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fahranfänger huk24

Themenstarteram 8. Oktober 2004 um 17:09

hallo,

habe gehört, dass man als "fahranfänger", der ich nicht mehr unbedingt bin, eigentlich mit über 200% bei den versicherungen anfängt. bei der huk24 habe ich mir nun eben ein angebot mit meinen daten durchrechnen lassen, und am ende kommen 140% raus. kann das angehen? habe seit 1 1/2 jahren den führerschein, bald 21 jahre alt und kurvte bis diese woche mit der kiste von meiner mutter rum. nun soll nächste woche das eigene auto kommen und dafür brauchts halt die versicherung.. zweitwagenregelung ist nicht....

danke für die antworten

Unser Angebot für eine Kraftfahrtversicherung

Folgende Angaben liegen diesem Angebot zugrunde:

Fahrzeugdaten

Fahrzeugart: PKW

Hersteller: AUDI

Typ (Verkaufsbezeichnung): B5 (AUDI A4 1.8)

Typ-Nr.: 592

Leistung: 125 PS / 92 KW

Ortskennzeichen: xx

Zulassungsbehörde: Landkreis

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Versicherungssumme: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (jedoch max. 8 Mio. € je geschädigte Person).

Tarifgruppe: R

Vertragseinstufung: SF 1/2

Beitragssatz: 140 %

Typklasse: 16

Regionalklasse: R5

Jahresbeitrag: 1.186,95 €

Fahrzeugversicherung

Vollkasko: keine Vollkasko eingeschlossen

Teilkasko: ohne Selbstbeteiligung

Tarifgruppe: R

Typklasse: 20

Regionalklasse: R3

Jahresbeitrag: 221,08 €

Erweiterung des Versicherungsschutzes

Ausland-Schadenschutz-Versicherung: nicht eingeschlossen

Kraftfahrtunfallversicherung nach dem Pauschalsystem: eingeschlossen - mit 25.000 € Todesfall und 50.000 € Invalidität

Jahresbeitrag: 28,35 €

Fahrer-Unfallschutz: nicht eingeschlossen

Gesamtbeitrag: jährlich 1.436,38 €

halbjährlich 739,74 €

vierteljährlich 377,04 €

Gefahrerhebliche Umstände

Geburtsdatum: Ich bin am xx.xx.1983 geboren.

Geschlecht: männlich

Halter: Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen.

Zulassung auf Halter: 11.2004

Erstzulassung des PKW: 03.1995

Jährliche Fahrleistung: 10000 km

Nutzung: Das Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt.

Stellplatz: Für dieses Fahrzeug gibt es keinen eigenen Stellplatz.

Fahrer: Ausschließlich ich fahre das Fahrzeug.

Fahrer über 23 Jahre: Der jüngste Fahrer ist 20 Jahre alt. Der PKW wird nicht von weiblichen Personen unter 23 Jahren gefahren.

Wohnungs- und Hauseigentum: Es ist kein selbst bewohntes Wohnungs- und Hauseigentum (Ein- oder Zweifamilienhaus) vorhanden.

Kinder unter 16 Jahre: In meinem Haushalt leben keine Kinder unter 16 Jahren.

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45 Antworten
am 8. Oktober 2004 um 19:13

Hi,

stimmt nur insofern, als dass du für SF1/2 berechtigt bist mit den 140% - sonst wären es unumstößlich 230% (wobei.. Meistro würde sicher 10% geben *rofl*)

Zu den Fakten:

Warum keine Zweitwagenregelung, wenn du bisher mit dem Auto deiner Ma rumgekurvt bist?

Das ist die Zweitwagenregelung.... :)

Für die SF1/2 reicht es aus, wenn ein Elternteil irgendwo (!) ein Auto versichert hat. (Bedingungen nachschaun!) --> und genau das wäre ja bei dir der Fall, richtig?

Das Auto muss dabei nicht auf deine Mutter versichert werden - du musst nur nachweisen (Vers.nr angeben), dass sie ihr Auto irgendwo versichert hat. Dann versicherst du es auf deinen Namen - nur paar Euronen teurer als bei Muttern als Nr. 2.

