Escort Tacho - Gercihtsverfahren am Hals - Hilfe !!!

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Hallo, muss mal was ernstes loswerden, sonst kann ich die nächsten Wochen nicht mehr schlafen.
Bin sebstständig und hab vor 3 Monaten meinen Ford Escort Bj. 1995 mit 154.000km an einen Privatmann für 2.300€ verkauft.
Beim Anschauen des Autos habe ich ihn nochmal darauf hingewiesen,dass der Escort nur einen 5stelligen Tach hat, und der Escort nicht 54.000km (wie abzulesen) sondern 154.000 kmrunter hat.
Im Serviceheft stehen auch die Inspektionen bis 120.000km drin, auf der AU stehen 144.000 und auch auf dem Ölwechselzettel und dem TÜV-Bericht. Hab dem Kunden auch alles ausgehändigt. Warum auch nicht. Auf dem Kaufvertrag war ein Feld :

"abgelesener Kilometerstand laut Tacho" !!

Dort trug ich (eigentlich korrekt) 54.000km ein, denn das ist der abgelesene Kilometerstand. Von Gesamtlaufleistung stand da nix.

Jetzt verklagt mich der Sack! Angeblich hätte ich ihm gesagt, das Auto hat erst org. 54.000 km Gesamtlaufleistung. Was ich aber nie behauptet habe.
( Org. 54.000 km für 2.300€ wäre auch viel zu billig )

Mein Anwalt sieht die Rechtslage recht kompliziert und macht mir nicht gerade Hoffnung. Ich muss ja auch noch Gewährleistung übernehmen, weil ich selbstständig bin.

Wer hat da Erfahrung oder kann mir irgendwelche ähnlichen Urteile nennen.

Will mich nicht einfach kampflos ergeben. Denn der Typ wußte ganz genau, dass mein Escort 154.000km runter hatte. Darauf hat der nur spekuliert. Jetzt will er sein Geld zurück und will mir die Karre wieder hinstellen (total versaut die Karre jetzt). Einigungen sind gescheitert.
Was kann ich nur tun??

36 Antworten

Laufen doch genug Idioten draussen rum!
Ist nicht schwer auf so was zu stoßen. :-)
Ein Bekannter hat mir erzählt, dass er einen Escort sucht.
Seinen Escort hat der TÜV entgültig aus dem Verkehr gezogen.

Hallo Ente,

Schade, wäre nämlich leichter gewesen, wenn er sich auf eine Anzeige mit KM-Angabe gemeldet hätte.
So kann ich nur für dich hoffen, dass, falls ihr euch vor Gericht wiederseht, der Richter die Wahrheit ans Tageslicht bringt.
Vielleicht hat er von irgendeinem Typen einen Tip bekommen, dass er so rechtmäßig ein Ding drehen kann.

moment.....

von Privat zu Privat ist eine andere sache....
Gewerblich zu Privat ist das Thema !
Wenn er schlau(er) gewesen wäre hätte er den wagen vorher der Frau,kumpel etc. gegeben,die den dann von Privat z. Privat verkauft hätte !

Re: Escort Tacho - Gercihtsverfahren am Hals - Hilfe !!!

Zitat:

Original geschrieben von Ente2222


Hallo, muss mal was ernstes loswerden, sonst kann ich die nächsten Wochen nicht mehr schlafen.
Bin sebstständig und hab vor 3 Monaten meinen Ford Escort Bj. 1995 mit 154.000km an einen Privatmann für 2.300€ verkauft.
Beim Anschauen des Autos habe ich ihn nochmal darauf hingewiesen,dass der Escort nur einen 5stelligen Tach hat, und der Escort nicht 54.000km (wie abzulesen) sondern 154.000 kmrunter hat.
Im Serviceheft stehen auch die Inspektionen bis 120.000km drin, auf der AU stehen 144.000 und auch auf dem Ölwechselzettel und dem TÜV-Bericht. Hab dem Kunden auch alles ausgehändigt. Warum auch nicht. Auf dem Kaufvertrag war ein Feld :

"abgelesener Kilometerstand laut Tacho" !!

Dort trug ich (eigentlich korrekt) 54.000km ein, denn das ist der abgelesene Kilometerstand. Von Gesamtlaufleistung stand da nix.

Jetzt verklagt mich der Sack! Angeblich hätte ich ihm gesagt, das Auto hat erst org. 54.000 km Gesamtlaufleistung. Was ich aber nie behauptet habe.
( Org. 54.000 km für 2.300€ wäre auch viel zu billig )

Mein Anwalt sieht die Rechtslage recht kompliziert und macht mir nicht gerade Hoffnung. Ich muss ja auch noch Gewährleistung übernehmen, weil ich selbstständig bin.

