etwas o.t aber dafür echt lustig
habe mein Auto in Mobile zum verkaufen.
heute bekommen ich ein Mail eines Interessenten .
Der Gute Mann lebt in Polen und ist wahnsinnig vernarrt in mein bestes Stück , er will ihn um alles in der Welt , wenn denn eben das kleine Problem behoben wird.
Er braucht für den Kauf einen Kredit seines Polnischen Bankinstitutes, diese erhält er nur wenn er mit dem Originalfahrtzeugbrief und Schein beweisen kann, das es das Fahrzeug auch gibt, ich solle doch die Unterlagen per Post zuschicken .
Er kommt dann sofort und holt den wagen ab
Ich glaub die schicken tgl 1000 der Mails raus und wenn nur ein DEPP dabei ist lebt es sich damit super ......
muss kich also noch mit der A 5 bestellung warten , ausser der POle einig sich noch ausserbänkisch :-)))))r
Beste Antwort im Thema
@plop73:
Schick Ihm nen gefälschten Brief und fordere deine 500€ ein. Wenn er nicht zahlt besuchst Du Ihn halt mal unter seiner angegebenen Postanschrift......😉
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von plop73
...und am abgesprochenem termin wird der wagen dann "abgeholt" 😁
Die kommen sogar nachts und du musst nicht mal beim Aufladen helfen. Wie "kundenfreundlich" ...
Selbst bei grober Fahrlässigkeit steht dir seit 01.01.08 noch ein anteiliger Wert der Versicherungsleistung zu. Wie hoch der ist liegt dann im Ermessen der Richter. Allerdings würde ich es nicht darauf ankommen lassen.
Selbst wenn ich wollte, ich könnte keine Kopie von dem Brief schicken...😁
Der ist für 54 Monate sicher verwahrt...ganz sicher sogar...😁
Wenn man den Schein im Fahrzeug liegen lässt, hat das keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz...🙂
Hi Mareje,
dann nimmste halt einen Mietwagen mit "ich fahre auch ins Ausland" Option 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Pharcyde
Selbst bei grober Fahrlässigkeit steht dir seit 01.01.08 noch ein anteiliger Wert der Versicherungsleistung zu. Wie hoch der ist liegt dann im Ermessen der Richter. Allerdings würde ich es nicht darauf ankommen lassen.
Das mit dem anteiligen Wert halte ich für nicht richtig.
Das erweckt ja den Eindruck ein bisschen bekommme ich immer.
Wer seinen Kfz-Schein dauerhaft im Wagen aufbewahrt, kann bei einem Diebstahl seinen Versicherungsschutz verlieren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, wie die Fachzeitschrift "Recht und Schaden" berichtet.
Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wird. Denn mit dem Fahrzeugschein könne der Fahrer leicht den Eindruck erwecken, "nutzungsberechtigt" zu sein (AZ.: 8 U 62/07).
Das Gericht gab mit dem Urteil der Rückzahlungsklage einer Kfz-Versicherung gegen einen Fahrzeughalter statt. Die Versicherung hatte zunächst den Schaden ersetzt, der durch den Diebstahl des Wagens entstanden war.
Als sich aber herausstellte, dass sich der Fahrzeugschein in dem Pkw befunden hatte, verlangte das Unternehmen das Geld zurück. Die Richter billigten diesen Anspruch. Denn der Halter habe durch das ständige Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen einen möglichen Diebstahl begünstigt. Daher sei die Versicherung in diesem Fall leistungsfrei.
Wie will man nachweisen (Versicherung) das der KFZ Schein dauerhaft im Fahrzeug liegt bzw gelegen hat ? 😕
Nach meiner Kenntnis gibt es auch andere Urteile, habe aber keinen Link bzw AZ zur Hand...
Zitat:
Original geschrieben von AQTDI
Wie will man nachweisen (Versicherung) das der KFZ Schein dauerhaft im Fahrzeug liegt bzw gelegen hat ? 😕Nach meiner Kenntnis gibt es auch andere Urteile, habe aber keinen Link bzw AZ zur Hand...