Die Bedingungen der Onlineversicherung weiß ich jetzt nicht - die von der Mutter findest du aber hier

Dort mal Seite 19 - Nr. 14 Abs. 7 der TBs.

Da steht das - wie das bei der Versicherung gilt, kann ich aber nicht genau sagen, ist aber eines Wissens in dem Fall gleich.

Grüße

Schreddi

PS: Ne Teilkasko ohne SB??? Ich würd zumindets mit 150€ Selbstbeteiligung mal rechnen.... Bei der recht hohen Typklasse...

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

PS: Ne Teilkasko ohne SB??? Ich würd zumindets mit 150€ Selbstbeteiligung mal rechnen.... Bei der recht hohen Typklasse...

Recht hohe Typklasse? Ich hab die 24. *heul* *g*

Ohne SB müsste ich 170€ mehr zahlen. Das lohnt sich wirklich nicht.

am 9. Oktober 2004 um 8:44

...ich geh da immer von meiner Typklasse aus ;)

14

Grüße

Schreddi

öööhm...

er kurvt mit dem Auto seiner mom?

Das heißt, sie fährt selbst gar nicht?

Ich meine eher, das waren ihre Prozente.

Kein Zweitwagen, Schreddi. (Meine ich zu erkennen.

Coke83 kanns ja kurz aufklären.)

Also erstens räume ich noch die Möglichkeit ein, daß keine Fahrer unter 23

beim Tarif der mom eingetragen sind. Bitte Vorsicht und ggfs. prüfen,

ob überhaupt Versicherungsschutz besteht.

"2.Wg-Regelung is nich" hört sich zumindest so an,

als ob nicht alles pro-Sohn eingestellt ist. ;)

Alles andere hat logischerweise zur Folge, daß er

mangels 23 Lenzen bei 140% anfangen muß.

Die Varianten können wir dir nennen, wenn du

die SF-Situation aufklären könntest, Coke.

Wieviele Autos gibt es bei euch, die auf wen zugelassen sind?

Zitat:

Fahrer über 23 Jahre: Der jüngste Fahrer ist 20 Jahre alt. Der PKW wird nicht von weiblichen Personen unter 23 Jahren gefahren.

meine Lieblingssportart:

Tarifverstümmelung bis zur Unkenntlichkeit.

Gibt schöne Beiträge, rächt sich aber z.B. bei Kneipentouren,

wenn die Frauen nix trinken. Eigentlich löblich, hier hinderlich. *gg*

am 9. Oktober 2004 um 10:02

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

...ich geh da immer von meiner Typklasse aus ;)

14

Grüße

Schreddi

Ich hab die 11.

Christo

am 9. Oktober 2004 um 10:06

Re: fahranfänger huk24

 

Zitat:

Original geschrieben von Coke83

Kraftfahrtunfallversicherung nach dem Pauschalsystem: eingeschlossen - mit 25.000 € Todesfall und 50.000 € Invalidität

Jahresbeitrag: 28,35 €

Nimmst du öfter mal welche mit? Wolltest du das haben?

Christo

Themenstarteram 9. Oktober 2004 um 10:25

also meine mutter hat einen ford fiesa, versichert über die itzehoer mit sf25.. der wagen ist so versichert, dass wir beide damit rumfahren dürfen, also kein problem.

nun bin ich halt dabei mir selbst ein auto kaufen zu wollen, zu 99% den oben genannten audi a4 mit 1,8l.

meine mutter war dann also bei der itzehoer um das mit dem zweitwagen zu klären. ich weiss nicht genau, was die da besprochen haben, auf jeden fall meinte die tolle beraterin, dass der zweitwagen nur von versicherungsnehmer(meine mutter) und ehemann gefahren werden dürfen. sollten kinder unter 23 fahren, so würde der zweitwagen mit 230% eingestuft werden.. lol...

einzige möglichkeit, meinte sie, wäre, den audi als erstwagen anzumelden, weil den erstwagen ja alle (also auch ich als kind) fahren dürfen(sf25 würde bestehen bleiben), und das auto meiner mutter als zweitwagen. nur das will meine mutter absolut nicht, weil sie meint, dass ihre sf25 vom erstwagenvertrag hochgestuft werden würden, wenn ich einen unfall baue. versicherung wechseln will sie auch nicht, weil sie der itzehoer lieber jährlich ein paar euro schenkt.

also bleibt mir nur noch übrig, mich selbst zu versichern - 140% bei huk24. oder sehe ich das falsch?

