EU-Import verschwiegen bei Gebrauchtwagenkauf
Hi,
ich habe mir einen Touran BJ 02/2007 1.9 DPF Conceptline (schwarz metallic, Climatic, Dachreling) mit 25.500 km bei einem Händler (japanische Fahrzeuge) für 15.650,- inkl. Zulassung gekauft. Die Übergabe des Wagens hat zwar 8 Tag gedauert, dafür steht er jetzt aber endlich blitzsauber, mit neuer Inspektion und mit neuem TÜV und AU vor der Tür. Ein Jahr Gebrauchtwagengarantie gab es auch noch umsonst dazu, bei den Japanern gibt es dann so nette Sachen wie kostenlosen Hol- und Bringservice oder Leihwagen bei Inspektionen.
Alles prima?
Fast!
Das Lesen der Betriebsanleitung gestaltete sich schwierig, da alle Unterlagen nur auf holländisch sind. Holländisch?! Beim Kauf und im Internet war nie die Rede von EU Fahrzeug. Aber immerhin gibt es keinen Ausstattungsunterschied zwischen NL und D (zumindest habe ich beim Vergleich nichts gefunden).
Also mal genauer mit dem Auto und den Unterlagen befasst. Und siehe da - der Wagen sollte 1. Hand sein, in der Zulassungsbescheinigung steht aber unter Vorhalter eine 2 - also auch nix 1. Hand!
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist dann noch eine Anhängerkupplung eingetragen - stand auch nichts vom im Kaufvertrag oder im Inserat. Aber tatsächlich habe ich eine werksseitig verbaute abnehmbare Anhängerkupplung dran. :-))))
Also habe ich mich am folgenden Tag mal schlau gemacht und herausgefunden, dass das Verschweigen des EU-Importes zu einer Minderung des Kaufpreises berechtigt. Des Weiteren gibt es auch Fälle in denen die falsche Anzahl der Vorbesitzer zur Wandlung berechtigte (soweit wollen wir mal nicht gehen).
Ich habe dann den Händler mal mit der Minderung des Kaufpreises und der Forderung nach deutschen Unterlagen (Serviceheft, Bedienungsanleitungen) konfrontiert. Dies wären bedauerliche Fehler in der Datenerfassung gewesen und er werde sich jetzt mit seiner Geschäftsführung besprechen und mir dann eine Antwort zukommen lassen. Ich habe ihm mal bis zum 05.08. Zeit gegeben, ansonsten werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen.
So etwas habe ich in den letzten 22 Jahren und bei 10 Autokäufen noch nie erlebt.
Hat vielleicht jemand auch schon einmal den EU-Import verschwiegen bekommen oder ist bei der Anzahl der Vorbesitzern falsch informiert worden? Wie ist es dann bei euch ausgegangen?
Wie viel Wertminderung kann man wohl bei einem EU Import aus den Niederlanden geltend machen?
Beste Antwort im Thema
So, ich habe mich mit dem Händler geeinigt.
Ich habe eine 650,- EUR Gutschrift auf mein "Kundenkonto" akzeptiert, die ich jetzt für alles mögliche verwenden (Inspektionen, Zubehör etc.) kann.
Also alles einvernehmlich und zur gegenseitigen Zufriedenheit gelöst.
8 Antworten
Am besten du schaltest einen Anwalt ein. Der kann dir genau sagen, welche Rechte du hast. Im Seat Forum gab es einen ähnlichen Fall, wobei ich die dort getroffene Aussage als schlüssig ansehe:
Zitat: "Er hat einen Vorführwagen bzw. Gebrauchtwagen gekauft. Da sieht die Sache so aus, dass für eine Wertminderung ein unabhängiger Gutachter nachweisen muss, dass ein Import-Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes einen geringeren Wert hatte als ein vergleichbares deutsches Fahrzeug.
Und hier liegt der Knackpunkt, was ja ausser mir schon mehrere in diesem Thread geschrieben haben, da deutsche Fahrzeuge und EU-Importe auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen ähnlichen Preis erzielen. Ja der überwiegende Teil der Händler einen EU-Import auch zum regulären HEK bzw. HVK wie für ein deutsches Fahrzeug handeln.
D. h. es wird sehr schwierig hier einen Nachteil oder Schaden nachzuweisen.
Anders läge die Sache nur wenn er einen Neuwagen ohne EZ gekauft hätte, denn da kann man schon anhand der Preislisten die Differenz und damit den Nachteil erkennen."
Hier geht es zum entsprechenden Thread.
Hallo Gnatbutcher,
vorab, eine juristische Beratung beim Anwalt kostet nicht die Welt (100-200 €). Sicher alle Unterlagen, die Du hast oder noch bekommen kannst (Angebot, Vertrag usw.) und nimm diese mit zur Beratung, dann dürfte es in einem Gespräch erledigt sein. Dafür kennst Du dann aber Deine Rechtsposition und weist, ab wo ein Risiko für Dich beginnt. Der Händler nimmt in jedem Fall juristischen Rat war.
Zum anderen, um welchen Fehler es sich beim Händler handelt, ist vollkommen egal. Sein internes Problem.
Fakt ist: Re-Importfahrzeug, 2 anstatt 1 Vorbesitzer, allerdings auch zusätzlich eine AHK.
Im Hinblick auf Re-Import bei einer (wie Du schreibst) identischen Ausstattung des inländischen Modells bleibt der Hersteller VW in WOB. In wie weit dass einen Nachlass bedeutet, kann Dir der Anwalt sagen.
Im Hinblick auf die Anzahl der Vorbesitzer macht es aus meiner Sicht schon einen deutlichen Unterschied, ob der Wagen aus erster oder zweiter Hand gekauft wird. Wie lange war der zweite Halter Eigentümer? Wenn nur kurz, in jedem Fall ansprechen.
