Fällt das Dienstwagenprivileg und der steuerliche Diesel- Vorteil?

Mercedes E-Klasse W213

Eins vorweg: ich möchte hier keinerlei politische Diskussion anzetteln, sondern nur mal feststellen, was eben im "Bericht aus Berlin" zu sehen war.

Das Wahlergebnis und die sich abzeichnende "Ampel- Koalition" ist gewählt worden, um notwendige Veränderungen herbeizuführen. Kann man wohl so ohne Bewertung feststellen, sonst hätte ja alles so bleiben können wie es war. Anzunehmen ist, dass die Eingriffe wegen der Klimakrise drastischer ausfallen werden, als man sich das heute so vorstellen kann und wie es die Situation erfordert wenn man den Ausführungen von Glasgow folgt.

Um das Klimaziel plus 1,5 Grad überhaupt zu erreichen, werden enorme Anstrengungen nötig sein. Deutschland emittiert zwar "nur" mit 2 % Welt weit, aber man hat sich auf die Fahnen geschrieben, alles technisch Machbare für D zu tun, nach dem Motto wir müssen ja mal anfangen. Ein kleiner Beitrag also zur bedrohlichen Gesamtproblematik Klima.

Daher müssen u.a. auch kontraproduktive Subventionen auf den Prüfstand, die dem gennannten Ziel entgegen stehen. Genannt sind die Streichung des steuerlichen Dieselvorteils und auch der Wegfall des Dienstwagenprivilegs. Es sei nicht einzusehen, so die Argumentation, dass die kleinen Steuerzahler wie eine Friseuse bspw. den besser bezahlten Dienstwagenfahrern die Prviliegien mitfinanzieren.

Was mich dabei interessiert: wie würde sich das auf die Existenz des Diesels insgesamt auswirken und wie würde das Geschäft bei Mercedes- Benz leiden, und das JS- Geschäft, wenn das Dienstwagenprivileg ersatzlos fällt?

373 Antworten

Ich denke, wir wollen CO2 sparen? Müssten dann nicht eher die Steuern für Benzin rauf, weil davon im Schnitt deutlich mehr konsumiert wird als beim Diesel.

@ Gerdchen:

nix für ungut, aber für die €400,- + KM bekommen viele das Rundumpaket inkl
Reifen, Versicherung,Werkstatt, (Urlaubs-)Benzin und alle 2 Jahre neu ohne weitern Kapitaleinsatz.

Das kann man schon als Privileg ansehen.

Grüße an Alle

Zitat:

@helfrecht schrieb am 7. November 2021 um 21:05:46 Uhr:


Du bist dir sicher, dass du als Angestellter mit Firmenwagen mehr Steuern ( für den Wagen) zahlst als die Arbeitgeber?

Das ist definitiv so und ich habe keinen Dienstwagen.

Die Dienstwagenregelung ist eine Win-Win-Win-Win-Geschichte.
Damit meine ich Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Staat-Umwelt. Denn was wäre die Alternative? Der Arbeitnehmer schafft sich ein weiteres Auto privat an ... das ist die Alternative. Darunter leidet die Umwelt (zwei Autos sind definitiv schlechter als eines), es kostet Arbeitnehmer und Arbeitgeber Geld und der Staat würde deutlich weniger Steuern einnehmen. Denn die 1% Regelung bringt richtig was ein. was zahlt man ansonsten denn schon an Steuern für den Privatwagen?

Zitat:

@LeoE schrieb am 8. November 2021 um 06:13:16 Uhr:


@ Gerdchen:

nix für ungut, aber für die €400,- + KM bekommen viele das Rundumpaket inkl
Reifen, Versicherung,Werkstatt, (Urlaubs-)Benzin und alle 2 Jahre neu ohne weitern Kapitaleinsatz.

Das kann man schon als Privileg ansehen.

Grüße an Alle

Insgesamt ein Auto einzusparen, das spart richtig Geld und ALLE bekommen ihr Stück vom Kuchen ab.

