Extra Weihnachtsgeld --> Holt euch ggf. die Bearbeitungsgebühr bei Finanzierung zurück !
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111 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von -> Neurocil <-
vermelde : erfolg auf ganzer linie !🙂
Bei welchem Kreditinstitut hast du denn deinen Vertrag laufen? Und auf welchem Weg hast du die Gebühr erstattet bekommen?
Ich habe gestern das erste ablehnende Schreiben erhalten, heute geht das Zweite auf den Weg zur Bank und falls auch da eine Ablehnung kommt geht das Ganze nach Berlin zu den Ombudsleuten des Bankenverbandes. Der Gang zum Anwalt soll erstmal vermieden, aber nicht ausgeschlossen, werden.
Hab es hier heute schon in einem anderen Thema reingeschrieben, also sorry 4 Doppelpost.
Und versteht mich nicht falsch: Ich will die Banken nicht in Schutz nehmen, sondern euch nur was zu den Hintergründen berichten. Ist echt nicht böse gemeint, aber allein schon die Überschrift des Themas ("Weihnachtsgeld"😉 spiegelt genau das Verhalten wieder, was bei mir leicht negativ aufstößt. Tut mir leid. Also, hier der Posting, den ich vorhin geschrieben habe:
So, muss mal hier ein wenig aufräumen. Ich bin Kreditsachbearbeiter bei einem großen deutschen Kreditinstitut. Also, ich habe keinen direkten Kundenkontakt, sondern prüfe Darlehensanträge und zahle sie entweder aus oder lehne sie ab.
Zum Thema Bearbeitungsgebühr:
Ich habe mir jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen, aber...
1.) Es gibt Gerichtsurteile von Oberlandesgerichten, die meinen Bearbeitungsgebühren bei Privatkrediten seien NICHT zulässig.
2.) Es gibt Gerichtsurteile von Oberlandesgerichten (nicht die selben), die meinen BG seien bei Privatkrediten zulässig
3.) Es GAB ein Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof, dass die BG bei Privatkrediten als zulässig erachtet hat
4.) Man erwartet nun ein neues Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof, um dem Ganzen jetzt ein Ende zu bereiten.
5.) Wenn eine Bank Bearbeitungsgebühren erstattet, dann wegen Kulanz! Allerdings nur auf Anfrage.
6.) Bei den Gerichtsurteilen geht es eigentlich garnicht so sehr darum, dass Bearbeitungsgebühren erhoben werden, sondern wie sie berechnet werden.
Ich will jetzt nicht die Banken in Schutz nehmen. Das sind alles andere als Unschuldslämmer, sondern schlicht und ergreifen marktorientierte Unternehmen.
Ohne Bearbeitungsgebühr lohnt sich das Privatkreditgeschäft nicht!
Ihr müsst folgendes bedenken: Kaum jemand zahlt seinen Kredit bis zum Ende. In der Regel bekommt der Kunde nach einem Jahr oder später ein besseres Angebot von einer Fremdbank und löst das Darlehen ab.
Bspw. Hans Wurst nimmt 50.000 EUR (maximum) auf 120 Monate Laufzeit auf (ebenfalls maximum).
Bearbeitungsgebühr 2% = 1.000 EUR! (wird mitfinanziert, also der Nennbetrag ist 51.000 EUR). Effektiver Jahreszins 8,99%. Gesamtbetrag (inklu Zinsen und BG) = 74.812,80 EUR!
Die Bank zahlt dem Vermittler seine Provision aus. Sagen wir mal von 1% bis 6% ist da alles drin. Könnt ihr euch jetzt ausrechnen (von 50.000) was der Typ daran verdient. Die Provision ist übrigens weg. Egal was der Kunde jetzt macht.
Nach einem Jahr kommt die Spaßkasse auf Hans Wurst zu, und bietet ihm an die Finanzierung abzulösen, zu einem Prozent günstiger. Hans Wurst findet das toll. Löst das Darlehen bei seiner ersten Bank ab.
