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Eure Meinung zum Vorfall

Themenstarteram 2. Januar 2021 um 11:18

Mich interessiert eure Meinung zu einem Vorfall, der sich so abgespielt hat:

T-Kreuzung: ein KFZ möchte rechts auf die Hauptstraße auffahren, die Sicht links ist aber dermaßen verbaut, dass man im Grunde genommen ein anderes Fahrzeug nur in letzter Sekunde wahr nehmen kann. Also fährt das KFZ vorsichtig vor, steht ca. 30-40cm mit der Schnauze schon auf der Hauptstraße. Dann aber kommen mehrere Fahrzeuge auf der Hauptstraße, so dass der KFZ-Fahrer den Wagen leicht nach hinten rollen lässt (es ist leicht abschüssig), um die Hauptstraße wieder frei zu machen.

Jetzt kommen wir zum Problem: Hinter dem KFZ ist ein Lieferwagen so dicht aufgefahren, dass die Fahrzeuge sich berührt haben. Wir reden hier von ca. 20-30cm. OK, es ist jetzt aufgrund der geringen Geschwindigkeit nichts weiter passiert. Aber nehmen wir mal folgendes an:

1. Es ist ein Schaden passiert. Wie wäre hier die Schuldeinteilung?

2. Es ist ein Unfall passiert: ein anderes Fahrzeug von der Hauptstraße und das KFZ treffen sich. Aber das KFZ hatte ja keine Gelegenheit, die Hauptstraße wieder frei zu machen, weil hinter ihm der Lieferwagen viel zu dicht aufgefahren ist

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72 Antworten

1. 100% bei dir. Besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet.

2. 100% bei dir - kannst dich aber mit dem streiten, der die Kreuzung so verbaut hat. Wobei ein Mitverschulden des Vorfahrtberechtigten denkbar ist, wenn du mit dem Kfz schon längere Zeit etwas in der Kreuzung standest.

In allen Fällen, der, der in die Kreuzung eingefahren ist. Es ist allein sein Problem, in die Hauptstraße einzubiegen, ohne andere zu gefährden. Er kann nicht von anderen Verkehrsteilnehmern verlangen, dass diese nicht nur ein Navi im Auto haben, sondern auch eine Glaskugel, die sein Problem offenbaren.

 

Gruß

Uwe

Alles schoen und recht, aber solche Draengler und Dichtauffahrer sind eine ueble Bande. :mad:

Aber gut, mit meinem 250TD hatte ich ja die Rußwolke ... ;)

Ciao

Ratoncita

Stimmt zwar, aber 20-30 cm sind wohl eher gefühlt als gemessen.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 2. Januar 2021 um 12:44:58 Uhr:

Alles schoen und recht, aber solche Draengler und Dichtauffahrer sind eine ueble Bande. :mad:

Einzuhaltender Sicherheitsabstand halber Tacho. Was zeigt der Tacho im Stand und wie groß ist somit der Sicherheitsabstand?

Somit kann man in dieser Situation kaum von Drängeln reden. Intelligent ist es natürlich nicht, auf einen halben Meter aufzufahren, aber einen Vorwurf oder eine Teilschuld im Falle eines Unfalls kann man draus nicht generieren.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@augenauf schrieb am 2. Januar 2021 um 12:18:19 Uhr:

...so dass der KFZ-Fahrer den Wagen leicht nach hinten rollen lässt (es ist leicht abschüssig), um die Hauptstraße wieder frei zu machen.

Das ist die denkbar schlechteste Methode, um die Situation zu entschärfen.

Beim "Zurückrollen" in der abschüssigen Straße war garantiert der Rückwärtsgang nicht eingelegt und somit die Rückfahrscheinwerfer nicht aktiviert. Damit wurde dem dahinter stehenden Fahrzeug eine weitere Möglichkeit genommen, auf die Fahraktion des Vordermanns zu reagieren.

