EURO 5-Norm

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?

http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf

Gruß und Dank
dolfy

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank

werderbremengruen

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Zitat:

Original geschrieben von nico36de


Ich habe gerade ein langes Gespräch mit *Edit by Rotherbach: Bitte die Persönlichkeitsrechte beachten, Danke!* von der AutoBild geführt. Wenn einer von Euch klagen will, soll der sich bitte bei ihm melden. AutoBild hat da großes Interesse.

*Edit by Rotherbach: Bitte die Persönlichkeitsrechte beachten, Danke!* steckt da sehr gut in der Materie drin und hat mir u.a. gesagt, dass der Passus in dem Prospekt "die Motoren erfüllen bereits heute....." völlig sinnlos ist. Ein Motor kann nämlich demnach die Grenzwerte der EURO5-Norm gar nicht losgelöst vom Fahrzeug erfüllen. Die Erfüllung der Euro5-Norm wird nämlich im Rahmen eines Fahrzyklus geprüft und ein Motor fährt nun einmal nicht allein ohne den Rest des Fahrzeugs durch die Gegend.

sorry, aber *Edit by Rotherbach: Bitte die Persönlichkeitsrechte beachten, Danke!* von der Auto Bild scheint nicht wirklich Ahnung von der Materie zu haben.
Ich sehe das eher so wie von 6er Alf weiter oben beschrieben:
Recht haben und Recht bekommen sind leider in unserem Lande zwei völlig verschiedene Stiefel und mit diesen Pauschalaussagen von Auto-Bild kann ich wenig anfangen.
Letztendlich klagen wir evtl. und bleiben dann bei unsicherer Rechtslage auf unseren Kosten sitzen.
Ich bin auch total verunsichert. Meiner dürfte jetzt fertig produziert sein und ich werde Ihn dann im Mai abnehmen.
Mein Händler meinte ja: alles kein Problem , das Fahrzeug wird umgeschlüsselt.
Wie soll ich mich verhalten? Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung.

Gruss

Schnuffibaerbunny

Zitat:

Schmarrn,
DAS AUTO war eben schon mit Euro5 angegeben !
Zumindest haben das die Kunden und auch die Fachprese so verstanden, als sie den
Verkaufsprospekt gelesen haben.

Mann oh mann,
was sind hier manchmal für "Leuchten" unterwegs.

Alf

So hell scheint Deine Lampe aber auch nicht zu strahlen.....oder kannst Du hier mal einen Katalogauszug einstellen, wo explizit

Steuerklasse: Euro5

zu lesen ist?

Wirst Du nicht können, weil es den eben nicht gibt. Zumindest nicht in dem mir vorliegenden Katalogen von 2007 und 2008.

Müsste doch gerade für jemandem mit Deinem souveränen Auftreten eigentlich langsam zu verstehen sein, dass sich das juristische Problem darum dreht, ob die tatsächliche Formulierung im Prospekt "die Motoren erfüllen schon heute die Grenzwerte der ab 2009 gültigen Euro5-Norm" tatsächlich die Zusicherung bedeutet, dass das Fahrzeug in eine bestimmte Steuerklasse eingeordnet wird. Dabei geht es dann um die juristische Bewertung, die - gemessen an den schon ergangenen Urteilen- offensichtlich nicht unerheblich vom Rechtsempfinden eines Normalkonsumenten abweicht.

Da Du offensichtlich erhebliche Begriffsschwierigkeiten hast, hier noch ein Beispiel:

Das OLG Bremen (5 U 1/2001) sagt zum Beispiel folgendes:

1. Beim Verkauf neu hergestellter Sachen stellt die Annahme einer stillschweigenden Zusicherung grundsätzlich die Ausnahme dar, die einer besonderen Begründung an Hand der Umstände des Einzelfalls bedarf. Dabei ist besondere Zurückhaltung geboten, wenn die Verkäufer-Erklärung, aus der eine Zusicherung abgeleitet werden soll, zugleich als Bezeichnung der Kaufsache dient (hier Angabe in einem Verkaufsprospekt ohne Nachfrage des Käufers). Allein der Umstand, dass eine günstige Steuerklasse eines unter mehreren Motiven für den Kauf eines bestimmten Kfz-Typs ist, reicht nicht aus, eine solche Zusicherung anzunehmen.

2. Die Angabe "Euro 2" in einem Verkaufsprospekt eines KFZ-Herstellers bezieht sich auf die Schadstoffklasse "Euro 2", nicht aber auf die steuerliche Einordnung des KFZ und ist kein Fehler im Sinne von BGB § 459 Abs 1.

3. Eine andere vertragliche Abrede im Sinne von BGB § 459 Abs 1 kann der Käufer nicht aus einer etwaigen Verkehrssitte ableiten, die es ihm gestattet hätte, diese Angabe dahin zu verstehen, dass damit auch die Steuerklasse gemeint sei. Eine solche rechtsverbindliche Verkehrssitte lässt sich nicht feststellen. Jeder Verbraucher muss wissen oder zumindest damit rechnen, dass es bei einer so schwierigen Materie wie dem Steuerrecht im Allgemeinen und insbesondere im Bereich der Eingruppierung von Fahrzeugen in verschiedene Steuerklassen dafür nicht nur ein Kriterium (hier die "Schadstoffklasse Euro 2"😉 gibt, sondern ggf weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Schon diese Tatsache steht einer Gleichsetzung von "Schadstoffklasse Euro 2" mit der "Steuerklasse Euro 2" - unabhängig von einem evtl weiter verbreiteten Verständnis in der Öffentlichkeit - entgegen.

Kapierst Du die Problematik jetzt?....Wenn nicht, ist das auch nicht so schlimm, da haben dann wenigstens die Schnellerchecker was davon

Und noch was für, die hier nur doof rummeckern, oder sogar meinen, bar jeglichen Fachwissens behaupten zu können, andere hätten keine Ahnung: Ich gebe hier lediglich Informationen weiter und will niemndem empfehlen oder ihn davon abhalten zu klagen. Das muss jeder individuell selbst für sich entscheiden.

@nico36de

Deine Ausführungen sprechen für sich, obgleich auch die Gegenpartei sich ihrer Sache nicht so sicher zu glauben wähnt, in dem diese zwischenzeitlich die Formulierung abgeändert hat und fortan nicht mehr von einer Erfüllung der Norm spricht. Auch wurde anfangs mit diesem Umstand (verkaufsfördernd?) geworben; diesbezügliche Suggestionen der Medien nie dementiert. Mein 🙂 hat bspw. diese Verkaufshilfe im Vorfeld mir gegenüber offensiv genutzt. Zufall? Wer hat ihm denn diese "Argumentationshilfen" an die Hand gegeben?

Es stünde VW & Co. gut zu Gesicht hier eine kundenfreundliche und die Kundenbindung fördernde Abhilfe anzubieten. Wie immer das der Einzelne für sich bewertet. Es bleibt jedem stets unbenommen, individuelle Ansprüche mithilfe der Gerichte einzufordern und hier ggf. auch zu obsiegen.

So hat diese Geschichte jedenfalls 'n Geschmäckle!😠

Und der nächste Autokauf kommt bestimmt. Einzig der Anbieter/Modell ist heuer noch ungewiß. Ich bin zwar nach kurzem Intermezzo (reuemütig) zurückgekehrt. Das muss indes nicht bedeuten, dass ich jetzt hierauf abonniert bin und reflexartig wieder einen Wolfsburger ordere.

Bin mitnichten ein Dickhäuter - Statur und Gedächtnis kommen dem aber ein stückweit nahe.😁

😉 

Zitat:

Original geschrieben von cpscps



Zitat:

Schmarrn,
DAS AUTO war eben schon mit Euro5 angegeben !

Dann ist es ja bestimmt auch kein Problem, dass mit einem kleinen Bildchen oder auch PDF der betreffenden technischen Daten zu dokumentieren.
Ich muss halt gestehen, dass ich so was leider nicht finden konnte.

Doch diese Datei gibt es hier in diesem Thread.

Alf

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Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf


...
Der Kaufvertrag ist gültig, sofern Du nicht explizit darin einen Passus hast, dass Du EU5 eingetragen bekommst.
Denn der Kaufvertrag wurde mit dem AH geschlossen und nicht mit VW.
Also haftet der Händler auch nicht für die Aussagen der Hersteller, eben nur wenn das im KAufvertrag hinterlegt ist.

Dir bleibt nur das gleiche wie allen anderen, warten und Tee trinken.
Bis es was neues gibt, damit man gegen VW angehen kann.

