EURO 5-Norm

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?

http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf

Gruß und Dank
dolfy

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank

werderbremengruen

1070 weitere Antworten
1070 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von nico36de


Will man sich dabei bei seinem Rechtsstreit auf die Produkthaftung berufen, hätte man den Nachteil, dass man nicht den Händler vor Ort, sondern vielmehr VW verklagen müsste. Das bedeutet: Klage in Wolfsburg einreichen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es nicht unbedingt von Vorteil ist, wenn man einen solchen Rechtsstreit am Sitz einer solch großen Firma durchführen muss.

Ich habe mich im Übrigen nach dem Gespräch mit dem befreundeten Richter und mit dem Rechtsanwalt, der mir im Übrigen auch mitgeteilt hatte, dass die Sache mit Produkthaftung nicht das Geringste zu tun hat, gegen eine Klage entschieden. Wie die von mir bereits zitierten Urteile (und andere auch) zeigen, sind Juristen nun mal die Formalien wichtiger als der gesunde Menschenverstand. Insofern ist der für einen normal denkenden Mitbürger gegebene Zusammenhang zwischen "die Motoren erfüllen schon heute die Grenzwerte der 2009 geltenden Euro5-Norm" und der tatsächlichen Zulassung nach der Euro5-Norm alles andere als juristisch zwangsläufig.

Sicher, das ist für einen Nichtjuristen vollkommen schwachsinnig und begünstigt solche Machenschaften die von VW, aber ändern kann man es nicht. Ich bin jetzt auf jeden Fall schlauer: wenn ich das nächste Mal ein neues Fahrzeug kaufe, lasse ich die für mich relevanten Punkte schriftlich in dem Kaufvertrag aufnehmen. Hätte ich das gemacht, wäre ich auch was die Euro5-Problematik beim Tiguan angeht auf der sicheren Seite.

Hallo Nica,

ja ich und andere sind/waren der Meinung, dass es sich hier um Produkthaftung handelt.

Anscheinend haben wir dann immer aneinander vorbei geredet 😉
Und richtig, dass geht dann über WOB.

Sie es wie es ist, ich werde auf jedenm Fall, auf die EU5 Eintragung bestehen.
Deshalb warte ich ja auch noch bis Sept.(oder den Zeitpunkt wo es aktuell wird) und werde dann entsprechend reagieren.

Alf

Zitat:

Wurde der Tiguan nach November 2008 zugelassen und kann umgeschlüsselt werden, besteht der Schaden nur in der zu zahlenden Steuer, die man nicht hätte entrichten müssen, wenn das Fahrzeug von Anfang an als Euro 5-Pkw zugelassen worden wäre. Und in genau in diesen Fällen ist aufgrund der Schadenhöhe nun mal lediglich das Amtsgericht zuständig. Der Grund, aus dem man klagt, ist dabei völlig egal. Mit einer höheren Instanz wird man definitiv aufgrund der geringen Schadenhöhe und des Sachverhaltes, dass das Urteil daher nicht berufungsfähig ist, nichts zu tun haben.

Zitat:

Den Schaden kann bei vor Nov. 2008 zugelassenen T. keiner beziffern, da keiner definitiv genau eine Info hat, wie die zukünftige KFZ-Steuer aussehen soll. Derzeit liegt meines Wissens nur ein Gesetzentwurf vor, mehr nicht. Also wäre ich mit Deiner Aussage vorsichtig. Es liegt momentan durchaus ein Schaden vor !!!!

Ich habe gerade ein langes Gespräch mit Herrn *Edit by Rotherbach: Bitte die Persönlichkeitsrechte beachten, Danke!* von der AutoBild geführt. Wenn einer von Euch klagen will, soll der sich bitte bei ihm melden. AutoBild hat da großes Interesse.

*Edit by Rotherbach: Bitte die Persönlichkeitsrechte beachten, Danke!* steckt da sehr gut in der Materie drin und hat mir u.a. gesagt, dass der Passus in dem Prospekt "die Motoren erfüllen bereits heute....." völlig sinnlos ist. Ein Motor kann nämlich demnach die Grenzwerte der EURO5-Norm gar nicht losgelöst vom Fahrzeug erfüllen. Die Erfüllung der Euro5-Norm wird nämlich im Rahmen eines Fahrzyklus geprüft und ein Motor fährt nun einmal nicht allein ohne den Rest des Fahrzeugs durch die Gegend.

Wenn das tatsächlich der Fall (kann sicherlich ein Abgaspapst beim TÜV in West- oder DEKRA in Ostdeutschland am Telefon schnell bestätigen) ist, dann hätte VW nicht nur eine missverständliche Formulierung verwendet, sondern wissentlich die Unwahrheit gesagt. Hätte ich ein Rechtsschutzversicherung, würde mir das dann für eine Klage reichen. Mit sowas dürfen die nun wirklich nicht ungestraft davonkommen.

Mir wurde übrigens auch der Zahn gezogen, dass eine Umschlüsselung in jedem Fall möglich sein wird. Da VW Autobild inzwischen auch nur noch solch hohle, nichtssagende Antworten gibt wie uns lästigen Kunden, wurde bei Audi nachgefragt, wo das Problem mit dem Q5 ja auch besteht. Dort wurde gesagt, dass die jetzigen Common-Rail-Motoren die Euro5 nicht erfüllen und das auch durch eine simple Umprogrammiereung nicht gelöst werden kann.

Sehr schön! Man stelle sich dann vor, die Politik beschließt demnächst, Autos mir Euro4 bekommen keine grüne Plakette mehr. Wenn man dann in Berlin wohnt und auf einmal nicht mehr in die Stadt rein kommt, weil dort die grüne Plakette Pflicht ist, kommt sicher Freude auf.

Grrrrrrrrrrr.........

Zitat:

Original geschrieben von nico36de



...
Allerdings sehe ich das große Problem nicht. Mir hat VW per mail mitgeteilt, dass auch die Umschlüsselung für meinen 170PS-TDI ab KW 22/09 möglich sein wird. Kann es dann noch um mehr als die 308 EUR gehen?

Gruß, Nico

Hallo Nico,

was wirst Du denn machen, falls VW auch dieses Versprechen nicht einhält und es vielleicht nie eine Umrüstung geben wird ?

Was wirst Du machen, wenn eine Umrüstung auf EU5 nur mit technischen Einbußen zu realisieren ist und Dein 170PS-TDI dann vielleicht nur noch 180km/h fährt ?

Was rätst Du denen, die vor der Abnahme stehen und nicht in finanzielle Vorlage treten wollen für eine Technik und Qualität, die es vielleicht für ihren Tiguan nie geben wird ?

Was ist mit dem Wiederverkaufswert, wenn es nur bei EU4 bleibt ?

Gruß Roddy

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von DeMuddy


Hallo Nico,

was wirst Du denn machen, falls VW auch dieses Versprechen nicht einhält und es vielleicht nie eine Umrüstung geben wird ?

Was wirst Du machen, wenn eine Umrüstung auf EU5 nur mit technischen Einbußen zu realisieren ist und Dein 170PS-TDI dann vielleicht nur noch 180km/h fährt ?

Was rätst Du denen, die vor der Abnahme stehen und nicht in finanzielle Vorlage treten wollen für eine Technik und Qualität, die es vielleicht für ihren Tiguan nie geben wird ?

Was ist mit dem Wiederverkaufswert, wenn es nur bei EU4 bleibt ?

Gruß Roddy

So weit zu Denken, sind manche Zeitgenossen nicht in Lage !

Das erste an das ich dachte, als ich erfuhr das es keine EU5 gibt, war der Wiederverkaufswert.

Und da kann es böse Einbußen geben.

Alf

@Alf

Ich will hoffen, dass die Abendessen von 300 und mehr Euro für Dich dann immer noch finanzierbar sind ?
Wenn nicht, Tacho zurückdrehen. Reicht garantiert für mehrere warme Malzeiten.

Zitat:

Original geschrieben von Johannes-Peter



@Alf

Ich will hoffen, dass die Abendessen von 300 und mehr Euro für Dich dann immer noch finanzierbar sind ?
Wenn nicht, Tacho zurückdrehen. Reicht garantiert für mehrere warme Malzeiten.

LOL,

der war gut 😉

Aber es geht mir (letztendlich) nicht um das Geld alleine.
Ausserdem betrüge ich nicht !

Und, beim Essen waren wir zu viert (hab ich verschwiegen) 😉

Alf

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



So weit zu Denken, sind manche Zeitgenossen nicht in Lage !
...

Hallo Alf,

Hast Du eine Idee, was diejenigen machen können, die vor einer Abnahme stehen ?

