Euro 5 beim 1.4 TSI 160 ps

VW Scirocco 3 (13)

Habe eine Frage an alle, die ihren 1.4 TSI in den letzten Wochen zugelassen haben.
Was steht in eurem Fahrzeugschein?
Euro 4 oder Euro 5?

Gibt es Probleme bei der Umschlüsselung auf Euro 5. Geht das automatisch, wenn ich zur Zulassungsstelle gehe oder muss ich das explizit ansprechen?

Beste Antwort im Thema

In den Fahrzeugpapieren steht noch kein Euro5, weil es erst ab dem 01.09.2009 für Neuwagen Pflicht wird und für vorher zugelassene Fahrzeuge erst später.
Es heißt auch immer: "Der Motor erfüllt die bereits 2009 geforderte Euro 5 -Abgasnorm."

Hier kann man ein wenig dazu erfahren.

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Zitat:

Original geschrieben von SC160


Nachdem am 11.11.2008 zahlreiche Abgeordnete dem ursprünglichen Vorhaben zur Kfz-Steuer-Befreiung ihre Unterstützung entzogen haben, hat die Bundesregierung nun die Fristen für die Befreiung von der Kfz-Steuer korrigiert. Danach sollen nun nur Käufer eines neuen Pkw in den Genuss einer Kfz-Steuer-Befreiung von einem Jahr kommen, wenn ihr Fahrzeug zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 erstmals zugelassen wurde. Hiermit soll die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Abgabe auf CO2-Basis aufgelöst werden. Für Personenkraftwagen, die die Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 erfüllen, soll sich die Kfz-Steuer-Befreiung ab Tag der Erstzulassung sogar auf maximal zwei Jahre verlängern. Die Befreiung soll in jedem Fall am 31.12.2010 enden. Die Entscheidung darüber steht am 13.11.2008 in einer Fraktions-Sondersitzung aus. Außerdem soll in den kommenden Monaten die Einführung einer „Verschrottungsprämie“ geprüft werden

Ich weiß ja nicht ob nur ich da komisch bin, aber das regt mich nicht wirklich zum Autokauf an.
Ich meine .. wenn ich mir ein Auto für 30.000€ kaufe, dann ist mir das egal ob ich jetz 150€ Steuern spare. Das ist für mich kein Grund ein Auto zu kaufen (eher einer dagegen, weil ich hoffe das nochmal was vernünftiges passiert 🙂 ).
Ein Grund jetzt sofort ein Auto zu kaufen wäre es, wenn mir gesagt wird "kauf ein Auto für 30.000€ und du bekommst von uns 5.000€ dazu!"

Selbst bei nem Auto für 10.000€ oder weniger sind die paar € Steuern auch nicht wirklich kaufentscheidend .. IMHO ...

Zitat:

Original geschrieben von SC160


Außerdem soll in den kommenden Monaten die Einführung einer „Verschrottungsprämie“ geprüft werden...

Das Verschrottungsprämien volkswirtschaftlich gesehen absoluter Unsinn sind, sollte den Verantwortlichen eigentlich klar sein...🙄

wenn in papieren angeblich euro 5 steht, wie lauten den die entsprechenden abgasschlüßelnummern?

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Es währe super wenn jemand der seinen Rocco letztens angemeldet hat denn erlass der Steuer bestätigen könnte. Es wirt ja immer hin und her geredet.

Zitat:

Original geschrieben von Ben89



Es währe super wenn jemand der seinen Rocco letztens angemeldet hat denn erlass der Steuer bestätigen könnte. Es wirt ja immer hin und her geredet.

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

Ich behalte sie gerne, ist denn heut schon Weihnachten!?!?

Nein noch nicht. ^^
Werde ihn vielleicht schon nächste Woche abholen.

Zitat:

Original geschrieben von Ben89


Es währe super wenn jemand der seinen Rocco letztens angemeldet hat denn erlass der Steuer bestätigen könnte. Es wirt ja immer hin und her geredet.

Also, in den Papieren meines TSI 160PS steht die Euro5-Norm drin.

Habe zunächst einen ganz normalen Steuerbescheid bekommen, was aber seit nunmeh 4 Wochen immer noch nicht abgebucht wurde.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Finanzamt muß erst noch die Unterschrift des Bundespräsidenten unter den Entwurf, erst dann ist es Gesetz. Alle ab dem 5.11. angemeldeten Fahrzeuge mit Euro5-Norm bekommen dann einen neuen Bescheid und das evtl. bereits abgebuchte Geld zurückerstattet.

