Eure Meinung zu meinem Neuen T5

VW T5

Hallo zusammen,
ich bin endlich fündig geworden und wüsste gerne mal eure Meinung und vielleicht hat der ein oder andere erfahrene Bulli-Experte ja auch noch einen Tipp.

Also es wird ein T5 / 2,5 TDI DOKA mit 131 PS von 11/2007 mit 196.200 km. Er ist aus 1`ter Hand und Scheckheftgepflegt. Letzter VW Service bei 194.800 km. Preis 7.300,- € Optisch ist das Auto top in Schuss!

Aus einem anderen Beitrag weiss ich schon, dass ich auf den Pritschenaufbau bezüglich Rost achten muss. Hat noch jemand Tipps, wie ich den Motor und das Getriebe prüfen kann. Oder worauf ich beim Kauf sonst noch achten muss bzw. könnte ???

Was auch noch zu sagen ist. Der Händler erscheint mir sehr seriös und offen. Er teilte mir ganz klar mit, dass das Fahrzeug bei der Laufleistung nur an Gewerbetreibende verkauft wird, weil er bei der Laufleistung keine Garantie geben kann. Ich bin mal ehrlich, ich kann’s verstehen und nehme das in Kauf. Wäre ja bei einem Privatanbieter auch nicht anders. Außerdem machen bzw. schreiben das fast alle Händler in ihre Anzeigen. Was haltet ihr davon ??? UND weiss jemand, ob es Garantieversicherungen für Privatleute für Gebrauchtwagen gibt ? Kann da jemand was empfehlen ?

Danke vorab
Herbert

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Was willst´n da jetzt hören, wenn du´n gutes Bauchgefühl hast, dann schlag zu.

Ansonsten, KANN in naher Zukunft kommen - der DPF, und sonstiges... 😁

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Liest sich doch gut. Hellsehen können wir leider auch nicht, ich hätte aber bei Laufleistung und guter Wartung keine Angst

Das macht mir Mut! Danke für die Rückmeldung

Ich fahre auch einen T5 Pritschenfahrzeug Doppelkabine mit dem gleichen Motor.
Tolles und nützliches Fahrzueug, guter Motor!

Zitat:

@009Harry schrieb am 6. Dezember 2017 um 15:34:57 Uhr:


Was auch noch zu sagen ist. Der Händler erscheint mir sehr seriös und offen. Er teilte mir ganz klar mit, dass das Fahrzeug bei der Laufleistung nur an Gewerbetreibende verkauft wird, weil er bei der Laufleistung keine Garantie geben kann. Ich bin mal ehrlich, ich kann’s verstehen und nehme das in Kauf. Wäre ja bei einem Privatanbieter auch nicht anders. Außerdem machen bzw. schreiben das fast alle Händler in ihre Anzeigen.
Herbert

Ganz egal, ob das andere Händler auch machen bzw. versuchen, das Gesetz will es nun mal, dass der private Käufer beim Kauf vom gewerblichen Verkäufer geschützt wird. Insoweit ist jeder Versuch, die gesetzlichen Pflichten zu umgehen, unrecht und unwirksam. Als privater Käufer du kannst später Gewährleistungsamsprüche stellen, selbst wenn er "Verkauf nur an Händler" geschrieben hat. Er wäre folglich dusselig, wenn er sich keinen Gewerbenachweis vom Käufer zeigen ließe. Und selbst dann muss er den Gewährleistungsausschluss noch schriftlich festlegen.

Bis du nun gewerblicher Käufer oder nicht?

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Klar bin ich gewerblicher Käufer!!!

Ich frage nur deshalb, weil es, wie du ja selber schon bemerkt hast, gar nicht selten vorkommt, dass Händler sich aus der Verantwortung stehlen wollen. Diese ist übrigens durchaus zumutbar, da der Verkäufer ja nur für diejenigen Mängel haften muss, die beim Kauf schon dran waren, alle später entstehenden nicht (ganz anders, als bei Garantie also). Und wenn ein Autohändler seinen Beruf ordentlich ausübt und alle üblichen Prüfungen sachgerecht durchführt, ist sein Risiko nicht wirklich sehr hoch. Es geht also oft eher nur darum, das er ggf. keine Lust hat, ordentlich zu prüfen oder im schlimmeren Fall eventuell sogar darum, die ihm vielleicht sogar bekannten Mängel auf den Käufer abzuwälzen.
Ein Käufer, der sich im Vertrag selbst schriftlich zum Gewerbekäufer erklärt, egal ob er es tatsächlich ist, nimmt sich u.U. selbst fast sämtliche Rechte. Somit kann selbst sogar eine nachweisliche Falschangabe des Verkäufers mitunter später nicht mehr beanstandet werden, die Konsumentenrechte sind für Gewerbetreibende eben nicht gültig (HGB statt BGB) .
Als Gewerbetreibender weißt du das aber sicher.

