Eure Meinung zum Vorfall
Mich interessiert eure Meinung zu einem Vorfall, der sich so abgespielt hat:
T-Kreuzung: ein KFZ möchte rechts auf die Hauptstraße auffahren, die Sicht links ist aber dermaßen verbaut, dass man im Grunde genommen ein anderes Fahrzeug nur in letzter Sekunde wahr nehmen kann. Also fährt das KFZ vorsichtig vor, steht ca. 30-40cm mit der Schnauze schon auf der Hauptstraße. Dann aber kommen mehrere Fahrzeuge auf der Hauptstraße, so dass der KFZ-Fahrer den Wagen leicht nach hinten rollen lässt (es ist leicht abschüssig), um die Hauptstraße wieder frei zu machen.
Jetzt kommen wir zum Problem: Hinter dem KFZ ist ein Lieferwagen so dicht aufgefahren, dass die Fahrzeuge sich berührt haben. Wir reden hier von ca. 20-30cm. OK, es ist jetzt aufgrund der geringen Geschwindigkeit nichts weiter passiert. Aber nehmen wir mal folgendes an:
1. Es ist ein Schaden passiert. Wie wäre hier die Schuldeinteilung?
2. Es ist ein Unfall passiert: ein anderes Fahrzeug von der Hauptstraße und das KFZ treffen sich. Aber das KFZ hatte ja keine Gelegenheit, die Hauptstraße wieder frei zu machen, weil hinter ihm der Lieferwagen viel zu dicht aufgefahren ist
72 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Januar 2021 um 15:21:21 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. Januar 2021 um 15:09:07 Uhr:
An einer "normalen" Kreuzung (ohne Steigung) muss ich aber nicht damit rechnen.Ich wiederhole mich:
Der Richter wird dem Hintermann dann schon sagen, womit man im Straßenverkehr zu rechnen hat.
Und vor allem, wenn man (wie oben jemand so schön sagte) auf Schw...-länge aufgefahren ist.
Na, dann such mal schön ein Urteil, in dem ein Hintermann verurteilt wurde, nachdem der Vordermann ihm nach beabsichtigtem Rückwährtsgahren reingefahren ist.
Dann können wir weiterreden.
Naja,ein Urteil habe ich da nicht parat.
Ist aber auch schon vorgekommen das jemand aus Versehen oder absichtlich den Rückwärtsgang eingelegt hat, losgefahren ist und dem Hintermann drauf geknallt ist.
Dann sitzen 3 Mann im Wagen,hinten nur einer.
Wenn die hart bleiben ist da selbst mit Rechtschutz nichts zu machen.
Manchmal ist die Welt halt ungerecht.
Wir alle wissen, drohende kritische Situationen lassen sich durch Antizipation vermeiden oder zumindest entschärfen, also durch gedankliche Vorwegnahme und das "Durchspielen" möglicher Risiken. Keineswegs ängstlich, - doch umsichtig. Gute Beispiele hierfür liefert u. a. der jüngste Beitrag von @Diedicke1300
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 03. Jan. 2021 um 16:0:45 Uhr:
Wenn die hart bleiben ist da selbst mit Rechtschutz nichts zu machen.
Manchmal ist die Welt halt ungerecht.
Das hat dann aber etwas mit abgesprochen falschen Aussagen zu tun. Wenn der einsame Hintermann doch noch einen unabhängigen Zeugen findet, wird es sehr teuer. Nicht nur für den Fahrer, für die anderen beiden auch...
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Zitat:
@Rigero schrieb am 3. Januar 2021 um 16:09:44 Uhr:
Wir alle wissen, drohende kritische Situationen lassen sich durch Antizipation vermeiden oder zumindest entschärfen, - also durch gedankliche Vorwegnahme und das "Durchspielen" möglicher Risiken. Keineswegs ängstlich, - doch umsichtig. Gute Beispiele hierfür liefert u. a. der jüngste Beitrag von @Diedicke1300
So isses. Darum würde ich auf Steigungen auch deutlich mehr Abstand lassen als in der Ebene.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. Januar 2021 um 16:09:48 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 03. Jan. 2021 um 16:0:45 Uhr:
Wenn die hart bleiben ist da selbst mit Rechtschutz nichts zu machen.