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Nirgendwo gibt es soviel Halbwissen und Unwissen wie bei Dienstwagen unterlegt mit den typischen deutschen Neiddebatten. Ich bin seit 2003 selbstständig und kaufe meine Fahrzeuge selber, was sicherlich auch Vorteile hat. Von 1994-2003 hatte ich aber bei meinem früheren Arbeitgeber mehrere Dienstwagen: Opel, Audi, VW Passat und BMW mit der üblichen Versteuerung 1% und 0,03%. Fakt war: Die Einsparungen durch Übernahme von Benzinkosten und Wartungskosten waren damals schon enorm. Bei den heutigen Spritpreisen ist das noch extremer.

Moin,

um auf die Eingangsfrage zurückzukommen:

1. Ja, ich gehe von aus, dass der Steuervorteil des Diesels mittelfristig wegfällt. Das wird nicht von heute auf morgen der Fall sein, aber mit Ansage und in Stufen, damit sich die Bürger umstellen können. Man sollte aber nicht vergessen, dass Diesel vor allem von LKW getankt wird und da sind Preissprünge aus meiner Sicht nicht von heute auf morgen möglich. Als Alternative müssten für Langstreckenfahrten ausreichend Kapazitäten bei der Bahn vorhanden sein, was so aktuell nicht der Fall ist. Die KfZ-Steuer würde dann m.E. angepasst werden müssen, aber das wird nur noch wenige Fälle betreffen, denn m.E. wird der Diesel in PKW mehr oder weniger tot gemacht (siehe z.B. geplante Dieselfahrverbote in europ. Großstädten wie Paris).

2. Auch beim so genannten Dienstwagenprivileg wird es um die Lenkungswirkung gehen. Es gab vor Jahren schon immer mal wieder Vorschläge der Grünen, dass z.B. nur noch Dienstwagen bis zu einem bestimmten Verbrauch steuerlich geltend gemacht werden sollten. Zu einer konkreten Regelung kam es aber nie. Ich vermute, dass man wieder etwas in der Richtung plant und hier ggf. den Verbrauch und/oder die Antriebsart vorgeben will. Zu den Vorschreibern sei noch gesagt, dass mit dem 1% + 0,03% Entfernung der private Anteil der Fahrten versteuert wird. Es hängt also entscheidend davon ab wie das Verhältnis dienstliche Fahrten zu privaten Fahrten ausfällt, um von einem Privileg reden zu können.

Gruß

FilderSLK

Naja Privileg? Es gibt diejenigen die ein Firmenfahrzeug zum arbeiten brauchen, also Servicetechniker, AD Mitarbeter und diejenigen welche einen Firmenwagen quasi als BonBon vom Arbeitgeber bekommen.

Wenn ich jetzt mal erstere nehme, dann kann man ja nicht von einem Privileg sprechen. Um seinen Job zu erledigen ist es für mich selbstverständlich, dass der AG ein Fahrzeug zur Verfügung stellt oder mir meine gefahrenen KM vergütet. Das Privileg wäre dann die private Nutzung welche durch die 1% kompensiert werden. Das kann für einige gut ausgehen und für andere eben nicht, je nach Fahrprofil und Zuzahlung welche man leisten muss.

Zitat:

@HSV-Michi schrieb am 7. November 2021 um 18:55:09 Uhr:



...
Was mich dabei interessiert: wie würde sich das auf die Existenz des Diesels insgesamt auswirken und wie würde das Geschäft bei Mercedes- Benz leiden, und das JS- Geschäft, wenn das Dienstwagenprivileg ersatzlos fällt?

Ich erwarte nicht, dass das Dienstwagenprivileg abgeschafft wird, u.a. weil das ein Weg ist, auf dem massiv Neuwagen in dem Markt kommen (vor allem die, der deutschen Hersteller).
Aber es wird evtl. oder sogar sicher Auflagen geben, wie es umweltfreundlicher gemacht werden kann.
Ich bin zwar selber Nutznießer des Privilegs, fände es aber z.B. korrekt, wenn grundsätzlich eine Kopplung an WLTP UND CO2 Ausstoß UND den realen Verbrauch eingeführt wird, um Anreize zu schaffen, auch mit dem Dienstwagen sparsam zu fahren.

