EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung Lkw

Servus
wer kann mir dazu was sagen???

EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung Lkw

Für wenn gilt das ??

Gruss

38 Antworten

Lies dir diesen Thread mal durch.
 
Grüße
Steini

Hab' dort nachgelesen und einer meiner Beiträge könnte dort missverständlich sein.

Jeder der ab 2014 gewerblichen Güterverkehr machen will, braucht die Weiterbildung. Fünf Tage theoretisch-praktischer Lehrgang, welche man allerdings auf mehrere Jahre verteilen darf und vielerorts auch so angeboten wird.

Besonderheiten sind wohl, dass man auch fährt, bzw. am Simulator sitzt.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Hab' dort nachgelesen und einer meiner Beiträge könnte dort missverständlich sein.
 
Jeder der ab 2014 gewerblichen Güterverkehr machen will, braucht die Weiterbildung. Fünf Tage theoretisch-praktischer Lehrgang, welche man allerdings auf mehrere Jahre verteilen darf und vielerorts auch so angeboten wird.
 
Besonderheiten sind wohl, dass man auch fährt, bzw. am Simulator sitzt.

 Jetzt haste mich verwirrt 😁, ich dachte das es noch ne Gruppe gibt die die Qualifikation schon ab 2009 braucht. Und zwar diejenigen die den Führerschein erst seit 2006 haben...oder wie....???

grüße

Steini

Betroffen sind selbständige und angestellte Fahrer/innen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen („Omnibusse“) im Personenverkehr.

Dies ergibt sich aus dem „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG)“, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz hat die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 umgesetzt, mit der die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten verpflichtet hatte, gewerblich eingesetzten Fahrer/innen eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung vorzuschreiben. Zu den Zielen der europäischen Vorschrift zählen unter anderem die Förderung der beruflichen Bildung, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Sicherheit des Fahrpersonals.

Aufgrund von Besitzstandsregelungen greifen die Vorgaben zur Grundqualifikation erst ab spätestens 10.09.2008 im Personenverkehr sowie 10.09.2009 im Güterkraftverkehr. Die Industrie- und Handelskammern werden die durch das Gesetz vorgesehenen Prüfungen der Grundqualifikation durchführen.

AUSNAHMEN

Darüber hinaus sind Personen, die ihren Beruf heute bereits ausüben, von der obligatorischen Grundqualifikation befreit. Allerdings unterliegen auch sie der Weiterbildungspflicht. Es besteht also ein Besitzstandsschutz für Fahrer/innen,

die im Personenverkehr eingesetzt werden und die ihren Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben. Sie müssen jedoch spätestens bis zum 10.09.2013 eine erste Weiterbildung absolviert haben (5 Tage).

die im Güterverkehr eingesetzt werden und die ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben. Sie müssen jedoch spätestens bis zum 10.09.2014 eine erste Weiterbildung absolviert haben (5 Tage).

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Ich bezog mich hier ja auf die Weiterbildung. Die ist erst bis 2014 anwendbar.

Ab 2006 ist gar nichts! Da wurde nur das Gesetz verabschiedet.

Ab dem 10.09.2008 für D/DE und ab dem 10.09.2009 für C/CE gilt: Wer die Fahrerlaubnis macht und diesen gewerblich nutzen will, braucht die Grundbildung, entweder den langen oder den kurzen (beschleunigt) Lehrgang. Da muss man auch eine Prüfung machen.
Bei der Weiterbildung gibt's keine Prüfung.

Keine Grundqualifikation braucht jemand mit Abschluss in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" ode einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Das betrifft allerdings auch nur die Grundqualifikation. Die Weiterbildung wird auch für sie erforderlich.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Keine Grundqualifikation braucht jemand mit Abschluss in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" ode einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Das betrifft allerdings auch nur die Grundqualifikation. Die Weiterbildung wird auch für sie erforderlich.

Hallo,

ich besitze einen CE Führerschein den ich vor dem 10.09.2009 erworben habe (2004).
Demnach wäre ich im ersten Anschein nur der Weiterbildung verpflichtet.

Im Gesetzesauszug steht folgendes was mich jetzt verunsichert ( fett makiert ) :

                                   § 5
                             Weiterbildung
 

(1) Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen

1. fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der


Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation;
 

Ich besitze aber keine Grundqualifikation und im meinem Beruf bewege ich höchstens einen VW Transporter (LKW Zulassung) mit Anhänger.
Reicht dies für die Weiterbildung oder muss ich auch erst die Grundqualifikation absolvieren?
Um im Güterverkehr LKW zu bewegen.

