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Fahr und Arbeitszeit

Themenstarteram 19. Juli 2010 um 17:25

Habe eine frage die die Arbeitszeit und Fahrzeit betrifft.

Ich fuhr heute um 4.30 Uhr von zuhause weg kamm nach 2 Stunden auf der Baustelle an.

Machte 2 mal eine halbe Stunde Pause zwecks entladung danach fuhr ich wieder nach hause wieder 2 Stunden.

Kamm um ca.10 Uhr bei meiner Firma an zum Beladen.

Da die Wahre nicht fertig war mußte ich bis 15.30 warten.

Meine Frage ist nun darf ich die restlichen 4.30 oder 5 Stunden fahren oder nicht.

Mein Chef sagt ich darf da ich meine 9 Stunden nicht voll habe.

Wie schaut das mit der Schichtzeit aus??

Beste Antwort im Thema

10 Stunden reine Lenkzeit ist nach Gesetz nur theoretisch möglich, da du nach Arbeitszeitgesetz nicht mehr als 10 Stunden Arbeiten darfst.

Dazu gehört auch die Abfahrtkontrolle zu der du verpdlichtet bist und das Be- und Entladen, Tanken, ....

Also kannst du ansich NIE 10 Stunden reine Lenkzeit während 10 Stunden maximaler Arbeitszeit erreichen.

ES GIBT KEINE SCHICHTZEIT - kapiert das doch endlich mal!!!!

Es gibt Fahrpersonalverordnung und Arbeitszeitgesetz - ABER KEINE SCHICHTZEIT

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am 24. Juli 2010 um 8:02

Gut dann habe ich mich eben Falsch ausgedrückt...

Es geht um die FPersV Abschnitt 1 - Lenk und Ruhezeiten im Straßenverkehr.

Ist zwar somit das selbe, aber naja gut...

Edit: hier habt iHr die Lenk und Ruhezeit noch einmal richtig aufgeführt, im Vergleich zu Früher und heute

http://www.bag.bund.de/.../2007_02_08.html?nn=12996

Und werft die FPersV- Lenk und Ruhezeiten nicht mit Arbeitsrecht zusammen, die Gesetzgebung von Lenk und Ruhezeiten gehen vor Arbeitsrecht!

am 24. Juli 2010 um 9:52

Wie oft haben wir dieses Thema schon behandelt ?????

Dabei ist es eines der einfachsten Sachen, verstehe gar nicht wie es nach so langer Zeit seit dem Inkrafttreten treten der Änderungen noch soviel Falschwissen geben kann.

Da stellt doch jemand einen Link zur Verfügung wo alles harklein beschrieben ist, schreibt dann hier völligen Blödsinn und fragt noch allen ernstes ob er denn zu dumm wäre das zu verstehen...........na ja.

 

Zitat:

Original geschrieben von Lokutos

Und werft die FPersV- Lenk und Ruhezeiten nicht mit Arbeitsrecht zusammen, die Gesetzgebung von Lenk und Ruhezeiten gehen vor Arbeitsrecht!

Selten so einen ******* gelesen

Die Lenkzeiten haben sich in dem Rahmen, welchen das Arbeitszeitgesetz vorgibt zu ergeben - extra dafür gibts den §21a

Das sind MAXIMALE Lenk-Zeiten. Diese dürfen, können und müssen unterschritten werden um seine Arbeitszeiten sauber zu halten.

Wenn du eben schon 3 Stunden sonstige Arbeiten gemacht hast, darfst du maximal noch 7 Stunden an dem Tag fahren/arbeiten.

leider aber wirds zu wenig kontrolliert - selbst die Fahrer kümmerts nicht, wenn sie immer wieder und weiter vom Arbeitgeber verarscht werden.

****editiert von steini111, bitte auf bessere Ausdrucksweise achten.****

am 25. Juli 2010 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Zitat:

Original geschrieben von Lokutos

Und werft die FPersV- Lenk und Ruhezeiten nicht mit Arbeitsrecht zusammen, die Gesetzgebung von Lenk und Ruhezeiten gehen vor Arbeitsrecht!