Hier ist die Rechtslage ja sicherlich anders, da bei Nichtabnahme ja der Händler gegen den Kunden auf Abnahme klagen muß.

Wenn alle Betroffenen dies bis zur "22KW" bzw definitiven EU5-Zulassung so machen würden, dann gibt es bei VW vielleicht noch ein Umdenken.

Für jeden "rechtlichen" Tip wäre ich sehr dankbar.

Gruß Roddy

Zitat:

Hallo Nico,

was wirst Du denn machen, falls VW auch dieses Versprechen nicht einhält und es vielleicht nie eine Umrüstung geben wird ?

Was wirst Du machen, wenn eine Umrüstung auf EU5 nur mit technischen Einbußen zu realisieren ist und Dein 170PS-TDI dann vielleicht nur noch 180km/h fährt ?

Was rätst Du denen, die vor der Abnahme stehen und nicht in finanzielle Vorlage treten wollen für eine Technik und Qualität, die es vielleicht für ihren Tiguan nie geben wird ?

Was ist mit dem Wiederverkaufswert, wenn es nur bei EU4 bleibt ?

Gruß Roddy

..erst mal hoffe ich - nach dem Gespräch mit dem Herrn von der Autobild vermutlich vergebens - darauf, dass die schriftlichen Angaben von VW mir gegenüber stimmen. Wenn nicht, ist das für mich ärgerlich, aber nicht dramatisch. Wie ich bereits geschrieben hatte, ist der Tiguan für drei Jahre geleast und daher kann es mir ziemlich egal sein, ob er nach Euro4 oder 5 eingestuft wird.

Rechtliche Ratschläge darf man hier als Nichtjurist gar nicht geben. Sonst kommen die hier mitlesenden Damen und/oder Herren von VW noch auf die Idee, einem wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz einen reinzuwürgen.

Es kann aber je nach der in Zukunft gültigen Gesetzeslage sicher ein u.U. sehr teurer Spaß sein, wenn es nur bei Euro4 bleibt und ich bin froh, dass ich mir darüber keine Gedanken machen muss.

Mich stört hier aber im Allgemeinen, dass so viel rumgeschwafelt wird, anstatt ganz einfach die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung zu bemühen und zu versuchen, VW zu zeigen, dass es so nicht geht.

Ich zumindest hätte das gerne gemacht. Ohne die Rechtsschutzversicherung ist mir das Risiko aber nach den Gesprächen mit dem Richter und dem sehr fähigen Anwalt zu hoch. Bei zwei Instanzen kommt da ganz schön was zusammen....

Die thematik scheint komplizierter zusein als es scheint.
Ich frag mich grad einfach ob die ganzen Kunden die ihr fzg nach dem alten Prospekt gekauft haben (nach september 07) überhaupt anspruch auf ne Klage haben?? Ich hab im aller ersten Prospekt gelesen gehabt das der Motor die EURO 5 bereits erfüllt, im Februar hab ich dann das fzg bestellt und hab im Juni erst wieder ein neueres Prospekt geholt. Ist mir aber erhlich gesagt garnicht aufgefallen das die an dieser stelle den Satz geändert haben. Naja ist ja auch egal .....aber ich denke das da shcon ne ganze summe an fahrzeugen zusammen kommt die in dieser zwischenzeit bestellt wurden. Die frage ist einfach was wir nun machen??
Klagen kann jeder den nen Rechtsschutz besitzt, das ist nicht das problem. Ist es sinnvoll??

Zitat:

Original geschrieben von nico36de



Zitat:

Hallo Nico,

was wirst Du denn machen, falls VW auch dieses Versprechen nicht einhält und es vielleicht nie eine Umrüstung geben wird ?

Was wirst Du machen, wenn eine Umrüstung auf EU5 nur mit technischen Einbußen zu realisieren ist und Dein 170PS-TDI dann vielleicht nur noch 180km/h fährt ?

Was rätst Du denen, die vor der Abnahme stehen und nicht in finanzielle Vorlage treten wollen für eine Technik und Qualität, die es vielleicht für ihren Tiguan nie geben wird ?

Was ist mit dem Wiederverkaufswert, wenn es nur bei EU4 bleibt ?

Gruß Roddy

..erst mal hoffe ich - nach dem Gespräch mit dem Herrn von der Autobild vermutlich vergebens - darauf, dass die schriftlichen Angaben von VW mir gegenüber stimmen. Wenn nicht, ist das für mich ärgerlich, aber nicht dramatisch. Wie ich bereits geschrieben hatte, ist der Tiguan für drei Jahre geleast und daher kann es mir ziemlich egal sein, ob er nach Euro4 oder 5 eingestuft wird.

