Fälschlicherweise der Unfallflucht beschuldigt.
Hallo zusammen,
folgende Ausganglage:
Ich habe mein Auto geparkt, hab mich reinwinken lassen weil der Parkplatz recht eng war. Am Straßenrand.
Ich habe weder das Auto vor mir noch das hinter mir berührt.
Was dann passiert ist:
Ich habe einen Zettel an meiner Windschutzscheibe. Von der Polizei. Wegen einem Schaden an meiner hinteren Stoßstange. Die habe ich mir angesehen und dachte mir: "ach, wegen dem Kratzer machen wir da jetzt nichts, ist jemand beim Ausparken eben leicht dran gekommen." Man sieht es kaum. Ein waagerechter Kratzer an der Stoßstange.
Jetzt bekomme ich eine Schadensmeldung von meiner Versicherung, die ich ausfüllen sollte. (Wie kommt diese Person überhaupt an meine Versicherungsdaten?)
Habe nun mit der Polizei gesprochen und die meinten, die Dame hätte angerufen weil da Schäden auf gleicher Höhe an der Stoßstange wären und mich der Unfallflucht beschuldigt.
Das Ding ist nur, dass ich als Auto vorn ja waagerechte Kratzer in der Stoßstange habe, das geht ja schonmal rein logisch gar nicht. Das kann nur das hintere Auto verursacht haben.
Alles in Allem brennt mir natürlich aber jetzt die Frage unter den Nägeln: Was kann ich tun? Ich habe einen Zeugen - aber wie weit kommt sie wohl mit dieser Masche (die ja gar nicht mal so doof ist, tatsächlich)?
Ist euch sowas auch schonmal passiert? Wie ging es aus?
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:09:44 Uhr:
...würde dann nicht Aussage gegen Aussage stehen?
Nein, denn dieses Konstrukt gibt es im deutschen Recht
nicht.
Es werden im Falle eines Rechtsstreits beide Parteien einschließlich deren Zeugen angehört und anschließend entsprechend der Faktenlage und der Glaubwürdigkeit der Zeugen entschieden.
58 Antworten
dann kannst Du mich sicher aufklären?
Ich verstehe das Anwalt-Ding, will aber wie gesagt erstmal sehen wie sich das entwickelt. Die Aussage und Anzeige bekomme ich auch alleine bzw. mit dem Zeugen zusammen hin, wenn darauf dann nochmal was kommt natürlich nur mit Anwalt.
Danke für eure Hilfe!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:55:30 Uhr:
Noch nicht ganz wach? Lies mal den Eingangspost. TE ist Beschuldigte einer Unfallflucht. Und da verstehst Du nicht, wofür sie einen eigenen Anwalt haben sollte? Gute Nacht.Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:50:54 Uhr:
welche Interessen des Beschuldigten müssten denn Deiner Meinung nach bei einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung vertreten werden? Soll die TE dann als Nebenklägerin auftreten oder wie reimst Du Dir das zusammen?Für eine Strafanzeige gegen eine andere Person braucht man keinen eigenen Anwalt.
Die Einlassung bezog sich doch nicht auf den Eingangspost, sondern auf den Vorschlag, die Gegenseite wegen falscher Anschuldigung anzuzeigen. Dazu ist definitiv kein Anwalt erforderlich, solange die TE in diesem Verfahren nicht als Nebenklägerin auftritt.
Zitat:
@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 15:16:45 Uhr:
Gut. Dann werde ich spätestens Samstag (ich arbeite den ganzen Tag, vorher schaffe ich es nicht) zur Polizei gehen und die gute Frau anzeigen, den Zeugen nehme ich mit. Eventuell habe ich bis dahin auch schon etwas schriftliches von der Polizei vorliegen.
Wenn sich das hochschaukelt, gehe ich zum Anwalt... Ich hab das Geld grade nicht allzu locker sitzen, das will ich nur machen wenns auch wirklich nötig ist.
Diese Reihenfolge kann fatal sein. Meine Empfehlung habe ich dargestellt.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Oktober 2015 um 15:18:29 Uhr:
dann kannst Du mich sicher aufklären?
Können ja, wollen nein.
halte uns bitte auf dem Laufenden!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2015 um 15:32:27 Uhr:
Können ja, wollen nein.
blubb
"Diese Reihenfolge kann fatal sein. Meine Empfehlung habe ich dargestellt."Ja, danke dafür. Ich denke trotzdem, dass ich das hinbekomme - mehr als schildern dass ich eingeparkt habe und mich reinwinken lassen habe, brauch ich da ja am Ende nicht zu tun.
