EURO 5-Norm

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?

http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf

Gruß und Dank
dolfy

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank

werderbremengruen

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Zitat:

Original geschrieben von aceins05



Zitat:

Original geschrieben von WL-VK


Sag mal, machst Du hier einen auf dumm (oder bist Du es), oder willst Du uns hier verscheißern!

....so will ich es mal nicht sagen, aber in jedem Falle hat hier jemand bestimmt den Fred nicht gelesen und macht dann so ein sinnlos-Post, weil ihm langweilig war.

....mann, mann, mann, is' schon klar, JETZT steht da auch Euro4, aber nur weil wir alle seit Monaten meckern und VW jetzt endlich auch gemerkt hat, dass sie ein Problem haben.

Die können da jetzt soviel ändern wie sie möchten/müssen. Ich habe den alten 2007 Prospekt zu Hause liegen und da steht es schwarz auf weiß!

Ich werde das mal scannen und demnächst hier reinstellen!

Hier mal was vom 06. November 2008

Und noch der Punkt 6:

Die können da jetzt soviel ändern wie sie möchten/müssen. Ich habe den alten 2007 Prospekt zu Hause liegen und da steht es schwarz auf weiß!
Ich werde das mal scannen und demnächst hier reinstellen!So ich habe es mal schnell fotografiert. Das ist aus der Preisliste 2007!

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Moin Leuts
habe gerade beim MDR Fernsehen einen Beitrag über den Tiguan entdeckt,
es geht um die Euro5 Norm und es wird gesagt das ungefähr 18000 Autos
betroffen sind. www.mdr.de/hier-ab-vier/.
MfG Keuli

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



Zitat:

Original geschrieben von arnold1956


entweder sagst Du zu dem Thema etwas oder sonst halt die Klappe !!!!!!

Du hast doch null Ahnung, ausser der genannten (großen) Klappe.
Ihr redet und beweihräuchert euch, aber das mal einer Fakten setzt, habe ich bisher nichts gehört ??
Hurra schreien und den Schwa.. einziehen wenns ernst wird, dass ist Dein und das der Grüngeber
einziges Können.

Ihr solltet erst einmal das Gehirn einschalten (sofern vorhanden) bevor solcher Dünnschiss rauskommt.

Da hier möglicherweise ein erheblicher Rechtsstreit bevorsteht, kann und darf ich das hier nicht weiter auführen.
Das dies sicherlich Monate (wenn nicht Jahre) dauern kann dürfte auch klar sein !!

Was ich hier wann und wie schreiben darf, muss ich mit meinem RA voarb klären.

Ich wollte eigentlich nur sagen, dass ich etwas unternehmen werde, bezw. unternommen habe.

Wenn Du Pfeife den Thread hier durchgelesen hättest, dann wüsstest Du auch was ich in etwa gemacht habe.
Das ich damit auch auf die Schnauze fallen kann, ist mir auch klar. (der RA meint jedoch anderes)
Jedoch bin ich finanziell soweit abgesichert, dass mir von dieser Seite keine Probleme kommern können.

Sorry an alle anderen, aber das musste sein.

Alf

auch wenn Du es vielleicht anders siehst: die Leute, die sich über deinen Beitrag beschweren, haben Recht. Du hast Dich entweder überhaupt nicht bei einem Anwalt vergewissert oder es wird Zeit, sich einen Anwalt zu suchen, der Ahnung hat.

Du hattest mit deinem nebulösen Beitrag nichts dazu gesagt, ob Du nur die 308 Euro rückerstattet bekommen möchtest oder aber den Pkw wandeln willst. Sollte Letzteres der Fall sein, so gibt es bereits eine Reihe von einschlägigen Urteilen, unter anderem auch zwei OLG-Urteile, die nahezu 1:1 auf den vorliegenden Fall übertragbar sind. Du solltest dich erst mal bei deinem Anwalt erkundigen, was denn so in diesen Urteilen drin steht.

Sollte es Dir nur um die 308Euro gehen, ist es vollkommener Schwachsinn, dass da ein jahrelanger juristischer Streit ins Haus stehen könnte. Die Sache wird nämlich nur vor dem Amtsgericht verhandelt und ist aufgrund der geringen Schadenhöhe nicht berufungsfähig.