Rechtliche Ratschläge darf man hier als Nichtjurist gar nicht geben. Sonst kommen die hier mitlesenden Damen und/oder Herren von VW noch auf die Idee, einem wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz einen reinzuwürgen.

Es kann aber je nach der in Zukunft gültigen Gesetzeslage sicher ein u.U. sehr teurer Spaß sein, wenn es nur bei Euro4 bleibt und ich bin froh, dass ich mir darüber keine Gedanken machen muss.

Mich stört hier aber im Allgemeinen, dass so viel rumgeschwafelt wird, anstatt ganz einfach die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung zu bemühen und zu versuchen, VW zu zeigen, dass es so nicht geht.

Ich zumindest hätte das gerne gemacht. Ohne die Rechtsschutzversicherung ist mir das Risiko aber nach den Gesprächen mit dem Richter und dem sehr fähigen Anwalt zu hoch. Bei zwei Instanzen kommt da ganz schön was zusammen....

Ja das haste völlig recht.

Alf

Zitat:

Original geschrieben von DeMuddy



Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



So weit zu Denken, sind manche Zeitgenossen nicht in Lage !
...
Hallo Alf,

Hast Du eine Idee, was diejenigen machen können, die vor einer Abnahme stehen ?

Hier ist die Rechtslage ja sicherlich anders, da bei Nichtabnahme ja der Händler gegen den Kunden auf Abnahme klagen muß.

Wenn alle Betroffenen dies bis zur "22KW" bzw definitiven EU5-Zulassung so machen würden, dann gibt es bei VW vielleicht noch ein Umdenken.

Für jeden "rechtlichen" Tip wäre ich sehr dankbar.

Gruß Roddy

Hallo Roddy

,
ich bin kein RA, auch sicherlich (selbst als Laie) nicht fit auf diesem Gebiet.

Und das ist alles nur keine "Rechtsberatung" was ich jetzt sage, sondern einzig meine persönliche Meinung.

Der Kaufvertrag ist gültig, sofern Du nicht explizit darin einen Passus hast, dass Du EU5 eingetragen bekommst.
Denn der Kaufvertrag wurde mit dem AH geschlossen und nicht mit VW.
Also haftet der Händler auch nicht für die Aussagen der Hersteller, eben nur wenn das im KAufvertrag hinterlegt ist.

Dir bleibt nur das gleiche wie allen anderen, warten und Tee trinken.
Bis es was neues gibt, damit man gegen VW angehen kann.

Alf

Zitat:

So weit zu Denken, sind manche Zeitgenossen nicht in Lage !

Wenn das wichtig ist, kauft man aber kein Fahrzeug, dass explizit mit Euro 4 angegeben wird. Auch wenn der Motor die Grenzwerte oder gar die Euro 5 Norm erfüllen soll. Außer dem guten Gefühl, dass die Werte erfüllt werden und der vagen Möglichkeit, später einmal die Einstufung ändern zu lassen, bleibt - IMHO - nicht viel.

Zitat:

Original geschrieben von cpscps



Zitat:

So weit zu Denken, sind manche Zeitgenossen nicht in Lage !

Wenn das wichtig ist, kauft man aber kein Fahrzeug, dass explizit mit Euro 4 angegeben wird. Auch wenn der Motor die Grenzwerte oder gar die Euro 5 Norm erfüllen soll. Außer dem guten Gefühl, dass die Werte erfüllt werden und der vagen Möglichkeit, später einmal die Einstufung ändern zu lassen, bleibt - IMHO - nicht viel.

Schmarrn,

DAS AUTO war eben schon mit Euro5 angegeben !

Zumindest haben das die Kunden und auch die Fachprese so verstanden, als sie den

Verkaufsprospekt gelesen haben.

Mann oh mann,
was sind hier manchmal für "Leuchten" unterwegs.

Alf

Zitat:

Schmarrn,
DAS AUTO war eben schon mit Euro5 angegeben !

Dann ist es ja bestimmt auch kein Problem, dass mit einem kleinen Bildchen oder auch PDF der betreffenden technischen Daten zu dokumentieren.

Ich muss halt gestehen, dass ich so was leider nicht finden konnte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen