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Fahre ich nun legal mit meinem 50er Roller? Frage bezüglich 10% Toleranz und Sportauspuff

Piaggio NRG Reihe Extreme

Hey Leute,

ich habe mal eine Frage:

Ich fahre einen Piaggio NRG Extreme aus dem Baujahr 2000. Das Fahrzeug besitzt 50er Papiere und darf somit 50km/h fahren.

Da mein Original Auspuff komplett zu war, da er vorher viel zu fett gelaufen ist, habe ich mir einen gedrosselten LeoVince ZX mit ABE und ABE Bescheinigung exakt für meinen Roller besorgt (also für meinen NRG Extreme).

Per GPS habe ich nun festgestellt, dass mein Roller auf der Geraden laut GPS 54Km/h färht (auf dem Tacho sind es auch so ca. 56km/h - 58Km/h).

Bei einer Strecke von ca. 1,2km und durchgehendem leichten Gefälle fährt der Roller laut GPS 58km/h (laut Tacho ca 60-63 km/h)... Das der Roller bei einem Gefälle schneller fährt, sollte ja klar sein. Deshalb nehmen wir den oben angegebenen Wert von 54km/h per GPS gemessen als Richtwert.

Laut Toleranz darf der Roller ja 55km/h fahren, so lange das Fahrzeug nicht getunt wurde. Sollte das Fahrzeug ja getunt sein, dann darf der Roller nur 50km/h fahren und die Fertigungstolleranz entfällt....(So habe ich es im Internet gelesen und ich weiß nicht, ob die Aussage stimmt.)

Ich verweise nun auf den Link im 11. Post: https://www.rollertuningpage.de/.../post-23405093

Da schrieb jemand folgendes: "Diese Fertigungstoleranz entfällt, wenn bauliche Veränderungen vorliegen, die Einfluss auf die Endgeschwindigkeit haben. Weil es dann eben am Tunen und nicht an der Fertigung liegt.".......

 

Nun zu meiner Frage: Darf mein Roller 55km/h inkl. Toleranz fahren, oder nicht?!

 

Es wurde zwar eine bauliche Veränderung vorgenommen, allerdings hat die bauliche Veränderung ja keinen Einfluss auf die Endgeschwindigkeit, da der Roller und der verbaute Auspuff ja ab Werk gedrosselt ist. Würde der Auspuff Einfluss auf die Endgeschwindigkeit haben, so hätte er ja keine E Prüfnummer und keine ABE erhalten....

 

Ich habe seit 2 Monaten den Autoführerschein und will keinen Stress in der Probezeit mit der Polizei riskieren.... Deshalb bin ich doppelt vorsichtig.

Laut Verkehrsamt und der Polizei werden 10% von den 50km/h drauf gerechnet. Also darf er 55km/h fahren. Nur wie sieht es mit dem Auspuff aus?

 

Vielen Dank im Vorraus.

PS: Die ABE vom Auspuff: https://leovince.de/downloads/ABE/co-4588b.pdf

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36 Antworten

Zitat:

@Papstpower schrieb am 25. November 2020 um 12:57:44 Uhr:

Ja, will er. Frisch den Führerschein in der Tasche...

Erzähl Mal der Polizei, dass deine Toleranz immer straffrei zu behandeln ist! Der lacht sich kaputt.

Wenn neue Messmethoden kommen und deine so geliebte Toleranz gegen 0 geht, ist dein über dem Gesetz stehender Prüfer hoffentlich in Rente und muss nicht mehr ans Telefon gehen...

Deine Illusion mit dem Rentenalter des Prüfers ist ja schön und gut. Aber wie kommst du denn bitte zur Annahme, dass die 10% sich im allgemeinen verabschieden? Hast du da ne Quelle dafür oder ist das Insider Wissen?

Ich habe auch mit dem Verkehrsamt telefoniert und die 10% bleiben.