Selten so einen ******** gelesen

Die Lenkzeiten haben sich in dem Rahmen, welchen das Arbeitszeitgesetz vorgibt zu ergeben - extra dafür gibts den §21a

Das sind MAXIMALE Lenk-Zeiten. Diese dürfen, können und müssen unterschritten werden um seine Arbeitszeiten sauber zu halten.

Wenn du eben schon 3 Stunden sonstige Arbeiten gemacht hast, darfst du maximal noch 7 Stunden an dem Tag fahren/arbeiten.

leider aber wirds zu wenig kontrolliert - selbst die Fahrer kümmerts nicht, wenn sie immer wieder und weiter vom Arbeitgeber verarscht werden.

Ganz bestimmt :D

Wenn dem so sei, ist die FPersV Abschnitt 1 Völlig überflüssig und ich würde nie in den Genuss kommen mal 9 bzw 10Stunden Lenken zu dürfen.

Aber Arbeite du nur weiter nach deinen Methoden, ich Arbeite weiter nach meinen!

Fakt ist wenn ich in eine Kontrolle komme dann Interessiert da nur die FPersV und laut diesen wirst du auch Kontrolliert und Bestraft da das Arbeitszeitgesetz auf einen ganz anderen Blatt Papier steht und von der Strafahndung auch viel viel geringer Bestraft wird als die FPersV.

Auch ist für unsere Behörden auf der Autobahn (BAG, Polizei) nur die FPersV interessant, was anderes Kontrollieren die gar nicht.

Das Arbeitszeitgesetz wird nämlich vom Gewerbeaufsichtsamt bzw. Arbeitszeitschutzamt Kontrolliert und von denen habe ich noch NIE einen auf der Autobahn gesehen.

wenn du auf geltende Gesetze ****** willst und dich dabei auch noch gut fühlst dann ist das dein Bier. Leider aber eben nicht nur deines, denn durch dein Verhalten beeinträchtigst du auch alle anderen Fahrer, die gerne einen geregelten 8-10 Stunden Tag hätten, der Ihnen eben auch zusteht.

Nur weil es von anderer Stelle geahndet wird oder gar billiger sein könnte, heist das noch lange nicht, dass es weniger Wert ist als die FPersV.

Weist du, so Leute wie du heulen dann aber regelmäßig drüber, dass es keine Gewerkschaft gibt, die sich für deren Wohl einsetzt. Wozu auch, wenn du so einen Mist mit dir machen lässt.

Ich brauch mir bei Kontrollen gar keine Sorgen zu machen, denn ich habe immer weniger Fahrzeit als es die FPersV erlaubt, weil ich eben (abgesehen von den Pausen, bei denen ich die der VO einhalte) nach Arbeitszeitgesetz fahre und das ist auch OK so für meinen Chef.

****editiert von steini111, bitte auf bessere Ausdrucksweise achten.****

am 25. Juli 2010 um 11:21

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

wenn du auf geltende Gesetze ******* willst und dich dabei auch noch gut fühlst dann ist das dein Bier. Leider aber eben nicht nur deines, denn durch dein Verhalten beeinträchtigst du auch alle anderen Fahrer, die gerne einen geregelten 8-10 Stunden Tag hätten, der Ihnen eben auch zusteht.

Nur weil es von anderer Stelle geahndet wird oder gar billiger sein könnte, heist das noch lange nicht, dass es weniger Wert ist als die FPersV.

Weist du, so Leute wie du heulen dann aber regelmäßig drüber, dass es keine Gewerkschaft gibt, die sich für deren Wohl einsetzt. Wozu auch, wenn du so einen Mist mit dir machen lässt.

Ich brauch mir bei Kontrollen garkeine Sorgen zu machen, denn ich habe immer weniger Fahrzeit als es die FPersV erlaubt, weil ich eben nach Arbeitszeitgesetz fahre und das ist auch OK so für meinen Chef.

