Eure Meinung "Parken nicht am rechten Fahrbahnrand"

Hallo,

habe ein Knöllchen bekommen über 15€.

Folgender Vorwurf:

112062 Parken nicht am rechten Fahrbahnrand

Hier die Google Street View Ansicht:

http://g.co/maps/6jf6e

Habe mich in diese freie Lücke gestellt, in einer Linie zu den anderen Fahrzeugen.
Warum werde ich dort aufgeschrieben?

Bitte euch mal um eure Einschätzungen.

Vielen Dank!

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Zitat:

Original geschrieben von Feran


Für mich störe ich da keinen, oder ist das eine Wendestelle für LKWs (erscheint mir ein wenig eng)?

Nö, aber eine Ab- vom und Zufahrt auf den Radweg, u.a. für den Verkehr von der Schulenburgstraße.

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Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Dann begreift es jeder. Hoffe ich zumindest.

Ich glaub nicht so wirklich dran.

Zitat:

(aber sicherlich kommt gleich wieder einer und sagt, wie blöd wir alle doch sind und sowas lernt man doch in der Fahrschule...) 🙄

WER macht denn sowas ... *Kopp schüttel* Der Frage des TE sind wir aber kein Mü näher gekommen, oder? Wäre der Gehweg auch abgesenkt würde ich sagen Rollstuhlfahrer behindert. Aber so ...? Keine Ahnung ob ICH da geparkt hätte, trotz Fahrschule ... 😁

Dem 2. Kollegen kann man seine Frage dagegen ganz einfach beantworten. Wenn man sich das Bild anschaut sieht man dahinter ein Feldstück. Für wen oder was das genutzt wird, wissen wir nicht. Vielleicht hat der Zirkus Antonelli ja die Genehmigung seine Zelte dort aufzuschlagen? Und? Wie soll er dorthin kommen, wenn da ein geparktes Auto in der EINFAHRT steht? Klingelt da was? EINFAHRT ... und PARKEN??? Haben wir doch in der *Luft hol'* Fahrschule gelernt 😁😁😁 Ok, vielleicht nicht in jeder ... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Der Frage des TE sind wir aber kein Mü näher gekommen, oder?

Nach über einem Jahr glaube ich aber auch, dass das nun etwas zu spät kommen würde 😁

RICHTISCH! Trotzdem wäre es doch interessant zu erfahren wie das ganze nun ausgegangen ist und wie es denn da rechtlich ausschaut, oder? Auch wenn wir wohl NIE in den Genuss kommen, an dieser Stelle zu parken.

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Zitat:

Original geschrieben von Iv4n


Hallo alle zusammen, jetzt hat mich auch erwischt, bin immer so wie alle andere dort geparkt, genau da, wo das silberne Auto steht,https://www.google.de/.../preview?... , heute hab ich Knöllchen mit 112062, Konkretisierung - Befestige Fläche, kein Schild weit und breit, dass da net Parken darf oder sonstiges, haben die Recht ?

Gegenfrage:

Würdest du da parken?
https://www.google.de/maps?...
(ein Stück weiter die Straße runter)

Wenn nein - was ist der Unterschied?

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Wenn nein - was ist der Unterschied?

Hmm, der Grünstreifen zwischen den Toren bietet sich doch geradzu für einen einzelnen PKW an.

Ich würde ein P-Schild provisorisch am Zaun befestigen und mich dort hinstellen. Mal schauen ob das jemals einer merken würde.

Wenn du erwischt wirst wird es teurer. Dann geht es nach Grünflächensatzung oder ähnlichem.
(allerdings gibts da keine Halterhaftung 😉 ).
Vor Abschleppen schützt das aber auch nicht.

Und die Frage war nicht nach dem Grünstreifen sondern da rechts oder links diese gepflasterten Stellen.

Wo ist der Unterschied zur Stelle des TE(von2013)?
Und das ist die Frage an den TE(von 2013)

Bitte um eine Erklärung. Habe gestern einen Strafzettel bekommen

"112062 Parken nicht am rechten Fahrbahnrand"

Wieso bitte??? Habe gegenüber dem Fahrrad, was auf dem Gehweg steht, gepart, wo quasi der VW steht

https://maps.google.de/maps?...

Da wird wohl davon ausgegangen, dass der Radweg (oder was auch immer das sein mag) Teil der Fahrbahn ist.

Zitat:

Original geschrieben von XUNILL


Bitte um eine Erklärung. Habe gestern einen Strafzettel bekommen

"112062 Parken nicht am rechten Fahrbahnrand"

Wieso bitte??? Habe gegenüber dem Fahrrad, was auf dem Gehweg steht, gepart, wo quasi der VW steht

https://maps.google.de/maps?...

Denke nicht, dass die wollen, dass man auf dem Radweg parkt.

Schwierig. Frag doch mal bei der zuständigen Behörde nach. Alles andere ist nur Rumgestocher im Nebel.

Zitat:

Original geschrieben von XUNILL


Bitte um eine Erklärung. Habe gestern einen Strafzettel bekommen

"112062 Parken nicht am rechten Fahrbahnrand"

5m Abstand von Kreuzungen und Einmündungen würde es auch erklären.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von XUNILL


Bitte um eine Erklärung. Habe gestern einen Strafzettel bekommen

Ganz einfache Erklärung:

Berlin ist pleite und braucht Geld.

Das war vermutlich schon der Grund für das Ticket des TE vor 2 Jahren...

Wenn ich mir die Markierung so ansehe, hast du auf einem, durch eine Leitlinie (Zeichen 340) von der Fahrbahn getrennten, Schutzstreifen geparkt.

Dort ist allerdings nur das Halten erlaubt. Auch das Überfahren ist nur erlaubt wenn es notwendig ist und keine Radfahrer gefährdet werden.

Ihr müsst mal davon wegkommen, dass diese Bowis nur von unfehlbaren Profis geschrieben werden - die kommen meist von Angestellten der Ordnungsämter.

112062 wird zudem gern als Ersatzbegründung verwendet, wenn der Schreiber anderweitig keinen Grund sieht / kennt und das Fahrzeug doch irgendwie stört 😉

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Ihr müsst mal davon wegkommen, dass diese Bowis nur von unfehlbaren Profis geschrieben werden - die kommen meist von Angestellten der Ordnungsämter.

die natürlich keine Profis sind. Profis sind ja wir hier ;-)

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