EU Neuwagen gekauft - bereits frühere Erstzulassung?

Hallo zusammen,

Da ich nur sehr selten hier unterwegs bin, hoffe ich mal, dass es das richtige Forum ist.

Meine Frage bezieht sich auf meinen gestern abgeholten Hyundai i20, den ich als EU-Neufahrzeug bei einem Markenhändler im April 2016 gekauft habe. Als ich gestern das Fahrzeug entgegennahm, fiel mir im TÜV-Bericht und im Fahrzeugschein auf, dass als Erstzulassungsdatum bereits der 29.05.2015 eingetragen war. Die neue HU/AU läuft dementsprechend auch nur bis 04.2018, also zwei anstatt der erwarteten drei Jahre.

Ist dies so üblich, dass bereits eine Tageszulassung vorgelegen haben kann und das Fahrzeug trotzdem als EU-Neuwagen deklariert wird? Habe schon im Netz gesucht, aber nicht wirklich etwas gefunden, was auf meinen Fall passt. Steht das mit der lediglich 2-jährigen HU in Zusammenhang? Bei meiner vorher abgeschlossenen Autoversicherung habe ich jetzt natürlich als EZ wie von mir zunächst erwartet 04.2016 angegeben und frage mich nun, ob ich das nicht ändern lassen muss?

Danke im Voraus für die Aufklärung.

Viele Grüße

Martin

Beste Antwort im Thema

Nur wenn sie in der Vermietung gelaufen sind, wird meist eine neue HU durchgeführt und dann gibt's auch ein Protokoll.
Gruß M

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv Bericht Jahreswagen/Neuwagen' überführt.]

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Hallo,

Zunächst danke für die bisherigen Anmerkungen.

Zitat:

Ich lese da aber was von 3 Jahren!
Wie sieht es denn bei 11 Monaten aus?

Auf Seite 3 des verlinkten Artikels heißt es, dass ein Kraftfahrzeug u.a. nur dann noch als „fabrikneu“ anzusehen ist wenn die Herstellung im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr als 12 Monate zurückliegt. Das würde hier ja noch zutreffen und deckt sich mit meinen bisherigen Recherchen.

Als ich das Auto im März probefuhr, waren knapp 60 km auf der Uhr. Mein Kaufvertrag ist betitelt mit "Verbindliche Bestellung eines neuen EU-Kraftfahrzeugs". Dort findet sich bei der Fahrzeugbeschreibung der Hinweis "Lagerfahrzeug". Weitere Details gibt es nicht. In der nun erhaltenen Rechnung findet sich dann auch der Titel "EU-Neufahrzeugrechnung", hier mit entsprechenden Fahrzeugdetails wie eben der Erszulassung Im September 15 und einem km-Stand von 25 km. In der nicht mehr vorhandenen online-Anzeige war meiner Erinnerung nach auch ein niederiger zweistelliger km-Stand angegeben, allerdings sicher kein EZ-Datum, sondern eben "Neufahrzeug/EU-Neufahrzeug".

Ich werde meinen Händler morgen auf jeden Fall einmal anrufen. Letztlich interessiert mich ja vor allem wie es sich mit der Garantie verhält. Mal sehen, was dabei herauskommt. Nach jetzigem Stand scheint wohl alles noch im rechtlichen Rahmen zu sein und ich möchte jetzt erstmal gar nicht von einer böswilligen Veräppelung ausgehen, sondern mich lieber an meinem neuen Fahrzeug erfreuen, welches bis auf dieses Blatt Papier sämtliche Erwartungen erfüllt. Da es mein erster eigener Autokauf war, werde ich beim nächsten Mal hoffentlich schon etwas feiner sensibilisiert sein.

Viele Grüße

Martin

Im ersten Thread war das Fahrzeug noch EZ 05-15 jetzt auf einmal 09-15...?

Zitat:

....., dass als Erstzulassungsdatum bereits der 29.05.2015 eingetragen war. Die neue HU/AU läuft dementsprechend auch nur bis 04.2018, also zwei anstatt der erwarteten drei Jahre.

Zitat:

hier mit entsprechenden Fahrzeugdetails wie eben der Erszulassung Im September 15 und einem km-Stand von 25 km

was denn nun?
Mai oder September?

Hallo,

Da hat sich ein Tippfehler eingeschlichen! September 2015 soll es sein. Sorry!

Grüße

Martin

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Das heißt dann die HU läuft bis wann?

Die HU ist neu vom 04.2016 und läuft bis 04.2018. Habe das vielleicht etwas vermischt formuliert. Hier ging ich wie gesagt von drei Jahren aus, da Neuwagen, was ja aber scheinbar durch die frühere Zulassung verhindert wurde(?)

Grüße

Martin

Also war ist das Auto 6-6,5 Monate alt seit der Erstzulassung, wurde anscheinend nicht in öffentlichen Verkehr benutzt und gilt nach deutschen Recht als Neuwagen.

Wenn die EZ 09/2015 war, muss er aber TÜV bis 09/2018 haben.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 17. April 2016 um 22:29:49 Uhr:


Wenn die EZ 09/2015 war, muss er aber TÜV bis 09/2018 haben.

nicht wenn der TÜV neu gemacht wurde.

War bei meinem Jahreswagen auch so. TÜV wäre noch 1 1/2 Jahre gewesen. Wurde trotzdem von der Werkstatt beim Verkauf neu gemacht.

Mit der Garantie sieht es anders aus. Die läuft ab Zulassung (Bei EU-Wagen) im Ausland.

aber der TÜV hätte ja sagen können, dass es Quatsch ist TÜV neu zu machen, da der alte TÜV noch länger gültig war. Bei mir hat sich der TÜV verlängert.

Ist aber so , gibt ab Abnahme nur 2 Jahre.

Aber das ist doch Quatsch, wieso macht ein Händler bei nem Neuwagen innerhalb des 1. Jahres die HU neu?

Hallo Leute,
gibt es bei Jahreswagen bzw. Neuwagen keinen Tüvbericht in Papierform???
Denn ich finde nichts in den Unterlagen!!
Lg

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv Bericht Jahreswagen/Neuwagen' überführt.]

Hi, da bei einem Neuwagen erst nach drei Jahren die erste Hauptuntersuchung fällig ist gibt es bei neu oder Jahreswagen logischerweise keinen TÜV Bericht. Nur wenn bei einem Jahreswagen die Prüfung vorgezogen worden ist kann es einen Bericht geben aber kaum ein Händler wird hier bei einem Jahreswagen eine neue Hauptuntersuchung machen außer du bestehst drauf.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv Bericht Jahreswagen/Neuwagen' überführt.]

Ok danke ich dachte jetzt evtl. einen Bericht von der ersten Untersuchung

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv Bericht Jahreswagen/Neuwagen' überführt.]

Wie das?
Neufahrzeuge müssen in D grundsätzlich erst nach 3 Jahren erstmals zur HU/ASU. Wieso sollte da vorher bereits ein TÜV-Bericht vorhanden sein.
Ausnahmen gelten z.B. für Mietwagen und Taxen.Die müssen jedes Jahr zur HU/ASU.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv Bericht Jahreswagen/Neuwagen' überführt.]

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