Manchmal ist die Welt halt ungerecht.Das hat dann aber etwas mit abgesprochen falschen Aussagen zu tun. Wenn der einsame Hintermann doch noch einen unabhängigen Zeugen findet, wird es sehr teuer. Nicht nur für den Fahrer, für die anderen beiden auch...
Geht schneller als Du glaubst,mir selbst schon in einem anderen Fall passiert.
Unabhängige Zeugen wirst Du dann kaum finden,alle die was gesehen haben sind schon weg,oder es war erst gar keiner da.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. Januar 2021 um 15:48:10 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Januar 2021 um 15:21:21 Uhr:
Ich wiederhole mich:
Der Richter wird dem Hintermann dann schon sagen, womit man im Straßenverkehr zu rechnen hat.
Und vor allem, wenn man (wie oben jemand so schön sagte) auf Schw...-länge aufgefahren ist.
Na, dann such mal schön ein Urteil, in dem ein Hintermann verurteilt wurde, nachdem der Vordermann ihm nach beabsichtigtem Rückwährtsgahren reingefahren ist.
Dann können wir weiterreden.
Es geht überhaupt nicht um "verurteilt" werden, alleine eine prozentuale Teilschuld ist schon beschissen genug, weil man in der SF-Klasse der Versicherung zurückgestuft wird.
Und bei allen Gerichtsverhandlungen wird die sogenannte "Vermeidbarkeit" geprüft, und da siehst eben alt aus, wenn du als Hintermann super-dicht aufgefahren warst.
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Januar 2021 um 15:21:21 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. Januar 2021 um 15:09:07 Uhr:
An einer "normalen" Kreuzung (ohne Steigung) muss ich aber nicht damit rechnen.Ich wiederhole mich:
Der Richter wird dem Hintermann dann schon sagen, womit man im Straßenverkehr zu rechnen hat.
Und vor allem, wenn man (wie oben jemand so schön sagte) auf Schw...-länge aufgefahren ist.
Genau. Vielleicht wird er oder vielleicht auch nicht. Kann sein muss aber nicht. Also wie alles hier Spekulation außer der Tatsache dass der Abstand zum stehenden Vordermann nicht geregelt ist.
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Januar 2021 um 16:28:09 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. Januar 2021 um 15:48:10 Uhr:
Na, dann such mal schön ein Urteil, in dem ein Hintermann verurteilt wurde, nachdem der Vordermann ihm nach beabsichtigtem Rückwährtsgahren reingefahren ist.
Dann können wir weiterreden.
Es geht überhaupt nicht um "verurteilt" werden, alleine eine prozentuale Teilschuld ist schon beschissen genug, weil man in der SF-Klasse der Versicherung zurückgestuft wird.
Und bei allen Gerichtsverhandlungen wird die sogenannte "Vermeidbarkeit" geprüft, und da siehst eben alt aus, wenn du als Hintermann super-dicht aufgefahren warst.
.und ab welcher Entfernung bin ich den nun sicher, dass die Einrede der "Vermeidbarkeit" nicht zu meinem Nachteil ausgelegt wird.
Müsste ich ja prinzipiell im Bett bleiben, dass ich die Vermeidbarkeit sicherstelle.
Obwohl selbst mein parkendes Auto könnte dann ja darunter fallen. Hätte es woanders gestanden, wäre mir der Troll nicht ins Auto gefahren.
Und der TE meinte, dass der Fahrer rückwärts aus dem Kreuzungsbereich ausfahren wollte und dem dahinter stehenden in die Karre fährt.
Gibt es in der StVO einen Paragraphen, der den Abstand definiert?
Im Sinne von immer Platz zum Rangieren lassen?
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Januar 2021 um 15:21:21 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. Januar 2021 um 15:09:07 Uhr:
An einer "normalen" Kreuzung (ohne Steigung) muss ich aber nicht damit rechnen.Ich wiederhole mich:
Der Richter wird dem Hintermann dann schon sagen, womit man im Straßenverkehr zu rechnen hat.
Und vor allem, wenn man (wie oben jemand so schön sagte) auf Schw...-länge aufgefahren ist.
