- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Tiguan
- Tiguan 1
- EURO 5-Norm
EURO 5-Norm
Hallo,
bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?
http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf
Gruß und Dank
dolfy
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank
werderbremengruen
Ähnliche Themen
1070 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von WL-VK
Ich bin ja ein Käufer vom Oktober 2007 und habe heute von VW diese Antwort erhalten:
vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Gerne greifen wir Ihre Frage auf!
Die aktuellen Tiguan TDI-Modelle werden nach der Euro 4 Norm zugelassen. Die Triebwerke erfuellen die Euro 5 Grenzwerte, jedoch nicht alle weiteren erforderlichen Kriterien der Euro 5 Norm. Die Pruefbedingungen standen zur Markteinfuehrung des Tiguan noch nicht fest, wohl aber die Grenzwerte, deshalb konnte der Tiguan-TDI mit Erfuellung der Euro 5 Grenzwerte beworben werden.
Durch Softwareaenderungen wird die Euro 5 Norm zur Kalenderwoche 22/2009 in der Serienfertigung erfuellt. Eine Moeglichkeit der Nachruestung fuer bereits ausgelieferte Fahrzeuge wird zum gleichen Zeitpunkt einsetzen. Die Motorabstimmung und somit auch die
NOx- und Partikelemissionen aendern sich dadurch nicht. Es handelt sich um eine reine OBD-Bedatungsaenderung, die notwendig wird, da die Gesetzgebung erst nach Serienanlauf fertig wurde.
Unser Tipp: Bitte bleiben Sie mit Ihrem Volkswagen Haendler in Kontakt. Die Mitarbeiter halten Sie ueber Neuerungen gerne auf dem Laufenden.
Fuer den Fall, dass Sie keinen betreuenden Volkswagen Haendler haben, sind wir Ihnen selbstverstaendlich bei der Suche behilflich. Ein Anruf oder eine E-Mail genuegt!
Fuer weitere Fragen und Anregungen rund um den Tiguan stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung
Mein Händler hast mir heute auch gesagt das ab der 22. KW ein Software update kommt und alle Tiguane Euro5 bekommen. (TDI´s)
Zumindest ist er in diesem Glauben, ist warscheinlich wieder eher wunschdenken so nachdem was ich gelesen hab bis jetzt.
Nurnochmal zur Erinnerung
Gruß,
dajfir
Zitat:
Original geschrieben von Pe Schotte
...
Ihr müßt darauf achten, dass Euer Tiger erst nach KW22 produziert wird.
Gruß Pe Schotte
Das kann man leider im Nachhinein kaum noch ändern :mad:
Zitat:
Original geschrieben von Pe Schotte
An alle die meinen ihr Problem hätte sich gelöst, wenn sie mit der Abnahme des Fahrzeuges bis nach KW22 warten. Das ist vollkommen sinnlos, da es nicht auf den Tag der Abnahme oder den Tag der ersten Zulassung ankommt, sondern auf den Fertigungstermin. Eure Euro-Einstufung ändert sich nicht, weil ihr mit der Abnahme des Fahrzeuges ein paar Tage wartet.
Erst ab KW22 produzierte Tiger haben eine abgeänderte Software und andere dafür notwendige Kriterien und erfüllen somit die Kriterien für den Prüfzyklus. Vorher produzierte und auf Halde gelagerte Fahrzeuge werden auch wenn diese erst in KW 40 zugelassen werden nur mit Euro 4 eingestuft.
...
meinst Du die von VW propagierte EU5-Nachrüstung für bereits ausgelieferte Tiguane ist lediglich eine Luftnummer und es wird gar keine Umschlüsselung geben, weil irgendwo beim TÜV steht 2007-2009KW22 ist und bleibt EU4, egal was VW einbaut ?
Dann würde es absolut keinen Sinn machen mit der Abnahme bis zur Umrüstung zu warten.
Gruß Roddy
Zitat:
Original geschrieben von Pe Schotte
An alle die meinen ihr Problem hätte sich gelöst, wenn sie mit der Abnahme des Fahrzeuges bis nach KW22 warten. Das ist vollkommen sinnlos, da es nicht auf den Tag der Abnahme oder den Tag der ersten Zulassung ankommt, sondern auf den Fertigungstermin. Eure Euro-Einstufung ändert sich nicht, weil ihr mit der Abnahme des Fahrzeuges ein paar Tage wartet.
Erst ab KW22 produzierte Tiger haben eine abgeänderte Software und andere dafür notwendige Kriterien und erfüllen somit die Kriterien für den Prüfzyklus. Vorher produzierte und auf Halde gelagerte Fahrzeuge werden auch wenn diese erst in KW 40 zugelassen werden nur mit Euro 4 eingestuft.
