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Fälschlicherweise der Unfallflucht beschuldigt.

Themenstarteram 8. Oktober 2015 um 10:40

Hallo zusammen,

folgende Ausganglage:

Ich habe mein Auto geparkt, hab mich reinwinken lassen weil der Parkplatz recht eng war. Am Straßenrand.

Ich habe weder das Auto vor mir noch das hinter mir berührt.

Was dann passiert ist:

Ich habe einen Zettel an meiner Windschutzscheibe. Von der Polizei. Wegen einem Schaden an meiner hinteren Stoßstange. Die habe ich mir angesehen und dachte mir: "ach, wegen dem Kratzer machen wir da jetzt nichts, ist jemand beim Ausparken eben leicht dran gekommen." Man sieht es kaum. Ein waagerechter Kratzer an der Stoßstange.

Jetzt bekomme ich eine Schadensmeldung von meiner Versicherung, die ich ausfüllen sollte. (Wie kommt diese Person überhaupt an meine Versicherungsdaten?)

Habe nun mit der Polizei gesprochen und die meinten, die Dame hätte angerufen weil da Schäden auf gleicher Höhe an der Stoßstange wären und mich der Unfallflucht beschuldigt.

Das Ding ist nur, dass ich als Auto vorn ja waagerechte Kratzer in der Stoßstange habe, das geht ja schonmal rein logisch gar nicht. Das kann nur das hintere Auto verursacht haben.

Alles in Allem brennt mir natürlich aber jetzt die Frage unter den Nägeln: Was kann ich tun? Ich habe einen Zeugen - aber wie weit kommt sie wohl mit dieser Masche (die ja gar nicht mal so doof ist, tatsächlich)?

Ist euch sowas auch schonmal passiert? Wie ging es aus?

Danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:09:44 Uhr:

...würde dann nicht Aussage gegen Aussage stehen?

Nein, denn dieses Konstrukt gibt es im deutschen Recht nicht.

Es werden im Falle eines Rechtsstreits beide Parteien einschließlich deren Zeugen angehört und anschließend entsprechend der Faktenlage und der Glaubwürdigkeit der Zeugen entschieden.

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Zitat:

@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 12:40:51 Uhr:

Jetzt bekomme ich eine Schadensmeldung von meiner Versicherung, die ich ausfüllen sollte. (Wie kommt diese Person überhaupt an meine Versicherungsdaten?)

Über das Kennzeichen kann jeder Unfallbeteiligte diese Daten beim Zentralruf der deutschen Versicherer erfragen.

Schwierig.

Wenn die Dame einen Zeugen benennen kann, und ein Gutachter übereinstimmende Schadenbilder feststellt sieht das zunächst nicht so gut für dich aus.

Ob dann allerdings eine "Unfallflucht", also ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorliegt steht auf einem anderen Blatt.

Generell werden dir entsprechende Stellen ein "ach, wegen dem Kratzer machen wir da jetzt nichts, ist jemand beim Ausparken eben leicht dran gekommen" vermutlich als nicht besonders glaubwürdig auslegen.

Themenstarteram 8. Oktober 2015 um 11:09

Okay. Es ist unglaublich wie dreist ein Mensch sein kann.

Ich habe aber ja auch einen Zeugen - würde dann nicht Aussage gegen Aussage stehen?

Nochmal der "Nachweisbarkeit" halber, wenn sich das dann ein Gutachter ansieht: Wenn ich am Straßenrand rückwärts in eine Lücke einparke und das Auto hinter mir anfahren würde, würde das doch höchstens eine Beule haben, aber keinen Kratzer - weil ein Kratzer ja nur durch die entsprechende Bewegung des Autos zustandekommen kann. Und diese Bewegung kann ich nur mit der Front verursachen. Oder nicht?

Finde ich nicht so schwierig denn Gefälligkeitszeugen werden relativ schnell entlarvt. Wie BTIN89 richtig feststellte, stammen waagerechte Spuren an der Stoßstange nicht unbedingt vom Selbstverursachen. Kommt darauf an, an welcher Stelle diese Streifen zu sehen sind. An den Seiten lässt sich das natürlich nicht mit Sicherheit ausschließen.

