Evakuierungsradius bei Unfall mit Autogas (LPG) -Fahrzeug?

Ich fahre mit Autogas.

Ich habe mal gehört bei einem Unfall mit Verletzung des Autogastanks und damit Austritt kochendem Autogases (Siedepunkt bei -17°C) sei ein Explosionsrisiko gegeben, was eine Evakuierung im Radius von 300m erfordert.

Wie sieht es aus mit dem Unfallrisiko?
Besteht Explusions- oder nur Brandgefahr?
Gibt es da eine Verordnung?

31 Antworten

Bei uns steht für Druckggasbetriebene Fahrzeuge ist das Einstellen nicht erlaub. Ich bin der Meinung das ich Flüssiggas habe und Druckgas ist für mich wohl eher CNG. (weil 200 bar ist ebend wirklich druck anstatt die 8 lächerlichen Bar)

Ich glaube es ist insoweit so, dass wenn ein Schild angebracht ist, dass die Einfahrt verboten ist und das Gesetzesurteil druntersteht, bezieht sich diese einfahrt nur auf das Gesetz und gilt nicht als Hausordnung.

Wenn dort steht, dass die Einfahrt von Gasbetriebenen Fahrzeugen verboten ist ohne Gesetzesangabe gilt dies als Hausrecht, welches ich dennoch mit Füßen trete. Hab ich nicht gelesen, bin Analphabetiker. Sorry.

Druckgas?
Ich kenne CNG und LPG, aber Druckgas?
Kann man vor Einfahrt in die Garage Googeln? 😁.

P.S.:
LPG steht im Tank unter einem Druck von rund 8 bar,
CNG steht im Tank unter einem Druck von rund 200 bar.
Druck hat auf der Erde alles und jedes, selbst Benzin. 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen