EU Swift - 2 Fragen
Aloha!
Der Abwrackprämie sei dank bin ich seit gestern endlich auch stolzer Besitzer eines Swift (Comfort+), als EU Version. Das ich kein Deutsches Handbuch bekommen würde war ja klar, aber das es gleich Ungarisch sein muss. ^^
Nunja hab da diverse Fragen und vlt. kann mir hier jemand weiterhelfen.
1) Ich hab irgendwo mal gelesen das man einen EU-Swift bei Suzuki-Deutschland "registrieren" lassen könnte und somit in den genuss der Garantie hier in .de kommen kann, und auch nen Deutsches Handbuch bekommt. Stimmt das? Wenn ja wie muss ich da vorgehen?
2) Jetzt bitte net lachen. 😁 Aber wo zum teufel stelle ich die Außenspiegel ein? ^^
Danke schon mal!
Beste Antwort im Thema
EU Einkauf ? Ich wünsche allen einen Suzukihändler in Deutschland in min 300km Entfernung! und dann in sechs Wochen machen 50% dicht, macht 600km Entfernung. Auto aus Ungarn, Service aus Deutschland?? Denkt mal nach!
98 Antworten
Wohne vor Ort, er hatte es direkt erstellt, waren so 10min Arbeit. Fax wird nicht drin sein, weil es so'n DinA4 Tüv Dokument mit Wasserzeichen und allem ist.
Gib mal bescheid obs geklappt hat, interessiert mich mal. 🙂
Hallo, lest das hier mal :
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
danke für Ihre Anfrage zur Registrierung Ihres SUZUKI Swift in unserer Garantiedatenbank.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren bzw. einen SUZUKI erwerben, der nicht über unser Haus vertrieben wurde, brauchen wir zur Registrierung in unserem Garantiesystem ordnungsgemäße Unterlagen. Nur so kann ein Garantieanspruch über unsere SUZUKI Vertragshändler geltend gemacht werden. Die Anerkennung der Garantie ist eine freiwillige Leistung unseres Hauses.
Da die Unterlagen bei EU-Importhändlern oft mangelhaft oder falsch ausgefüllt sind, und dadurch für unser Haus Nachteile entstehen, wurde intern entschieden, für das ordnungsgemäße Registrieren eines solchen Fahrzeugs die Original Rechnung (Ursprungsrechnung zwischen ausländischem SUZUKI Händler und dem deutschen Import-Händler) anzufordern. Für uns sind Beträge oder Details aus der Rechnung unwichtig und können unkenntlich gemacht werden. Es soll die Fahrzeugidentitätsnummer sowie das
Auslieferungs- bzw. Rechnungsdatum erkennbar sein. Das Auslieferungsdatum wird dann als Garantiestartdatum in unserem System erfasst.
Die Sachmängelhaftung (gesetzlich 2 Jahre) besteht zwischen Verkäufer und Käufer bleibt hiervon unberührt. Wir bitten um Verständnis, dass aktuell eine Registrierung Ihres Wagens in der Garantiedatenbank nicht erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH
Oh, was is das denn für eine Scheiße?! Und wieso nur 2 Jahre?????????
Hallo Leute,
ich muss mich hier nochmal vordrengeln. Hab nochmal eine Frage zu eine Swift aus Ungarn und zwar stimmt es, dass im Fahrzeugschein als Fahrgestellnr. die 000 steht?
Das hat meine Stammwerkstatt behauptet, da der Meister schon öfters Probleme hatte Teile für EU-Fahrzeuge zu bestellen, weil man NIE genau feststellen kann, welches Fahrzeug es genau ist, wegen der Fahrgestellnummer.
Danke im Voraus.
mfg
Patrick
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Zitat:
Original geschrieben von Pepes
Hallo, lest das hier mal :Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
danke für Ihre Anfrage zur Registrierung Ihres SUZUKI Swift in unserer Garantiedatenbank.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren bzw. einen SUZUKI erwerben, der nicht über unser Haus vertrieben wurde,
(...)
Die Sachmängelhaftung (gesetzlich 2 Jahre) besteht zwischen Verkäufer und Käufer bleibt hiervon unberührt. Wir bitten um Verständnis, dass aktuell eine Registrierung Ihres Wagens in der Garantiedatenbank nicht erfolgen kann.Mit freundlichen Grüßen
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH
Die Sachmängelhaftung ist die Gewährleistungshaftung des EU-Händlers für offensichtlich zum Zeitpunkt des Verkaufes bereits vorhanden Mängel. Das basiert auf inländischem Recht und hat mit der "freiwilligen" Garantiezusage von Suzuki nichts zu tun.