Aber ich hatte selbst einen solchen Fall und bin sofort zur Verkehrsunfallbereitschaft gefahren und habe dort Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung gestellt. Gleichzeitig wurde mein Fahrzeug sehr genau inspiziert. Neben einer Fotodokumentation wurde der Schaden genau vermessen. Und zwar einmal mit Insassen und einmal ohne wie es im ruhenden Verkehr eigentlich üblich ist. Da der vermeintliche "Unfallgegner" steif und fest behauptete, ich wäre gegen sein Auto gefahren wurde er ebenfalls mit dem "Unfallfahrzeug" vorgeladen. Und siehe da, die Anstoßstelle war in einer völlig anderen Höhe als der angebliche Schaden den sein Fahrzeug an meinem verursacht haben soll. Im Zweifelsfall gibt auch ein chemisches Gutachten Aufschluss, ob es sich um Lackabschürfungen des entsprechenden Fahrzeugs handelt. Und bei Gericht habe ich häufiger die (berufliche) Erfahrung machen dürfen, dass die Zeugen gut vorbereitet erschienen aber mit bestimmten Fragen nicht gerechnet hatten. In der Folge brachen sie dann doch zusammen und spätestens beim Vereidigungsantrag machte man einen Rückzieher da die "Gefälligkeit" doch irgendwo seine Grenzen hat. Also ich würde dir raten, die Spezialisten der Polizei hinzuzurufen. Immerhin ist Verkehrsunfallflucht eine Straftat und kein Kavaliersdelikt - man muss aber den Unfall auch bemerkt haben - das ist die wichtigste Voraussetzung. Ansonsten keine Unfallflucht!

Zitat:

@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:09:44 Uhr:

...würde dann nicht Aussage gegen Aussage stehen?

Nein, denn dieses Konstrukt gibt es im deutschen Recht nicht.

Es werden im Falle eines Rechtsstreits beide Parteien einschließlich deren Zeugen angehört und anschließend entsprechend der Faktenlage und der Glaubwürdigkeit der Zeugen entschieden.

Themenstarteram 8. Oktober 2015 um 11:18

Zitat:

@Matsches schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:05:57 Uhr:

Generell werden dir entsprechende Stellen ein "ach, wegen dem Kratzer machen wir da jetzt nichts, ist jemand beim Ausparken eben leicht dran gekommen" vermutlich als nicht besonders glaubwürdig auslegen.

Naja, mein Auto ist 11 Jahre alt und hatte eh schon eine Beule an Stoßstange, deshalb hätte ich den Schaden halt nicht gemeldet (ich hatten den Zettel an meiner Windschutzscheibe ja so verstanden, dass ich mich bei der Polizei melden soll, wenn ich den Schaden bei ihrer Versicherung melden möchte). Da hätte der Aufwand halt in keiner Relation gestanden - für mich ist mein Auto ein Gebrauchsgegenstand, ich bin da nicht so. Würde ich aber ein anderes Autp anfahren würde ich nicht abhauen, warum auch, sieht sicher nicht jeder so wie ich - klar.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:17:29 Uhr:

Zitat:

@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:09:44 Uhr:

...würde dann nicht Aussage gegen Aussage stehen?

Nein, denn dieses Konstrukt gibt es im deutschen Recht nicht.

Es werden im Falle eines Rechtsstreits beide Parteien einschließlich deren Zeugen angehört und anschließend entsprechend der Faktenlage und der Glaubwürdigkeit der Zeugen entschieden.

Fast richtig - Aussage gegen Aussage heißt nichts anderes, als dass der Richter nicht weiß, welchem Zeugen er glauben soll. Dann steht Aussage gegen Aussage und es wird danach entschieden, wer beweispflichtig ist - meistens der, der was vom anderen haben will. Und wenn der den Beweis nicht erbracht hat, wird die Klage abgewiesen.