Na wenn das Auto weg ist, der Fahrzeugschein drin lag, kann man den wohl nicht mehr der Versicherung vorlegen...
Zitat:
Original geschrieben von AQTDI
Wie will man nachweisen (Versicherung) das der KFZ Schein dauerhaft im Fahrzeug liegt bzw gelegen hat ? 😕Nach meiner Kenntnis gibt es auch andere Urteile, habe aber keinen Link bzw AZ zur Hand...
Das mit dem DAUERHAFT habe ich mich auch gefragt.
So wie es aussieht liegt hier der Ermessenspielraum des Richters zugrunde.
So oder so, am besten nix im Wagen lassen. Der Ärger ist sonst vorprogrammiert.
Zitat:
Original geschrieben von dedl1887
Na wenn das Auto weg ist, der Fahrzeugschein drin lag, kann man den wohl nicht mehr der Versicherung vorlegen...Zitat:
Original geschrieben von AQTDI
Wie will man nachweisen (Versicherung) das der KFZ Schein dauerhaft im Fahrzeug liegt bzw gelegen hat ? 😕Nach meiner Kenntnis gibt es auch andere Urteile, habe aber keinen Link bzw AZ zur Hand...
Insoweit richtig, wenn ich aber es richtig lese, hat das Gericht einen Fall wo der KFZ-Schein DAUERHAFT im Auto lag (woher das Gericht es wusste bleibt mal dahin gestellt).
Interessant wäre es also zu wissen, wie ein Gericht entscheiden würde, wenn der KFZ-Schein nur vorübergehend im Auto liegt (z. B. Brieftasche über Nacht im Auto vergessen oder im Urlaub usw.)
In dem letztgenannten Fall wäre der Schein ja auch weg, von dauerhaft im Auto liegen lassen kann dann aber ja wohl nicht die Rede sein.
Wenn ich mich recht erinnere, dann war die Argumentation folgende:
Ist durch den Diebstahl neben dem Fahrzeugschein noch die komplette Brieftasche mit Ausweispapieren usw. abhanden gekommen, so geht von versehentlichem Vergessen aus.
Ist nur der Schein abhanden gekommen, so geht man von grober Fahrlässigkeit, also dem Dauerhaften Verbleib im Fahrleug aus.
das sind ja ganz neuen erkenntnisse , deer schein sagt doch gar nichts , der brief weist den besitzer aus ..
dsachte immer der schein muss immer im auto sein , grübel, was mach ich jetzt , rein oder raus und nächstes mal zahlen ????
Das Problem ist, das es Dieben alleine durch den Schein erleichtert wird zum Fahrzeuf Papiere zu fälschen.
Zitat:
Original geschrieben von plop73
naja, die versendung einer briefkopie ist sicherlich nicht grob fahrlässig und ein im fahrzeug liegender fahrzeugschein ist auch kein grund, dass die versicherung erlischt!Zitat:
Original geschrieben von berni4712
Das ist doch ganz klar, was der mit einer Kopie will🙄
Damit wird in Polen ein Brief gefälscht, Adresse hat er dann wahrscheinlich auch, und was passiert dann,,,,,, deine Kiste ist gestohlen und mit fast echten Papieren schubst über die Grenze.
Also ehrlich, die Masche ist uralt. Und wenn du das so deiner Versicherung erzählst, kriegste da auch nix, wegen grober Fahrlässigkeit. Du darfst ja noch nicht mal den Schein im Wagen lassen. Wenn der dann geklaut wird, ist der Versicherungsschutz auch futsch. Dann sind die Gesichter lang😕😰😕😰🙁🙁ansonsten habe ich mir das auch schon so gedacht (von wegen brief fälschen). wahrscheinlich können sie dann mit den vorhandenen daten sogar schon den passenden schlüssel anfertigen und codieren. 😰
...und am abgesprochenem termin wird der wagen dann "abgeholt" 😁gruss,
plop73
aber eine "saubere" Fahrgestellnummer für ein "schmutziges" Auto ist auch nicht zu verachten, flutscht dann so lange das "original" nicht gemopst wird durch jede intensive Kontrolle....
lg
Peter