Das mit der AHK ist mehr als beschrieben, vereinbart und bezahlt. Ich denke, dass man sich da auch einig werden muss. Eine Frage des Bedarfs (Ich habe mich seit meinem Vorwagen an eine AHK gewöhnt, auch wenn ich sie nur 5-7 mal im Jahr benötige).
Wenn Du weißt, wie Deine tatsächliche Positon ist, kannst Du dem Händler sicherer Auftreten und weißt auch, wo das ordentliche Ende der Fahnenstange ist.
Viele Grüße Volker
Mit meinem Anwalt habe ich gesprochen, er meint ich soll eine einvernehmlich Einigung mit dem Verkäufer anstreben. Wenn er mir z. B. ein paar 17" Alufelgen anbietet soll ich einschlagen.
Über die Vorgeschichte des Fahrzeugs habe ich nicht viel rausgefunden, aber laut Vertrag kann es sich auch um ein ehemaliges Mietfahrzeug handeln. Verkauft wurde das Fahrzeug jedenfalls bei einem VW Händler in Heerlen. Auf den Fußmatten steht Weser-Ems-KFZ, bisher habe ich über diesen Laden nichts rausgefunden. Leider gibt ja auch die tolle neue EU Zulassungsbescheinigung bezgl. der Vorbesitzer nichts her, dann da stehe nur ich drin.
Also ich habe mich auch mal schlau gemacht und eine Preisdifferenz von 15% zwischen NL und D herausgefunden. Auf den Gebrauchtwagenpreis kann man dies natürlich überhaupt nicht übertragen. Im Endeffekt habe ich durch die AHK ja schon einiges gespart. Aber man kann ja mal auf den Busch klopfen ...
Eine Nachfrage bei einem VW Händler hat übrigens ergeben, dass der Händler bei der Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs angeblich keinen Unterschied zwischen EU und D macht. Wer es glaubt ...
Wenn ich es vor dem Kauf gewusst hätte, dann hätte ich definitiv den Wagen nicht bei diesem Händler gekauft! Stattdessen hätte ich mir beim Freundlichen um die Ecke einen gleich teuren Golf V Variant Comfortline 1.9 TDI DPF mit VW-Anschlussgarantie gekauft. Daher fühle ich mich schon getäuscht.
Hallo Gnatbutcher,
einmal kurz zurücklehnen und entspannen, damit der Kopf frei wird.
Schau mal, ob der Touran in NL oder in D verkauft wurde, es bleibt ein in Wolfsburg gebauter Touran. Da ist definitiv kein Unterschied in der Qualität.
Im Hinblick auf die Ausstattung sagst Du selbst, dass kein Unterschied ist.
Im Hinblick auf den Vorbesitzer Mietwagen-
unternehmen kann man vieles empfinden. Aber ich glaube kaum, dass idR mit einem Mietwagen nicht anders gefahren wird, wie mit dem eigenen. Ich habe vor 15 Jahren auch von einer Autovermietung einen Mondeo Tunier gekauft. Mit dem Auto hatte ich keinerlei Probleme und habe ihn nach 10 Jahren zufrieden weiterverkauft.
Dass der zweite Vorbesitzer nicht ohne weiteres bekannt ist, ist schade. Im Prinzip wird dass zwar möglich sein, nur, ist dass den Aufwand am Ende wert? Deinem Händler ist der Vorbesitzer natürlich bekannt.
Sachlich betrachtet, hast Du doch den Touran gekauft, weil er Deinen Vorstellungen entsprach und preislich passte. Okay, es ist ein Re-Import, aber es ist ein orginaler Touran ohne Nachteile gegenüber einem Inlandsfahrzeug.
Es geht doch nun darum, dass es zwei Vorbesitzer gibt und dass Du keine Betriebsanleitung in deutsch hast. Dein Anwalt sagt Dir, ein Satz Alufelgen und erledigt. Das ist doch schon einmal eine Hausnummer, mit der Du mehr weißt. Bau darauf auf und denk auch an die Bedienungsanleitung in deutsch.
Versuch den Bauch "wegzuschalten" um den Kopf für die Verhandlung kühl zu behalten.
Viele Grüße Volker
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So, ich habe mich mit dem Händler geeinigt.
Ich habe eine 650,- EUR Gutschrift auf mein "Kundenkonto" akzeptiert, die ich jetzt für alles mögliche verwenden (Inspektionen, Zubehör etc.) kann.
Also alles einvernehmlich und zur gegenseitigen Zufriedenheit gelöst.
Ich find das nen fairen Deal.
Hätt ich auch zugeschlagen und das Thema damit erledigt.
Allzeit gute Fahrt!
Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Gnatbutcher
Im Endeffekt habe ich durch die AHK ja schon einiges gespart.
Ob diese AHK ein Vorteil ist, sei einfach mal dahingestellt.
Gerade bei den Holländern ist da Vorsicht geboten 😁 😁 😁 😁
Gruß
Jomageis
Hallo!
Wenn ich meinen Conceptline 1,4TSI verkaufen würde,dann erkennt man auch nicht auch nicht auf den
1.Blick,das es ein EU-Wagen ist.Ich habe den Touran,komplett mit deutschen Unterlagen abgeholt,
man merkt es nur an der Verkaufskontrolle bzw.- service eingetragen,im Serviceheft.Nur bestimmte
VW-Angestellte und VW-Händler, haben Zugriff auf ein bestimmtes System von VW und sie können anhand der ID-Nummer sagen,wo das Auto verkauft wurde.Bei mir steht z.B. darin,es ist nach DK
geliefert wurden und hat die gleich Ausstattung,wie vom dt.Händler.
Gruß Ralf