Ab sofort auch Kfz-Steuer-Befreiung für Erstzulassungen vor dem 05.11.2008 und Wiederzulassungen

Am 29.12.2008 wurde die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Danach werden jetzt Käufer eines neuen Pkw in den Genuss einer Kfz-Steuer-Befreiung von einem Jahr kommen, wenn ihr Fahrzeug zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 erstmals zugelassen wurde. Für Personenkraftwagen, die die Emissionsgruppen Euro 5 oder Euro 6 aufweisen, verlängert sich die Kfz-Steuer-Befreiung ab Tag der Erstzulassung sogar auf maximal zwei Jahre. Die Steuer-Befreiung endet jedoch spätestens am 31.12.2010. Mit dem neuen § 10a Absatz 3 werden auch Pkw mit Erstzulassungen vor dem 05.11.2008 und Wiederzulassungen für das Jahr 2009 steuerbefreit.

KraftStG § 10a Sonderregelungen für Personenkraftwagen

(1) Die Steuer für das Halten von Personenkraftwagen wird vorbehaltlich des Absatzes 4 für ein Jahr ab dem Tag der erstmaligen Zulassung nicht erhoben, wenn das Fahrzeug in der Zeit vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wird.

(2) Soweit Personenkraftwagen die Voraussetzung nach Absatz 1 erfüllen und nach Feststellung der Zulassungsbehörde ab dem Tag der erstmaligen Zulassung nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. EU Nr. L 171 S. 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 (ABl. EU Nr. L 199 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, genehmigt sind, wird die Steuer vorbehaltlich des Absatzes 4 für ein weiteres Jahr nicht erhoben.

(3) Absatz 2 gilt bei erstmaliger Zulassung vor dem 5. November 2008 für den Halter, auf den das Fahrzeug am 5. November 2008 zugelassen ist, und für Fahrzeuge, die am 5. November 2008 außer Betrieb gesetzt sind, für den Halter, auf den das Fahrzeug nach dem 5. November 2008 wieder zugelassen wird. Die Steuervergünstigung gilt dabei abweichend für ein Jahr ab dem 1. Januar 2009. Voraussetzung ist, dass im Fahrzeugschein am Tag der erstmaligen Zulassung eine emissionsbezogene Schlüsselnummer ausgewiesen ist, die das Erfüllen der Voraussetzungen für die Steuervergünstigung bestätigt. Eine Steuervergünstigung für frühere Halter unterbleibt; dies gilt auch dann, wenn ein früherer Halter für das Fahrzeug Steuer entrichtet hat.

(4) Die Steuervergünstigungen werden in Fällen des Zuschlags nach § 9a entsprechend gemindert. Sie enden spätestens am 31. Dezember 2010.

(5) Soweit die Steuervergünstigungen bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen sind, werden sie vorbehaltlich des Absatzes 4 dem neuen Halter gewährt.

(6) Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums haben keine Auswirkungen auf die Steuervergünstigungen.

(7) Die Steuervergünstigungen gelten nicht für Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1.

Wie läuft das ab September beim 2,0?
Ab dann kann nur noch ab Euro 5 zugelassen werden?!
Ist bekannt was am 2,0 geändert wird um Euro 5 zu erreichen ?
Bzw. warum hat er nicht jetzt schon Euro 5?
Oder können die "Alten" 2,0 als Euro 5 nachgetragen werden, wahrscheinlich nicht, oder?

Zitat:

Original geschrieben von FO308


Wie läuft das ab September beim 2,0?
Ab dann kann nur noch ab Euro 5 zugelassen werden?!
Ist bekannt was am 2,0 geändert wird um Euro 5 zu erreichen ?
Bzw. warum hat er nicht jetzt schon Euro 5?
Oder können die "Alten" 2,0 als Euro 5 nachgetragen werden, wahrscheinlich nicht, oder?