Der Bank entgehen ca. 22.000 EUR (grob überschlagen) an Zinsen!!! Geld, welches fest eingeplant war für die nächsten neun Jahre! Geld, welches nun neu verteilt werden muss. Die Provision ist weg, man hat den ganzen Arbeitsaufwand, man hat die Akte eingelagert, man beschäftigt Leute.
Die Bearbeitungsgebühr (2% bei uns) hat gerade mal vlt. die Kosten gedeckt. Mehr aber auch nicht!
Das einzige was die Bank einbehalten kann ist nun ein Vorfälligkeitsentgelt.
Aber da gibt es Restriktionen! Maximal 1% vom Restbetrag dürfen als Vorfälligkeitsentgelt einbehalten werden.
Also, da bin ich ja ganz ehrlich:
Wenn die Bearbeitungsgebühren unzulässig sein sollten (laut Medien sind sie es ja schon seit mehreren Monaten, obwohl das nicht stimmt), dann wird sich das ganz einfach in den Zinsen wiederspiegeln.
Also, mal ein bisschen die Kirche im Dorf lassen.
Wenn eure Bank die Bearbeitungsgebühren erstattet, dann freut euch drüber. Wenn nicht, dann eben das Urteil abwarten und später erneut versuchen, sollte es zugunsten der Kunden ausfallen.
Ich bin ja auch Endverbraucher und kann das schon verstehen. Allerdings finde ich manche Leute echt lächerlich, die jetzt die Dollar-Zeichen in den Augen haben, und sich dann am Telefon darüber beschweren, dass wir BG erheben und nichts zurückerstatten. Schließlich hat derjenige auch den Vertrag gelesen, und darin steht es ganz genau. Nichts mit kleingedruckt, sondern schön groß und wohl geordnet. Aber der eine oder andere mag nur das Auto sehen, oder die Anschaffung, die man mit dem Darlehen machen möchte.
Was das kostet, sehen die wenigsten.
Die Medien sind da auch nicht ganz unschuldig dran, dass das so hochgebauscht wird.
Und noch als Zusatz zu meinem Posting:
Ihr seht, es ist eine Grundsatzfrage, die geklärt werden muss. Einige Banken haben aufgegeben, andere werden vor Gericht weiterklagen. Viel zu verlieren haben die ja jetzt nicht mehr. Die Befürchtung steht im Raum, dass die BG auch für Altkredite zurückgezahlt werden muss.
Aber solange ein Urteil aus letzter Instanz fehlt, ist das eben alles nicht rechtskräftig.
Du bist ja nun Banker
Dann würde mich mal interessieren was genau für die BG geleistet wird
Wenn ich z.B. bei VW ein Fahrzeug bestelle und über die VW-Bank finanziere wird schon vom Händler eine Abfrage gemacht ob die Finanzierung bewilligt wird.Das dauert nicht so lange wie das Beratungsgespräch selber.
Der Händler wird an der Finanzierung noch mit einem festen Betrag beteiligt und muß alle benötigten Formulare ausfüllen.Provision wird an den Händler also auch nicht gezahlt,genau das Gegenteil
Was macht die Bank für z.B. 700.-€ BG ?
Beschäftigt sich ein Mitarbeiter der Bank eine ganze Woche damit,oder wie entstehen die Kosten ?
Der Aufwand ist für jeden Finanzierungsvertrag gleich.Warum ist die BG abhängig vom Finanzierungsbetrag ?
Nach meiner Meinung versuchen die Banken mit allen Mitteln zu verhindern das es ein Grundsatzurteil gibt.Wie zuletzt auch die Rücknahme einer Revision bei OLG
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Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Der Aufwand ist für jeden Finanzierungsvertrag gleich.Warum ist die BG abhängig vom Finanzierungsbetrag ?
Genau das ist es auch, was mich an der Sache stört. Bei allen Banken, wo ich nachgeschaut habe (ich möchte nicht ausschließen, dass es hier Ausnahmen gibt) werden die Gebühren prozentual vom Finanzierungsbetrag berechnet. Wieso? Hat die Bank einen größeren Aufwand, wenn ich statt 10.000€ 100.000€ haben will? OK, der Mitarbeiter müsste dann eine 0 mehr in den Computer eintippen...
Anders würde die Sache vermutlich Aussehen, wenn eine vom Finanzierungsbetrag unabhängige Gebühr erhoben würde. Diese müsste dann bei jedem Finanzierungsbetrag gleich hoch sein.
@Tappi: Falsch! Der Autohändler bekommt sehr wohl eine Provision. 😉 Weiß ich aus erster Hand.
Welche Leistungen werden also durch die BG finanziert?
- Mitarbeiter wollen bezahlt werden. Das ist einfach so. Und es ist sicher nicht nur einer, der sich um alle Anträge kümmert. 😉
Es gibt Kreditsachbearbeiter (wie mich), es gibt Juristen (welche die Verträge ausarbeiten), es gibt Sachbearbeiter im Bestand, Lagerung ist auch nicht gerade billig (längst nicht alles kann eingescannt werden), Gebäudemieten und Wartung, ...
- Das Kreditausfallrisiko wird auch ein Stückchen weit aufgefangen, weshalb man immer einen festen Prozentsatz auf die finanzierte Summe zahlt
- Ihr tragt mit den Bearbeitungsgebühren auch diejenigen, deren Kreditanträge abgelehnt werden
- Nicht zu vergessen die Eigenkapitalquote, welche die Bank als Sicherheit hinterlegen muss
Es ist eben die einzige fixe Summe, welche die Bank einbehalten kann. Der Betrag ist einfach weg. Alles andere nicht. Zinsverlust droht jederzeit durch das Ablösen eines Darlehens oder weil es schlicht und ergreifend vom Kreditnehmer nicht mehr bezahlt wird. Provision ist auch weg. Im Falle eines Kreditausfalls, muss man juristische Schritte einleiten...
Der Rest steht in meinem Beitrag oben.
Um das nochmal klar zu stellen:
Ich bin auch Endverbraucher, und kann es gut verstehen, wenn ihr die BG zurückfordert. Und ja, klar: Die Banken wollen das Grundsatzurteil verhindern. Ansonsten werden die Sollzinsen massiv ansteigen. Will auch niemand. 😉
Finde es nur immer ein wenig seltsam, wenn man sich gleich draufstürzt und anfängt zu meckern, wenn die Bank die BG nicht zurückerstatten will, weil man so denkt, wie es die Überschrift des Themas vermuten lässt... 🙄
Wie gesagt: Man kann die fixe Bearbeitungsgebühr abschaffen, aber dann steigen die Sollzinsen. 😉
Ich kann dir sagen das die Händler bei VW an der Finanzierung beteilgt sind.Eine kleine Provision gibt es bei KSB und KSB+ oder Kreditkartenverträgen
Was hat denn die Gebäudemiete mit einer Bearbeitungsgebühr zu tun.Mal abgesehen davon das es oft die reinsten Paläste sind.
Lagerung? Von was? 20 Din A4 Blätter 🙄
BG sind für mich Kosten die direkt mit der Bearbeitung zu tun haben.
Alles andere muß mit den Zinsen abgedeckt werden
Das sehen die Gerichte auch wohl so
20 DIN A4 Bläter... ja, klar... +Gehaltsabrechnungen, + Kontoauszüge, + Personalausweiskopien, + Fahrzeugbrief... und das mal 100.000. Kleinvieh macht auch mist. Ist vielleicht nicht ganz so wenig, oder? Schonmal die Registratur einer Versicherung oder einer Bank gesehen? 🙂 Das sind riesige Archive mit hunderten Regalen, in denen die Akten verstauben.
Paläste... das ich nicht lache.^^ Einige Gebäude, ja. Aber die meißten Bürogebäude, wo keine Kunden rein dürfen, die sehen total schäbbig aus. Wobei ich jetzt nicht sagen möchte, dass Banken zu arm sind um sich was besseres leisten zu können. Bei uns arbeiten ca. 80 Kreditsachbearbeiter, die jeden Tag hunderte von Darlehen wegkloppen. 10% Betrugsrate. Wir haben hunderte von Kollegen in der Bestandsbearbeitung, die jeden Tag Dienstleistungen für den Kunden bieten. Alle Dienstleistungen sind kostenlos (bspw. Beratung, Datenänderung, Erstellung von Dokumenten, Versandt, etc.).
