Extremschleicher auf der Autobahn - was würdet ihr tun?

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

Ich bin jeden morgen zur gleichen Uhrzeit (+- 5 Minuten) ein kurzes Stück auf der A5 DA Richtung HD unterwegs.

Seit letzter Woche fällt mir dabei fast täglich immer das gleiche Fahrzeug auf, das zur gleichen Uhrzeit unterwegs ist. Es handelt sich um einen älteren französischen Kleinwagen, der mit Strich 60km/h auf der rechten Spur fährt. Dies führt natürlich dazu, dass es selbst den LKW-Fahrern zu langsam geht, weshalb die ihn reihenweise überholen. Dadurch werden jeden morgen gefährliche Situationen provoziert und der Verkehr massiv behindert. Hinzu kommt, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, da eine Rückleuchte defekt ist.

Ich bin normalerweise sehr gelassen, was solche Situationen im Straßenverkehr angeht, aber bei dem Typ geht mir echt der Hut hoch. Vor allem, weil er diese Show offenbar jeden morgen abzieht. Ich habe schon ernsthaft in Erwägung gezogen, ihn anzuzeigen (wäre das erste Mal, das ich sowas mache), mache mir aber keine große Hoffnung, dass die Polizei das ernst nimmt.

Wie denkt ihr darüber, was würdet ihr tun?

Beste Antwort im Thema

§ 3 StVO - Geschwindigkeit
Straßenverkehrs-Ordnung

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von m.voe


Zum Führerscheinentzug reicht sein Verhalten nicht....
...es ist der polizei bzw. der führerscheinbehörde freigestellt, die fähigkeit zum führen eines kraftfahrzeuges durch ein ärztliches gutachten festellen zu lassen und infolgedessen den führerschein einzuziehen!

Nein es ist nicht "freigestellt". Es muss ein ausreichender Tatverdacht vorliegen. Für dich mag der im ständigen Tempo 60 gegeben sein. Wie weit der vom Gesetz gegeben ist, werden dann vielleicht einmal die Juristen unter sich ausmachen und nicht wir in diesem Forum. Kein Polizist wird so weit gehen, dass er dem Mann vor Ort den Führerschein entzieht,

bloss

weil der auf der Autobahn 60 fährt und wir uns darüber ärgern. Vielleicht eine Verwarnung und das war's. Es sei denn, der Mann ist schwer bekifft, besoffen, gesundheitlich außerstande ein Auto zu führen... Und da sind wir wieder bei den Spekulationen, denn wir wissen nur, er fährt 60. Wir wissen nicht warum. Und ich glaube, dass Du eben sowenig wie ich das Ergebnis eines evtl. in Zukunft anzuordnenden ärztlichen Gutachtens kennst.

Zitat:

Original geschrieben von m.voe


Es muss ein ausreichender Tatverdacht vorliegen.

und weißt du, wie dieser entsteht?!

-der polizist ist der meinung der kerl macht das für extra und zweifelt die geistige eignung zum führen eines kraftfahrzeuges an...
-der polizist ist der meinung der kerl kann aus körperlichen gründen kein fahrzeug mehr sicher führen....

in beiden fällen, kann der polizist seinen (rein subjektiven) "verdacht" an die entsprechenden stellen weiterleiten, die dann nach eigenem ermessen tätig werden! und den führerschein entziehen bzw. auflagen erteilen können......

und wenn einer mit 60 auf der autobahn rumschleicht, nichtnur sich, sondern indirekt auch andere gefährdet muss er schon einen verdammt triftigen grund dafür vorweisen können!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von m.voe


Es muss ein ausreichender Tatverdacht vorliegen.
und weißt du, wie dieser entsteht?!

-der polizist ist der meinung der kerl macht das für extra und zweifelt die geistige eignung zum führen eines kraftfahrzeuges an...
-der polizist ist der meinung der kerl kann aus körperlichen gründen kein fahrzeug mehr sicher führen....

in beiden fällen, kann der polizist seinen (rein subjektiven) "verdacht" an die entsprechenden stellen weiterleiten, die dann nach eigenem ermessen tätig werden! und den führerschein entziehen bzw. auflagen erteilen können......

und wenn einer mit 60 auf der autobahn rumschleicht, nichtnur sich, sondern indirekt auch andere gefährdet muss er schon einen verdammt triftigen grund dafür vorweisen können!