Alf

Hallo Alf,

verstehe ich Dich richtig, Du würdest wenn nächste Woche Dein Tiguan käme ihn wieder abnehmen, unterschreiben daß alles ok ist und den geforderten Geldbetrag in voller Höhe dem Händler zukommen lassen ?

Gruß Roddy

Hallo Nico,
erstens wiederholst Du dich, (Kurzzeitgedächtnis?)
zweitens habe ich das nie abgestritten.

"wo explizit Steuerklasse: Euro5 zu lesen ist?"
Wer hat das hier so behauptet ?

Es geht (noch immer) um die Aussage im betreffenden Prospekt.

Und genau wegen diesen Urteilen, habe ich noch keine Klage eingereicht.

Wobei es noch nicht sicher ist, dasss diese hier angewendet werden können.

Also bleibt mit (wie gesagt) nichts anderes übrig als zu warten.

Alf (die Leuchte) 😉

Zitat:

Original geschrieben von schnuffibaerbun


...
Ich bin auch total verunsichert. Meiner dürfte jetzt fertig produziert sein und ich werde Ihn dann im Mai abnehmen.
Mein Händler meinte ja: alles kein Problem , das Fahrzeug wird umgeschlüsselt.
Wie soll ich mich verhalten? Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung.

Gruss

Schnuffibaerbunny

Hallo Schnuffibaerbunny,

so wie Dir geht es vielen. Meist ist bei der Aussage "das Fahrzeug wird umgeschlüsselt" noch die Bedingung "wenn es eine Lösung von VW gibt" mit eingebaut, was einen nicht wirklich weiterbringt.

Wenn der Tiguan eh erst um die KW20 kommt, wäre es vielleicht sinnvoll mit der Abnahme zu warten, bis die versprochene Lösung von VW kommt. Wäre dann ja nur 2 Wochen später.

Was für Nachteile und Ärger das Umrüsten auf EU5 bringen kann möchte ich mir gar nicht ausmalen.

Vielleicht geht auch noch eine Stornierung des Tiguans oder Umwandlung in den Kauf eines anderen VWs mit EU5 oder sogar Umwandlung in den Kauf eines Tiguans nach KW22 mit "angeblich" EU5.

Aber das ist wohl eher Wunschdenken...

Die Verbraucherzentrale und der ADAC kennen die Thematik und können Dir auch weiterhelfen.

Gruß Roddy

Zitat:

Original geschrieben von DeMuddy



Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf


...
Der Kaufvertrag ist gültig, sofern Du nicht explizit darin einen Passus hast, dass Du EU5 eingetragen bekommst.
Denn der Kaufvertrag wurde mit dem AH geschlossen und nicht mit VW.
Also haftet der Händler auch nicht für die Aussagen der Hersteller, eben nur wenn das im KAufvertrag hinterlegt ist.

Dir bleibt nur das gleiche wie allen anderen, warten und Tee trinken.
Bis es was neues gibt, damit man gegen VW angehen kann.

Alf

Hallo Alf,

verstehe ich Dich richtig, Du würdest wenn nächste Woche Dein Tiguan käme ihn wieder abnehmen, unterschreiben daß alles ok ist und den geforderten Geldbetrag in voller Höhe dem Händler zukommen lassen ?

Gruß Roddy

Was bleibt Dir denn anderes übrig?

Der Kaufvertrag ist mit dem AH geschlossen,
eine schriftliche Zusage für EU5 hast Du nicht ?

Glücklich bin ich damit auch nicht, vielleicht kann Nico dazu
mehr sagen (das meine ich im Ernst)

Alf

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



Was bleibt Dir denn anderes übrig?

Der Kaufvertrag ist mit dem AH geschlossen,
eine schriftliche Zusage für EU5 hast Du nicht ?

Glücklich bin ich damit auch nicht, vielleicht kann Nico dazu
mehr sagen (das meine ich im Ernst)

Alf

ich habe halt arge Bedenken gerade jetzt zu unterschreiben, daß an dem Tiguan alles ok ist, wo ja jetzt bekannt ist daß er nur EU4 zugelassen wird. Am 1.1. hätte ich es ja noch nicht gewußt...

