Fälschlicherweise der Unfallflucht beschuldigt.
Hallo zusammen,
folgende Ausganglage:
Ich habe mein Auto geparkt, hab mich reinwinken lassen weil der Parkplatz recht eng war. Am Straßenrand.
Ich habe weder das Auto vor mir noch das hinter mir berührt.
Was dann passiert ist:
Ich habe einen Zettel an meiner Windschutzscheibe. Von der Polizei. Wegen einem Schaden an meiner hinteren Stoßstange. Die habe ich mir angesehen und dachte mir: "ach, wegen dem Kratzer machen wir da jetzt nichts, ist jemand beim Ausparken eben leicht dran gekommen." Man sieht es kaum. Ein waagerechter Kratzer an der Stoßstange.
Jetzt bekomme ich eine Schadensmeldung von meiner Versicherung, die ich ausfüllen sollte. (Wie kommt diese Person überhaupt an meine Versicherungsdaten?)
Habe nun mit der Polizei gesprochen und die meinten, die Dame hätte angerufen weil da Schäden auf gleicher Höhe an der Stoßstange wären und mich der Unfallflucht beschuldigt.
Das Ding ist nur, dass ich als Auto vorn ja waagerechte Kratzer in der Stoßstange habe, das geht ja schonmal rein logisch gar nicht. Das kann nur das hintere Auto verursacht haben.
Alles in Allem brennt mir natürlich aber jetzt die Frage unter den Nägeln: Was kann ich tun? Ich habe einen Zeugen - aber wie weit kommt sie wohl mit dieser Masche (die ja gar nicht mal so doof ist, tatsächlich)?
Ist euch sowas auch schonmal passiert? Wie ging es aus?
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:09:44 Uhr:
...würde dann nicht Aussage gegen Aussage stehen?
Nein, denn dieses Konstrukt gibt es im deutschen Recht
nicht.
Es werden im Falle eines Rechtsstreits beide Parteien einschließlich deren Zeugen angehört und anschließend entsprechend der Faktenlage und der Glaubwürdigkeit der Zeugen entschieden.
58 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:44:00 Uhr:
@Kai R. alles ganz easy ... klar ... nur dass sich bei Fahrerflucht die Beweislast umkehrt
Wie Beweislast kehrt sich um? Das heißt dann genau?
Und: Ich weiß nicht genau was du daran als Troll erkennen magst - denn es ist keiner.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:44:00 Uhr:
nur dass sich bei Fahrerflucht die Beweislast umkehrt
wie meinen? Für kein Delikt muss man in D seine Unschuld beweisen.
Selbst ohne eine Aussage und ohne den Zeugen ist der Fall nicht wirklich bedrohlich:
1. Gab es überhaupt einen Schaden?
2. Kann an Hand des Schadensbildes bewiesen werden, dass der Schaden vom Fahrzeug der TE verursacht wurde?
3. Muss die TE den Schaden bemerkt haben?
4. Wird es vermutlich selbst dann noch gegen Zahlungsauflage eingestellt
Zitat:
@Drahkke schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:44:29 Uhr:
...
Falsche Anschuldigung ist ein Straftatbestand und der wird automatisch durch die Staatsanwaltschaft vertreten.
Seit wann vertritt die Staatsanwaltschaft die Interessen des Beschuldigten?
welche Interessen des Beschuldigten müssten denn Deiner Meinung nach bei einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung vertreten werden? Soll die TE dann als Nebenklägerin auftreten oder wie reimst Du Dir das zusammen?
Für eine Strafanzeige gegen eine andere Person braucht man keinen eigenen Anwalt.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:47:50 Uhr:
wie meinen? Für kein Delikt muss man in D seine Unschuld beweisen.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:44:00 Uhr:
nur dass sich bei Fahrerflucht die Beweislast umkehrtSelbst ohne eine Aussage und ohne den Zeugen ist der Fall nicht wirklich bedrohlich:
1. Gab es überhaupt einen Schaden?
2. Kann an Hand des Schadensbildes bewiesen werden, dass der Schaden vom Fahrzeug der TE verursacht wurde?
3. Muss die TE den Schaden bemerkt haben?
4. Wird es vermutlich selbst dann noch gegen Zahlungsauflage eingestellt
Nein, ich "meine" nicht. Ich weiß. Du hast meinen post missverstanden. Zivilrechtlich dreht sich die Beweislast.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:50:54 Uhr:
welche Interessen des Beschuldigten müssten denn Deiner Meinung nach bei einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung vertreten werden? Soll die TE dann als Nebenklägerin auftreten oder wie reimst Du Dir das zusammen?Für eine Strafanzeige gegen eine andere Person braucht man keinen eigenen Anwalt.
Noch nicht ganz wach? Lies mal den Eingangspost. TE ist Beschuldigte einer Unfallflucht. Und da verstehst Du nicht, wofür sie einen eigenen Anwalt haben sollte? Gute Nacht.
