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Fahranfänger - 45 %

Themenstarteram 19. Dezember 2004 um 16:56

Hi,

über meinen Cousin fahre ich im Moment auf 140% als Zweitwagen. Am 01.01.05 sinkt mein Beitrag auf 100%.

Heute war mein Cousin da und meinte, dass er es mir einrichten könnte, dass ich ab Februar / März auf 45% fahre, und zwar legal ohne irgendwelche Falschangaben oder Probleme mit der Versicherung falls doch mal ein Unfall passiert.

Er möchte dafür halt eine Kleinigkeit von mir haben weil es für mich ja ne risen Ersparnis ist. Im Moment zahle ich 111€ / Monat und dann wären es 38€ / Monat.

Allerdings kann ich mir überhaupt nicht vorstellen wie das ohne Falschangaben gehen soll und nochdazu legal. Ich bin 18 und habe meinen Führerschein seit 08/04. Mein Versicherungsvertrag ist auf 07/04 datiert, wodurch die Prozente ja schon nach einem halben Jahr (jetzt im Januar) sinken.

Da ich mir das nicht legal vorstellen kann, bzw. überhauptnicht, habe ich erstmal gesagt das ich es mir überlege. Mir wäre das schon wert ihm dafür einen kleineren Betrag (100-200€) dafür zu geben damit er das einrichtet. Aber NUR wenn das ganze irgendwie legal und ohne Probleme / Falschangaben geht.

 

Könnt ihr euch das vorstellen wie es gehen soll? Der Vertrag läuft derzeit mit ihm als Halter und Mitbenutzern u. 23 Jahren.

 

Was sagt ihr dazu? Es ist ein wirklich gutes Angebot, aber kann ich ruhigen Gewissens ja dazu sagen? Er ist von Beruf Fahrlehrer und (Reise)busfahrer. Kann es sein das er dadurch günstigere Verträge bekommt? Der Wagen soll nachwievor nicht als Erstwagen laufen laut seiner Aussage. Er wollte mir aber auch nicht verraten, wie das zustande kommt mit 45%. Daher traue ich dem ganzen auch noch nicht so.

 

mfg und thx für Meinungen, Sven

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23 Antworten

@Christo

Kannst oder willst Du die Tatsachen nicht verstehen?

Bitte lies das Gesetz nochmals gründlich.

Sonst bleibst Du wie sio Viele auf dem Status der Halbwissenden stehen.

Und das ist zu wenig wenn es darauf ankommt!

Das war Dein Hit:

Zitat:

Es gibt Gesellschaften die geben es nicht weiter um Kunden zu halten.

Weitergegeben wird erst, wenn der Kunde schon weg ist, Christo!

Wenn Dein Satz also Sinn machen soll, dann gibt die Gesellschaft nur die tatsächlichen schadenfreien Jahre weiter (die einzig legale Möglichkeit), bietet die bessere Tarifeinstufung aber weiterhin an!

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

@Christo

Kannst oder willst Du die Tatsachen nicht verstehen?

Bitte lies das Gesetz nochmals gründlich.

Sonst bleibst Du wie sio Viele auf dem Status der Halbwissenden stehen.

Und das ist zu wenig wenn es darauf ankommt!

Naja, es hat zumindest zum Jahrgangsbesten gereicht.

Und nochmal, wo steht den nun, dass die Gesellschaften Sondereinstufungen nicht weitergeben DÜRFEN ( das es illegal ist )? Jedenfalls nicht in deinem zitierten Paragraphen. Es kann natürlich sein, dass zwischen den Zeilen noch was steht. Das kann ich jedoch nicht lesen.

Bsp.

Kunde hat SF12, ist bei der Gesellschaft aber erst seit 5 Jahren, und ? Darf die Gesellschaft jetzt nur SF5 weitergeben ? Es interressiert doch niemanden wo der SFR herkommt.

Was wir hier machen ist ein Erfahrungsaustausch und du kannst sicher sein, du bist nicht der einzige mit Ahnung. Gesetze zitieren die schwammig sind kann jeder, helfen aber dem Kunden in der Realität nicht weiter.

Und Theorie und Praxis gehen sehr weit auseinander !

Zitat:

Das war Dein Hit:

 

Weitergegeben wird erst, wenn der Kunde schon weg ist, Christo!

Wenn Dein Satz also Sinn machen soll, dann gibt die Gesellschaft nur die tatsächlichen schadenfreien Jahre weiter (die einzig legale Möglichkeit), bietet die bessere Tarifeinstufung aber weiterhin an!

Eine Kdg. kann zum Glück zurückgezogen und ein Antrag widerrufen werden. Alles schon erlebt.

 

Christo

@Christo

Das Pflichtversicherungsgesetz stellt für alle Versicherungen den gesetzlichen Rahmen dar.

Solltest Du beruflich mit Kfz-Versicherungen zu tun haben, so ist es bestimmt einen Blick wert.

Zum Jahrgangsbesten meinen herzlichen Glückwunsch.

Ich lerne täglich dazu. Hat weder nach Penne, Uni, noch nach Fachprüfungen aufgehört. Take it easy!

Ich gebe noch etwas zum besten und dann sollten wir diese Diskussion beenden.

" Wo kein Kläger da kein Richter. "

Das ist die Praxis, Gesetz hin oder her.

Ich habe zufällig mit Versicherungen viel zu tun, d.h. ich verdiene mein Geld damit. Schulungen sind jedes Jahr Pflicht.

 

Christo

Alles wird besser , nichts wird gut :D

@madcruiser

Ich habe beruflich nicht mit Versicherungen zu tun und kenne deshalb auch dieses Gesetz nicht.

Ich habe aber genug Erfahrung mit rechtlichen Fragen, dass ich verstanden habe, dass sich nicht jedes Gesetz dem Wortlaut entsprechend umsetzen lässt. Bei manchen Gesetzen erfordert es einfach die Praxis, dass man eine praktikable Lösung im Sinne des Gesetzestextes findet.

Wer sich genauer dafür interessiert, der kann gerne mal in Kommentaren zu diesem Gesetz nachlesen, was echte Fachleute dazu meinen.

Schließlich kommt es nicht nur auf den reinen Text an, sondern auch auf Rechtsprechung und Auslegung.

Gerade bei Verwaltungsgesetzen ist es recht häufig so, dass sich diese nicht zu 100% im Sinne des Wortlautes umsetzen lassen.

Ich halte nicht viel davon, einzelne Paragraphen aus irgendwelchen Gesetzeswerken heraus zu zitieren. Das bringt meistens rein gar nichts - außer Mißverständnissen.

Zitat:

Original geschrieben von ytna

@madcruiser

Ich habe beruflich nicht mit Versicherungen zu tun und kenne deshalb auch dieses Gesetz nicht.

...........................................

Ich halte nicht viel davon, einzelne Paragraphen aus irgendwelchen Gesetzeswerken heraus zu zitieren. Das bringt meistens rein gar nichts - außer Mißverständnissen.

Und darauf ich ich einen !

PROST ! ;)

 

Christo

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Und darauf trink ich ich einen !

PROST ! ;)

 

Christo

Jetzt zitier ich mich schon selber, ich glaub das war einer zuviel ! :D

Christo

Noch so früh am Abend und schon den 54% tigen Pott :D *schlürf*

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