Man müßte ja zumindest in die Abnahme einfügen, daß noch kostenlos auf EU5 aufgerüstet wird (ohne wenn und aber) und daß die Steuer übernommen wird.
Zudem müßte man einen Betrag X einbehalten, bis die EU5-Umrüstung erfolgt ist.
Oder man verschiebt die Abnahme ganz bis nach der 22. KW, dann sollte die versprochene "Lösung" ja da sein.

Von dem einbehaltenen Geld könnte man dann auch genüßlicher seinen Tee trinken und abwarten. 🙂

Man könnte ja auch mal seinem 🙂 ansprechen, daß das mit der Abnahme z.Zt. keine gute Idee ist und vielleicht bewegt er sich dann dahin, einem mit ein paar Prozenten die Abnahme zu erleichtern...
Dann kann jeder überlegen, was ihm EU5 wert ist.
Man könnte dann auch in Ruhe abwarten, wieviel Ärger die EU5-Umrüstung bringt und ob man sich das zumuten will...

Gruß Roddy

Ich bin ja ein Käufer vom Oktober 2007 und habe heute von VW diese Antwort erhalten:

vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Gerne greifen wir Ihre Frage auf!

Die aktuellen Tiguan TDI-Modelle werden nach der Euro 4 Norm zugelassen. Die Triebwerke erfuellen die Euro 5 Grenzwerte, jedoch nicht alle weiteren erforderlichen Kriterien der Euro 5 Norm. Die Pruefbedingungen standen zur Markteinfuehrung des Tiguan noch nicht fest, wohl aber die Grenzwerte, deshalb konnte der Tiguan-TDI mit Erfuellung der Euro 5 Grenzwerte beworben werden.

Durch Softwareaenderungen wird die Euro 5 Norm zur Kalenderwoche 22/2009 in der Serienfertigung erfuellt. Eine Moeglichkeit der Nachruestung fuer bereits ausgelieferte Fahrzeuge wird zum gleichen Zeitpunkt einsetzen. Die Motorabstimmung und somit auch die
NOx- und Partikelemissionen aendern sich dadurch nicht. Es handelt sich um eine reine OBD-Bedatungsaenderung, die notwendig wird, da die Gesetzgebung erst nach Serienanlauf fertig wurde.

Unser Tipp: Bitte bleiben Sie mit Ihrem Volkswagen Haendler in Kontakt. Die Mitarbeiter halten Sie ueber Neuerungen gerne auf dem Laufenden.

Fuer den Fall, dass Sie keinen betreuenden Volkswagen Haendler haben, sind wir Ihnen selbstverstaendlich bei der Suche behilflich. Ein Anruf oder eine E-Mail genuegt!

Fuer weitere Fragen und Anregungen rund um den Tiguan stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung

Also das hört sich doch alles ganz gut an oder? Mein Vater hat das gleiche Problem. Ich denke durch den grossen Wirbel wird VW nicht anders können und eine Lösung anbieten. Ich denke sogar das diese kostenlos sein wird. Was dann wohl nicht mehr geht ist die Steuerbefreiung für 2010, die 300 Euro wird VW wohl nicht an jeden bezahlen, oder was meint Ihr?

Zitat:

Original geschrieben von WL-VK


Ich bin ja ein Käufer vom Oktober 2007 und habe heute von VW diese Antwort erhalten:

vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Gerne greifen wir Ihre Frage auf!

Die aktuellen Tiguan TDI-Modelle werden nach der Euro 4 Norm zugelassen. Die Triebwerke erfuellen die Euro 5 Grenzwerte, jedoch nicht alle weiteren erforderlichen Kriterien der Euro 5 Norm. Die Pruefbedingungen standen zur Markteinfuehrung des Tiguan noch nicht fest, wohl aber die Grenzwerte, deshalb konnte der Tiguan-TDI mit Erfuellung der Euro 5 Grenzwerte beworben werden.

Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung

Nagelt mich jetzt nicht fest,

aber genau diese Aussage wurde schon widerlegt.

VW wusste da schon dass eine E5 Einstufung nicht machbar ist.

ALf

Gleiche Mail... wie die von @WL-VK habe ich aus Wolfsburg auch erhalten.

Gruß FerdiR

Zitat:

Original geschrieben von WL-VK



...
Durch Softwareaenderungen wird die Euro 5 Norm zur Kalenderwoche 22/2009 in der Serienfertigung erfuellt. Eine Moeglichkeit der Nachruestung fuer bereits ausgelieferte Fahrzeuge wird zum gleichen Zeitpunkt einsetzen. Die Motorabstimmung und somit auch die
NOx- und Partikelemissionen aendern sich dadurch nicht.
...