Kleiner Hinweis noch: Wenn dich eine polizeiliche Vorladung trifft, brauchst du nicht Folge leisten. Würde ich persönlich auch niemals als Laie machen. Dort sitzen Fachleute in der Vernehmung und du bist in der blöden Situation, ohne viel Nachzudenken antworten zu sollen.
Anwalt kostet Geld, hat aber den Vorteil, dass der zunächst die Akten einsehen kann und dann erst eine Stellungnahme abgibt. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die zwar (prinzipiell) die Kosten deines Anwaltes, aber nicht, wenn du wegen Unfallflucht verurteilt wirst oder einen Strafbefehl erhälst und das rechtskräftig wird. Dann zahlst du selbst.
Willst du den Anwalt zunächst sparen, schreib auf die Vorladung einfach: am fraglichen Tage hat mit Herr/Frau (mit Anschrift) beim Einparken eingewiesen. Daher kann ich ausschließen, dass mein Fahrzeug beim Einparken das Fahrzeug der Anzeigeerstatterin berührt hat. Eine Berührung der Fahrzeuge habe ich auch nicht bemerkt."
Darauf wird dein Zeuge gebeten, den Sachverhalt zu schildern, entweder per Vorladung oder schriftlich. Bei uns wird das meistens schriftlich gemacht, ist weniger Arbeit.
Bestätigt dein Zeuge dann deine Schilderung, kann vielleicht sogar noch sagen, ob überhaupt jemand sonst in der Nähe war, geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft, die das Verfahren dann nach § 170 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts) einstellt.
Das gleiche teilst du deiner Haftpflichtversicherung mit.
Zitat:
@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:09:44 Uhr:
...
Und diese Bewegung kann ich nur mit der Front verursachen. Oder nicht?
Ja, aber du bist kein Gutachter.
Normalerweise sollte deine Versicherung auf deiner Seite stehen und unberechtigten Forderungen entgegentreten. Also theoretisch.
Ich würde mich mit einem Unfallbericht an die eigene und die Versicherung der guten Dame wenden.
Was mir nur noch zum Thema einfällt... parkt man in eine enge Lücke, parkt man auch gerne jemanden ein, der dann zwar theoretisch rauskommen sollte, aber praktisch... Dame... Parken... ich habe schon zu viel geschrieben.
Das ist quasi deine "Mitschuld" an der Sache, deshalb kommt´s jetzt so weit (und noch weiter). Ich vermeide das grundsätzlich, auch wenn ich dann weiter laufen muss.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 8. Oktober 2015 um 19:41:12 Uhr:
Kleiner Hinweis noch: Wenn dich eine polizeiliche Vorladung trifft, brauchst du nicht Folge leisten. Würde ich persönlich auch niemals als Laie machen. Dort sitzen Fachleute in der Vernehmung und du bist in der blöden Situation, ohne viel Nachzudenken antworten zu sollen.
[...]
Ich frage mich ja immer woher diese Aussagen kommen? Sicher musst du nicht erscheinen, wenn die Kollegen dich vorladen. DIe Frage ist ja, ob du dich besser stellst, wenn du es nicht tust... wenn du schuldig bist, trifft das ohne Zweifel immer zu (auch, wenn du natürlich nicht die Wahrheit sagen musst). Aber wenn du dir nichts vorzuwerfen hast?!
Die Akte wird trotzdem fertig gemacht und an die StA abverfügt. Ob es dann besser ist, sich erst in der Hauptverhandlung zu äußern? Der Ein oder Andere ist da auch schon mal böse reingefallen.
Meiner Erfahrung nach ist es besser, sich zu äußern, denn in der Mehrzahl der derartig gelagerten Fälle kommt es dann erst gar nicht zur Anklageerhebung. Aber jeder wie er möchte.
Unterschreib
@ TEin: Warst du gestern bei der Polizei? Halt uns bitte auf dem laufenden und lass dich von den Nebengeräuschen hier nicht irritieren, die sind in diesem Forum normal.
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:45:13 Uhr:
Zum jetzigen Zeitpunkt braucht sie noch keinen Anwalt. Sie hat doch die Experten auf MT. Klar gibts da 3 verschiedene Expertenmeinungen, aber die gute Frau wird schon wissen, welchen sie vertrauen kann und welchen nicht. Ein Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt wär rausgeschmissenes Geld.
Tolle Rechtsberatungen hier. Da gebe ich meinen Senf auch dazu: Bist du Mitglied eines Automobilklubs, dann nehme die kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt in Anspruch. Der hat Rechtsberatung gelernt und kann und darf das auch. Und hat nur eine Meinung, so dass du nicht mit deinem eigenen Sach- und Fachverstand aussuchen musst, welchen Ratschlag du nun folgen möchtst.