Zitat:

@BMWTordi schrieb am 8. November 2021 um 10:09:27 Uhr:


Naja Privileg? Es gibt diejenigen die ein Firmenfahrzeug zum arbeiten brauchen, also Servicetechniker, AD Mitarbeter und diejenigen welche einen Firmenwagen quasi als BonBon vom Arbeitgeber bekommen.

Wenn ich jetzt mal erstere nehme, dann kann man ja nicht von einem Privileg sprechen. Um seinen Job zu erledigen ist es für mich selbstverständlich, dass der AG ein Fahrzeug zur Verfügung stellt oder mir meine gefahrenen KM vergütet. Das Privileg wäre dann die private Nutzung welche durch die 1% kompensiert werden. Das kann für einige gut ausgehen und für andere eben nicht, je nach Fahrprofil und Zuzahlung welche man leisten muss.

Wenn es kein Privileg/Vorteil ist, muss man den Dienst/Firmenwagen ja nicht nehmen.

Mir ist eine derartige Pflicht zumindest nicht bekannt.

Dass Dienstfahrten der AG bezahlt, ist natürlich selbstverständlich. Das hat aber erst mal nichts mit dem Vorteil bei Privatfahrten zu tun.

Ich habe seinerzeit auf einen Dienstwagen mit privater Nutzung verzichtet, weil er sehr teuer gewesen wäre, beschäftigt bei einer Welt weit agierenden, großen Firma.

Nicht nur sind zu versteuern die 1 % vom Bruttoanschaffungspreis plus Mwst., es kommt die private Nutzung hinzu. Die Heimfahrtkilometer schlagen schwer zu Buche, wenn die Entfernung hoch ist. Bei mir waren das damals um die 100 km nach Hamburg und das dann doppelt. Kann jeder selbst ausrechnen, was dann zu versteuern ist. Der Betrag kommt auf das zu versteuernde Gehalt dazu, entsprechend progressiv ist der Steuerbetrag, wenn man gut verdient,

Das Privileg und den Vorteil einer Dienstwagenregelung haben klar Besserverdienende und da will man `ran. Warum soll ein Geringverdiener mit seinen Steuern die Privilegien der Besserverdienenden mit bezahlen, das ist das tragende Argument der laufenden Steuergerechtigkeitsdebatte. Ich gebe das mal nur mal so wieder, ohne Bewertung.

Weiterhin, und darauf läuft das mMn hinaus, wird man den Anschaffungspreis deckeln, bei 40.000,- ist vielleicht das Ende erreicht. Auswirkungen auf das JW- Geschäft sehe ich nicht, soweit ich das überhaupt beurteilen kann, Junge Sterne wird es wohl immer reichlich geben.

Für die jungen E- FZe sehe ich schwarz, weil sie technisch schnell überholt sind und das Reparaturkostenrisiko ziemlich hoch ist.

Wenn schon fair und für alle gleich; dann bitte alles gleich. Somit sollte man dann auch einen einheitlichen Steuersatz einführen; ebenso die Kitaplätze für jeden gleich teuer usw. usw.
Den Blödsinn mit den Steuerklassen, weg.

Ergänzung: es kommt nicht nur darauf an, wie viel der Nutznießer der Dienstwagenregelung bezahlt bzw. versteuert. Das wäre ein Aspekt. Vielmehr geht es um die Kosten, die ein Dienstherr abrechnet. Kaufpreis und laufende Fixkosten, Steuern, Reparaturen, Inspektionen, Treibstoffe, anteilige Grundlasten.

Das ist der entscheidende Faktor bei den Unternehmenssteuern bzw. der G+V- Rechnung. Da kann der Staat Steuerrückzahlungen herunterfahren und die Einnahmesituation zu Gunsten der Klimakosten verbessern. So lautet das Ziel, Steuererhöhungen zu vermeiden! Der Umbau der Industrie kostet mindestens 50 Milliarden-- jährlich, rechnen die Makroökonomen vor.

Zitat:

@alphafisch schrieb am 8. November 2021 um 12:00:03 Uhr:



Zitat:

@BMWTordi schrieb am 8. November 2021 um 10:09:27 Uhr:


Naja Privileg? Es gibt diejenigen die ein Firmenfahrzeug zum arbeiten brauchen, also Servicetechniker, AD Mitarbeter und diejenigen welche einen Firmenwagen quasi als BonBon vom Arbeitgeber bekommen.

Wenn ich jetzt mal erstere nehme, dann kann man ja nicht von einem Privileg sprechen. Um seinen Job zu erledigen ist es für mich selbstverständlich, dass der AG ein Fahrzeug zur Verfügung stellt oder mir meine gefahrenen KM vergütet. Das Privileg wäre dann die private Nutzung welche durch die 1% kompensiert werden. Das kann für einige gut ausgehen und für andere eben nicht, je nach Fahrprofil und Zuzahlung welche man leisten muss.


Wenn es kein Privileg/Vorteil ist, muss man den Dienst/Firmenwagen ja nicht nehmen.
Mir ist eine derartige Pflicht zumindest nicht bekannt.
Dass Dienstfahrten der AG bezahlt, ist natürlich selbstverständlich. Das hat aber erst mal nichts mit dem Vorteil bei Privatfahrten zu tun.

Ich verstehe nicht warum du mich zitierst. Dein Beitrag steht irgendwie in keinem Zusammenhang mit meinen Aussagen.

Zitat:

@LeoE schrieb am 8. November 2021 um 06:13:16 Uhr:


@ Gerdchen:

nix für ungut, aber für die €400,- + KM bekommen viele das Rundumpaket inkl
Reifen, Versicherung,Werkstatt, (Urlaubs-)Benzin und alle 2 Jahre neu ohne weitern Kapitaleinsatz.

Das kann man schon als Privileg ansehen.

Grüße an Alle

hast Du auch mal darüber nachgedacht, das dieser "Firmenwagen" ein Arbeitsmittel ist. Zudem ist diese Versteuerung für eine vereinfachte Berchnung zwischen Dienst- und Privatenfahren. Somit braucht der Nutzer vom Dienstwagen kein Fahrtenbuch führen.

Gruß

Zitat:

@HSV-Michi schrieb am 8. November 2021 um 13:01:27 Uhr:


Ich habe seinerzeit auf einen Dienstwagen mit privater Nutzung verzichtet, weil er sehr teuer gewesen wäre, beschäftigt bei einer Welt weit agierenden, großen Firma.

Nicht nur sind zu versteuern die 1 % vom Bruttoanschaffungspreis plus Mwst., es kommt die private Nutzung hinzu. Die Heimfahrtkilometer schlagen schwer zu Buche, wenn die Entfernung hoch ist. Bei mir waren das damals um die 100 km nach Hamburg und das dann doppelt. Kann jeder selbst ausrechnen, was dann zu versteuern ist. Der Betrag kommt auf das zu versteuernde Gehalt dazu, entsprechend progressiv ist der Steuerbetrag, wenn man gut verdient,

Das Privileg und den Vorteil einer Dienstwagenregelung haben klar Besserverdienende und da will man `ran. Warum soll ein Geringverdiener mit seinen Steuern die Privilegien der Besserverdienenden mit bezahlen, das ist das tragende Argument der laufenden Steuergerechtigkeitsdebatte. Ich gebe das mal nur mal so wieder, ohne Bewertung.

Weiterhin, und darauf läuft das mMn hinaus, wird man den Anschaffungspreis deckeln, bei 40.000,- ist vielleicht das Ende erreicht. Auswirkungen auf das JW- Geschäft sehe ich nicht, soweit ich das überhaupt beurteilen kann, Junge Sterne wird es wohl immer reichlich geben.

Für die jungen E- FZe sehe ich schwarz, weil sie technisch schnell überholt sind und das Reparaturkostenrisiko ziemlich hoch ist.

<klugscheiß>

die Versteuerung (0,03% Regelung) berechnet sich mit der einfachen Entfernung

</klugscheiß>

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