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EU Auslandskennzeichen in Deutschland

Hallo zusammen,

ich werde ein Auto aus Japan importieren, welches in Deutschland aufgrund verschiedener Modifikationen (Bremse, Turbo-Umbau, etc.) keinen TÜV bekommen kann, da es für die meisten Teile keine Papiere für Deutschland gibt.

Daher überlege ich, den Wagen auf meine Oma im EU-Ausland anzumelden.

Infos:

Ich selbst habe keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Wohnsitz in Deutschland UND im EU-Ausland, wo die Oma lebt.
Die Oma hat keinen Wohnsitz in Deutschland.

Ich weiß, dass, wenn der Wagen in Deutschland seinen regelmäßigen Standort hat, er dann auch in Deutschland angemeldet werden muss.

Aber wie sieht es aus, wenn der Halter keinen Wohnsitz in Deutschland hat?

Das Thema mit der Versicherung ist geklärt; ich darf den Wagen in Deutschland fahren.

Es gibt anscheinend ein sogenanntes "Kfz-Steuererklärung Formular" - https://www.formulare-bfinv.de/.../display.do?...

Ich kann online jedoch fast gar keine Infos darüber finden, außer ein paar Seiten für ukrainische Fahrzeuge.

Kann ich eventuell eine Steuererklärung für den Wagen abgeben, KFZ-Steuer in Deutschland und im EU-Ausland bezahlen und dauerhaft in Deutschland mit EU-Kennzeichen fahren?

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31 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Januar 2024 um 18:47:50 Uhr:


Das ist eine befristete Ausnahme für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Wer dauerhaft hier bleiben will, muss in D anmelden. Wird auch gemacht

Hast Du vor, dauerhaft in D zu leben ohne Hauptwohnsitz anzumelden?

Ich habe schon einen Wohnsitz in Deutschland, sowie in Belgien.

Meine Oma (KFZ Halter) wird keinen Hauptwohnsitz in D anmelden da sie nix mit Deutschland zu tun hat.

https://www.landkreis-regensburg.de/.../?...

Und wegen der Hauptuntersuchung: Einzelabnahme soll schonmal möglich sein. ...

Kann man das Auto nicht in Belgien anmelden, einige Zeit warten und dann als belgisches Fahrzeug nach Deutschland einführen?

Ansonsten sollte das mit der Oma klappen wenn dich keiner anschei**t.

(Bin aber nur hoffnungsvoller Laie)

Wenn Du mit einem nicht zulassungsfähigen Fahrzeug (zb wegen abgedunkelter Rückleuchten oder nicht zugelassener Felgen usw) in Deutschland in eine Kontrolle kommst und denen das auffällt (was es meistens tut) dann wird Dir die Weiterfahrt trotzdem untersagt, egal ob da ein deutsches oder Ausländisches Kennzeichen dran hängt.

Zitat:

@tomold schrieb am 12. Januar 2024 um 19:25:01 Uhr:


Kann man das Auto nicht in Belgien anmelden, einige Zeit warten und dann als belgisches Fahrzeug nach Deutschland einführen?

Ansonsten sollte das mit der Oma klappen wenn dich keiner anschei**t.

(Bin aber nur hoffnungsvoller Laie)

War auch mein erstes Gedanken.. aber der Wagen muss dann trotzdem erstmal deutschen TÜV bekommen damit er zugelassen werden kann..

Zitat:

@Astradruide schrieb am 12. Januar 2024 um 19:19:33 Uhr:


https://www.landkreis-regensburg.de/.../?...

Und wegen der Hauptuntersuchung: Einzelabnahme soll schonmal möglich sein. ...

Zitat:

In Deutschland dürfen Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist bis maximal 1 Jahr zulässig. Danach ist das Fahrzeug in Deutschland steuerpflichtig und muss dann auch umgehend in Deutschland umgemeldet werden. Sollten Sie in Deutschland einen festen Wohnsitz begründen, dann müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich in Deutschland anmelden.

Richtig - wie sieht es aber aus wenn

1. Der Halter des Fahrzeugs (Oma) keinen Wohnsitz in Deutschland hat
und 2. einmal im Jahr fahre ich mit dem Wagen die Grenze drüber nach Belgien.

Ich glaube ich muss langsam nen Anwalt finden und genauer nachfragen 😁

Das mit dem Anwalt ist eine gute Idee. Ich bin 1/4 Niederländer, ein Vetter (auch 1/4 Niederländer) von mir wohnt in Berlin, fährt aber seit mindestens 25 Jahren Autos mit niederländischen Kennzeichen.

Zitat:

@tomold schrieb am 12. Januar 2024 um 19:25:01 Uhr:


Kann man das Auto nicht in Belgien anmelden, einige Zeit warten und dann als belgisches Fahrzeug nach Deutschland einführen?

Ansonsten sollte das mit der Oma klappen wenn dich keiner anschei**t.

(Bin aber nur hoffnungsvoller Laie)

Diese Idee hier scheitern, wenn eine belgische nationale Genehmigung nicht anerkennt

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. Januar 2024 um 17:22:32 Uhr:


Auch in Deutschland wäre so ein gebrauchter Japan-Import nach den nationalen Regeln im Rahmen von §21 StVZO zu prüfen. Das muss kein anderer Mitgliedsstaat anerkennen.

Zitat:

@wandfarbe59 schrieb am 12. Januar 2024 um 19:15:48 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Januar 2024 um 18:47:50 Uhr:


Das ist eine befristete Ausnahme für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Wer dauerhaft hier bleiben will, muss in D anmelden. Wird auch gemacht

Hast Du vor, dauerhaft in D zu leben ohne Hauptwohnsitz anzumelden?

Ich habe schon einen Wohnsitz in Deutschland, sowie in Belgien.
Meine Oma (KFZ Halter) wird keinen Hauptwohnsitz in D anmelden da sie nix mit Deutschland zu tun hat.

Hauptwohnsitz in D?

Dann musst Du damit rechnen, dass trotz deiner 2 Oma Besuche im Jahr, Dir ein dauerhafter Standort umgestellt werden wird und Du von der deutschen Behörde zum anmelden aufgefordert.
Bei dem auffälligen Fahrzeug nur eine Frage der Zeit

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Januar 2024 um 20:00:58 Uhr:



Zitat:

@wandfarbe59 schrieb am 12. Januar 2024 um 19:15:48 Uhr:


Ich habe schon einen Wohnsitz in Deutschland, sowie in Belgien.
Meine Oma (KFZ Halter) wird keinen Hauptwohnsitz in D anmelden da sie nix mit Deutschland zu tun hat.

Hauptwohnsitz in D?

Dann musst Du damit rechnen, dass trotz deiner 2 Oma Besuche im Jahr, Dir ein dauerhafter Standort umgestellt werden wird und Du von der deutschen Behörde zum anmelden aufgefordert.
Bei dem auffälligen Fahrzeug nur eine Frage der Zeit

Genau. Aber wie könnte ich den Wagen in Deutschland anmelden wenn ich gar nicht der Halter bin? 🙂 Ich bin nur der Fahrer, das Auto gehört mir nicht.

Laut Gesetz ist dann der Fahrer Steuerschuldner - also müsste ICH in D KFZ Steuer zahlen. Überhaupt kein Problem, tue ich gerne, aber kann ich die KFZ Steuer in D zahlen UND gleichzeitig die Belgische Zulassung behalten?

Dann kommen wir wieder zum Formular 3820 - ist er für sowas gedacht? Oder was überhaupt ist der Anwendungsfall für den Formular? Warum gibt es den?

https://www.zoll.de/.../steuerpflicht_node.html

Zitat:

Ausländische Fahrzeuge
Für ausländische Fahrzeuge beginnt und dauert die Steuerpflicht, solange sich diese im Inland befinden, § 5 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG.

Sofern ein kraftfahrzeugsteuerpflichtiger vorübergehender Aufenthalt ausländischer Fahrzeuge im Inland nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG vorliegt, hat die Person, die das Fahrzeug benutzt (Steuerschuldner) gemäß § 10 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Formular 3820) abzugeben.
Im Straßenverkehr innerhalb der Europäischen Union hat die Abgabe der Steuererklärung bei der Zollstelle zu erfolgen, die von der Generalzolldirektion dazu bestimmt ist (§ 10 Nr. 2 KraftStDV). Zur Annahme der Steuererklärung sind alle an der jeweiligen Beförderungsstrecke gelegenen Zollstellen der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Befugte Zollstellen sind dabei alle Zollämter im Rahmen der Zollabfertigung sowie die Kontrolleinheiten der Sachgebiete C der Hauptzollämter im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit.

Formular 3820

Zitat:

Formular 3820

Zitat:

@wandfarbe59 schrieb am 12. Januar 2024 um 19:35:52 Uhr:


wie sieht es aber aus wenn

1. Der Halter des Fahrzeugs (Oma) keinen Wohnsitz in Deutschland hat
und 2. einmal im Jahr fahre ich mit dem Wagen die Grenze drüber nach Belgien.

Die Antwort weiter vorne ist vielleicht untergegangen. Es kommt nicht auf den Wohnsitz des Halters an, sondern auf den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs. Der liegt nach deiner Schilderung in Deutschland, woran auch eine Fahrt nach Belgien einmal pro Jahr nichts ändert.

In dem Fall muss der Wagen in Deutschland zugelassen werden, und zwar nicht erst nach einem Jahr, sondern sofort, weil ja der regelmäßige Standort von Beginn an in Deutschland liegt.

. .was natürlich bei einem so auffälligen Fahrzeug nicht lange verborgen bleibt, dass das Teil den regelmäßigen Standort hier in D hat.

Sollte die Entsprechende AGA verbaut sein, was vermutlich auch die Zulassungsfähigkeit in D hindert, dürfte es auch nicht lange dauern, bis die Nachbarn aufmucken

Die Praxis ist immer ein wenig anders als die Theorie. Hier in München stehen zb. massenweise und jahrelang österreichische Autos herum. Juckt niemanden.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 13. Januar 2024 um 15:08:18 Uhr:


Die Praxis ist immer ein wenig anders als die Theorie. Hier in München stehen zb. massenweise und jahrelang österreichische Autos herum. Juckt niemanden.

Kenne ich auch aus meiner alten Heimat, da gab es jemanden, der gerne Monate oder auch Jahre mit Autos fuhr, die niederländische oder portugiesische Kennzeichen hatten. Ob von denen überhaupt ein einziger noch richtig versichert war....na, ich will es mal annehmen. Hat aber auch niemanden interessiert, da es sich eher um unauffällige Brot- und Butter-Autos vergangener Jahrzehnte handelte.

Bei einem solchen Nissan, um den es hier geht, kann ich mir vorstellen, dass der Frieden nicht lange währt.

Insofern .....wird hier gerade versucht, einem TE zu helfen, ein krummes Ding zu drehen?

Falls er auffliegt, wird er nicht mehr als eine Geldstrafe im unteren dreistelligen Bereich riskieren.
Eigentlich gilt doch die Devise, was in einem EU-Land zulässig ist, ist überall in der EU zulässig. So gesehen müsste das Auto, nachdem es in Belgien zugelassen war, problemlos nach Deutschland umgemeldet werden können.

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