Vielen Dank für Deine Infos. Die Dinge waren mir nicht alle bekannt. Das mit der Haftung nur für die Dinge, die beim Verkauf schon da waren, wusste ich nicht. Danke! Ich schaue mir das Fahrzeug so gut ich kann an und dann entscheidet mein Bauch. Zusätzlich nimm ich noch jemanden mit der auch guckt. Im Vorfeld habe ich aber ein gutes Gefühl.....mal sehen, was dabei raus kommt

Zitat:

@009Harry schrieb am 6. Dezember 2017 um 21:16:19 Uhr:


Die Dinge waren mir nicht alle bekannt. Das mit der Haftung nur für die Dinge, die beim Verkauf schon da waren, wusste ich nicht.

Das gilt für die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) des Verkäufers im Privatverkauf. Da du ja sagst, du bist Gewerbetreibender, muss es dich beim Kauf auch nicht interessieren. Allenfalls bei einem späteren Wiederverkauf an Privat kommt es dann zum tragen, auch wenn du kein Händler sein solltest.

Es ist allerdings immer zu beachten, dass im ersten halben Jahr die Beweispflicht, ob ein Mangel zum Kaufzeitpunkt bereits vorlag, beim Verkäufer liegt. Wie gesagt: gilt beim Handel zwischen zwei Gewerbetreibenden NICHT.

Das hatte ich jetzt auch so verstanden. Ich meinte bzw. dachte, dass beim Verkauf an Privatpersonen eine Art Garantie besteht. Und das Gewerbetreibende beim Verkauf an Privat auch haften, wenn sie keine Autohändlern sind, hatte ich so in Erinnerung..... Danke! Jetzt würde ich mich natürlich sehr freuen, wenn mir noch jemand ein paar Tipps für die Überprüfung des Fahrzeugs / der Technik geben könnte 😮)

Was willst´n da jetzt hören, wenn du´n gutes Bauchgefühl hast, dann schlag zu.

Ansonsten, KANN in naher Zukunft kommen - der DPF, und sonstiges... 😁

DPF hat er......Früher hat man den Deckel vom Ölstutzen geöffnet und geguckt ob er schäumt oder bei laufendem Motor Qualm ausstößt. Die Abgase......weißer Qualm = Wasser = Kopfdichtung oder blauer Qualm = Öl usw. Hätte ja sein können, dass es bestimmte Stellen gibt, an denen man gezielt nach Rost gucken sollte oder Tricks bezüglich Getriebe, Achsen.....Kenner kennen vieleicht bestimmte Dinge oder Stellen nach denen man gucken sollte. Na ja, war ein Versuch.
Danke und Gruß
Herbert

Is´n 5Zylinder - kann durchaus richtig teurer werden als´n 1.9TDI.

Rost siehste selbst bzw. machst gleich was dagegen.

Ansonsten - lange ausgedehnte Probefahrt und dann entscheiden.

Zitat:

@009Harry schrieb am 6. Dezember 2017 um 22:32:04 Uhr:


Ich meinte bzw. dachte, dass beim Verkauf an Privatpersonen eine Art Garantie besteht.

Nein, es sei denn, der Verkäufer oder der Käufer schließt extra eine ab. Das tun auch viele Händler. Entbindet aber dann trotzdem nicht von Gewährleistungspflichten gegenüber Privatkäufern. Aufgrund der Beweispflicht des Händlers im ersten Halbjahr führt dazu, dass man die gesetzliche Gewährleistung fast wie eine Garantie ansehen kann. Aber eben nur fast...

Kupplung testen, Kühlwasser kucken, TÜV 2 Jahre bzw. neu, da der ja voll Scheckheft was kann besser sein?

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