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Fällt das Dienstwagenprivileg und der steuerliche Diesel- Vorteil?

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 7. November 2021 um 17:55

Eins vorweg: ich möchte hier keinerlei politische Diskussion anzetteln, sondern nur mal feststellen, was eben im "Bericht aus Berlin" zu sehen war.

Das Wahlergebnis und die sich abzeichnende "Ampel- Koalition" ist gewählt worden, um notwendige Veränderungen herbeizuführen. Kann man wohl so ohne Bewertung feststellen, sonst hätte ja alles so bleiben können wie es war. Anzunehmen ist, dass die Eingriffe wegen der Klimakrise drastischer ausfallen werden, als man sich das heute so vorstellen kann und wie es die Situation erfordert wenn man den Ausführungen von Glasgow folgt.

Um das Klimaziel plus 1,5 Grad überhaupt zu erreichen, werden enorme Anstrengungen nötig sein. Deutschland emittiert zwar "nur" mit 2 % Welt weit, aber man hat sich auf die Fahnen geschrieben, alles technisch Machbare für D zu tun, nach dem Motto wir müssen ja mal anfangen. Ein kleiner Beitrag also zur bedrohlichen Gesamtproblematik Klima.

Daher müssen u.a. auch kontraproduktive Subventionen auf den Prüfstand, die dem gennannten Ziel entgegen stehen. Genannt sind die Streichung des steuerlichen Dieselvorteils und auch der Wegfall des Dienstwagenprivilegs. Es sei nicht einzusehen, so die Argumentation, dass die kleinen Steuerzahler wie eine Friseuse bspw. den besser bezahlten Dienstwagenfahrern die Prviliegien mitfinanzieren.

Was mich dabei interessiert: wie würde sich das auf die Existenz des Diesels insgesamt auswirken und wie würde das Geschäft bei Mercedes- Benz leiden, und das JS- Geschäft, wenn das Dienstwagenprivileg ersatzlos fällt?

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373 Antworten

Die Dienstwagendiskusion ist immer eine Neiddebatte. Es glaubt doch niemand das weniger gefahren wird wenn die Regelung wegfällt. Mich würde es nicht stören; dann würde ich privat das Fahren was ich möchte, nicht auf meinen Berufabgestimmt. Zu Dienstfahrten einen Leihwagen. Das hilft ganz sicher der Umwelt und unserem armen Steuersystem..

Zitat:

@HSV-Michi schrieb am 8. November 2021 um 13:01:27 Uhr:

Nicht nur sind zu versteuern die 1 % vom Bruttoanschaffungspreis plus Mwst., es kommt die private Nutzung hinzu. Die Heimfahrtkilometer schlagen schwer zu Buche, wenn die Entfernung hoch ist. Bei mir waren das damals um die 100 km nach Hamburg und das dann doppelt.

Bei der 1%-Regelung ist die Entfernung einfach zu versteuern, nicht doppelt.

Gruß

FilderSLK

Themenstarteram 8. November 2021 um 14:03

Zitat:

Zitat:

@HSV-Michi schrieb am 8. November 2021 um 13:01:27 Uhr:

Nicht nur sind zu versteuern die 1 % vom Bruttoanschaffungspreis plus Mwst., es kommt die private Nutzung hinzu. Die Heimfahrtkilometer schlagen schwer zu Buche, wenn die Entfernung hoch ist. Bei mir waren das damals um die 100 km nach Hamburg und das dann doppelt.

Bei der 1%-Regelung ist die Entfernung einfach zu versteuern, nicht doppelt.

Gruß

FilderSLK

Danke für den Hinweis auf den Fehler! A bisserl länger her!

Ich stelle mir halt die Frage was diese Aussage ausdrücken soll?

"Es sei nicht einzusehen, so die Argumentation, dass die kleinen Steuerzahler wie eine Friseuse bspw. den besser bezahlten Dienstwagenfahrern die Prviliegien mitfinanzieren."

Inwieweit zahlt der kleine Steuerzahler einen Dienstwagen von besser Verdienenden? Kann das kurz jemand erklären?

Ich arbeite in einem Großkonzern und bei uns hat fast jeder die Möglichkeit einen Firmenwagen zu bekommen. Selbst der Sachbearbeiter der täglich ins Büro pendelt. Aber es macht auch kaum einer der nicht wirklich auch einen Firmenwagen zum erfüllen seiner Arbeit braucht weil es einfach sehr teuer ist. Oder derjenige gönnt sich halt einfach was.

