Evoque - wie sicher?

Land Rover

Hallo RRE Kolleginnen/Kollegen

Der Wagen ist ja noch recht selten auf den Strassen, erfreut sich grosser Beliebtheit und alles was neu ist, wechselt oft seinen Besitzer - UNFREIWILLIG !!

Kenne einen Fall aus dem letzten Herbst, wo sogar von einem RR Händler der Evoque geklaut wurde.

Wie ist es um die Sicherheitsausrüstung gegen Diebstahl für den Evoque bestellt. Eure Erfahrungen, vielleicht auch Tipps, um den neuen Wagen nicht gleich wieder zu verlieren, würden mich und vielleicht auch andere interessieren.

Gruss Werner

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Rasenziegel


vielleicht auch Tipps, um den neuen Wagen nicht gleich wieder zu verlieren, würden mich und vielleicht auch andere interessieren.

Gruss Werner

Vielleicht mal in eine seriöse Wohngegend umziehen?

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Ostwestfalen ?....hat sich erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam


Ostwestfalen ?....hat sich erledigt.

Yepp, Ostwestfalen-Lippe. Die Region, die vom Economist in der Titelgeschichte gerade als Musterbeispiel für Erfolg gepriesen wurde:

What Germany offers to the world

Aber keine Sorge (Komplexe, Scham), Lokalpatriotismus liegt mir fern (siehe auch: 4 Monate/Jahr...).

Beim Kauf eines Autos sollte man sich keine Gedanken drüber machen wie gut es gegen Diebstahl gesichert ist. Wenn / falls es jemand haben möchte, dann wird es geklaut. Egal wie es GEsichert ist. Mein Rat: gut VERsichern und ruihig schlafen. Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von damian1976


Beim Kauf eines Autos sollte man sich keine Gedanken drüber machen wie gut es gegen Diebstahl gesichert ist. Wenn / falls es jemand haben möchte, dann wird es geklaut. Egal wie es GEsichert ist. Mein Rat: gut VERsichern und ruihig schlafen. Gruß!

Die individuelle Einstufung von Fahrzeugen in jeweilige Risikoklassen hat nicht nur auf die aktuellen Halter-Kosten- , sondern auch auf den Erlös beim Weiterverkauf entsprechenden Einfluss. (Marktwert)

Fahrzeuge die werkseitig besonders wirkungsvoll gegen Diebstahl geschützt sind, können demzufolge und tendenziell günstiger versichert werden, als weniger intelligent gesicherte Fahrzeuge.

Ähnlichen Einfluss hat die Reparaturfreundlichkeit auf den Beitrag in der Kasko-Versicherung.

So stieg seinerzeit die Prämie beim Mercedes SLK, als dort, um Gewicht einzusparen, dünnere und hochfeste Stahlbleche verbaut wurden, die aber andererseits den Nachteil bargen, nach Hagelschlag nicht mehr ausgebeult werden zu können. Die Reparaturkosten nach einem derartigen Schaden stiegen empfindlich und wirkten sich direkt auf die Prämie aus.

Auch hier sei noch mal wiederholt, wenn jemand ein Fahrzeug stehlen möchte, muss er sich schon was einfallen lassen um es an sich zu bringen.

Daraus wird allerdings immer weniger häufig ein Versicherungsfall, denn das hier von @tplus gegebene Beispiel mit dem entwendeten Fahrzeugschlüssel vom Tisch im Lokal oder Garten, ist kein versicherbarer Schaden und bleibt am Eigentümer hängen.

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Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam


Daraus wird allerdings immer weniger häufig ein Versicherungsfall, denn das hier von @tplus gegebene Beispiel mit dem entwendeten Fahrzeugschlüssel vom Tisch im Lokal oder Garten, ist kein versicherbarer Schaden und bleibt am Eigentümer hängen.

Nope. Schaden wurde beglichen, es war aber a) ein Firmenfahrzeug von IBM und b) eine belgische Zulassung (und wohl auch Versicherung).

