eVB immer modellgebunden? Was passiert, wenn...

Hallo,

bei mir steht die erste Zulassung seit Einführung der eVB-Nummern an.

Ich habe einen Termin zur Probefahrt und würde gerne bei Gefallen sofort alles unter Dach und Fach bringen. Der Händler würde sich um die Zulassung kümmern und mir den Wagen liefern. Nur muss ich dafür ja eine eVD-Nummer angeben. Es geht übrigens um einen Gebrauchtwagen.

Gibt's auch die Option, eine eVD-Nummer zu erhalten, ohne vorher ein bestimmtes Fahrzeugmodell anzugeben? Oder: Wäre es ein Problem, wenn ich über eine Versicherung online eine eVD-Nummer für den Jazz besorge und ihn dann doch nicht kaufe und dann auch keine Versicherung benötige? Mir ist nicht ganz klar, inwiefern die Beantragung der vorläufigen Deckung schon einem Vertragsschluss gleichkommt und wann die Versicherung die ersten Beiträge erwartet.

Danke
pidab

Beste Antwort im Thema

???
Nein, wenn man eine eVB-Nummer bei der Versicherung anfordert, so wird diese einfach auf den Namen des Kunden ausgestellt. Wichtig ist die Angabe, ob es sich um einen PKW, LKW, Motorrad, Anhänger usw handelt und ob es sich um ein normales, Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen handeln soll.
Modell oder weitere Angaben sind nicht erforderlich, bei vielen Versicherungen ist die eVB-Nummer dann für ein Jahr gültig und kann dann, egal, was für einen PKW man anmeldet, verwendet werden! Muss eben dann nur die Fahrzeugkategorie, also PKW, Anhänger, Motorrad usw stimmen, und nach Anmeldung dann ein entsprechender Antrag aufgenommen werden, aber wenn einfach ein PKW angemeldet werden soll und die eVB-Nummer für einen PKW ausgestellt wurde, dann kann jedes beliebige PKW-Modell damit zugelassen werden. Aber immer nur eines, weil eine Nummer immer jeweils nur für ein Fahrzeug nutzbar ist.

Gruß, Jens

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phaetoninteressent hat hier schon recht. Selbst wenn der Versicherer die HSN/TSN in eine "ausgedruckte" EVB einträgt, kommen diese Daten bei der Zulassungsstelle nicht an.

Einige Versicherer möchten aber vor Erstellung der eVB die konkreten Daten, da hierauf eine eventuell vereinbarte vorläufige Deckung in der Kasko basiert!

Wisst ihr was ich mich ernsthaft Frage...? Wieso gibt es 15 Antworten auf eine Frage, die schon zur vollen Zufriedenheit in der zweiten Antwort geklärt wurde - die erste war ja leider Müll 🙂 Ist aber trotzdem eigentlich ne geile Quote 🙂

Leute Leute man kann ein Thema auch toddisskutieren und viel unnötigen Mist schrieben.....

Ich bleibe dabei, dass die eVB für ein bestimmtes Fahrzeug mit HSN / TSN und EZ-Datum gilt und nicht für ein x-beliebiges.
Was davon an die Zulassungsstelle übermittelt wird, ist ein ganz anderes Thema.
Spätestens wenn es inakzeptable Abweichungen vom Versicherungsantrag gibt, ist der Ärger vorprogrammiert.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Juli 2015 um 06:32:26 Uhr:


Ich bleibe dabei, dass die eVB für ein bestimmtes Fahrzeug mit HSN / TSN und EZ-Datum gilt und nicht für ein x-beliebiges.

Steht Dir frei. Heißt aber nicht, dass Du Recht hast.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Juli 2015 um 06:32:26 Uhr:


Ich bleibe dabei, dass die eVB für ein bestimmtes Fahrzeug mit HSN / TSN und EZ-Datum gilt und nicht für ein x-beliebiges.
Was davon an die Zulassungsstelle übermittelt wird, ist ein ganz anderes Thema.
Spätestens wenn es inakzeptable Abweichungen vom Versicherungsantrag gibt, ist der Ärger vorprogrammiert.

Aha..... bist bestimmt von Beruf Hellseher oder Schlaumeier ? Weil sonst kannste nich auf solche Ideen kommen .... aber lass gut sein, ich denke das hat bei dir eh keinen Zweck. Nix für unjut 🙂

Scheinbar ist manchen der Zusammenhang zwischen Antrag und Bestätigung nicht klar.

teilweise bekommt man eine eVB erst nach Antragstellung... dann ist natürlich das Auto vorbelegt.

Wenn ich eine eVB erstelle, kann ich aber die Fahrzeugdaten entfernen. Bei manchen Versicherern kann ich auch mehrere Wagnisse festlegen, dann gilt die eVB nicht nur für z.B. Mercedes oder Audi, sondern auch für PKW, Motorrad oder Lieferwagen...

Somit hätte ein Kunde, der eine eVB für einen Roller braucht völlig freie Hand und könnte auch einen Ferrari damit zulassen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Juli 2015 um 11:48:16 Uhr:


Scheinbar ist manchen der Zusammenhang zwischen Antrag und Bestätigung nicht klar.

Mir scheint Dir auch nicht.

Die VB ist nur eine Deckungszusage (KFZ Haftpflichtversicherung) des Versicherers zum anmelden des KFZ. Die Zulassungsstelle interessiert nur, ob Haftpflichtdeckung gegeben ist oder nicht.

Der eigentliche Versicherungsvertrag kommt durch den Antrag zu Stande, wo natürlich alle Daten aus der Zulassungsbescheinigung, des ggf vorhandenen Vorversicherers und die Deckungsauswahl des Versicherungsnehmers sowie die Zahlweise und Kontoverbindung. Die Police wird entsprechend des Antrages erstellt (und nicht auf Grund der Daten einer VB).

Überleg mal, was damals in den Doppelkarten handschriftlich vom VN eingetragen wurde (FIN, Nutzung, Marke, Anschrift des VN und ggf der Halter). Seit eVB wird nur die Anschrift VN/Halter eingetragen.

Die eVB gilt bei dem mir bekannten Versicherer 6 Monate, danach wird sie in den Papierkorb geschmissen.

Wenn man, was hier im Forum wohl die meisten tun, online eine Versicherung abschließt, dann erfolgt die Antragstellung vor eVB-Erstellung.
Früher haben die Versicherer mich mit Blanko-Doppelkarten totgeschmissen, nur um mich als Kunden zu werben oder zu halten.
Die Zeiten sind aber vorbei, zumindest im Onlinegeschäft.
Wie das heute vor Ort beim Vertreter aussieht, kann ich nicht beurteilen.

Der Vertreter vor Ort fordert Online eine eVB an (ein eVB Code, dieser Code besteht aus Zahlen und großen Buchstaben), Name und Anschrift des VN + ggf anderer Halter, druckt den auf DIN A4 aus und gibt diesen Ausdruck den Kunden.

Oder sendet den Code per SMS oder EMail oder auch telefonisch an den Kunden. Der Zulassungsstelle reicht der Code aus, um die Daten des VN/Halters aus einer Datenbank eine Bestätigung mit den entsprechenden Daten auf zu rufen.
Hier sind dann Name Anschrift VN/Halter und Art des KFZ hinterlegt, mehr nicht.

Der Antrag wird dann nach der Zulassung aufgenommen und alles weitere mit dem Kunden besprochen.
Anschließend wird der Antrag Online an den Versicherer gegeben.

So machen das vermutlich die meisten Vertreter, aber das ist nicht die Themenstellung.

Zitat:
"... online eine eVD-Nummer ..."

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