Aber so ist das halt: es gibt halt immer wieder die Leute, die fehlende Kompetenz mit aggressivem Auftreten zu kompensieren versuchen. Ob das allerdings der richtige Weg ist, um hinsichtlich der Euro-5-Problematik beim Tiguan zum Ziel zu gelangen, sei einmal dahingestellt.

Gruß, NIco

Gruß, Nico

Zitat:

Original geschrieben von nico36de



Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf


Du hast doch null Ahnung, ausser der genannten (großen) Klappe.
Ihr redet und beweihräuchert euch, aber das mal einer Fakten setzt, habe ich bisher nichts gehört ??
Hurra schreien und den Schwa.. einziehen wenns ernst wird, dass ist Dein und das der Grüngeber
einziges Können.

Ihr solltet erst einmal das Gehirn einschalten (sofern vorhanden) bevor solcher Dünnschiss rauskommt.

Da hier möglicherweise ein erheblicher Rechtsstreit bevorsteht, kann und darf ich das hier nicht weiter auführen.
Das dies sicherlich Monate (wenn nicht Jahre) dauern kann dürfte auch klar sein !!

Was ich hier wann und wie schreiben darf, muss ich mit meinem RA voarb klären.

Ich wollte eigentlich nur sagen, dass ich etwas unternehmen werde, bezw. unternommen habe.

Wenn Du Pfeife den Thread hier durchgelesen hättest, dann wüsstest Du auch was ich in etwa gemacht habe.
Das ich damit auch auf die Schnauze fallen kann, ist mir auch klar. (der RA meint jedoch anderes)
Jedoch bin ich finanziell soweit abgesichert, dass mir von dieser Seite keine Probleme kommern können.

Sorry an alle anderen, aber das musste sein.

Alf

auch wenn Du es vielleicht anders siehst: die Leute, die sich über deinen Beitrag beschweren, haben Recht. Du hast Dich entweder überhaupt nicht bei einem Anwalt vergewissert oder es wird Zeit, sich einen Anwalt zu suchen, der Ahnung hat.

Du hattest mit deinem nebulösen Beitrag nichts dazu gesagt, ob Du nur die 308 Euro rückerstattet bekommen möchtest oder aber den Pkw wandeln willst. Sollte Letzteres der Fall sein, so gibt es bereits eine Reihe von einschlägigen Urteilen, unter anderem auch zwei OLG-Urteile, die nahezu 1:1 auf den vorliegenden Fall übertragbar sind. Du solltest dich erst mal bei deinem Anwalt erkundigen, was denn so in diesen Urteilen drin steht.

Sollte es Dir nur um die 308Euro gehen, ist es vollkommener Schwachsinn, dass da ein jahrelanger juristischer Streit ins Haus stehen könnte. Die Sache wird nämlich nur vor dem Amtsgericht verhandelt und ist aufgrund der geringen Schadenhöhe nicht berufungsfähig.

Aber so ist das halt: es gibt halt immer wieder die Leute, die fehlende Kompetenz mit aggressivem Auftreten zu kompensieren versuchen. Ob das allerdings der richtige Weg ist, um hinsichtlich der Euro-5-Problematik beim Tiguan zum Ziel zu gelangen, sei einmal dahingestellt.

Gruß, NIco

Gruß, Nico

Sei doch mal so nett und stelle die beiden Urteile hier rein, oder zumindestens die Aktenzeichen und bei welchem Gericht. Das dürfte doch viele interessieren!

Nach gestriger Auskunft von VW wird es keine Nachrüstung von Euro 4 auf Euro 5 geben. Einzige Möglichkeit, Tiguan 2.0 TDI mit 140 PS als Euro 5 zu bekommen, sei, einen Wagen nicht vor der 22. KW bauen zu lassen. Ers in der 22. KW wird Euro 5 vom Band rollen.

Meine Bestellung habe ich inzwischen deshalb storniert.

Zitat:

Original geschrieben von WL-VK


[/quoteDie können da jetzt soviel ändern wie sie möchten/müssen. Ich habe den alten 2007 Prospekt zu Hause liegen und da steht es schwarz auf weiß!
Ich werde das mal scannen und demnächst hier reinstellen!
[/quote

So ich habe es mal schnell fotografiert. Das ist aus der Preisliste 2007!

Hey,

steht genau so auch im Prospekt Technik und Preise (Gültig für das Modelljahr 2009) Ausgabe 06. November 2008.