Themenstarteram 8. Oktober 2015 um 11:48

Heißt, am Ende habe ich eigentlich gar keine Chance weil ich nicht nachweisen kann dass ich ihr Auto nicht angefahren habe, richtig?

Und welche Möglichkeiten hätte ich dann es so weit zu bringen, dass ein Gutachter sich das anschaut? Muss ich dafür eine Gegenanzeige stellen oder bringt das auch nichts?

zunächst mal hast Du mit der Angelegenheit gar nicht so viel zu tun. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche obliegt Deiner Versicherung. Die haben Anwälte und können auch Gutachten anfordern. Die Beweislast für den Anspruch liegt beim (angeblich) Geschädigten.

Kehrseite dieses Themas: die Versicherung kann auch entscheiden, ob sie reguliert und Du kannst es nicht verhindern. Oftmals geben die sich bei Kleinschäden auch wenig Mühe, da sie ihr Geld über die steigenden Beiträge eh zurückbekommen. Also rede Deiner Versicherung ins Gewissen.

Wird denn auch strafrechtlich gegen Dich ermittelt?

Die Versicherung kümmert sich eher nicht um Strafanzeigen.

TEin: Wie oben schon von Spreestrom geschrieben: Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung ist das Mittel deiner Wahl. Dann gibt es ggf. auch eine amtliche Begutachtung.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Scherz und keine OWi, das ist eine Straftat. Nimm den Vorwurf ernst und mach was dagegen!

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:55:32 Uhr:

Die Versicherung kümmert sich eher nicht um Strafanzeigen.

es geht doch auch gar nicht primär um die Strafanzeige, sondern um die Schadensmeldung seiner Versicherung. Von einer Strafanzeige steht nirgendwo etwas.

am 8. Oktober 2015 um 12:01

Du hast einen Zeugen, da gibt es gar nichts um lange zu überlegen. Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung und zeitgleich deiner Versicherung den Sachverhalt genauso vortragen. Der Rest regelt sich dann.

Zitat:

@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:48:01 Uhr:

Heißt, am Ende habe ich eigentlich gar keine Chance weil ich nicht nachweisen kann dass ich ihr Auto nicht angefahren habe, richtig?

Und welche Möglichkeiten hätte ich dann es so weit zu bringen, dass ein Gutachter sich das anschaut? Muss ich dafür eine Gegenanzeige stellen oder bringt das auch nichts?

Nein, falsch (zum Glück für Dich). Sie muss nachweisen bzw. glaubhaft darlegen, dass Du ihre Karre angefahren hast. Für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort muss zusätzlich der Schaden so beschaffen sein, dass man den Unfall nach menschlichem Ermessen hätte bemerken müssen.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann sagst Du, dass die Dame Dein Auto angerempelt hat und Dir nun den Unfall vorwirft. Ich formuliere es mal so: Die Geschichte kann für sie ganz schnell nach hinten losgehen. Erstens hast Du einen Zeugen und zweitens würde ein Gutachten Deine Geschichte bestätigen (immer vorausgesetzt, dass Du uns hier die komplette Wahrheit erzählt hast). Dann muss sie nicht nur alle Kosten tragen, sondern ist auch noch strafrechtlich dran - zwar nicht wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (sie hat ja die Polizei gerufen), aber selbstverständlich wegen wissentlicher falscher Beschuldigung. Wenn Du es also wirklich nicht warst, dann würde ich dem recht gelassen entgegensehen, die knickt eher früher als später ein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:59:30 Uhr:

es geht doch auch gar nicht primär um die Strafanzeige, sondern um die Schadensmeldung seiner Versicherung. Von einer Strafanzeige steht nirgendwo etwas.

Ich zitiere: "Habe nun mit der Polizei gesprochen und die meinten, die Dame hätte angerufen weil da Schäden auf gleicher Höhe an der Stoßstange wären und mich der Unfallflucht beschuldigt."

OK, die TEin sollte sinnvollerweise vorher klären, ob tatsächlich eine Strafanzeige gegen sie vorliegt.

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