Den Rest halte ich für einen schlechten Aprilscherz. Auch bei Suzuki International Europe GmbH wird man nicht so dumm sein, als Nachweis eine "Originalrechnung" einzufordern, die nach geltendem Recht (Handels- und Steuerrechtliche Rechnungslegungsvorschriften) in der Buchhaltung des EU-Importeurs als Original verbleiben und aufbewahrt sein muss. 🙄
Oder gebt Ihr aus Eurem Unternehmen Originale aus der Buchhaltung einfach so auf Anforderung 'raus, ja ? Braucht noch jemand 'ne Rechnung ? Hier gibt's jede Menge Originale, greift zu.... 😁 😁 😁 *tilt*
(sorry für die Polemik, aber.... 😉 😉 )
Hallo, ruf doch mal bei Suzuki an und frag nach !
Dann wirst du sehen das du die Händlereinkaufsrechnungs vom Impotör brauchst sonst bekommst du die Garantie nicht.
Ich hab ne Email hin geschrieben und das als Antwort bekommen ( Am 27.03.2009). 😉
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
danke für Ihre Anfrage. Um Garantieansprüche in Deutschland geltend machen
zu können, muss ein EU Modell zunächst in unserem Garantiesystem
registriert werden. Dazu legen Sie bitte einem SUZUKI Vertragspartner Ihrer
Wahl eine Kopie des Garantie- und Servicescheckhefts (ordnungsgemäß
ausgefüllt) sowie des Fahrzeugscheins vor. Sobald die Registrierung durch
unsere Garantieabteilung vorgenommen wurde, kann unser Haus eventuelle
Garantieansprüche mit dem Fahrzeughersteller abrechnen und für Sie
entstehen gemäß den Garantiebestimmungen keine Kosten, sofern ein
herstellungs- oder materialbedingter Mangel vorliegt. Voraussetzung ist,
dass die Inspektionen rechtzeitig nach Herstellervorgabe durchgeführt
wurden.Mit freundlichen Grüßen
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH
Also bei mir wollten Sie die Rechnung haben
Habs jetzt heute endlich mal gepackt zum örtlichen Suzuki Händler zu gehen zwecks 1000er Inspektion und Garantie Anmeldung. Alles ohne Probleme. Hat sich ne Kopie vom KFZ-Schein und von der Ungarischen Service Mappe gemacht und hat gesagt "ist jetzt bei Suzuki Deutschland registriert".
Für die Inspektion werde 80-90€ Verlangt. -_- (Für die 2. bei 15.000 km 250-300€)
Hallo, ruf mal bei Suzuki an und frag nach ob er wirklich regestriet ist.
lk, dann sag mir bitte Bescheid ich habe gerade noch mal mit denen telefoniert und die bestehen auf die Rechnung
Würde mich auch interessieren. Müsste meinen ja dann auch mal bei Gelegenheit anmelden (lassen).
Zitat:
Original geschrieben von misterxausde
Ich hab ne Email hin geschrieben und das als Antwort bekommen ( Am 27.03.2009). 😉
Zitat:
Original geschrieben von misterxausde
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
danke für Ihre Anfrage. Um Garantieansprüche in Deutschland geltend machen
zu können, muss ein EU Modell zunächst in unserem Garantiesystem
registriert werden. Dazu legen Sie bitte einem SUZUKI Vertragspartner Ihrer
Wahl eine Kopie des Garantie- und Servicescheckhefts (ordnungsgemäß
ausgefüllt) sowie des Fahrzeugscheins vor. Sobald die Registrierung durch
unsere Garantieabteilung vorgenommen wurde, kann unser Haus eventuelle
Garantieansprüche mit dem Fahrzeughersteller abrechnen und für Sie
entstehen gemäß den Garantiebestimmungen keine Kosten, sofern ein
herstellungs- oder materialbedingter Mangel vorliegt. Voraussetzung ist,
dass die Inspektionen rechtzeitig nach Herstellervorgabe durchgeführt
wurden.Mit freundlichen Grüßen
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH
Genau diese Zusage habe ich vor zwei bis drei Wochen auch telefonisch bekommen und dementsprechend Kopie des Service-Hefts und des Fzg-Briefs hingeschickt. 😎
Werde jetzt auch bald 'ne 1000er Inspektion machen lassen (da fliegt Motor- und Getriebeöl erstmal 'raus), obwohl die bei mir nach dem rumänischen Checkheft zwar nicht vorgeschrieben ist, aber ich gönn's dem Auto.. 😉 Langsam entwickeln sich die 92 anfangs lahmen Esel zu "richtigen PS" - schon beeindruckend, welche Wandlung sich da innerhalb der ersten paar hundert Kilometer vollziehen lässt, jetzt geht er "obenrum" schon ganz anders, auch wenn ich ihn noch selten über fünftausend kommen lasse (alles natürlich mit warmgefahrenem Öl..) 😁 😁
Hallo,
habe auch ein Superangebot von SAUHG bekommen. Hat irgendwer in der Zwischenzeit über diesen Händler ein ungarisches Fahrzeug gekauft und in D zugelassen?
Bin für jeden Tipp dankbar!
La-Luna