Habe ich direkt auf Anfrage aus WOB erhalten.

Gruß lezuz

Zitat:

Original geschrieben von rtw2912


Nach gestriger Auskunft von VW wird es keine Nachrüstung von Euro 4 auf Euro 5 geben. Einzige Möglichkeit, Tiguan 2.0 TDI mit 140 PS als Euro 5 zu bekommen, sei, einen Wagen nicht vor der 22. KW bauen zu lassen. Ers in der 22. KW wird Euro 5 vom Band rollen.

Meine Bestellung habe ich inzwischen deshalb storniert.

Ja wenn das so ist werd ich VW wohl verklagen. Ob ich dann das verfahren verlier oder nicht , ist ne andere story. Aber sowas lass ich mir garnicht gefallen. Erst sachen versprechen und dann nicht einhalten , sowas lieb ich einfach nur .

Hallo,
also ich les schon eine ganze weile hier mit und da ich nun einen termin für die Auslieferung von meinem Tiguan 2,0 TDI 140 Ps bekommen habe möchte ich wissen was ich jetzt am bessen tun kann. Die Auslieferung soll am 26.03 stattfinden. Somit auf Euro 4 Basis. Bestellt habe ich das Auto am 01.11.08. Bei der Bestellung lag noch das alte Prospekt zu Grundlage.

Für mich kommt eigentlich nur ein tiguan mit Euro 5 ins Haus. Zahl keine 38000 Euro für ein Auto was am Ende nicht meinem Vorstellungen entspricht.

Wie kann ich meine Bestellung nun noch stornieren?

Vielen Dank

Gruß SonyEr

Zitat:

Original geschrieben von nico36de


auch wenn Du es vielleicht anders siehst: die Leute, die sich über deinen Beitrag beschweren, haben Recht. Du hast Dich entweder überhaupt nicht bei einem Anwalt vergewissert oder es wird Zeit, sich einen Anwalt zu suchen, der Ahnung hat.

Du hattest mit deinem nebulösen Beitrag nichts dazu gesagt, ob Du nur die 308 Euro rückerstattet bekommen möchtest oder aber den Pkw wandeln willst. Sollte Letzteres der Fall sein, so gibt es bereits eine Reihe von einschlägigen Urteilen, unter anderem auch zwei OLG-Urteile, die nahezu 1:1 auf den vorliegenden Fall übertragbar sind. Du solltest dich erst mal bei deinem Anwalt erkundigen, was denn so in diesen Urteilen drin steht.

Sollte es Dir nur um die 308Euro gehen, ist es vollkommener Schwachsinn, dass da ein jahrelanger juristischer Streit ins Haus stehen könnte. Die Sache wird nämlich nur vor dem Amtsgericht verhandelt und ist aufgrund der geringen Schadenhöhe nicht berufungsfähig.

Aber so ist das halt: es gibt halt immer wieder die Leute, die fehlende Kompetenz mit aggressivem Auftreten zu kompensieren versuchen. Ob das allerdings der richtige Weg ist, um hinsichtlich der Euro-5-Problematik beim Tiguan zum Ziel zu gelangen, sei einmal dahingestellt.

Gruß, NIco

Gruß, Nico

Hallo Nico,

dein Ansatz hier war ja ganz gut.

Aber anscheinend ist Dir mittendrin die Erleuchtung ausgegangen.

Es geht hier im allgemeinen nicht um die 308 Euro, die und etwas mehr, habe ich vor kurzem bei einem guten Essen ausgegeben.
Es geht (nochmal extra für Dich) um die EU5 Einstufung.
Diese war für mich und für viele andere ein wichtiger Kaufgrund und das ziehe ich bis zum Ende durch.
Und ! Ich habe mich genau erkundigt, eben deshalb konnte ich nichts (neues) dazu sagen.
Möglicherweise solltest Du diesen Thread einmal komplett und l a n g s a m durchlesen, auch die letzten neuen, vielleicht kommt die Erlauchtung ja wieder zurück.

Lese mal die beiden "Urtelie" genau, oder besser stelle sich doch hier rein !
Möglicherweise ist auch Dir bekannt (Kompetenz?) dass wir in D, mehr als nur ein Bundesland haben ?
Das mit dem Amtsgericht war ein kurzes Aufflackern, leider am Thema vorbei und in diesem Falle nat. absolut falsch
(setzten 6) 😉 😉

"Aber so ist das halt: Es gibt immer wieder Leute, die fehlendes Wissen, mit dummen Argumenten, zu
kompensieren versuchen " !!

