EU Neuwagen gekauft - bereits frühere Erstzulassung?
Hallo zusammen,
Da ich nur sehr selten hier unterwegs bin, hoffe ich mal, dass es das richtige Forum ist.
Meine Frage bezieht sich auf meinen gestern abgeholten Hyundai i20, den ich als EU-Neufahrzeug bei einem Markenhändler im April 2016 gekauft habe. Als ich gestern das Fahrzeug entgegennahm, fiel mir im TÜV-Bericht und im Fahrzeugschein auf, dass als Erstzulassungsdatum bereits der 29.05.2015 eingetragen war. Die neue HU/AU läuft dementsprechend auch nur bis 04.2018, also zwei anstatt der erwarteten drei Jahre.
Ist dies so üblich, dass bereits eine Tageszulassung vorgelegen haben kann und das Fahrzeug trotzdem als EU-Neuwagen deklariert wird? Habe schon im Netz gesucht, aber nicht wirklich etwas gefunden, was auf meinen Fall passt. Steht das mit der lediglich 2-jährigen HU in Zusammenhang? Bei meiner vorher abgeschlossenen Autoversicherung habe ich jetzt natürlich als EZ wie von mir zunächst erwartet 04.2016 angegeben und frage mich nun, ob ich das nicht ändern lassen muss?
Danke im Voraus für die Aufklärung.
Viele Grüße
Martin
Beste Antwort im Thema
Nur wenn sie in der Vermietung gelaufen sind, wird meist eine neue HU durchgeführt und dann gibt's auch ein Protokoll.
Gruß M
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv Bericht Jahreswagen/Neuwagen' überführt.]
32 Antworten
Ok danke .....
ich dachte das Neuwagen evtl. auch nochmal vom Tüv begutachtet werden
Falsch gedacht 🙂
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv Bericht Jahreswagen/Neuwagen' überführt.]
Nur wenn sie in der Vermietung gelaufen sind, wird meist eine neue HU durchgeführt und dann gibt's auch ein Protokoll.
Gruß M
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv Bericht Jahreswagen/Neuwagen' überführt.]
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Juli 2019 um 12:23:18 Uhr:
Nur wenn sie in der Vermietung gelaufen sind, ...
... sind es keine Neuwagen mehr.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv Bericht Jahreswagen/Neuwagen' überführt.]