@gott: war da am rumrechnen, wie viel das und das kostet, und habs dann am ende vergessen wieder rauszunehmen.

am 9. Oktober 2004 um 11:18

Hi,

wie gesagt - jaaaaa, mit 140% rechnen :)

Zweitens - ich wusste gar net, das es ne Itzehoer gibt *lol*.

Vielleicht mal zum Jahresende mal andre durchrechnen ;)

@Quattro:

Selbst wenn er hier weibliche Fahrer unter 23 angibt, wird das nicht teurer (da er als männlicher schon das größere Risiko darstellt) - ich habs mit drin (zur Sicherheit und weils gut so ist, ich lass mich auch grn mal fahren ;))

--> also Coke: Nimm doch ruhig mit rein - wird nicht teurer und die Freundin darf auch mal ran (an den Wagen *g*).

Diese Unfall da brauchst echt nicht - das scheint die Insassenunfall zu sein, die ist mittlerweile weitestgehend unnötig. Und sicher haben deine Eltern für dich auch ne private laufen.

Solltest du nicht permanent andre fahren alssen (die evtl. keine haben), brauchste das in dem Fall auch nicht.

Im Übrigen:

Du kannst das auch (um zu sparen) auf den Namen deiner Mutter versichern - sparste auc nochmal bissi.

Oder ist einer der beidne Eltern im öffentlichen Dienst?

Nachteil: In dem Fall müsst der Wagen auch auf denjenigen zugelassen (und versichert) werden.

Je nachdem - wenn du viel übrig hast, dann so, ansonsten wäre das noch ne Sparvariante bis du 23 bist.

@Quattro zum zweiten:

Na so minte ich das doch mit dem Zweitwagen. War mir schon klar, dass das nicht sien Auto ist. War ja nur, um zu fragen, ob die Voraussetzung (eben der Wagen der Ma) für die Zweitwagenregelung gegeben ist.

Oh, das war jetzt lang - wenn was falsch ist, korrigieren.

Wenn ich was falsch geschrieben habe, lasst denn stupiden korrigieren *gggg*

Ckrüße ;)

Schreddi

Themenstarteram 9. Oktober 2004 um 11:38

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Im Übrigen:

Du kannst das auch (um zu sparen) auf den Namen deiner Mutter versichern - sparste auc nochmal bissi.

wenn sie das auto zulassen würde und es bei der huk24 so versichert, dass ich der einzige fahrer bin.. läuft das auf ihrer schadensfreiheitsklasse(sf25) sehe ich das richtig?

es gibt da beim antrag stellen dann nämlich folgendes zur auswahl:

"Es soll der Schadenfreiheitsrabatt von einem weiteren auf meinen Namen laufenden Vertrag angerechnet werden. Der Vertrag besteht nicht bei einem Unternehmen der HUK-COBURG Versicherungsgruppe."

bleibt ihr die schadensfreitheitsklasse bei der alten versicherung trotzdem erhalten? sie hat dann also quasi 2 vertrage bei verschiedenen unternehmen mit ihrer sf25?

das würde dann nämlich so aussehen:

Unser Angebot für eine Kraftfahrtversicherung

Folgende Angaben liegen diesem Angebot zugrunde:

Fahrzeugdaten

Fahrzeugart: PKW

Hersteller: AUDI

Typ (Verkaufsbezeichnung): B5 (AUDI A4 1.8)

Typ-Nr.: 592

Leistung: 125 PS / 92 KW

Ortskennzeichen: xx

Zulassungsbehörde: Landkreis

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Versicherungssumme: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (jedoch max. 8 Mio. € je geschädigte Person).