"Software-Updates" und "leerer Fehlerspeicher" scheinen ja der Universaljoker zu sein, wenn VW nicht mehr weiter weiß.

VW wußte lt. Bild + ARD Mitte 2008 schon, daß die Dieselmotoren im Tiguan 2009 keine EU5-Zulassung bekommen werden. Die Händler wußten dies anscheinend nicht und dürfen den Ärger jetzt ausbaden.

Alle Händler die ich zum Thema EU5-Umrüstung befragt habe, haben mir das so erklärt:

EU5 ist ein Qualitätsmerkmal und wie ein Gesamtkunstwerk zu betrachten. Würde das mit einem Software-Update zu realisieren sein, wäre dies schon 2008 eingespielt worden. Etliche andere Fahrzeuge von VW haben ja auch EU5 bekommen und manche sind bei EU6 !!!
Wollte man den Tiguan auf EU5 umrüsten, müßte man ihn in seine Einzelteile zerlegen und alle Komponenten die zum Scheitern der EU5-Zulassung führten austauschen. Das könnten Verkleidungen, Isolierungen und alle Arten von Agregaten sein.
Da dies aber viel zu kostspielig ist, vermuteten die meisten von mir befragten Händler, daß es keine Nachrüstung geben wird.
Auf Anfrage, was von der Aussage seitens VW zu halten ist, es gäbe ab KW22 eine Nachrüstmöglichkeit trat großes Schweigen und Achselzucken auf. Einer äußerte noch "...wenn's denn so kommt...".

Anmerkung von mir: KW22 ist ein reines Planungsdatum, keine Realität.

Ich hoffe für alle, die den Tiguan schon haben, daß VW eine saubere, zufriedenstellende, kostenlose Lösung bringen wird incl. Steuererstattung und ohne Leistungseinbußen.

Allen, die ihren Tiguan noch abholen werden, kann ich nur raten ihren Händler um Stellungnahme zu bitten. Die wird i.A. dann so lauten:
hören wir heute zum 1. mal, (etwas später) bieten kostenlose Nachrüstung an, wenn VW die irgendwann mal rausbringt und natürlich übernehmen wir die Steuer für 2010...
Wem das reicht, kann das so annehmen, muß ja nicht schlecht sein.
Wer nicht daran glaubt, daß VW eine saubere Lösung hinbekommt und lieber jetzt Klarheiten schafft, als auf windige Versprechen in die Zukunft zu hoffen, dem empfehle ich das Fahrzeug nicht abzunehmen bzw nur gegen einen gewissen Obolus. Das ist dann was für die guten "Verhandler" mit ordentlich Nervenstärke. Im Ernstfall muß dann der Händler gegen den Kunden klagen. Das lohnt sich für den auch nicht...
So am Rande: 2008 lagen die Händlerspannen angeblich bei 16%, anfang Januar bei 19%. Wie die jetzt angesichts der Misere liegen weiß ich nicht.

Ärgern tut mich schon jetzt der Gedanke, daß evtl nach KW22, der ein oder andere Tiguanler mir die lange Nase zeigen wird: ätsch ich hab EU5 und 10% weniger bezahlt als Du... 😠

in der Hoffnung "Alles wird Gut"

Roddy

An alle die meinen ihr Problem hätte sich gelöst, wenn sie mit der Abnahme des Fahrzeuges bis nach KW22 warten. Das ist vollkommen sinnlos, da es nicht auf den Tag der Abnahme oder den Tag der ersten Zulassung ankommt, sondern auf den Fertigungstermin. Eure Euro-Einstufung ändert sich nicht, weil ihr mit der Abnahme des Fahrzeuges ein paar Tage wartet.
Erst ab KW22 produzierte Tiger haben eine abgeänderte Software und andere dafür notwendige Kriterien und erfüllen somit die Kriterien für den Prüfzyklus. Vorher produzierte und auf Halde gelagerte Fahrzeuge werden auch wenn diese erst in KW 40 zugelassen werden nur mit Euro 4 eingestuft.

Ihr müßt darauf achten, dass Euer Tiger erst nach KW22 produziert wird.

Gruß Pe Schotte

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