Und wieder Spekulation - vielleicht hat er einen triftigen Grund, vielleicht auch nicht. Wir wissen es eben nicht. Und Tatverdacht, ja der mag bestehen. Aber der alleine reicht nicht zum Führerscheinentzug oder gar zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens aus. Nochmals, bloss weil der immer 60 fährt, kann man ihm nicht automatisch den Führerschein entziehen. Auch wenn wir uns das wünschen.

EDIT
Trotzdem, wenn jeder (nicht immer der selbe), der dem Typen begegnet die Freunde und Helfer informiert, werden sie wohl recht schnell eingreifen (wie das dann auch immer ausgeht). Alleine der Nervfaktor, dass jeden morgen ständig das Telefon geht, wäre ausreichend.

Und vielleicht mal den Typen jeden Morgen an die lokalen Radiostationen weiterleiten als Verkehrshindernis. Soweit ich weiß hört die Rennleitung auch die Sender - auch damit sie wissen, wann ihre Radarkontrollen aufgeflogen sind.

Zitat:

Soweit ich weiß hört die Rennleitung auch die Sender - auch damit sie wissen, wann ihre Radarkontrollen aufgeflogen sind.

Nur mal so nebenbei: "Auffliegen" heißt, eine kriminelle Handlung wurde vereitelt.

Überdenke doch mal gelegentlich Dein Verständnis von Recht und Unrecht.

Nein, mußt nicht antworten.

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Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener



Zitat:

Soweit ich weiß hört die Rennleitung auch die Sender - auch damit sie wissen, wann ihre Radarkontrollen aufgeflogen sind.

Nur mal so nebenbei: "Auffliegen" heißt, eine kriminelle Handlung wurde vereitelt.

Überdenke doch mal gelegentlich Dein Verständnis von Recht und Unrecht.

Nein, mußt nicht antworten.

Ne, muss nicht antworten, kann aber ;D. Auffliegen ugs. = bekannt werden. Dahinter muss keine kriminelle Handlung stecken. Überdenke bitte mal Deine Sichtweise, wie viel Infos Du brauchst, um über das Rechtsverständnis anderer Urteilen zu können.

Wenn das kriminell wäre, wäre das per Radio an Zehntausende Zeugen zu senden verdammt teuer und ganz schnell Schluss damit.

Es ist ja auch nicht verboten vor der Radaranlage zu bremsen.
Oder gibt noch wer richtig Gas, wenn er die Rennleitung beim Messen sieht? Auch das ist erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von m.voe



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



und weißt du, wie dieser entsteht?!

-der polizist ist der meinung der kerl macht das für extra und zweifelt die geistige eignung zum führen eines kraftfahrzeuges an...
-der polizist ist der meinung der kerl kann aus körperlichen gründen kein fahrzeug mehr sicher führen....

in beiden fällen, kann der polizist seinen (rein subjektiven) "verdacht" an die entsprechenden stellen weiterleiten, die dann nach eigenem ermessen tätig werden! und den führerschein entziehen bzw. auflagen erteilen können......

und wenn einer mit 60 auf der autobahn rumschleicht, nichtnur sich, sondern indirekt auch andere gefährdet muss er schon einen verdammt triftigen grund dafür vorweisen können!

Und wieder Spekulation - vielleicht hat er einen triftigen Grund, vielleicht auch nicht. Wir wissen es eben nicht. Und Tatverdacht, ja der mag bestehen. Aber der alleine reicht nicht zum Führerscheinentzug oder gar zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens aus. Nochmals, bloss weil der immer 60 fährt, kann man ihm nicht automatisch den Führerschein entziehen. Auch wenn wir uns das wünschen.

Da meine Fantasie arg beschränkt ist zum Thema Schleichen:

was kann bitte ein triftiger Grund sein, TÄGLICH mit nur 60km/h über die Autobahn zu schleichen?