Wer hat da Erfahrung oder kann mir irgendwelche ähnlichen Urteile nennen.

Will mich nicht einfach kampflos ergeben. Denn der Typ wußte ganz genau, dass mein Escort 154.000km runter hatte. Darauf hat der nur spekuliert. Jetzt will er sein Geld zurück und will mir die Karre wieder hinstellen (total versaut die Karre jetzt). Einigungen sind gescheitert.
Was kann ich nur tun??

2.300.- für einen wagen mit 54.000km, bj 95 ist sehr wenig.

das müsste meiner meinung nach auffallen, bzw. auch einem richter einleuchten.

weiters kannst du mit dem serviceheft alle servicearbeiten bis weit über die 54.000km hinaus beweisen.

weiters stellt sich die frage, ob du als selbständiger quasi einen firmenwagen verkaufthast, oder als privatmann.

und wenn du mit den fotos beweisen kannst, das er die karre versaut hat, müste das auf einen richter auch eindruck machen....

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Für was gibts den den Kaufvertrag, ich schreib da immer die Gesamtlaufleistung rein, dann kann mir keiner blöd kommen.

Aber da wirst ned viel Glück haben, wenn auf Papier 54ooo km steht. Hättest noch draufschreiben müssen:
"Gesamtlaufleistung von 154ooo km wurde mitgeteilt, und wenn ers unterschreibt, wärste fein raus gewesen...

Naja viel Glück

Hi,

ich sehe das ähnlich wie Knight Rainer.
Entweder müsste im Kaufvertrag der "echte" Kilometerstand vermerkt sein, oder es müsste darin zumindest irgendwo stehen, dass der Käufer die besagten Unterlagen (Serviceheft usw.) erhalten hat. Ansonsten wird der Typ sich vermutlich dumm stellen und behaupten, er habe keinerlei Unterlagen erhalten, aus denen der Kilometerstand ersichtlich ist.

Viel Glück, Gruss
Matze

Aber wenn dort steht: "abgelesener Kilometerstand" dann wäre es falsch, eine 6stellige Zahl dorthin zu schreiben. Das ist schon alles korrekt gemacht worden. Bei der Abgasuntersuchung etc. weigert sich der Prüfer sogar, einen tatsächlichen Kilometerstand nach Angabe durch den Besitzer einzutragen, es wird immer der abgelesene Kilometerstand eingetragen.

Vielmehr ist es wichtig zu beweisen, dass der Käufer vom tatsächlichen Kilometerstand wusste. Da diese jedoch schwarz auf weiß im Serviceheft vermerkt wurde, welches mit übergeben wurde, sollte das klar zu belegen sein.

Nur blöd wenn die Unterlagen "zufällig" verschwinden.

Zitat:

Original geschrieben von fordmechanic666


Nur blöd wenn die Unterlagen "zufällig" verschwinden.

Und genau deshalb nimmt man auch die in den Kaufvertrag auf. Sollte dann was verschwinden, ist der Käufer in der Beweispflicht.

Auf dem Kaufvertrag wurde vermerkt, dass der Käufer
- AU-SCHEIN
- TÜV-SCHEIN
- BORDMAPPE
bei Übergabe mitbekommen hat.
Das hat er auch unterschrieben.

aha - und wegen der Beweispflicht hat ein mir Bekannter Anwalt empfohlen, IMMER in die Gegenoffensive zu gehen, statt in der Defensive zu verharren.

*gelöscht*

Wenn er unterschieben hat das er die TÜV Papiere und den Au Bericht hat und da der richtige Stand drinne steht, bist du doch fein raus!

Ich würde mir da keine so großen Gedanken machen! Ich denke mal nicht das du den Wagen zurück nehmen musst! Aber du wirst sicherlich auf einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben! Aber solange es die unterste Instanz ist, wird es nicht ganz so teuer werden.

Was mir nicht einleuchtet ist, warum du das Auto als Händler verkauft hast. Bist du KfZ Händler? Oder war der als Firmenwagen angemeldet/Versichert?

Als Selbstständiger kannst du das Auto doch trotzdem als Privatmann verkaufen! Nur weil selbstständig gibt es keine Privatgegenstände mehr?

MfG

Im Brief steht meine Firma. Deshalb ging privat nicht.

was gibt es neues?

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