben mit bestandener Prüfung.

Führerschein: Dokument das die erworbenen Fahrerlaubnisklassen dokumentiert.

Deswegen sagt man Fahrerlaubnisklasse und nicht Führerscheinklassen. Den es gibt nur einen Führerschein und keine unterschiedlichen Klassen desselben.

Wenn das Dokument abgelaufen ist, fehlt einem die aktuelle Dokumentation seiner Fahrerlaubnisklassen. Man hat sie aber trotzdem noch.
Ein abgelaufener Führerschein ist wie ein vergessener Führerschein. Er liegt halt nur nicht zu Hause sondern es wurde vergessen sich vom Amt ein neues Nachweisdokument ausstellen zu lassen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 21:20:40 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 21:14:31 Uhr:


Quelle: Diverse Internetseiten

Ja fahren ohne Führerschein, man hat keinen Führerschein, man hat ihn nicht nur vergessen bzw. Blöderweise nicht dabei. Dein Zitat beschreibt , nach meiner Meinung, den Zustand als hätte man nie eine Fahrschule besucht und die nie die Berechtigung erworben mit einem Fahrzeug am öffentlichen Verkehr Teil zu nehmen.

Eben nicht. Der Fühereschein ist nur ein Dokument. Wenn man keine Fahrschule besucht hat, hat man keine Fahrerlaubnis (Straftat).

Anderes Beispiel: Du läufst mit einem abgelaufenem Personalausweis durch die Stadt. Bist du deswegen dann kein Deutscher Staatsbürger mehr, weil dein Ausweis abgelaufen ist?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 21:23:52 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 21:16:11 Uhr:


Unsere Diskussion geht um ungültig oder vergessen, ungültig heißt man hat keinen Führerschein, so wie der TE, vergessen heißt man hat einen Führerschein nur nicht dabei.

Wenn das Dokument abgelaufen ist, fehlt einem die aktuelle Dokumentation seiner Fahrerlaubnisklassen.

Bist du dir sicher ? Meine alte DDR Pappe wird 2023 ungültig. Wenn ich sie nicht umtausche kostet mich das nur 10 € wenn ich sie mal vorzeigen muss ? Ist echt kostengünstiger, die letzten 25 Jahre musste ich das Teil eh nicht vorzeigen, und ob ich noch 25 Jahre mache ?

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