Mein freund, ich bin seit 2004 Selbständig und Heule bestimmt gar nicht rum wegen sowas...

Mit dem Unterschied zu Dir will ich Arbeiten und Aufträge ausführen und mein Geld nicht Geschenkt bekommen.

Für mich gibt es gar kein Arbeitszeitgesetz denn ich kann in meiner Freizeit machen was ich will, eben Geld Verdienen.

Und du bist bestimmt so einer der rum Heult das in diesen Gewerbe die Löhne immer geringer werden, und am Tag aber nur 4h Fahren willst...

Wenn du aber zwei Tage für eine Normale Tour brauchst was allerdings laut FPersV an einen Tag zu schaffen ist, brauchst du dich nicht Wundern wenn du nur 1200€ Verdienst ;)

Glaub mir, ich will und bekomme nichts geschenkt und ich hab auch mehr als die von dir genannten 1200,-€

Ich fahre nur nach dem was mir eben das Gesetz ermöglicht.

Übrigends gilt auch für Selbstständige, dass diese nicht länger als das Arbeitszeitgesetz erlaubt arbeiten, entsprechend hat ein Gericht erst vor kurzem entschieden.

Hoffentlich hast du keine Angestellten, denen du genauso ihr Recht auf eine vernünftige Arbeitszeit verwährst. Indem du denen vorbetest, sie bräuchten sich nur an die VO zu halten.

am 25. Juli 2010 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Glaub mir, ich will und bekomme nichts geschenkt und ich hab auch mehr als die von dir genannten 1200,-€

Ich fahre nur nach dem was mir eben das Gesetz ermöglicht.

Übrigends gilt auch für Selbstständige, dass diese nicht länger als das Arbeitszeitgesetz erlaubt arbeiten, entsprechend hat ein Gericht erst vor kurzem entschieden.

Hoffentlich hast du keine Angestellten, denen du genauso ihr Recht auf eine vernünftige Arbeitszeit verwährst. Indem du denen vorbetest, sie bräuchten sich nur an die VO zu halten.

Ich versteh dich nicht...

Eh Früher, laut alter lenk und Ruhezeit, hatten wir alle nur 8h bzw. 9h Pause und dann aber jeden Tag 15h - 16h Arbeitszeit, mit Einführung der neuen Lenk und Ruhezeit geht es uns doch allen gut...

Wenn ich zu meinen Leuten sage, 9h Lenkzeit jeden Tag reicht völlig aus, und das sie dann auch nicht mit der Doppelwoche in Schwierigkeiten kommen, dann freuen die sich...

Ich Arbeite jeden Tag 11h und mache als Lenkzeitunterbrechung 1h Pause und meine Ruhepause ist fast immer 12h, da halte ich mich Streng daran, meine Leute auch!

Das sind zusammengerechnet 13h Pause jeden Tag...

Jetzt sagst du "hoffentlich hast du keine Leute" :eek:"...

Jemanden wie dich hätte ich bestimmt nicht lang, was will ich mit Leuten wo schon der Schimmel auf den Rücken wächst vom vielen Liegen und die dann immer noch nicht zufrieden sind?

@ der-schrittmacher:

Du solltest deine Ausdrucksweise umgehend verbessern!

Grüße

Steini

moment mal Steini, ich soll meine Ausdrucksweise überdenken? ich schmeiße nicht mit Sprüchen um mich wie Schimmel auf dem Rücken, zu faul zum Arbeiten und so.

Was hab ich denn bitte nun wieder schlimmes gemacht? nur weil ich schei..... geschrieben habe? Gut dann nenne es Koten oder sonst wie. Damit habe ich niemanden beleidigt oder angegriffen.

Seit wann ist allgemeine Umgangssprache denn verboten?

Abgesehen davon, dass wir hier unter Fahrern sind und nicht im Kirchenchor.