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von m.voe


Und wieder Spekulation - vielleicht hat er einen triftigen Grund, vielleicht auch nicht. Wir wissen es eben nicht. Und Tatverdacht, ja der mag bestehen. Aber der alleine reicht nicht zum Führerscheinentzug oder gar zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens aus. Nochmals, bloss weil der immer 60 fährt, kann man ihm nicht automatisch den Führerschein entziehen. Auch wenn wir uns das wünschen.

Da meine Fantasie arg beschränkt ist zum Thema Schleichen:

was kann bitte ein triftiger Grund sein, TÄGLICH mit nur 60km/h über die Autobahn zu schleichen?

Ich verstehe, was Du meinst. Auch meine Fantasie reicht nicht aus, um mir für so ein Verhalten einen triftigen Grund vorzustellen. Aber meine begrenzte Fantasie ist nicht der Massstab dafür, ob es tatsächlich einen triftigen Grund gibt oder nicht. Es gibt eben Dinge auf der Welt, die meine Vorstellungskraft überschreiten. Ich bin nicht Kaiser und Gott und demzufolge nicht allwissend.

naja, guckt euch ein paar vögel hier im forum an (besonders die heftigen verteidiger des schleichers oder tempolimits), und ihr habt einen ungefähren einblick in die psyche solcher verkehrserzieher und selbsternannten gutmenschen😉

Komisch, ich habe bei noch keinen der von anderen so genannten Gutmenschen lesen dürfen, dass die sich selbst so bezeichnen oder sich gar für so was halten. Weder als Gutmensch noch als Erzieher.

Selbsternannt stimmt da wohl nicht ganz.

Das stammt nur aus den kranken Hirnen der Anderen um von deren eigenem Fehldenken abzulenken.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Komisch, ich habe bei noch keinen der von anderen so genannten Gutmenschen lesen dürfen, dass die sich selbst so bezeichnen oder sich gar für so was halten. Weder als Gutmensch noch als Erzieher.

Selbsternannt stimmt da wohl nicht ganz.

das ist ja grade deren problem. denn selbsterkenntnis wäre der erste schritt zur besserung😁

übrigens- wem der schuh passt, der zieht ihn sich an 🙂😛

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Das stammt nur aus den kranken Hirnen der Anderen um von deren eigenem Fehldenken abzulenken.

genau. alle anderen sind krank.

wie war das nochmal? wieso ein geisterfahrer? hunderte, hunderte..... 😁😁

selbsternennen ist was anderes als selbsterkennen - aber lass mal lieber gut sein

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


..besonders die heftigen verteidiger des schleichers...

Hallo sukkubus,

kannst du bitte kurz sagen, wo der Extremschleicher verteitigt wird? Soweit ich gelesen habe (mein Rechner braucht zum Laden einer Seite etwa 5 Minuten) ging doch die Diskussion darum, ob rechtlich etwas gegen diese verkehrsgefährdende Fahrweise zu machen ist.

mfG

S

Hier wird eher versucht, einem Langsamfahrer einen Stempel aufzudrücken. Obwohl der Fahrer die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 61 km/h einhält, wird er als Extremschleicher tituliert. Damit wird versucht, diesen Fahrer in eine bestimmte Ecke zu drängen.

Eigene Unzulänglichkeiten bei der Durchführung eines Überholvorgangs werden dagegen geflissentlich unter den Tisch gekehrt.....

nach gültiger rechtsprechung liegt kein verstoss gegen § 3 StVO Absatz 2 vor, wenn mindestens 60% der zulässigen höchstgeschwindigkeit gefahren werden bzw. der autobahnrichtgeschwindigkeit (also78km/h).

alles langsamere ist behinderung, natürlich unter der beücksichtigung der verkehrsverhältnisse.
es ist aber kaum anzunehmen, dass sich der betreffende in einer mit seinem fahrzeug wandernden nebelbank oder ähnlichem bewegt.

wenn er aus technischer und/oder persönlicher eignung also nicht schneller kann, hat er auf der AB nichts zu suchen. so einfach ist das 😛

ps.: es wird nicht versucht, den schleicher in eine ecke zu drängen. das macht er schon selbst.

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