Ich denke dieses Thema schreit gerade nach einer neuen Vorschrift, auf die Idee das hier eindeutig gilt „ Nicht alles was ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt.“, kommt keiner. Aha, Tacho Halbe gilt hier also, und wenn wen steht ...0 durch 2 gleich NULL, aha..., so einfach ist das also. Mein gesunder Menschenverstand, nein Quatsch, niemand hat einen gesunden Menschenverstand, dieser ist lediglich der Durchschnitt aus Intelligenz und Dummheit, jeder hat seine eigene Meinung, und meine eigene Meinung sagt mir das ein zu geringer Abstand hinter einem stehenden Fahrzeug als Behinderung gilt, nehmen wir die Autobahn wenn schnell eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Und als Behinderung wird es auch ein Anwalt durchboxen falls es vor Gericht landet. Auch hier wurde in dem Scenario des TE jemandem dieMöglichkeiten genommen schnell die Hauptstraße wieder zu räumen.

20-30cm sagt der TE , wie auch immer er die im Spiegel schätzen mag.

Der Hintermann sagt er stand 50 bis 100cm entfernt.

Auf die Beweisführung wäre ich mal gespannt.

Drängeln im Stand, hatte ich bisher auch noch nicht gehört.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. Januar 2021 um 12:38:30 Uhr:

In allen Fällen, der, der in die Kreuzung eingefahren ist. Es ist allein sein Problem, in die Hauptstraße einzubiegen, ohne andere zu gefährden. Er kann nicht von anderen Verkehrsteilnehmern verlangen, dass diese nicht nur ein Navi im Auto haben, sondern auch eine Glaskugel, die sein Problem offenbaren.

 

Gruß

Uwe

Vorfahrt haben und Vorfahrt bekommen sind zwei paar Stiefel.

Erkennt der Vorfahrtberechtigte die Situation zwar rechtzeitig , bremst aber nicht, weil Er auf seine Vorfahrt beruht, ist Er mit im Boot.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Januar 2021 um 16:43:47 Uhr:

20-30cm sagt der TE , wie auch immer er die im Spiegel schätzen mag.

Der Hintermann sagt er stand 50 bis 100cm entfernt.

Auf die Beweisführung wäre ich mal gespannt.

Drängeln im Stand, hatte ich bisher auch noch nicht gehört.

Die Beweisführung wäre hier im Scenario des TE ein Kinderspiel. Das vordere Fahrzeug würde noch immer mit der Schnauze auf der Querfahrbahn stehen.

Vorher stand er mind. 1,50 m mit der Schnauze auf der Querfahrbahn...

Beweisführung ein Kinderspiel? Eher nicht, denn keiner der beiden kann den konkreten Beweis für den tatsächlichen Abstand führen. Und da der TE rückwärts fuhr/rollte, trifft ihn da wohl die Beweislast.

Es gibt aber wohl keine Vorgabe wieviel Abstand man an Kreuzungen usw zum stehenden Vordermann zu lassen hat.

Und wenn man selbst durch den zu weit vorn stehenden und darum zurückhakenden Vordermann gezwungen wird sich nach hinten zu bewegen und dadurch seinen eigenem Hintermann einen Treffer verpasst ist man letzlich der Dumme. Prima.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Januar 2021 um 16:43:47 Uhr:

20-30cm sagt der TE , wie auch immer er die im Spiegel schätzen mag.

Der Hintermann sagt er stand 50 bis 100cm entfernt.

Auf die Beweisführung wäre ich mal gespannt.

Drängeln im Stand, hatte ich bisher auch noch nicht gehört.

Gibt´s auch nicht. Der Abstand zu einem an einer Kreuzung wartenden Pkw ist in der StVO nicht gergelt. Von der Beweisführung ganz zu zu schweigen, wie hier ja schon gesagt wurde.

Ich würde sagen, dass beide Situationen verkehrsrechtlich eindeutig sind. Verursacher ist derjenige der in die Kreuzung hineingefahren ist. Wie dann zivilrechtlich entschieden wird, weiß man vorher nie.

Beim ersten Fall sehe ich aber da auch keine Chance für denjenigen der zurückrollt. Beim zweiten kommt es darauf an, wie lange das Fahrzeug schon mit der Schnauze auf der kreuzenden Fahrbahn stand und eventuell schon von anderen Fahrzeugen passiert wurde. Wenn dann einer nicht aufpasst und dort reinfährt wird ist wes dann nicht mehr so eindeutig mit der Schadenregulierung.

Zu dichtes Auffahren auf den Vordermann ist doch schon zig-fach gerichtlich geklärt.

Bin jetzt zu faul, ein paar Urteile herauszusuchen, aber eines mal hier:

https://www.kostenlose-urteile.de/...uffahrenden-Fahrers.news15934.htm

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