 

Übrigends gibt die Suche nach Sch... alleine hier im LKW/Nutzfahrzeug-Sub 691 Treffer, also bitte auch diese alle editieren und ermahnen.

am 25. Juli 2010 um 12:56

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Was hab ich denn bitte nun wieder schlimmes gemacht? nur weil ich schei..... geschrieben habe? Gut dann nenne es Koten oder sonst wie. Damit habe ich niemanden beleidigt oder angegriffen.

Seit wann ist allgemeine Umgangssprache denn verboten?

Allgemeine Umgangssprache bei dir vielleicht, andere bezeichnen es als Fäkalsprache :D

am 25. Juli 2010 um 13:51

Schau mal hier

http://www.aixlaw.de/.../InformationspaketLenkzeiten.pdf?...

Da ist sehr schön beschrieben das FPersV vor Arbeitsrecht geht!

Zitat:

Spezielle Lenk- und Ruhezeitvorschriften für das Fahrpersonal greifen erst beim Führen von Kraftfahr-

zeugen über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht ein. Darunter gelten, sofern der Fahrzeugführer Arbeitnehmer ist, hinsichtlich der Arbeitszeiten lediglich die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften.

(ArbZG) Siehe auch Tabelle

aha und wo steht da, dass die VO vor dem Arbeitszeitgesetz gilt?

Das beide greift nach wie vor ineinander und §21a wurde extra geschaffen, dass die VO im Arbeitszeitgesetz ihre Umsetzung findet.

Es bleibt dabei, dass die Zeiten nach VO, schlicht und ergreifend das maximal zulässige sind, was aber in der gesetzlich geregelten Arbeitszeit zu erfolgen hat.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

moment mal Steini, ich soll meine Ausdrucksweise überdenken? ich schmeiße nicht mit Sprüchen um mich wie Schimmel auf dem Rücken, zu faul zum Arbeiten und so.

Was hab ich denn bitte nun wieder schlimmes gemacht? nur weil ich schei..... geschrieben habe? Gut dann nenne es Koten oder sonst wie. Damit habe ich niemanden beleidigt oder angegriffen.

Seit wann ist allgemeine Umgangssprache denn verboten?

Abgesehen davon, dass wir hier unter Fahrern sind und nicht im Kirchenchor.

 

Übrigends gibt die Suche nach Sch... alleine hier im LKW/Nutzfahrzeug-Sub 691 Treffer, also bitte auch diese alle editieren und ermahnen.

Der Schimmel kam aber erst mal nach deiner kleinen Entgleisung, wenn du keine Sätze bilden kannst die ein wenig druck auf den anderen ausüben ohne das du dich der Fäkalsprache bedienst ist mein Tipp von weiter oben doch um so mehr angebracht.

Was den Suchbegriff angeht. Erstmal ist da für mich erst ab Ende 2008 relevant und zweitens wurde das Wort "Scheiß" fast immer in Bezug auf eine Sache oder einen Umstand bezogen, seltenst so wie bei dir als Beleidigung auf eine Meinung, die ein User hier vertritt. Bitte also auch auf den Bezug achten.

Wenn du noch weiteren Klärungsbedarf hast würde ich PN vorschlagen.

Grüße

Steini

am 25. Juli 2010 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

aha und wo steht da, dass die VO vor dem Arbeitszeitgesetz gilt?

Das beide greift nach wie vor ineinander und §21a wurde extra geschaffen, dass die VO im Arbeitszeitgesetz ihre Umsetzung findet.

Es bleibt dabei, dass die Zeiten nach VO, schlicht und ergreifend das maximal zulässige sind, was aber in der gesetzlich geregelten Arbeitszeit zu erfolgen hat.

Steht doch da §21a greift beim Führen von Fahrzeugen im Gewerblichen Bereich über 2,8 - 3,5t darüber gilt FPersV, das sagt mir das die FPersV vor Arbeitsrecht geht.

Und das Bestätigt auch mein Wissen das für mich als Fahrzeugführer über 3,5Tonnen nicht das ArbZG sondern die FPersV greift.

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