Evakuierungsradius bei Unfall mit Autogas (LPG) -Fahrzeug?
Ich fahre mit Autogas.
Ich habe mal gehört bei einem Unfall mit Verletzung des Autogastanks und damit Austritt kochendem Autogases (Siedepunkt bei -17°C) sei ein Explosionsrisiko gegeben, was eine Evakuierung im Radius von 300m erfordert.
Wie sieht es aus mit dem Unfallrisiko?
Besteht Explusions- oder nur Brandgefahr?
Gibt es da eine Verordnung?
31 Antworten
Es ist nicht mehr verboten.
Das Gesetz wurde in den 80ern schon wieder aufgehoben und ist inzwischen ungültig.
Also Warnschilder ignorieren und reinfahren.
Es war ursprünglich so, dass dadurch das lpg schwerer als Luft ist, ein austretendes Gas sich in der Garage auf den Boden sammelt und das ausgerechnet in einer Tiefgarage, da kommt das Gas ebend nicht mehr so schnell raus. Besonders weil dort auch kein Wind herrscht.
Daher war es ne zeit lang verboten. Warum es aufgehoben worden ist, kann ich allerdings auch nicht 100% sagen.
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Es ist nicht mehr verboten.
Das Gesetz wurde in den 80ern schon wieder aufgehoben und ist inzwischen ungültig.
Also Warnschilder ignorieren und reinfahren.
Das muß kein Gesetz sein, sondern es reicht eine Hausordnung --- die man NICHT ignorieren kann.
Re: Re: Re: Re: Evakuierungsradius bei Unfall mit Autogas (LPG) -Fahrzeug?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ABER geh doch mal vom fall der fälle aus...
es brennt nichts, gas strömt aus, sammelt sich, bis das passende gemisch entstanden ist, und dann ein funke und dann gibts halt ne mehr oder weniger kleine explosion...anderweitig strömt das gas halt aus, und verbrennt eindrucksvoll..
ABER geh doch mal vom Fall der Fälle aus...
Es brennt nichts, BENZIN strömt aus (der Tank ist bei weitem nicht so stabil und sicher wie ein Gastank), sammelt sich, bis das passende Gemisch entstanden ist, und dann ein Funke und dann gibt es halt eine mehr oder weniger kleine Explosion...
Ja gegen Annahmen kann sich keiner wehren - auch Benzin nicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Das muß kein Gesetz sein, sondern es reicht eine Hausordnung --- die man NICHT ignorieren kann.
Ignorieren kann man bekanntlich viel. 😉
Zum Hintergrund:
Autogas ist schwerer als Luft und sammelt sich daher am Boden.
Verfügt eine Tiefgarage nicht über eine entsprechend leistungsfähige Belüftungsanlage, so ist es für den Fall eines "leckenden" Gastanks durchaus sinnvoll LPG-Fahrzeugen die Einfahrt zu verbieten.
Praxistipp:
Der normale Benzin-/Dieselfaher kann an diesem Verbotsschild erkennen, dass es sich nicht unbedingt um die sicherste und gesündeste Tiefgarage handelt.
Ganz normale Motorenabgase und Benzindämpfe müssen ja auch irgendwo hin. 😉
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Also ich muss sagen, dass ich dieses Schild ignoriere. Sonst dürfte ich nirgendswo mehr reinfahren. Die dinger hängen prohylaktisch an jeder Tiefgarage sogar an meiner Sammelgarage vorm Haus ist echt unglaublich.
Re: Re: Re: Evakuierungsradius bei Unfall mit Autogas (LPG) -Fahrzeug?
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Selbst wenn das Auto nach einem Crash ausbrennen sollte (was ja zum Glück nur selten der Fall ist), besteht keine Explosionsgefahr.
"Keine Gefahr" kann es nicht geben. Die Möglichkeit zur Explosion besteht. Aber: Madcruiser sagt sehr richtig, diese Möglichkeit gibt es bei Benzin auch. Benzintanks sind meist nicht so stabil wie Gastanks, dafür meist an einer weniger gefährdeten Stelle eingebaut.