Ihr müßt darauf achten, dass Euer Tiger erst nach KW22 produziert wird.
Gruß Pe Schotte
Das denke ich auch so. (ausser VW rüstet diese vor Auslieferung um)
@Roddy
Eine ABnahmeverweigerung könnte Dich viel Geld kosten.
Egal ob Du dann im "Recht" bist,.
Meine Hochachtung wenn Du es trotzdem wagen willst.
Alf
Was ist denn das dramatische am Unterschied zwischen Euro4 und Euro 5???
Soweit ich weiß, geht es da nur um die Dauer der Steuerbefreiung, ein Jahr gegen 2 Jahre. Ab 01.07. (oder so) gilt doch sowieso die reformierte Besteuerung nach CO- oder CO2-Ausstoß und dann wären's nur so 300 Taler die man 1 Jahr früher zahlen müsste. (und das sind bei den Summen die so ein Tiguan kostet wirklich nur Peanuts)
Oder weiß da jemand noch weitere Unterschiede, ich würd' mich gern eines Besseren belehren lassen.
(Wobei die Kaufabsicht eines Tiguans bei mir nach einer Probefahrt eh gewaltig gesunken ist und ich mir derzeit auch andere Autos ankucke)
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Zitat:
Original geschrieben von Pe Schotte
An alle die meinen ihr Problem hätte sich gelöst, wenn sie mit der Abnahme des Fahrzeuges bis nach KW22 warten. Das ist vollkommen sinnlos, da es nicht auf den Tag der Abnahme oder den Tag der ersten Zulassung ankommt, sondern auf den Fertigungstermin. Eure Euro-Einstufung ändert sich nicht, weil ihr mit der Abnahme des Fahrzeuges ein paar Tage wartet.
Erst ab KW22 produzierte Tiger haben eine abgeänderte Software und andere dafür notwendige Kriterien und erfüllen somit die Kriterien für den Prüfzyklus. Vorher produzierte und auf Halde gelagerte Fahrzeuge werden auch wenn diese erst in KW 40 zugelassen werden nur mit Euro 4 eingestuft.
Ihr müßt darauf achten, dass Euer Tiger erst nach KW22 produziert wird.
Gruß Pe Schotte
Das denke ich auch so. (ausser VW rüstet diese vor Auslieferung um)
Ok, wenn für die EU-Einstufung nur der Fertigungstag maßgeblich ist, was soll dann der Kram mit der EU5-Nachrüstaktion.
Ist dann ja noch schlimmer.
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
@Roddy
Eine ABnahmeverweigerung könnte Dich viel Geld kosten.
...
Alf
An was für Kosten hattest Du da im Einzelnen gedacht ?
Gruß Roddy
Zitat:
Original geschrieben von DeMuddy
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Das denke ich auch so. (ausser VW rüstet diese vor Auslieferung um)
Ok, wenn für die EU-Einstufung nur der Fertigungstag maßgeblich ist, was soll dann der Kram mit der EU5-Nachrüstaktion.
Ist dann ja noch schlimmer.
Zitat:
Original geschrieben von DeMuddy
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
@Roddy
Eine ABnahmeverweigerung könnte Dich viel Geld kosten.
...
Alf
An was für Kosten hattest Du da im Einzelnen gedacht ?
Gruß Roddy
Im Normalfall kann der Händler den entgangenen Gewinn, nebst Kosten
für die Veräusserung des FZ verlangen. (also einen Mindererlös in Rechnung stellen)
Müsste eigentlich in den Vertragsunterlagen stehen. (Nichtabnahme nach Bereitstellung)
Da dürfte dann die Rede von 15% oder so sein.
Alf
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Zitat:
Original geschrieben von cpscps
Dann ist es ja bestimmt auch kein Problem, dass mit einem kleinen Bildchen oder auch PDF der betreffenden technischen Daten zu dokumentieren.
Ich muss halt gestehen, dass ich so was leider nicht finden konnte.
Doch diese Datei gibt es hier in diesem Thread.
Alf
Leider nichts gefunden, aber hier mal ein Beispiel aus Oktober 2007, wie so etwas aussehen könnte, allerdings dann mit Euro 5 in der Tabelle:
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
@Roddy
Eine ABnahmeverweigerung könnte Dich viel Geld kosten.
...
Alf
Zitat:
An was für Kosten hattest Du da im Einzelnen gedacht ?
Gruß Roddy
Im Normalfall kann der Händler den entgangenen Gewinn, nebst Kosten
für die Veräusserung des FZ verlangen. (also einen Mindererlös in Rechnung stellen)
Müsste eigentlich in den Vertragsunterlagen stehen. (Nichtabnahme nach Bereitstellung)
Da dürfte dann die Rede von 15% oder so sein.