Stimmt. Die Gerichte sind wohl auch garnicht so sehr gegen die Bearbeitungsgebühren. So wie ich gehört habe, geht es denen um die Berechnung. Und wie gesagt: Längst nicht alle Gerichte erachten die BG als unzulässig. 😉
Ein Autohändler kriegt bei uns zwischen 1-6 Prozent Provision. 😉 Je nachdem was er dem Kunden verkaufen kann. Wenn er dem auch noch eine Ratenschutzversicherung verkauft, bekommt er 15% von der Versicherungsprämie. Kannste dir ja ausrechnen was das bspw. bei einem 20.000 Euro-Auto bedeutet.
Letztendlich ist es doch echt egal für was die BG verwendet werden, oder? Berechnet werden sie so oder so. Und wie ich ja mehrmals angedeutet habe, steigen dann halt eben die Sollzinsen.
Das ist genauso wie mit der Kfz-Steuer. Eigentlich soll sie ja zur Erhaltung und dem Ausbau des Straßennetzes dienen. Aber damit werden eben überwiegend Haushaltslöcher gestopft.
...also mein Mitleid hält sich echt in Grenzen, vorallem wenn ich an die Managergehälter und Boni denke ach und wenn gar nix geht dann kommt Vater Staat (siehe Commerzbank) 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
...also mein Mitleid hält sich echt in Grenzen, vorallem wenn ich an die Managergehälter und Boni denke ach und wenn gar nix geht dann kommt Vater Staat (siehe Commerzbank) 🙄
Ich hab hier glaube ich schon zig Mal geschrieben, dass die Banken sicher kein Mitleid brauchen, und auch sicher keine Unschuldslämmer sind.
Außerdem kriegt nicht jeder Mitarbeiter Millionen-Boni, davon mal abgesehen. 😉 Ich glaube das Problem haben alle Aktienkonzerne mit einem Vorstand.
Aber blabla... ich merk schon, dass ich hier gegen eine Wand rede.
Nochmal: Es ist vollkommen egal wie die Bearbeitungsgebühren berechnet werden. Die Banken werden die Kosten anders reinholen. Ist einfach nur eine Frage nach dem "Wie".
Und so wie sich die Banken zukünftig die Bearbeitungsgebühren "irgendwie" holen, so werden jetzt viele Darlehensnehmer sich die Bearbeitungsgebühren zurückholen. Dort stellt sich ebenfalls nur die Frage "wie". Reichen ein, zwei Briefe, braucht die Bank ein Schreiben vom Anwalt oder geht es gar nur auf dem gerichtlichen Weg.
Zitat:
Original geschrieben von siseb
Und so wie sich die Banken zukünftig die Bearbeitungsgebühren "irgendwie" holen, so werden jetzt viele Darlehensnehmer sich die Bearbeitungsgebühren zurückholen. Dort stellt sich ebenfalls nur die Frage "wie". Reichen ein, zwei Briefe, braucht die Bank ein Schreiben vom Anwalt oder geht es gar nur auf dem gerichtlichen Weg.
Vollkommen legitim. Aber ein Grundrecht besteht da noch nicht drauf. Das ist meine einzige Aussage. Alles Geschenke. 😉 Steht hier aber auch ganz oben in meinem ersten Post (dem großen).
Zitat:
Original geschrieben von siseb
Und ein Urteil vom BGH wird es dazu wohl auch nie geben. 🙂
Dann weißt du da aber mehr als ich!
Die Sparkasse Chemnitz hat die Revision zurückgezogen, so dass es nicht zum BGH ging. Und ich denke auch zukünftig werden die Banken die bis zu den OLG müssen dann lieber diese Urteile akzeptieren um eben kein Urteil vom BGH zu risikieren. Sonst wäre es doch nicht mehr so einfach die Ablehnungsschreiben zu erstellen mit der Begündung, dass es eben kein Urteil vom BGH gibt und alles nicht auf sie zutrifft.