Tarifgruppe: R

Vertragseinstufung: SF 25

Beitragssatz: 30 %

Typklasse: 16

Regionalklasse: R5

Jahresbeitrag: 238,98 €

Fahrzeugversicherung

Vollkasko: keine Vollkasko eingeschlossen

Teilkasko: 150 € Selbstbeteiligung

Tarifgruppe: R

Typklasse: 20

Regionalklasse: R3

Jahresbeitrag: 125,55 €

Erweiterung des Versicherungsschutzes

Ausland-Schadenschutz-Versicherung: nicht eingeschlossen

Kraftfahrtunfallversicherung nach dem Pauschalsystem: nicht eingeschlossen

Fahrer-Unfallschutz: nicht eingeschlossen

Gesamtbeitrag: jährlich 364,53 €

halbjährlich 187,73 €

vierteljährlich 95,69 €

Gefahrerhebliche Umstände

Geburtsdatum: Ich bin am xx.xx.1954 geboren.

Geschlecht: weiblich

Halter: Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen.

Zulassung auf Halter: 11.2004

Erstzulassung des PKW: 03.1995

Jährliche Fahrleistung: 10000 km

Nutzung: Das Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt.

Stellplatz: Für dieses Fahrzeug gibt es keinen eigenen Stellplatz.

Fahrer: Ausschließlich mein(e) Kind(er) fahren das Fahrzeug.

Fahrer über 23 Jahre: Der jüngste Fahrer ist 20 Jahre alt. Die jüngste Fahrerin ist 20 Jahre alt.

Wohnungs- und Hauseigentum: Es ist kein selbst bewohntes Wohnungs- und Hauseigentum (Ein- oder Zweifamilienhaus) vorhanden.

Kinder unter 16 Jahre: In meinem Haushalt leben keine Kinder unter 16 Jahren.

Also ich würde einfach mal bei den Versicherungen anrufen und nachfragen. Die müssen es eigentlich besser wissen.

Also die Zweitwagenregelung , gleiche SF wie Erstwagen , wird bei einigen Versicherungen angeboten.Normalerweise wird aber vorrausgesetzt das der Erstwagen bei der gleichen Versicherung versichert ist.Wenn die HUK 24 allerdings diese Regelung akzeptiert ( Erstwagen bei Itze ) Zweitwagen mit SF 25 bei HUK , umso besser.

Ja,deine Mutter behält ihre SF bei der Itze .Wenn die HUK den Zweitwagen mit SF 25 versichert , kanns der Itze doch egal sein.Das Risiko des Zweitwagens im Schadensfall liegt ja dann bei der HUK.

Rückstufung im Schadensfall bei SF 25 auf SF 22 (beides 30%) (bei 1 Schaden)

bei 2 Schäden im gl. Jahr nach SF 10 (45%)

bei 3 Schäden - - - - SF 2 (85%)

@schreddi

Bedingungen bei der HUK(Seite 19/Nr.14/Abs.7 der TBs) sind die gleichen

korrigieren wenn falsch

Schreibfehler nur korri wenn über IQ 222

 

 

@ all

meine TK 18 (70 Euronen)

Neueinstuf. auf 16 :)

am 9. Oktober 2004 um 16:26

@Coke:

Nein, so meinte ich das nicht!

Deiner würde dann auch mit 140% eingestuft - auch auf den Namen deiner Ma.

Aber in dem Fall würdet ihr die (meist geringen) Aufschläge für Versicherungsnehmer unter 23 umgehen. Zudem hat deine Ma evtl. noch Rabattmerkmale wie Haus oder so.

Also Zweitwagen wie Erstwagen kriegst du wohl nirgends - schon aufgrund deines Alters.

Davon verabschieden und mit 140% rechnen.

Dieses "Anrechnen" ist quasi die "Übernahme" der Rabatte von deiner Ma --> also nicht zu wählen.

Ganz einfach mit SF1/2 rechnen und gut ist.

Grüße

Schreddi

Zweitwagen wie Erstwagen einstufen , ich denke auch da spielt die HUK nicht mit.Unwahrscheinlich aufgrund des Alters und weil ansonsten dort kein Versicherungsvertrag besteht.

am 9. Oktober 2004 um 16:48

Jep

...zumal die das eh nicht machen.

Grüße

Schreddi

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