Es gibt aber auch z. B. in Deutschland Urteile, dass man es mit der Sorgfalt nicht übertreiben muss. Keiner muss seinen Schlüssel zu Hause in den Tresor legen. In einem Fall musste die Versicherung zahlen, obwohl der Schlüssel am Strand aus der Tasche geklaut wurde während der Fahrer im Wasser war.

Zitat:

Original geschrieben von tplus



Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam


Daraus wird allerdings immer weniger häufig ein Versicherungsfall, denn das hier von @tplus gegebene Beispiel mit dem entwendeten Fahrzeugschlüssel vom Tisch im Lokal oder Garten, ist kein versicherbarer Schaden und bleibt am Eigentümer hängen.
Nope. Schaden wurde beglichen, es war aber a) ein Firmenfahrzeug von IBM und b) eine belgische Zulassung (und wohl auch Versicherung).

Es gibt aber auch z. B. in Deutschland Urteile, dass man es mit der Sorgfalt nicht übertreiben muss. Keiner muss seinen Schlüssel zu Hause in den Tresor legen. In einem Fall musste die Versicherung zahlen, obwohl der Schlüssel am Strand aus der Tasche geklaut wurde während der Fahrer im Wasser war.

Na da muss ich mich doch ein wenig neu orientieren.

In einem Deiner vorherigen Wortmeldungen gibst Du dem Diebstahlrisiko eine akademisch geringe Chance; glaubst gar dass ein 53 jähriger innerhalb der nächsten 12 Jahre eher stirbt, als sein automobiler Liebling unfreiwillig abhanden kommen könnte und bittest die Leser Deiner Botschaften zur Sorgolsigkeit zurückzukehren. Gleichzeitig hast Du plastische Beispiele zur Hand, die ratzfatz verdeutlichen, wie schnell ein Teil - oder mehr - des Ersparten perdue gehen können.

Nach gängiger Rechtsprechung bleibt der in Deinem Beispiel geschilderte Schlüsselklau, einfacher Diebstahl. Der mag zwar, bezogen auf den Schlüssel in einer Hausratpolice noch mitversichert gewesen sein;
allerdings ist der Fahrzeugdiebstahl ein anderes Kaliber.
Weshalb sollte man sich wohl bis zum Hirnerweichen Gedanken über Wegfahrsperren elektronische Sicherungen Lenkradschlösser etc. Gedanken machen, wenn das ganze Unterfangen über einfachen Diebstahl obsolet gemacht werden könnte?

Also das Urteil, - Du sagst der Versicherer hätte zahlen müssen -, würde ich wirklich gerne mal nachlesen dürfen.

Wenn ich ja nicht so ein Besserwisser wär... 🙄🙄🙄

Statistik 2007 nach Marken

Sterbetafel Deutschland als Excel Datei

Schlüssel am Strand

Noch einmal zur Klarstellung: Die Versicherung hat meinem Nachbarn (bzw. IBM) nicht die Kosten für den Schlüssel ersetzt, sondern den Restwert des PKW.

Jetzt noch ein Beispiel: Ebenfalls in meiner Nachbarschaft in Frankreich gab es schon einige Fälle, dass perfekt alarmgesicherte Villen während einer netten Gartenparty ausgeraubt wurden. Die Autoschlüssel mit zugehörigem PKW waren immer mit weg. Eine Wegfahrsperre hätte da auch nicht geholfen. Die Versicherung zahlt aber trotzdem.

Wenn es sich beim Objekt allerdings um einen "automobilen Liebling" und nicht um ein Stück Maschinenbau handeln sollte, dann muss natürlich das rationale Denken inkl. statistischer Wahrscheinlichkeitsrechnung außen vor bleiben.
🙄🙄🙄🙄🙄

Zitat:

Original geschrieben von tplus


Wenn ich ja nicht so ein Besserwisser wär... 🙄🙄🙄

Du musst Dein Licht nicht unter den Scheffel stellen, Du weißt/liest wirklich ne ganze Menge. Allerdings verarbeitest Du dein Wissen etwas "gewöhnungsbedürftig", bzw. gibst es so wieder, dass man Mühe hat, das Ganze wieder auf die Füße zu stellen.

