Zitat:
@jobo2811 schrieb am 15. Februar 2018 um 11:53:29 Uhr:
Leuts, bleibt auf dem Teppich! Es gibt seit 2002 eine sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung die genau solche Fragen behandelt und eine Änderung, die in 2010 veröffentlicht wurde und dies noch einmal getoppt / verbessert hat.
Hier mal einen Auszug daraus:
"Durch die neuen Regeln wird außerdem der Zugang von Werkstätten zu alternativen Ersatzteilen verbessert. Kfz-Herstellern ist es nicht mehr möglich, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu machen, dass Wartungsleistungen wie beispielsweise Ölwechsel nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden. Gleichwohl bleibt es Kfz Herstellern unbenommen zu verlangen, dass unter die Gewährleistung fallende Reparaturen, für die sie selbst aufkommen müssen, nur von Vertragswerkstätten vorgenommen werden. Laut Kommission entfallen auf Reparaturen schätzungsweise 40% der Gesamtkosten der Fahrzeughaltung."
Den ganzen Artikel könnt ihr unter folgender Adresse nachlesen:
http://ersatzteile.nl/kfz-gvo.htm
Mitnichten ist es in der heutigen Zeit erforderlich / verpflichtend, seine Kundendienste in einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen und die jeweiligen Hersteller müssen das akzeptieren. Ich kenne das von beiden Seiten (Kunde und Hersteller)!
Allerdings muss man als Kunde selbstverständlich die entsprechenden Wartungsintervalle auch einhalten, sowohl Zeit-, als auch Laufleistungsgebunden. Und auch freie Werkstätten bekommen Informationen über ausstehende Serviceinformationen / Rückrufaktionen, sofern die Werkstätten die entsprechenden Testgeräte und erforderlichen Updates haben / beziehen.
Bleibt nur die Frage ob der Kunde nur einen Ölwechsel oder eine erforderliche Wartung in vollem Umfang in Auftrag gegeben hat? Wenn ein Häkchen im Wartungsplan fehlt= schlechte Karten.