Alf
Danke, da habe ich ja eine Gute-Nacht-Lektüre :D, werde Sie mir reinziehen.
Bisher hat es mich nur nen 3-Zeiler und Porto gekostet und die Gewissheit, daß man sich damit keine Freunde macht.
Aber dem Händler war die Sache auch äußerst unangehm, da auch er der Annahme war, daß mein bestellter Tiguan EU5 zugelassen würde.
Da hatten wir vorher darüber gesprochen und waren auch beide der Meinung das Fahrzeug sei 2 Jahre steuerbefreit.
An ein vertragliches Festhalten dieser Sachlage hat zum Zeitpunkt der Bestellung keiner gedacht. Wo sollte man da auch anfangen ? 5 Türen und die sollten aufgehen, Räder und die sollten auch rollen,...
Mein schönes Wohnmobil hat 2008 keine Feinstaubplakete bekommen, das Umrüsten hätte auch keine langfristige Änderung gebracht. Hätte mir jemand 2007 gesagt: Du kannst 2008 in viele Großstädte nicht mehr hineinfahren hätte ich den für verückt erklärt.
In diesem Sinne hat mein Händler auch respektiert, daß ich beim neuen Tiguan auf EU5 bestehe und nicht bei der nächsten Feinstaubplaketen-Runde (oder was auch immer da kommen mag) in die Röhre schauen will.
Aber noch stehen wir friedlich in Verhandlung und ich hoffe es wird eine einvernehmliche Lösung geben.
Roddy
Zitat:
Original geschrieben von cpscps
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Doch diese Datei gibt es hier in diesem Thread.
Alf
Leider nichts gefunden, aber hier mal ein Beispiel aus Oktober 2007, wie so etwas aussehen könnte, allerdings dann mit Euro 5 in der Tabelle:
Hallo @all,
wer weiss, wer weiss was sich die Frauen Renate Künast und Andrea Roth von den Grünen noch für "Schmankerl" für die Autofahrer mit geringerer EU Einstufung noch ausdenken. Frauen sind ja bekanntermaßen sehr Kreativ!;)
Schönes WE Euch allen!
Kaleu
Zitat:
Original geschrieben von Djakotee
Was ist denn das dramatische am Unterschied zwischen Euro4 und Euro 5???
Soweit ich weiß, geht es da nur um die Dauer der Steuerbefreiung, ein Jahr gegen 2 Jahre. Ab 01.07. (oder so) gilt doch sowieso die reformierte Besteuerung nach CO- oder CO2-Ausstoß und dann wären's nur so 300 Taler die man 1 Jahr früher zahlen müsste. (und das sind bei den Summen die so ein Tiguan kostet wirklich nur Peanuts)
Oder weiß da jemand noch weitere Unterschiede, ich würd' mich gern eines Besseren belehren lassen.
Ganz einfach: Wiederverkaufswert. Du wirst in drei Jahren, wenn ALLE Autos um Dich gerum Euro 5, Start-/Stop-Automatik und was weiß ich noch sonst für Öko-Features aufweisen einen Euro-4-Dino wie den Tiguan nicht sonderlich gut verkaufen können. Das ist so ähnlich wie bei den Megapixeln bei Fotokameras- 10 sind besser als acht, egal, ob die Bilder wirklich besser werden. Also ist Euro 5 besser als Euro 4.
Das mag man dämlich finden, aber es ist die Psychologie des Verkaufens, die dahinter steckt. Versuche mal, einen gebrauchten Diesel ohne Partikelfilter zu verkaufen...
Zitat:
Versuche mal, einen gebrauchten Diesel ohne Partikelfilter zu verkaufen...
hab ich grad gemacht.....:D...und das mit >230000km :eek:...hab mehr als die Abwrackprämie bekommen:)
Zitat:
Original geschrieben von THBiker
Zitat:
Versuche mal, einen gebrauchten Diesel ohne Partikelfilter zu verkaufen...
hab ich grad gemacht.....:D...und das mit >230000km :eek:...hab mehr als die Abwrackprämie bekommen:)
mit roter oder gelber plakette?!