Das ist alles ganz schön ekelhaft wenn man bedenkt, dass die Dame selbst schuld ist. Sich dann auch noch das Recht rauszunehmen mich anzuzeigen ist wahrlich traurig.
Soll ich denn nun eine Anzeige gegen sie stellen oder genügt es erstmal den Wisch, den ich von der Polizei bekomme, entsprechend auszufüllen. A la: "ich war das nicht, ich habe einen zeugen."?
Es kann ja nicht sein, dass hier theoretisch jeder, der ein anderes Auto anfährt, den Spieß SO dermaßen einfach umdrehen kann...
Lies selber die Beiträge. Im Moment kann man den Anwalt noch zurückstellen. Für die Aussage "die Fahrzeuge haben sich nicht berührt" und die Benennung des Zeugen braucht man den nicht, das bekommt man gerade noch alleine hin. Für die Anzeige gegen die Gegenseite wegen falscher Verdächtigung braucht man ihn sowieso nicht, darum kümmert sich der Staatsanwalt.
Dann wird es vermutlich eh eingestellt. Wenn nicht ist Zeit genug einen Anwalt zu nehmen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:52:38 Uhr:
Zivilrechtlich dreht sich die Beweislast.
auch nicht. Diese Baustelle ist im Übrigen der eigenen Versicherung überlassen.
Zitat:
@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:47:49 Uhr:
Wie Beweislast kehrt sich um? Das heißt dann genau?Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:44:00 Uhr:
@Kai R. alles ganz easy ... klar ... nur dass sich bei Fahrerflucht die Beweislast umkehrtUnd: Ich weiß nicht genau was du daran als Troll erkennen magst - denn es ist keiner.
Sorry, das mit vorne und hinten im Eingangspost, das ist einfach etwas bescheiden. Aber sei's drum.
Zitat:
@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:58:44 Uhr:
oder genügt es erstmal den Wisch, den ich von der Polizei bekomme, entsprechend auszufüllen. A la: "ich war das nicht, ich habe einen zeugen."?
ich würde das so tun, ideal persönlich bei der Polizei. Anzeige gegen die Gegenseite ist optional.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Oktober 2015 um 15:00:49 Uhr:
Lies selber die Beiträge. Im Moment kann man den Anwalt noch zurückstellen. Für die Aussage "die Fahrzeuge haben sich nicht berührt" und die Benennung des Zeugen braucht man den nicht, das bekommt man gerade noch alleine hin. Für die Anzeige gegen die Gegenseite wegen falscher Verdächtigung braucht man ihn sowieso nicht, darum kümmert sich der Staatsanwalt.Dann wird es vermutlich eh eingestellt. Wenn nicht ist Zeit genug einen Anwalt zu nehmen.
Schon richtig, wirklich brauchen tut man den so gut wie nie - hängt aber immer davon ab, wie gut man sich auskennt. Und da habe ich bei der TE (sorry, ist nicht böse gemeint) den Eindruck, dass sie mit der Situation eher überfordert ist. Das kann selbst in einfachen Fällen dann auch mal schief gehen - vor allem deshalb mein Rat mit dem Anwalt.
Ach ja: Anzeigen würde ich die Dame auf jeden Fall - und sei es nur, um ihr mal etwas Feuer unter dem Arsch zu machen. Bis jetzt spürt die ja gar nichts, bekommt im schlimmsten Fall halt kein Geld von der gegnerischen Versicherung. Bis jetzt ist dieser dreiste "Raubzug" für sie noch völlig ungefährlich.
@ TE
dringende Empfehlung: lass Dich besser mal fachkundig beraten. Nach Deinen Angaben bist Du Beschuldigte in einem Strafverfahren. Wenn Dir hier empfohlen wird, ohne anwaltliche Hilfe selbst zur Polizei zu gehen und Aussagen zu tätigen, was denkst Du, welcher berufliche Hintergrund wohl solche Empfehlungen in die Welt setzten würde? Nachdenken sollte man immer selbst und wo man unsicher ist, braucht man Hilfe. Die sollte man sich auch holen!
Gut. Dann werde ich spätestens Samstag (ich arbeite den ganzen Tag, vorher schaffe ich es nicht) zur Polizei gehen und die gute Frau anzeigen, den Zeugen nehme ich mit. Eventuell habe ich bis dahin auch schon etwas schriftliches von der Polizei vorliegen.
Wenn sich das hochschaukelt, gehe ich zum Anwalt... Ich hab das Geld grade nicht allzu locker sitzen, das will ich nur machen wenns auch wirklich nötig ist.
Anwälte würden natürlich zum Anwalt raten.
Als Fahrerin steht sie fest und mit der Wahrheit "die Fahrzeuge haben sich nicht berührt" kann sie sich nicht belasten. Was soll also passieren?
Kosten sind schließlich auch ein Argument.
Zitat:
Kai R. schrieb
@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:52:38 Uhr:
... auch nicht. Diese Baustelle ist im Übrigen der eigenen Versicherung überlassen.
sorry, da bis Du unvollständig informiert.