So,
und nun vertragen wir uns wieder 😉 😉

Obwohl wir haben ja nur rege diskutiert !!

Noch was,
in Sachen Sarkasmus bin ich besser, versuchs erst gar nicht 😉

Alf

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



Lese mal die beiden "Urtelie" genau, oder besser stelle sich doch hier rein !
Möglicherweise ist auch Dir bekannt (Kompetenz?) dass wir in D, mehr als nur ein Bundesland haben ?
Das mit dem Amtsgericht war ein kurzes Aufflackern, leider am Thema vorbei und in diesem Falle nat. absolut falsch
(setzten 6) 😉 😉

"Aber so ist das halt: Es gibt immer wieder Leute, die fehlendes Wissen, mit dummen Argumenten, zu
kompensieren versuchen " !!

So,
und nun vertragen wir uns wieder 😉 😉

Obwohl wir haben ja nur rege diskutiert !!

Noch was,
in Sachen Sarkasmus bin ich besser, versuchs erst gar nicht 😉

Alf

Wieso vertragen? Ich habe mich doch gar nicht gestritten. Und ob Dein Sarkasmus gut, geschweige denn "besser" ist, interessiert mich nicht. Genauso wenig wie Leute, die sich über Schreibfehler lustig machen, wenn sie nicht mal Zeichensetzung beherrschen.

Ich habe eine ganze Reihe von Urteilen gut gelesen und bin zusammen mit einem befreundeten RiaLG zu dem Schluss gelangt, dass eine Klage auf Wandlung ein ziemliches Risiko darstellt. Wenn man ne Rechtsschutz und viel Zeit (bei der Summe, die da tausendfach im Raum steht, ist seitens VW Kampf bis aufs Messer vorprorammiert) hat, kann man es ja trotzdem mal probieren.

Wenn aber Richter so entscheiden wie das

KG Berlin, Leitsatz:
Die Mitteilung einer bestimmten EU-Schadstoffnorm im KFZ-Kaufvertrag stellt keine Beschaffenheitsangabe oder Zweckabrede dar, aufgrund deren der Käufer auf eine Einordnung in eine bestimmte KFZ-Steuerklasse vertrauen darf

oder LG Heilbronn, Orientierungssatz
wird im Verkaufsprospekt für einen Neuwagen die Euronorm "Euro 3/51" zur Abgasnorm/Schlüsselnummer angegeben, handelt es sich zweifellos um eine Beschaffenheitsangabe. Die Angabe der Euronorm bedeutet aber weder eine Zusicherung noch eine Festlegung, dass das Fahrzeug in eine bestimmte Steuerklasse eingeordnet wird, sondern sagt lediglich aus, dass das Fahrzeug die Grenzwerte einer bestimmte Schadstoffklasse einhält

wirds wahrscheinlich extrem schwierig....aber die Urteile kennen Du und Dein Anwalt ja sicher schon. Was das Ganze allerdings mit Bundesländern zu tun hat, erschleißt sich mir nicht, obwohl ich mich inzwischen fast 20 Jahre regelmäßig an Gerichten rumtreibe.

Wie dem auch sei: aufgrund des unglaublichen Verhaltens von VW gönne ich es selbst Typen wie Dir, dass sie Recht bekommen.

Allerdings sehe ich das große Problem nicht. Mir hat VW per mail mitgeteilt, dass auch die Umschlüsselung für meinen 170PS-TDI ab KW 22/09 möglich sein wird. Kann es dann noch um mehr als die 308 EUR gehen?

Gruß, Nico

Zitat:

Original geschrieben von nico36de



Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



Lese mal die beiden "Urtelie" genau, oder besser stelle sich doch hier rein !
Möglicherweise ist auch Dir bekannt (Kompetenz?) dass wir in D, mehr als nur ein Bundesland haben ?
Das mit dem Amtsgericht war ein kurzes Aufflackern, leider am Thema vorbei und in diesem Falle nat. absolut falsch
(setzten 6) 😉 😉

"Aber so ist das halt: Es gibt immer wieder Leute, die fehlendes Wissen, mit dummen Argumenten, zu
kompensieren versuchen " !!