Deine Hit-Liste, "Gestohlene Fahrzeuge" gibt die gestohlenen Fahrzeuge an -
und eben nicht die Fahrzeuge, die wegen besonderer Technik stehen bleiben. (also nicht gestohlen werden konnten)

Dein Zeitungsbericht behandelt das fahrlässige- oder weniger fahrlässige Verhalten des Mitarbeiters, nicht das des Fahrzeughalters. Es ging hier als um Regress. Dem Halter konnte hier schwerlich Gefahr-erhöhendes Verhalten zur Last gelegt werden. Die Gefahr-erhöhenden Umstände, konnten ihm (dem Halter) also nicht zur Last gelegt werden, weshalb offensichtlich (kein Einspruch?) gezahlt wurde.

In den anderen Fällen - Du sprichst von Raub -. oder Einbruch, sind i.d.R. die Merkmale erfüllt, die eine Leistungspflicht des jeweiligen Versicherers auslösen.

Wir sind also wieder beim Punkt Eigenverantwortung und Sozialverhalten, weshalb Du mir den "Sozialpädagogen" bescheinigen wolltest.

Bei der "besondere Technik" der nicht gestohlenen Fahrzeuge dürfte es sich kaum um nachrüstbare Eisenteile handeln, von daher halte ich Diskussionen über Nachrüstmöglichkeiten auch kaum für sinnvoll. Ansonsten zeigt die Statistik aber, dass Land Rover beruhigend selten geklaut werden. Der Grund dürfte aber in geringerer Nachfrage und weniger in aufwändigerer Sicherheitstechnik liegen. Ich könnte mir vorstellen, dass der Range Rover alleine in der Statistik schlechter dasteht. Vermutlich verwässern die Freelander die Statistik.

Jetzt noch'n Schwank dazu: Der Bruder eines Freundes von mir wurde vor einigen Jahren nach der Einfahrt in die Tiefgarage seines Wohnhauses (Cannes) von 3 bewaffneten Personen begrüßt, die dann dankend seinen MB 560 SEC übernommen haben. Offensichtlich ein Diebstahl auf Bestellung. Beim Evoque eher nicht zu erwarten, und wenn doch, kaum zu verhindern.

Beim "Schlüssel am Strand"-Prozess hatte die Versicherung gegen den Fahrer geklagt. Daß der Halter jemand anderes ist, ist nur insofern von Belang, dass man an den fahrenden Halter gar nicht erst gezahlt hätte. Das wäre genaus so vor Gericht gelandet. Auch ich werde nicht Halter des Evoque sein, sondern meine GmbH.

Zitat:

Original geschrieben von tplus


Bei der "besondere Technik" der nicht gestohlenen Fahrzeuge dürfte es sich kaum um nachrüstbare Eisenteile handeln, von daher halte ich Diskussionen über Nachrüstmöglichkeiten auch kaum für sinnvoll. Ansonsten zeigt die Statistik aber, dass Land Rover beruhigend selten geklaut werden. Der Grund dürfte aber in geringerer Nachfrage und weniger in aufwändigerer Sicherheitstechnik liegen. Ich könnte mir vorstellen, dass der Range Rover alleine in der Statistik schlechter dasteht. Vermutlich verwässern die Freelander die Statistik.

Hab an einer Diskussion um Nachrüstung von Diebstahlsicherung im Bereich Kfz nicht teilgenommen.

Zitat:

Jetzt noch'n Schwank dazu: Der Bruder eines Freundes von mir wurde vor einigen Jahren nach der Einfahrt in die Tiefgarage seines Wohnhauses (Cannes) von 3 bewaffneten Personen begrüßt, die dann dankend seinen MB 560 SEC übernommen haben. Offensichtlich ein Diebstahl auf Bestellung. Beim Evoque eher nicht zu erwarten, und wenn doch, kaum zu verhindern.