Rein von der physikalischen Chemie her ist Benzin gefährlicher - untere Explosionsgrenze 0.6%, obere Grenze 8% - als Autogas - untere Ex-Grenze 1.5-2.1%, obere Grenze 8.5-9.5%, Zündtemperatur vergleichbar (Benzin 300-420Grad, Butan 365Grad, Propan 470Grad)
Die VDE stuft Butan und Propan allerdings in Ex-Klasse 1 ein, Benzin in 2a. Was das genau bedeutet, keine Ahnung, da dürft ihr weiter googlen 🙂
MfG, HeRo
(Quellen: wikipedia und http://www.sterlingfluidsystems.de/sterlingsites/DE/brochure134-21.htm)
Also ich muss sagen, dass ich dieses Schild ignoriere. Sonst dürfte ich nirgendswo mehr reinfahren. Die dinger hängen prohylaktisch an jeder Tiefgarage sogar an meiner Sammelgarage vorm Haus ist echt unglaublich.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Praxistipp:
Der normale Benzin-/Dieselfaher kann an diesem Verbotsschild erkennen, dass es sich nicht unbedingt um die sicherste und gesündeste Tiefgarage handelt.
Ganz normale Motorenabgase und Benzindämpfe müssen ja auch irgendwo hin. 😉
Das kann gut sein.
Die Tiefgarage, an die ich konkret denke, macht auch insgesamt keinen sehr überzeugenden Eindruck (u.a. weil die Geschoßhöhe ziemlich niedrig ist).
Andererseits sind die Parkgebühren dort niedriger --- da heißt es abzuwägen...😉
Re: Re: Re: Re: Evakuierungsradius bei Unfall mit Autogas (LPG) -Fahrzeug?
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
"Keine Gefahr" kann es nicht geben. Die Möglichkeit zur Explosion besteht.
Theoretisch hast du recht.
Aber theoretisch besteht ja auch die Möglichkeit, dass du zufällig von einem abstürzenden Flugzeug getroffen wirst 😉.
Wollte sagen: Theoretisch kann man nichts ausschließen. Man sollte aber realistisch bleiben.
Die Wahrscheinlichkeit, dass du in der Tiefgarage eine CO oder CO2-Vergiftung (je nach Baujahr der dort abgestellten Fahrzeuge) erleidest, ist wohl um einiges höher.
Re: Re: Re: Re: Re: Evakuierungsradius bei Unfall mit Autogas (LPG) -Fahrzeug?
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Die Wahrscheinlichkeit, dass du in der Tiefgarage eine CO oder CO2-Vergiftung (je nach Baujahr der dort abgestellten Fahrzeuge) erleidest, ist wohl um einiges höher.
Wobei die Gaser durch sagenhaft niedrige CO und CO2 Werte auffallen. 😁
Allein schon deshalb, weil man das Butangas riechen würde und genügen Zeit hätte (meistens zumindest) die Garage zu verlassen.
Co/Co2 hingegen bettet einen schön in einen tiefen Schlaf 😉
De facto ist der LPG-Tank eine ZUSÄTZLICHE Gefahr, da das Auto ja auch weiterhin einen Benzintank besitzt. Auch wenn dieser nicht voll ist.
Die Gefährdung durch LPG ist aber denke ich in der Phantasie des Menschen wesentlich größer als die tatsächlich gegebene Gefahr.
Trotzdem darf man mit einem LPG-Fzg. nicht in eine hierfür gesperrte Tiefgarage fahren...
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Das muß kein Gesetz sein, sondern es reicht eine Hausordnung --- die man NICHT ignorieren kann.
Dazu muß aber in jedem Fall konkretisiert werden, welche Art von Gas-Fahrzeugen gemeint ist.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dazu muß aber in jedem Fall konkretisiert werden, welche Art von Gas-Fahrzeugen gemeint ist.
Wieso?
Wenn ich an meine Garage schreibe: Nur für schwarze Mercedes-benz, dann darf ich das doch auch.
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Wenn ich an meine Garage schreibe: Nur für schwarze Mercedes-benz, dann darf ich das doch auch.
Ist deine Garage öffentlich zugänglich und vermietest du darin Einstellplätze stundenweise?
Hier gibt es Unterschiede zwischen Privatgaragen und öffentlich zugänglichen Parkhäusern.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dazu muß aber in jedem Fall konkretisiert werden, welche Art von Gas-Fahrzeugen gemeint ist.
Nein, muss nicht.
Der Eigner kann pauschal allen Gasern Hausverbot geben.
Da CNG (Erdgas) leichter als Luft ist und damit nach oben abzieht ist es für gewöhnlich nicht vom Verbot umfasst.