So,
und nun vertragen wir uns wieder 😉 😉

Obwohl wir haben ja nur rege diskutiert !!

Noch was,
in Sachen Sarkasmus bin ich besser, versuchs erst gar nicht 😉

Alf

Wieso vertragen? Ich habe mich doch gar nicht gestritten. Und ob Dein Sarkasmus gut, geschweige denn "besser" ist, interessiert mich nicht. Genauso wenig wie Leute, die sich über Schreibfehler lustig machen, wenn sie nicht mal Zeichensetzung beherrschen.

Ich habe eine ganze Reihe von Urteilen gut gelesen und bin zusammen mit einem befreundeten RiaLG zu dem Schluss gelangt, dass eine Klage auf Wandlung ein ziemliches Risiko darstellt. Wenn man ne Rechtsschutz und viel Zeit (bei der Summe, die da tausendfach im Raum steht, ist seitens VW Kampf bis aufs Messer vorprorammiert) hat, kann man es ja trotzdem mal probieren.

Wenn aber Richter so entscheiden wie das

KG Berlin, Leitsatz:
Die Mitteilung einer bestimmten EU-Schadstoffnorm im KFZ-Kaufvertrag stellt keine Beschaffenheitsangabe oder Zweckabrede dar, aufgrund deren der Käufer auf eine Einordnung in eine bestimmte KFZ-Steuerklasse vertrauen darf

oder LG Heilbronn, Orientierungssatz
wird im Verkaufsprospekt für einen Neuwagen die Euronorm "Euro 3/51" zur Abgasnorm/Schlüsselnummer angegeben, handelt es sich zweifellos um eine Beschaffenheitsangabe. Die Angabe der Euronorm bedeutet aber weder eine Zusicherung noch eine Festlegung, dass das Fahrzeug in eine bestimmte Steuerklasse eingeordnet wird, sondern sagt lediglich aus, dass das Fahrzeug die Grenzwerte einer bestimmte Schadstoffklasse einhält

wirds wahrscheinlich extrem schwierig....aber die Urteile kennen Du und Dein Anwalt ja sicher schon. Was das Ganze allerdings mit Bundesländern zu tun hat, erschleißt sich mir nicht, obwohl ich mich inzwischen fast 20 Jahre regelmäßig an Gerichten rumtreibe.

Wie dem auch sei: aufgrund des unglaublichen Verhaltens von VW gönne ich es selbst Typen wie Dir, dass sie Recht bekommen.

Allerdings sehe ich das große Problem nicht. Mir hat VW per mail mitgeteilt, dass auch die Umschlüsselung für meinen 170PS-TDI ab KW 22/09 möglich sein wird. Kann es dann noch um mehr als die 308 EUR gehen?

Gruß, Nico

Das ganze Geplänkel weggelassen, dann sind wir auf einer Linie.

Die Chancen einen Rechtsstreit im Falle EU5 zu Gewinnen stehen bestenfalls 50:50

Wg, Bundesländer: In jedem gibt es Bezirke mit zuständigen Land-/Amtsgerichten.
Also können hier auch unterschiedliche Urteile (wie in vielen anderen Fällen geschehen) entstehen.

EIn Rechtsstreit in Sachen EInstufung EU5 in Vervindung mit schriftlicher Werbung dazu, ist keine alleinige Angelegenheit eines Amtsgerichtes. da die Tragweite alleine der Produkthaftung wegen, schon jedes Amtsgericht als letze Instanz überfordern würde.

Das Du "das Problem" nicht siehst, freut mich für Dich dass Du für dein FZ die EU5 bekommst freut mich um so mehr.

Jedoch was hat das mit diesem Thread hier zu tun ??

NOCHMAL !!
hier geht es um Versprechungen vom Sept. 2007, die in der Werbung/Prospekten gemacht wurden.

DU solltest DIch nicht auf den Gerichten Rumtreiben, sondern besser dort zuhören 😉

PS
meine Satzzeichen stimmten, sofern ich damit gemeint war, oder wieder, was hat das mit dem Thema zu tun ?
Mir ist es Sche... egal, wie jemand schreibt, solange ich es lesen kann 😉

Aber ich glaube,
ohne uns beiden wäre dieser Thread nur halb so interessant 😉

Leider kommt dabei das eigentliche Problem keinen Schritt weiter.