Danke schon mal im Vorraus!

Du hast die Grundqualifikation bereits, weil du den Führerschein vor 2009 gemacht hast.
Das erste mal, dass dieses Gesetz für dich relevant wird, ist 2014, wenn du deine Weiterbildung machen musst.

Alles vor dem Hintergrund, dass du LKW gewerblich bewegen willst.
Vor 2009 gilt Bestandsschutz.

@Zielscheibe
Mit dieser Formulierung bin ich nicht so ganz einverstanden: "... Du hast die Grundqualifikation bereits ..."

Es ist nicht so, dass man sie schon hat, sondern, dass man sie nicht braucht. Hätte man die Grundqualifikation, dann würde das im Führerschein vermerkt sein. So wird das erst mit der Weiterbildung geschehen.

@theex
Sofern Du Dich im Bereich der Klasse B befindest, brauchst Du auch keine BKrFQ. Diese brauchst Du nur, wenn Du gewerblich mit einem Fahrzeug der Klassen C1/C1E, D1/D1E, C/CE oder D/DE unterwegs bist. Andererseits wärst Du jederzeit für eine gewerbliche Tätigkeit mit diesen Fahrerlaubnisklassen vorbereitet, wenn Du die Weiterbildung machst.

Danke für euere Antworten.

Also wenn ich nun gewerblich fahren möchte bin ich von der Grundqual. befreit da ich vor dem 10.09.2008 den CE gemacht habe.
Habe ich mir auch so gedacht nur wie man das von Gesetzen kennt sind sie leicht unverständlch. Dann frag ich lieber Leute die sich damit auskennen, wie hier...

@ScaniaChris
Meine Angabe mit dem VW Transporter war jetzt nicht damit bezogen ob ich für den jetzt auch ne Qualit brauche. Ist ja nur Kl. B.
Sondern nur weil ich ja keine Grundquali besitze und ich verunsichert war ob ich evtl. durch diese Fahrpraxis keine absolvieren müsste.

Könnt ihr mir mehr über die "Fahrerkarte" erzählen? Was ist ist den jetzt eigentlich noch so Standard für einen Kraftfahrzeugführer?

cya

Stimmt Chris, hast ja Recht.

Zum fahren brauchst du erstmal Führerschein und Fahrerkarte.

Ich hab noch nen Staplerschein, manche sehen auch ADR als ziemlich nutzbringend an (vor allem, wenn du was in der Richtung fährst 😉).
Außerdem Lehrgänge in Ladungssicherung und Sozialvorschriften.

Damit bist du dann schonmal ziemlich gut dabei.

Hallo zusammen.

Wie ist das mit dieser Weiterbildung? Muß ich das in die Hand nehmen oder mein Chef?? Was kostet der Spaß und in der Firma meines Bruders wurden die Lehrgänge vom Arbeitsamt übernommen... wie soll das laufen... Die haben mir nämlich heute kackendfrech gesagt das sie nichts von einem neuen gesetz wüßten....

naja das kann die Firma übernehmen oder dir überlassen und die Kosten sind auch regional abweichend. dein Chef ist nicht verpflichtet dafür zu zahlen

das Arbeitsamt kann die Kosten je nach Bearbeiter auch bei ansonsten drohender Arbeitslosigkeit übernehmen

Die BKrFQ ist Fahrersache. Er muss sich darum kümmern und es auch eigentlich selbst bezahlen. Es ist aber nur legitim, sich jemanden zu suchen, der das bezahlt - vielleicht jemand, der davon profitiert, wie beispielsweise der Chef.

Sobald Du den Eintrag im Führerschein hast, musst Du den alle fünf Jahre erneuern. Dazu brauchst Du dann auch jedesmal einen neuen Führerschein. Deshalb macht es Sinn, die Eintragung mit beispielsweise der Verlängerung zusammen zu legen. Ich würde die Ausbildung jedoch noch etwas hinaus zögern.

Ja ja ist schom Schiss mit der Weiterbildung bzw mit den Terminen ich zb muss ja auch bis 9/2014 die Weiterbildung in der Tasche haben und muss dann 4/2015 den Führerschein verlängern lassen weil ich 50 werde.

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