Uh .. ich versteh irgendwie nicht was du willst O.o

Das Auto kannst du immer Zulassen. Stell dir vor, sogar mit Euro 3 ginge das 😉

Es geht darum das die Neuwagen mit Euro5 ca 1,25€ mehr an Steuern sparen als Euro 4 (achtung, ironie 😉 )

Und da der 2.0 ein bischen viel hinten rauspustet, bekommt er nur Euro 4. Und wenn Du es schaffst ihn einfach als Euro 5 nachzutragen, dann würde mich das brennend interssieren wie das geht *g*

Wenn du mit deinem (?) 2.0 Euro 5 haben möchtest musst du Folgendes ändern (einfache Lösung): Motor ausbauen, anderen Motor einbauen.

Zitat:

Original geschrieben von Black_Eagle



Zitat:

Original geschrieben von FO308


Wie läuft das ab September beim 2,0?
Ab dann kann nur noch ab Euro 5 zugelassen werden?!
Ist bekannt was am 2,0 geändert wird um Euro 5 zu erreichen ?
Bzw. warum hat er nicht jetzt schon Euro 5?
Oder können die "Alten" 2,0 als Euro 5 nachgetragen werden, wahrscheinlich nicht, oder?
Uh .. ich versteh irgendwie nicht was du willst O.o
Das Auto kannst du immer Zulassen. Stell dir vor, sogar mit Euro 3 ginge das 😉
Es geht darum das die Neuwagen mit Euro5 ca 1,25€ mehr an Steuern sparen als Euro 4 (achtung, ironie 😉 )

Und da der 2.0 ein bischen viel hinten rauspustet, bekommt er nur Euro 4. Und wenn Du es schaffst ihn einfach als Euro 5 nachzutragen, dann würde mich das brennend interssieren wie das geht *g*

Wenn du mit deinem (?) 2.0 Euro 5 haben möchtest musst du Folgendes ändern (einfache Lösung): Motor ausbauen, anderen Motor einbauen.

Mahlzeit!

Aber ich dachte, dass der EA888, der in den Audis verbaut wird, der ja identisch zum Scirocco 2.0er sein müsste, eine Euro5-Einstufung bekommen hat.....

Zitat:

Original geschrieben von Roberto Blanco



Zitat:

Original geschrieben von Black_Eagle


Uh .. ich versteh irgendwie nicht was du willst O.o
Das Auto kannst du immer Zulassen. Stell dir vor, sogar mit Euro 3 ginge das 😉
Es geht darum das die Neuwagen mit Euro5 ca 1,25€ mehr an Steuern sparen als Euro 4 (achtung, ironie 😉 )

Und da der 2.0 ein bischen viel hinten rauspustet, bekommt er nur Euro 4. Und wenn Du es schaffst ihn einfach als Euro 5 nachzutragen, dann würde mich das brennend interssieren wie das geht *g*

Wenn du mit deinem (?) 2.0 Euro 5 haben möchtest musst du Folgendes ändern (einfache Lösung): Motor ausbauen, anderen Motor einbauen.

Mahlzeit!

Aber ich dachte, dass der EA888, der in den Audis verbaut wird, der ja identisch zum Scirocco 2.0er sein müsste, eine Euro5-Einstufung bekommen hat.....

der ea888 ist in der tat euro 5 fähig............!

kann also nicht mehr lange dauern, bis selbst vw ihn mit euro 5 ausliefert....ich bin mal gespannt....!

Wow .. dann tuts mir leid, bin ich echt nicht(mehr) auf dem Laufenden.

Aber ... wieso wird der dann nicht mit Euro5 angegeben? In den Broschüren und so steht Euro4. Da die anderen Motoren auch mit Euro5 angegeben sind ... ich frag mich grad... hä? 😁
Oder muss noch irgendwas verändert werden, damit der als Euro5 gilt?

hier mal der link zum "block":

http://www.eb-bruehl.com/files/pr_mtz.pdf

es handelt sich um einen 1.8 liter block...auch beim scirocco!!!

denn: Der 2,0l-TSI-Motor gehört zur neuen Motorengeneration der EA888 Reihenvierzylinder.
Er ist baugleich mit dem 1,8l-TSI-Motor, wobei nur der Hubraum erhöht wurde. Der größere Hubraum wird durch geänderte Kolben, Pleuel und Kurbelwelle realisiert.

meine ganz persönliche vermutung: durch diese änderung geht erstmal auch die euro5 einstufung verloren. aber vielleicht wird vw ja noch tätig.

bei audi hat der 2.0 turbo auf basis des ea888 euro 5.....aber audi hat auch diese valve steuerung...mir fällt gerade der name nicht ein ?!?!?!?

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