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Fälschlicherweise der Unfallflucht beschuldigt.

Hallo zusammen,
folgende Ausganglage:
Ich habe mein Auto geparkt, hab mich reinwinken lassen weil der Parkplatz recht eng war. Am Straßenrand.
Ich habe weder das Auto vor mir noch das hinter mir berührt.
Was dann passiert ist:
Ich habe einen Zettel an meiner Windschutzscheibe. Von der Polizei. Wegen einem Schaden an meiner hinteren Stoßstange. Die habe ich mir angesehen und dachte mir: "ach, wegen dem Kratzer machen wir da jetzt nichts, ist jemand beim Ausparken eben leicht dran gekommen." Man sieht es kaum. Ein waagerechter Kratzer an der Stoßstange.
Jetzt bekomme ich eine Schadensmeldung von meiner Versicherung, die ich ausfüllen sollte. (Wie kommt diese Person überhaupt an meine Versicherungsdaten?)
Habe nun mit der Polizei gesprochen und die meinten, die Dame hätte angerufen weil da Schäden auf gleicher Höhe an der Stoßstange wären und mich der Unfallflucht beschuldigt.
Das Ding ist nur, dass ich als Auto vorn ja waagerechte Kratzer in der Stoßstange habe, das geht ja schonmal rein logisch gar nicht. Das kann nur das hintere Auto verursacht haben.
Alles in Allem brennt mir natürlich aber jetzt die Frage unter den Nägeln: Was kann ich tun? Ich habe einen Zeugen - aber wie weit kommt sie wohl mit dieser Masche (die ja gar nicht mal so doof ist, tatsächlich)?
Ist euch sowas auch schonmal passiert? Wie ging es aus?
Danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:09:44 Uhr:


...würde dann nicht Aussage gegen Aussage stehen?

Nein, denn dieses Konstrukt gibt es im deutschen Recht

nicht

.

Es werden im Falle eines Rechtsstreits beide Parteien einschließlich deren Zeugen angehört und anschließend entsprechend der Faktenlage und der Glaubwürdigkeit der Zeugen entschieden.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:59:30 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:55:32 Uhr:


Die Versicherung kümmert sich eher nicht um Strafanzeigen.

es geht doch auch gar nicht primär um die Strafanzeige, sondern um die Schadensmeldung seiner Versicherung. Von einer Strafanzeige steht nirgendwo etwas.

Ist irgendwie nicht so klar: Die TE schreibt ja, sie wäre von der Dame der Polizei gegenüber der "Unfallflucht" beschuldigt worden. Das könnte eine Strafanzeige bezeichnen oder auch nicht...

Ihr helft mir sehr - danke!
Ich erzähle natürlich die Wahrheit, habe eben auch extra darauf geachtet weil der Parkplatz recht klein war - insofern kann ich mir 100% sicher sein dass ich es nicht war.
Ich gehe also zur Polizei und stelle erstmal Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung, dann melde ich das meiner Versicherung - hoffe, dass ihnen was daran liegt und sie nicht einfach zahlen - und warte ab was passiert, richtig?

Zitat:

@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:08:36 Uhr:


Ihr helft mir sehr - danke!
Ich erzähle natürlich die Wahrheit, habe eben auch extra darauf geachtet weil der Parkplatz recht klein war - insofern kann ich mir 100% sicher sein dass ich es nicht war.
Ich gehe also zur Polizei und stelle erstmal Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung, dann melde ich das meiner Versicherung - hoffe, dass ihnen was daran liegt und sie nicht einfach zahlen - und warte ab was passiert, richtig?

Sag uns erst mal, was die Dame bei der Polizei genau gemacht hat. Hat sie Dich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort angezeigt? Was genau hat der Beamte Dir gesagt?

Bzgl. der Strafanzeige: Der Polizist, bei dem ich dazu angefragt hatte, meinte da würde es um Unfallflucht gehen (bis dato wusste ich ja gar nicht was eigentlich passiert war). Werde da gleich nochmal nachfragen ob da eine Strafanzeige vorliegt oder nicht.

Mach das. Wenn ja, dann zeig sie wegen der Falschbeschuldigung an. Allerdings würde ich das dann über einen Anwalt machen.

Grade nochmal mit der Polizei telefoniert. Die Dame hat mich angezeigt, es liegt eine Strafanzeige vor.

Zitat:

@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:08:36 Uhr:


Ich gehe also zur Polizei und stelle erstmal Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung, dann melde ich das meiner Versicherung - hoffe, dass ihnen was daran liegt und sie nicht einfach zahlen - und warte ab was passiert, richtig?

ja. Und Du benennst der Polizei und Versicherung Deinen Zeugen, dass sich die Fahrzeuge nicht berührt haben.

Wenn Dein Zeuge das so aussagt und die Fahrerin des anderen Fahrzeugs den "Unfall" nicht life gesehen hat (sie muss ja weiter entfernt gewesen sein), dann hast Du wenig zu befürchten. Allerdings wird auch Deine Anzeige wegen falscher Verdächtigung wenig ausrichten, die andere Fahrerin kann sich ja geirrt haben. Die andere Fahrerin ist Zeugin, gibt es noch einen weiteren Zeugen der Gegenseite?

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:12:41 Uhr:


dann zeig sie wegen der Falschbeschuldigung an. Allerdings würde ich das dann über einen Anwalt machen.

warum?

Ich weiß nicht ob sie einen Zeugen hat. Das ist alles recht undurchsichtig, ich hatte bisher ja tatsächlich erstmal nur den Zetten an meiner Windschutzscheibe - in den nächsten Tagen wird dann wohl ein Brief der Polizei bei mir eintreffen, dann weiß ich wohl mehr. Sollte ich dann trotzdem jetzt schon zur Polizei gehen? Ist es egal zu welcher Dienststelle ich da gehe oder muss es direkt eine für Verkehrsangelegenheiten sein?
Ich hab sowas noch nie gemacht, bin daher grade ein bisschen aufgeschmissen.

Ist doch völlig irrelevant ob die andere Dame einen Zeugen hat. Der müsste dann ja wohl auch aussagen, dass eine Person eingewiesen hat und ab da wirds für die Anzeigende schon schwierig.

Mir kommt der Eingangspost zwar etwas trollig vor, aber sei's drum.
@ TE
ruf bei Deiner Pkw-Haftpflichtversicherung an. Sage dort, dass Du zu Unrecht als Verursacherin behelligt wirst. Die Pkw-Haftpflicht muss unberechtigte Ansprüche aktiv abwehren. In diesem Rahmen müssen die auch einen Anwalt beauftragen oder Deinen Anwalt mitbeauftragen und die Kosten übernehmen (für die Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen).
Du selbst solltest für den Vorwurf der Unfallflucht einen Anwalt als Verteidiger beauftragen. Dessen Kosten kannst Du evtl. als Schadenersatz von der Anzeigeerstatterin verlangen. Das ohne eigenen Anwalt erledigen zu wollen, ist - freundlich gesagt - nicht zu empfehlen.

Zitat:

@BTIN89 schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:23:06 Uhr:


Ich hab sowas noch nie gemacht, bin daher grade ein bisschen aufgeschmissen.

ich würde jetzt erst einmal den Ball flachhalten. Als Fahrerin stehst Du ja anscheinend fest bzw. hast das zugegeben.

Für die Aussage "ich war es nicht, die Fahrzeuge haben sich nicht berührt und das ist mein Zeuge" brauchst Du keinen Anwalt. Diese Aussage kannst Du schriftlich oder persönlich machen. Dann abwarten, wenn Dir nichts nachgewiesen werden kann wird das eh eingestellt. Da wo Du diese Aussage machst kannst Du dann auch erklären, dass Du gegen die Gegenseite Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellst.

Wenn wider erwarten ein Strafbefehl kommt oder die Einstellung gegen Zahlungsauflage erfolgt, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.

Parallel eng an Deiner Versicherung dranbleiben. Hört sich alles schlimmer an, als es ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:19:23 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:12:41 Uhr:


dann zeig sie wegen der Falschbeschuldigung an. Allerdings würde ich das dann über einen Anwalt machen.

warum?

Ich nehme an, dass Du wissen willst, warum sie einen Anwalt nehmen soll? Ganz einfach, sie ist unerfahren und der kennt sich aus (natürlich einen Spezialisten nehmen und nicht einen, der alles macht). Der kann sie umfassend beraten, denn offensichtlich ist sie ja gegenwärtig Beschuldigte.

Ich denke nicht, dass eine Anzeige gegen die Dame einfach so im Sande verläuft. Es dürfte für diese schwer werden glaubwürdig zu behaupten, sie habe den von ihr gebauten Unfall nicht bemerkt, den Schaden aber sehr wohl. Immer vorausgesetzt, dass die Angaben der TE stimmen, würde ich die bisherige Handlungsweise der Unfallgegnerin als dummdreist bezeichnen.

@Kai R. alles ganz easy ... klar ... nur dass sich bei Fahrerflucht die Beweislast umkehrt .... es ist bereits schlimm .... falls es wahr ist und daran kann man zweifeln.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:41:53 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:19:23 Uhr:


warum?

Ich nehme an, dass Du wissen willst, warum sie einen Anwalt nehmen soll? Ganz einfach, sie ist unerfahren und der kennt sich aus (natürlich einen Spezialisten nehmen und nicht einen, der alles macht).

Falsche Anschuldigung ist ein

Straftat

bestand und der wird automatisch durch die

Staatsanwaltschaft

vertreten.

Zum jetzigen Zeitpunkt braucht sie noch keinen Anwalt. Sie hat doch die Experten auf MT. Klar gibts da 3 verschiedene Expertenmeinungen, aber die gute Frau wird schon wissen, welchen sie vertrauen kann und welchen nicht. Ein Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt wär rausgeschmissenes Geld.

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