THBiker hat schon recht. ohne filter-diesel und ner grünen plakette geht bald nichts mehr mit "diesel-vehikel-verkauf". in münchen gilt zb wohl ab 2010 schon ein einfahrverbot für alles, was keine grüne plakette an der scheibe hat. damit wäre mein alter (eu2) audi, obwohl er noch bestens fahrtüchtig ist, definitiv unverkäuflich. also, wer seinen wagen ohne grüne plakette jetzt noch loskriegt, dann wohl nur an leute, die nie in städte fahren müssen, ergo aufm land leben, oder an "autohändler", die die kiste dann in den osten/asien weiterverkaufen...
und in paar jahren gilt sicher wiederum ein verschärftere "emissionslage", dürfte jeder viel wert darauf legen, dass der gebrauchte, den er kaufen will, ne euro 5 einstufung hat. ich denke, dass wird ne riesen rolle spielen, wenn es um den wiederverkauf des tigers gehen wird. ich will das dinge sicher mehr als 7-8 jahre fahren, wer weiß, wie dann die gesetzeslage zu dem thema ist...
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
@Roddy
Eine ABnahmeverweigerung könnte Dich viel Geld kosten.
...
Alf
Zitat:
An was für Kosten hattest Du da im Einzelnen gedacht ?
Gruß Roddy
Im Normalfall kann der Händler den entgangenen Gewinn, nebst Kosten
für die Veräusserung des FZ verlangen. (also einen Mindererlös in Rechnung stellen)
Müsste eigentlich in den Vertragsunterlagen stehen. (Nichtabnahme nach Bereitstellung)
Da dürfte dann die Rede von 15% oder so sein.
Alf
Hallo Alf ,
habe mir gestern mal kurz das Kleingedruckte im Kaufvertrag reingezogen, aber auch gleich wieder beiseite gelegt.
Mein Tiguan steht schon über 4 Wochen beim Händler, aber der kommt wg des großen Andrangs zur Abwrackprämie im Moment gar nicht zu einem Abnahmetermin. Auch habe ich bis heute noch keine Rechnung geschickt bekommen. Wenn er also irgendeine Frist hätte einfordern wollen, hätte er das sicherlich schon längst gemacht. Ich möchte auch noch mal darauf hin weisen, daß mein Händler nie bestritten hat mich falsch beraten zu haben.
Ganz im Gegenteil, er hat sich dafür entschuldigt mündlich wie auch schriftlich und hat mir versucht zu erklären, was VW in der Werbung gemeint haben könnte.
Daß er gegen mich klagen wird, ist extremst unwahrscheinlich. Soll er vor Gericht sagen er hat mich falsch beraten ? Soll er er lügen und evtl einen Meineid begehen ? Der arbeitet ja für seine eigene Existenz und will nicht für VW den Kopf hin halten. Nicht VW ernährt ihn, sondern der Kunde.
Im Wesentlichen hat er dann versucht zu klären, ob VW doch noch eine Lösung hat und kam dann ganz stolz mit der von VW propagierten Nachrüstung etc.
Also in den ganzen Gesprächen hatte ich bisher nie das Gefühl der Chancenlosigkeit, wie es hier im Thread des öfteren skizziert wurde.
Aber wie schon gesagt, ich stehe ja vor der Abnahme.
Gruß Roddy
Zitat:
Original geschrieben von Pe Schotte
An alle die meinen ihr Problem hätte sich gelöst, wenn sie mit der Abnahme des Fahrzeuges bis nach KW22 warten. Das ist vollkommen sinnlos, da es nicht auf den Tag der Abnahme oder den Tag der ersten Zulassung ankommt, sondern auf den Fertigungstermin. Eure Euro-Einstufung ändert sich nicht, weil ihr mit der Abnahme des Fahrzeuges ein paar Tage wartet.
...
Hallo Pe Schotte,
Du hast 100%ig recht, ich wünschte ich hätte Deine Informationsquellen !!!
Tiguane vor "Fertigungstermin KW22" werden EU4 zugelassen.
Das von VW propagierte "Nachrüsten" ändert nichts daran, eine Änderung im KFZ-Schein wird es nicht geben !!!
Mir hatte mein Händler mündlich wie schriftlich mitgeteilt:
"...kostenlose Nachrüstung auf die Euro 5-Norm, sobald es eine Lösung von VW gibt..."
Die "Missverständlichkeit" geht also munter weiter.
Zitat:
Original geschrieben von Pe Schotte
...
Ihr müßt darauf achten, dass Euer Tiger erst nach KW22 produziert wird.
Gruß Pe Schotte
weißt Du wie man das bewerkstelligen kann, außer nach KW22 zu bestellen ?
zum Thema Abnahme:
Warten bringt also definitiv nichts.
(tut mir leid das ich hier Blödsinn erzählt habe, bin weder technisch noch juristisch versiert, versuche nur einen EU5-Tiguan zu erhalten)
Bliebe nur:
1. Abnahme als EU4 mit allen Konsequenzen
2. einen weiteren Rabatt aushandeln
3. definitiv die Abnahme verweigern
:( Roddy