EU Auslandskennzeichen in Deutschland
Hallo zusammen,
ich werde ein Auto aus Japan importieren, welches in Deutschland aufgrund verschiedener Modifikationen (Bremse, Turbo-Umbau, etc.) keinen TÜV bekommen kann, da es für die meisten Teile keine Papiere für Deutschland gibt.
Daher überlege ich, den Wagen auf meine Oma im EU-Ausland anzumelden.
Infos:
Ich selbst habe keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Wohnsitz in Deutschland UND im EU-Ausland, wo die Oma lebt.
Die Oma hat keinen Wohnsitz in Deutschland.
Ich weiß, dass, wenn der Wagen in Deutschland seinen regelmäßigen Standort hat, er dann auch in Deutschland angemeldet werden muss.
Aber wie sieht es aus, wenn der Halter keinen Wohnsitz in Deutschland hat?
Das Thema mit der Versicherung ist geklärt; ich darf den Wagen in Deutschland fahren.
Es gibt anscheinend ein sogenanntes "Kfz-Steuererklärung Formular" - https://www.formulare-bfinv.de/.../display.do?...
Ich kann online jedoch fast gar keine Infos darüber finden, außer ein paar Seiten für ukrainische Fahrzeuge.
Kann ich eventuell eine Steuererklärung für den Wagen abgeben, KFZ-Steuer in Deutschland und im EU-Ausland bezahlen und dauerhaft in Deutschland mit EU-Kennzeichen fahren?
31 Antworten
Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 14. Januar 2024 um 12:19:16 Uhr:
Falls er auffliegt, wird er nicht mehr als eine Geldstrafe im unteren dreistelligen Bereich riskieren.
Eigentlich gilt doch die Devise, was in einem EU-Land zulässig ist, ist überall in der EU zulässig. So gesehen müsste das Auto, nachdem es in Belgien zugelassen war, problemlos nach Deutschland umgemeldet werden können.
Das mag zwar für ein EG typgenehmigtes, unverändertes Fahrzeug gelten.
Jedoch nicht für ein technisch verändertes Fahrzeug, wo in der Regel nationale Einzelgenehmigungen angewendet werden.
Andere EU Länder, andere nationale Vorschriften.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Januar 2024 um 12:44:37 Uhr:
Das mag zwar für ein EG typgenehmigtes, unverändertes Fahrzeug gelten.
Jedoch nicht für ein technisch verändertes Fahrzeug, wo in der Regel nationale Einzelgenehmigungen angewendet werden.
Andere EU Länder, andere nationale Vorschriften.
Genau so ist es. Bei nationalen Einzelgenehmigungen gelten eben nationale Vorschriften, und die können nach oben oder nach unten von ECE-Typgenehmigungen abweichen.