Richtig

Zitat:

Beim "Schlüssel am Strand"-Prozess hatte die Versicherung gegen den Fahrer geklagt. Daß der Halter jemand anderes ist, ist nur insofern von Belang, dass man an den fahrenden Halter gar nicht erst gezahlt hätte. Das wäre genaus so vor Gericht gelandet. Auch ich werde nicht Halter des Evoque sein, sondern meine GmbH.

Ja mein Reden, - es ging um Regress und ursaechlich nicht um den Diebstahl.

Die Firma hat sich keiner Obliegenheitsverletzung schuldig gemacht, sonst kannst Du sicher sein, hätte die Versicherung erst garnicht gezahlt.

Was "Deine GmbH" angeht ist das wohl weniger vergleichbar, da ich doch davon ausgehe, dass Du beherrschender Gesellschafter bist und in diesem Fall die Durchgriffshaftung wirkt.

Solltest Dir also ähnliches widerfahren, hättest du schlechte Karten, da hier Fahrer und Halter wie eine Person behandelt würden.

Ich glaube, es ging hier nur um "grobe Fahrlässigkeit wenn Schlüssel am Strand liegt" (nicht zahlen) oder "keine grobe Fahrlässigkeit" (zahlen). Die fragwürdige Fahrlässigkeit bestand jetzt nicht darin, dass der Halter den Wagen dem Fahrer überlassen hat. Wenn der Fahrer und Halter identisch gewesen wären, hätte das für das Urteil keinen Unterschied gemacht. Geklagt hat auch nicht der Halter gegen den Fahrer.

Ich glaube, man sollte zu diesem Thema wieder auf den -Boden- zurück kommen. Ausserdem hat sich die Fragestellung schon ziemlich erledigt !
Denn jetzt artet es schon in rein technische u. spezifische Versicherungsfragen aus, die mit der ursprünglichen Frage nichts mehr zu tun haben. Sonntäglichen Gruss: Fred

Zitat:

Original geschrieben von fred 48


Ich glaube, man sollte zu diesem Thema wieder auf den -Boden- zurück kommen. Ausserdem hat sich die Fragestellung schon ziemlich erledigt !
Denn jetzt artet es schon in rein technische u. spezifische Versicherungsfragen aus, die mit der ursprünglichen Frage nichts mehr zu tun haben. Sonntäglichen Gruss: Fred

Ja Fred, Dir auch noch einen schönen Sonntag.

"EPILOG"

Wir können also festhalten, dass die Versicherbarkeit von Fahrzeugen im Rahmen des geltenden Rechts und der technischer Entwicklung, bezüglich des Diebstahlrisikos, zunehmend eingeschränkt wird.
Was sich nicht verbessert hat, ist die kriminelle Energie, die unbeeindruckt und auf immer neuen Pfaden ihre Ziele sucht.

Und wenn hier schon das Thema : "Evoque - wie sicher?",
gefragt wird, darf auch einmal auf die mutwillige Beschädigung und die Reaktion der Gesellschaft auf derartige Vorgänge angesprochen werden, was sich natürlich nicht speziell und nur auf den Evoque bezieht.

PS. Natürlich sind Versicherungs- und Rechtsfragen nicht Kern des Themas, wenn der Themenstarter vornehmlich an Wegfahrsperre denkt, dass aber sein "Liebling" mit immer höher werdender Wahrscheinlichkeit trotzdem "abhandenkommen" kann (oft ohne erhoffte Entschädigung), wird dem einen oder anderen nicht bewusst gewesen sein.

Ich will jetzt nicht im Kreis drehen, aber: Trotz meiner offensichtlich reichhaltigen Erfahrungen im Bereich "Fahrzeugdiebstahl" ist mir kein Fall bekannt a) wo die Versicherung ein "Wagnis" abgelehnt hätte und b) wo nach einem Teilkaskoschaden der Schadensausgleich verweigert worden wäre.

Hier noch was "zum lesen":

Grobe Fahrlässigkeit

Momentan steht es 12 zu 10 im Duell tplus gegen CSeltsam, weiter Jungs😁

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