Grüße
Alf

Zitat:

Wg, Bundesländer: In jedem gibt es Bezirke mit zuständigen Land-/Amtsgerichten.
Also können hier auch unterschiedliche Urteile (wie in vielen anderen Fällen geschehen) entstehen.

Stimmt! Allerdings ist es so, dass Richter sehr gerne in die Urteilsdatenbanken hineinschauen und sich an bereits ergangenen Urteilen orientieren. Und dabei ist es - insbesondere wenn die Urteile von hohen Instanzen gesprochen worden sind - vollkommen egal, in welcher Region diese Urteile gesprochen worden sind.

Zitat:

EIn Rechtsstreit in Sachen EInstufung EU5 in Vervindung mit schriftlicher Werbung dazu, ist keine alleinige Angelegenheit eines Amtsgerichtes. da die Tragweite alleine der Produkthaftung wegen, schon jedes Amtsgericht als letze Instanz überfordern würde.

Das Du "das Problem" nicht siehst, freut mich für Dich dass Du für dein FZ die EU5 bekommst freut mich um so mehr.

Zu dem sich von selbst auflösenden Problem und der Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit noch einmal ganz langsam, damit auch Du es verstehst:

Kann Dein Fahrzeug nachträglich umgeschlüsselt werden, so wie dies nach den Angaben von VW mir gegenüber zumindest hinsichtlich meines Pkw möglich sein wird, so ist Dir bei einer Zulassung vor November 2008 überhaupt kein Schaden entstanden. Oder möchtest Du auf eine Entschädigung dafür klagen, dass Du einen wie auch immer gearteten psychischen Schaden davongetragen hast, weil Du eine gewisse Zeit mit einem Euro 4-Auto herumgefahren bist?

Wurde der Tiguan nach November 2008 zugelassen und kann umgeschlüsselt werden, besteht der Schaden nur in der zu zahlenden Steuer, die man nicht hätte entrichten müssen, wenn das Fahrzeug von Anfang an als Euro 5-Pkw zugelassen worden wäre. Und in genau in diesen Fällen ist aufgrund der Schadenhöhe nun mal lediglich das Amtsgericht zuständig. Der Grund, aus dem man klagt, ist dabei völlig egal. Mit einer höheren Instanz wird man definitiv aufgrund der geringen Schadenhöhe und des Sachverhaltes, dass das Urteil daher nicht berufungsfähig ist, nichts zu tun haben.

Du scheint das ja offensichtlich anders zu sehen. Vielleicht kannst Du ja einmal erläutern, warum die Zivilprozessordnung für Dich nicht gilt.

Will man sich dabei bei seinem Rechtsstreit auf die Produkthaftung berufen, hätte man den Nachteil, dass man nicht den Händler vor Ort, sondern vielmehr VW verklagen müsste. Das bedeutet: Klage in Wolfsburg einreichen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es nicht unbedingt von Vorteil ist, wenn man einen solchen Rechtsstreit am Sitz einer solch großen Firma durchführen muss.

Ich habe mich im Übrigen nach dem Gespräch mit dem befreundeten Richter und mit dem Rechtsanwalt, der mir im Übrigen auch mitgeteilt hatte, dass die Sache mit Produkthaftung nicht das Geringste zu tun hat, gegen eine Klage entschieden. Wie die von mir bereits zitierten Urteile (und andere auch) zeigen, sind Juristen nun mal die Formalien wichtiger als der gesunde Menschenverstand. Insofern ist der für einen normal denkenden Mitbürger gegebene Zusammenhang zwischen "die Motoren erfüllen schon heute die Grenzwerte der 2009 geltenden Euro5-Norm" und der tatsächlichen Zulassung nach der Euro5-Norm alles andere als juristisch zwangsläufig.

Sicher, das ist für einen Nichtjuristen vollkommen schwachsinnig und begünstigt solche Machenschaften die von VW, aber ändern kann man es nicht. Ich bin jetzt auf jeden Fall schlauer: wenn ich das nächste Mal ein neues Fahrzeug kaufe, lasse ich die für mich relevanten Punkte schriftlich in dem Kaufvertrag aufnehmen. Hätte ich das gemacht, wäre ich auch was die Euro5-Problematik beim Tiguan angeht auf der sicheren Seite.

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