Die Kollegen die sowieso einen Firmenwagen brauchen, die haben auch meißtens einen. Man könnte ja auch alternativ einen Privatwagen verwenden und dann die KM Pauschale ansetzen. Ich würde so sicherlich günstiger fahren bei 70tkm im Jahr. Aber das ist mir einfach zuviel gekümmere. Pannenfall, Unfall, Zulassung, Versicherung usw...da kümmert sich so einfach der AG bzw die Leasing drum.

Zitat:

@BMWTordi schrieb am 8. November 2021 um 15:44:08 Uhr:

Inwieweit zahlt der kleine Steuerzahler einen Dienstwagen von besser Verdienenden? Kann das kurz jemand erklären?

Das schreiben Leute die keine Ahnung haben und glauben, dass wenn einer profitiert, das ein anderer (in dem Fall der Steuerzahler) zahlen muss.

Dabei ist die Alternative zu einem Dienstwagen mit Privatnutzung ja ein Dienstwagen plus ein Privatwagen. Zwei Auto anzuschaffen und zu unterhalten kostet einfach mehr Geld als eines, selbst wenn die beiden Autos zusammen dann die gleiche Laufleistung haben, wie der Dienstwagen mit Privatnutzung. Diese Ersparnis bleibt beim Arbeitgeber/Arbeitnehmer hängen (wie auch immer die sich das im Innenverhältnis aufteilen) und der Staat kassiert über die 1% Regelung auch noch besser mit, als er es bei einem Privatfahrzeug tun würde. Win auf allen Seiten.

Das war von mir tatsächlich kein Sarkasmus sondern eine richtige Frage. Irgwendwoher muss man ja die Informationen nehmen um diese Aussage zu begründen. Da bin ich auch nicht im Thema und wollte mal wissen woher das kommt.

Ich meine mein Arbeitgeber zahlt Leasingrate, Steuern, Kraftstoff, Versicherung und alle übrigen Kosten für das Fahrzeug. Ich muss zusätzlich 1% Versteuern um die Private Nutzung auszugleichen. Da erschließt es sich mir nicht wie man zur Aussage kommen kann, dass die Geringverdiener die Dienstwagen der Besserverdiener mitbezahlen??

Ich als Privatfahrer zahle alleine gut 300 Diesel kosten pro Monat . Hinzu kommt ein Wertverlust von zirka 300 bis 400 Euro monatlich . Und darauf dann der ganze andere Kram ,wie die Werkstattbesuche , MB100 , Service 1,5 jährlich , Verschleißteile , 1200 Euro Versicherung jährlich, kfz Steuer usw. Die E Klasse kostet mich sicherlich zirka 1000 Euro monatlich und hat trotzdem schon 160000km runter. Ach ja , nebenbei muss ich dann ja bereits für den Nachfolger was zur Seite legen.

Auf der Habenseite steht NOCH die Pendlerpauschale.

Ich gebe es offen und ehrlich zu : ich beneide jeden Dienstwagenfahrer ;-)

@ultrax, das sehe ich auch so. Einigen ist doch überhaupt nicht klar, wie viel Geld so ein Auto verschlingen kann. Eine Frage, warum ist deine Versicherung so teuer? Ich zahle unter 500€ im Jahr.

Themenstarteram 8. November 2021 um 17:49

Ich zahle mit SF 38, Haftpflicht und VK mit 500,- SB - TK mit 150,- SB, EUR 306,00 p.a. bei der RV24.

Zitat:

@froggorf schrieb am 8. November 2021 um 18:40:33 Uhr:

@ultrax, das sehe ich auch so. Einigen ist doch überhaupt nicht klar, wie viel Geld so ein Auto verschlingen kann. Eine Frage, warum ist deine Versicherung so teuer? Ich zahle unter 500€ im Jahr.

Ich habe erst spät ein Auto auf mich versichern lassen , hinzu kommt die Fahrleistung von über 30000km jährlich und meine beiden Parkunfälle mit jeweils 3kmh waren ganz und gar nicht förderlich ;-) Die Prämie ist echt heftig. Ausserdem bin ich inzwischen wieder bei der Itzehoer gelandet, die mich mit meinem E36 nach einem Totalschaden und einem Diebstahl vor 15 Jahren Mal gekündigt hatten.

 

Ich bin SF12 in VK ... Gerade nochmal nachgesehen .

Zitat:

@ultrax schrieb am 8. November 2021 um 18:54:45 Uhr:

Zitat:

@froggorf schrieb am 8. November 2021 um 18:40:33 Uhr:

@ultrax, das sehe ich auch so. Einigen ist doch überhaupt nicht klar, wie viel Geld so ein Auto verschlingen kann. Eine Frage, warum ist deine Versicherung so teuer? Ich zahle unter 500€ im Jahr.

Ich habe erst spät ein Auto auf mich versichern lassen , hinzu kommt die Fahrleistung von über 30000km jährlich und meine beiden Parkunfälle mit jeweils 3kmh waren ganz und gar nicht förderlich ;-) Die Prämie ist echt heftig. Ausserdem bin ich inzwischen wieder bei der Itzehoer gelandet, die mich mit meinem E36 nach einem Totalschaden und einem Diebstahl vor 15 Jahren Mal gekündigt hatten.

Vielen Dank für die Erklärung, das ist sehr unglücklich, hoffentlich bleibst Du in naher Zukunft von Unfällen verschont

Meine Meinung (als Dienstwagenfahrer im Außendienst mit >30Tkm/a, der den Wagen also wirklich benötigt und nicht nur als Goodie bekommt):

Die 1% bzw. 0,5% Regel ist als Arbeitnehmer wirklich attraktiv, denn günstiger kann man (aus meiner Sicht) nicht Auto fahren. Die Beispielrechnung für den Betrieb eines Privatwagens von ultrax beschreibt es oben ganz gut.

Für den Staat generiert Sie regelmäßige Mehreinnahmen bei der Gehaltsabrechnung und regelmäßige Autoneukäufe die ja auch kräftig Steuereinnahmen bringen. Dass viele AN die günstigen Autos mehr treten oder Plug-Ins garnicht laden (Co2) als einen Privatwagen, wird sich in der aktuellen Richtlinie kaum vermeiden lassen.

Ich wäre daher einverstanden, dass die Politik andere Regeln einführt - z.B. Dienstwagen bedeutet Dienst, also auch ein gewisses unternehmerisches (finanzielles) Denken für einen dienstlich erforderlichen Weg - warum muss ein Fußballer als Dienstwagen einen RS6 bekommen, warum muss der Vertriebschef einen A8 fahren, warum erhalten manche höhere VW Mitarbeiter noch einen zweiten Dienstwagen für die Frau hinterhergeschmissen. Warum muss der Büro Sachbearbeiter einen "Dienstwagen" haben, um täglich ins Büro zu pendeln.

Da muss man dann klarstellen, dass der Dienst als Grund eher in den Hintergrund gerät.

Hier könnte man Grenzen einführen:

- z.B. wenn der AG einen Dienstwagen nach 0,5% Versteuerung einführt, muss er dem Finanzamt nachweisen, dass er die Kosten für Strom übernimmt (hat mein AG 2Jahre lang nicht geschafft! - es wurde nur Diesel per Tankkarte bezahlt). Der AN muss nachweisen, dass er Lademöglichkeiten hat und nutzt. Wer beides nicht kann, muss weiter 1% versteuern.

- wenn der Dienstwagen >60 / 80 / 100T€ überschreitet ist dieser wohl kaum im Vordergrund ein wirtschaftlicher "Dienstwagen" und muss höher versteuert werden.

- Das Finanzamt könnte gekoppelt an den realen Verbrauch (bei vielen einfach per Tankkarte zu tracken) erhöhte Steuern einziehen, wenn z.B. der Realverbrauch >50% über WLTP ist. Damit würde das Phänomen der Dienstwagen Laser relativiert werden.

Themenstarteram 8. November 2021 um 18:05

Bei Kfz.- Versicherungen lohnt unbedingt der Prämienvergleich, bei Verivox zum Beispiel. Die Itzehoer ist viel zu teuer, Vertrauensmann hin oder her.

Zitat:

@T0BI90 schrieb am 8. November 2021 um 19:03:03 Uhr:

Meine Meinung (als Dienstwagenfahrer im Außendienst mit >30Tkm/a, der den Wagen also wirklich benötigt und nicht nur als Goodie bekommt):

Die 1% bzw. 0,5% Regel ist als Arbeitnehmer wirklich attraktiv, denn günstiger kann man (aus meiner Sicht) nicht Auto fahren. Die Beispielrechnung für den Betrieb eines Privatwagens von ultrax beschreibt es oben ganz gut.

Für den Staat generiert Sie regelmäßige Mehreinnahmen bei der Gehaltsabrechnung und regelmäßige Autoneukäufe die ja auch kräftig Steuereinnahmen bringen. Dass viele AN die günstigen Autos mehr treten oder Plug-Ins garnicht laden (Co2) als einen Privatwagen, wird sich in der aktuellen Richtlinie kaum vermeiden lassen.

Ich wäre daher einverstanden, dass die Politik andere Regeln einführt - z.B. Dienstwagen bedeutet Dienst, also auch ein gewisses unternehmerisches (finanzielles) Denken für einen dienstlich erforderlichen Weg - warum muss ein Fußballer als Dienstwagen einen RS6 bekommen, warum muss der Vertriebschef einen A8 fahren, warum erhalten manche höhere VW Mitarbeiter noch einen zweiten Dienstwagen für die Frau hinterhergeschmissen. Warum muss der Büro Sachbearbeiter einen "Dienstwagen" haben, um täglich ins Büro zu pendeln.

Da muss man dann klarstellen, dass der Dienst als Grund eher in den Hintergrund gerät.

Hier könnte man Grenzen einführen:

- z.B. wenn der AG einen Dienstwagen nach 0,5% Versteuerung einführt, muss er dem Finanzamt nachweisen, dass er die Kosten für Strom übernimmt (hat mein AG 2Jahre lang nicht geschafft! - es wurde nur Diesel per Tankkarte bezahlt). Der AN muss nachweisen, dass er Lademöglichkeiten hat und nutzt. Wer beides nicht kann, muss weiter 1% versteuern.

- wenn der Dienstwagen >60 / 80 / 100T€ überschreitet ist dieser wohl kaum im Vordergrund ein wirtschaftlicher "Dienstwagen" und muss höher versteuert werden.

- Das Finanzamt könnte gekoppelt an den realen Verbrauch (bei vielen einfach per Tankkarte zu tracken) erhöhte Steuern einziehen, wenn z.B. der Realverbrauch >50% über WLTP ist. Damit würde das Phänomen der Dienstwagen Laser relativiert werden.

…und wie schadet man jetzt damit der Umwelt oder der Allgemeinheit?

Das habe ich immer noch nicht verstanden und konnte bisher auch noch niemand darlegen!

am 8. November 2021 um 18:59

Zitat:

@T0BI90 schrieb am 8. November 2021 um 19:03:03 Uhr:

Meine Meinung (als Dienstwagenfahrer im Außendienst mit >30Tkm/a, der den Wagen also wirklich benötigt und nicht nur als Goodie bekommt):

Die 1% bzw. 0,5% Regel ist als Arbeitnehmer wirklich attraktiv, denn günstiger kann man (aus meiner Sicht) nicht Auto fahren. Die Beispielrechnung für den Betrieb eines Privatwagens von ultrax beschreibt es oben ganz gut.

Für den Staat generiert Sie regelmäßige Mehreinnahmen bei der Gehaltsabrechnung und regelmäßige Autoneukäufe die ja auch kräftig Steuereinnahmen bringen. Dass viele AN die günstigen Autos mehr treten oder Plug-Ins garnicht laden (Co2) als einen Privatwagen, wird sich in der aktuellen Richtlinie kaum vermeiden lassen.

Ich wäre daher einverstanden, dass die Politik andere Regeln einführt - z.B. Dienstwagen bedeutet Dienst, also auch ein gewisses unternehmerisches (finanzielles) Denken für einen dienstlich erforderlichen Weg - warum muss ein Fußballer als Dienstwagen einen RS6 bekommen, warum muss der Vertriebschef einen A8 fahren, warum erhalten manche höhere VW Mitarbeiter noch einen zweiten Dienstwagen für die Frau hinterhergeschmissen. Warum muss der Büro Sachbearbeiter einen "Dienstwagen" haben, um täglich ins Büro zu pendeln.

Da muss man dann klarstellen, dass der Dienst als Grund eher in den Hintergrund gerät.

Hier könnte man Grenzen einführen:

- z.B. wenn der AG einen Dienstwagen nach 0,5% Versteuerung einführt, muss er dem Finanzamt nachweisen, dass er die Kosten für Strom übernimmt (hat mein AG 2Jahre lang nicht geschafft! - es wurde nur Diesel per Tankkarte bezahlt). Der AN muss nachweisen, dass er Lademöglichkeiten hat und nutzt. Wer beides nicht kann, muss weiter 1% versteuern.

- wenn der Dienstwagen >60 / 80 / 100T€ überschreitet ist dieser wohl kaum im Vordergrund ein wirtschaftlicher "Dienstwagen" und muss höher versteuert werden.

- Das Finanzamt könnte gekoppelt an den realen Verbrauch (bei vielen einfach per Tankkarte zu tracken) erhöhte Steuern einziehen, wenn z.B. der Realverbrauch >50% über WLTP ist. Damit würde das Phänomen der Dienstwagen Laser relativiert werden.

Ein Punkte haste vergessen: Wer 2 Mal im Jahr über 130 Km/h fährt muss voll zahlen.

Und wer mehr ale einen Reifensatz pro Jahr braucht muss wegen Steuerhinterziehung in den Knast.

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