Und bevor ich solch eine Frage wieder im Netz stelle, frage ich lieber gleich dort nach, wo man vertrauenswürdige und verlässliche Informationen bekommt.

Ich habe keinen Bock mit dir darüber zu diskutieren. Ich könnte das Gegenteil von dir verlangen nachzuweisen in welchem Gesetzestext du 10% findest. Als Quelle dafür darfst du die StVO sowie die StVZO benutzen. Gern, falls du es Hardcore magst, eine EU Richtlinie die drüber steht...

 

Jetzt DU!

Zitat:

 

Ich habe auch mit dem Verkehrsamt telefoniert und die 10% bleiben.

Und bevor ich solch eine Frage wieder im Netz stelle, frage ich lieber gleich dort nach, wo man vertrauenswürdige und verlässliche Informationen bekommt.

Ich frag mich schon seit Themenstart warum man da nicht gleich bei Polizei oder dem Verkehrsamt nachfragt?

In einem Forum bekommt man wohl immer eine bunte Mischung an Meinungen. Ist aber Bekannt.

Die ominösen Prozente kommen aus Urteilsbegründungen wie dieser:

".. dann nicht mehr gerechtfertigt und stellt ein Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs.1 StVG dar, wenn das Leichtkraftrad auch ohne Vornahme technischer Veränderungen regelmäßig eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als die bauartmäßig Zulässige erreichen kann."

Wesentlich ist "ohne Vornahme technischer Veränderungen".

Ein geprüfter Ersatzauspuff, passend für das jeweilige Modell, ist keine technische Veränderung.

Auch sehr wichtig ist "regelmäßig".

"wesentlich höher" ist interpretationswürdig. Der eine Richter nimmt vielleicht 20% an, eine anderer Richter etwas anderes.

Streng davon zu unterscheiden sind Toleranzen im Meßverfahren selbst (Laser/Radar, Rolle, ...). Hinterherfahren mit einem ungeeichten Tacho des Streifenwagens ist sehr ungenau. Da ist ja oftmals nicht einmal der Abstand konstant zu halten.

Jedenfalls gibt's da einen Fall, wo Polizisten von ihrem Tacho einmal sogar 90km/h abgelesen haben und das (bei einem 50km/h Fahrzeug) nicht zur Verurteilung gereicht hat.

Denn vom Polizeitacho sind ungefähr 20% abzuziehen (Toleranz des Meßverfahrens).

Es wurde auch nicht auf Gefälle oder Rückenwind geachtet ("regelmäßig").

Es wurden keine Feststellungen zum technischen Zustand ("ohne Vornahme technischer Veränderungen") des angeblich-zu-schnellen-Fahrzeugs getroffen.

Aber es gibt auch Typen wie "Richter Gnadenlos", der sich nicht um gut formulierte Urteilsbegründungen seiner Vorgänger schert.

Danke Thomas. Dann lag ich die ganze Zeit richtig und der TÜV und Verkehrsamt hat es mir ja auch bestätigt.

10% Toleranz bleiben bestehen! Auch mit Sportauspuff. Solange dieser eine ABE eingetragen hat und der passende Fahrzeugtyp in der ABE steht.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 24. November 2020 um 14:00:52 Uhr:

Etwaige Aussagen einer Prüforganisation (schriftlich vorhanden, oder wurde nur gelacht?) finden in Zuge eines Strafverfahrens keinerlei Beachtung. Recht gesprochen wird bei Gericht und nicht beim TÜV.

So ganz unbedeutend werden derartige Aussagen aber denn doch nicht sein, denn nicht ohne Grund werden vom Gericht oft noch Gutachter beauftragt, weil ein Sachverhalt eben doch anders sein könnte, als auf den ersten Blick ersichtlich. Wenn TÜV und Co. völlig unbedeutend wären, könnte sich der Staat die auch sparen.

Die sind auch nicht unbedeutend ,denn das Fahrzeug wird vom Tüv untersucht und darauf hin wird geklagt oder nicht.

Das gleiche passiert mit getunten Autos.

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