Wenn ich auf ebener Strecke an einer Ampel 50cm hinter meinem Vordermann stehe (innerorts ist das durchaus die Regel) und mein Vordermann fährt rückwärts, wird mir kein Richter der Welt eine Schuld zusprechen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. Januar 2021 um 18:02:33 Uhr:
und ab welcher Entfernung bin ich den nun sicher, dass die Einrede der "Vermeidbarkeit" nicht zu meinem Nachteil ausgelegt wird.
Müsste ich ja prinzipiell im Bett bleiben, dass ich die Vermeidbarkeit sicherstelle.
Genau.
Das ist ja genau die auf den ersten Blick krasse (aber in vielen Bereichen auch sinnvolle) Rechtsauffassung, die sich z.B. im §7 StVG findet:
Die sog. "Betriebsgefahr" des Autos, also allein die Tatsache, daß jemand zu seinem Nutzen ein Fahrzeug in Verkehr bringt, sorgt dafür, daß er haften muß, ganz EGAL (!) ob er "schuld" ist.
Und diese Haftung kann je nach Urteil eben soundsoviel Prozent sein. Sie ist für den Geschädigten nur dann Null, wenn er nachweisen kann (Obacht: Beweislastumkehr!) , daß der Schaden unabwendbar war.
(er wäre in diesem Beispiel des TE z.b. abwendbar gewesen durch größeren Abstand zum Vordermann)
Mal lesen? --> OLG Koblenz, Urteil v 28.04.2006, 12 U 61/05
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Januar 2021 um 18:18:23 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. Januar 2021 um 18:02:33 Uhr:
und ab welcher Entfernung bin ich den nun sicher, dass die Einrede der "Vermeidbarkeit" nicht zu meinem Nachteil ausgelegt wird.
Müsste ich ja prinzipiell im Bett bleiben, dass ich die Vermeidbarkeit sicherstelle.
Das ist ja genau die auf den ersten Blick krasse (aber in vielen Bereichen auch sinnvolle) Rechtsauffassung, die sich z.B. im §7 StVG findet:
Die sog. "Betriebsgefahr" des Autos, also allein die Tatsache, daß jemand zu seinem Nutzen ein Fahrzeug in Verkehr bringt, sorgt dafür, daß er haften muß, ganz EGAL (!) ob er "schuld" ist.
Und diese Haftung kann je nach Urteil eben soundsoviel Prozent sein. Sie ist für den Geschädigten nur dann Null, wenn er nachweisen kann (Obacht: Beweislastumkehr!) , daß der Schaden unabwendbar war.
(er wäre in diesem Beispiel des TE z.b. abwendbar gewesen durch größeren Abstand zum Vordermann)
Wobei der angeblich zu kurze Abstand erst mal zu beweisen wäre. Bis jetzt ist das nur eine Behauptung vom Rückwärtsfahrenden. Für mich eine typische Schuzbehauptung, um sich der Verantwortung zu entziehen. Aber das Thema Beweisführung hatten wir ja auch schon.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 3. Januar 2021 um 18:16:48 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Januar 2021 um 15:21:21 Uhr:
Ich wiederhole mich:
Der Richter wird dem Hintermann dann schon sagen, womit man im Straßenverkehr zu rechnen hat.
Und vor allem, wenn man (wie oben jemand so schön sagte) auf Schw...-länge aufgefahren ist.
Wenn ich auf ebener Strecke an einer Ampel 50cm hinter meinem Vordermann stehe (innerorts ist das durchaus die Regel) und mein Vordermann fährt rückwärts, wird mir kein Richter der Welt eine Schuld zusprechen.
Irrtum. Löse dich von der Vorstellung, daß es auf die Schuld ankommt.
Deine Haftung wird gering sein, aber nicht Null. Schon gar nicht bei 50 cm Abstand.
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Januar 2021 um 18:24:51 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 3. Januar 2021 um 18:16:48 Uhr:
Wenn ich auf ebener Strecke an einer Ampel 50cm hinter meinem Vordermann stehe (innerorts ist das durchaus die Regel) und mein Vordermann fährt rückwärts, wird mir kein Richter der Welt eine Schuld zusprechen.
Irrtum.
Kannst du diese Antwort irgendie mit Leben füllen?