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Erzulassungsdatum
Hallo ,
Hab ein Problem mit meinem W123.
Im Fahrzeugbrief ist das EZ Datum Jan.2000 eingetragen. Hab das beim Kauf übersehen. Beim TÜV Süd wurde mir schriftlich das Bj.1981 bestätigt.
Habt Ihr mir hier einen Tip wie man da das Bj. auf 1981 umschreiben kann.
Oder an wenn man sich da wenden kann. Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß Klaus
42 Antworten
Geb mir mal die FIN
Und eigentlich müsste der tüver das ez datum bei der vollabnahme bescheinigen sowie den restlichen gedöns der im brief steht...
Bei meinem US Title vom SL500 stand auch kein EZdatum drin. Beim $ 21 habe ich dem TÜVer
gesagt er möchte bitte 1.3.1997 eintragen, das kommt laut Carfax in etwa hin.
Moin Moin !
Zitat:
Bei meinem US Title vom SL500 stand auch kein EZdatum drin. Beim $ 21 habe ich dem TÜVer
gesagt er möchte bitte 1.3.1997 eintragen
darum kannst du natürlich bitten , nur darf der Prüfer dem nicht entsprechen. Natürlich ist dieser Fall in D eindeutig geregelt , ist die EZ nicht zweifelsfrei feststellbar , dann wird der 1.7. des Baujahres als EZ eingetragen.
Mfg Volker
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 21. Dezember 2019 um 17:55:44 Uhr:
Geb mir mal die FIN
Hallo
Hab die FIN zugesendet.
Gruß Klaus
Ich wusste es doch, da sitzen Beamte und Tüv "Beamte" Dat wird in Deutschland nich einfach!!
Wie gesagt das Nächste ist bei einer normalen Anmeldung die Schadstoffklasse, da wirds ohne Kat aber eng. Der Wiederverkaufswert ist auf fast Null gesunken inkl die Freude wenn Post vom Finanzamt kommt mit dem Steuerbescheid.
Typisch Deutsch!!!
Zitat:
@eisenbahn_3 schrieb am 21. Dezember 2019 um 13:39:43 Uhr:
Hab hier mal Antwort von der Zulassungsstelle und Tüv.
Das mit der Zulassungsstelle hab ich schon gemacht ,Fahrzeug wurde zugelassen und die gute Frau von der Zulassungsstelle meinte das man das EZ Datum nicht auf 1981 eintragen kann. Müßte zum Tüv ein Vollgutachen machen lassen laut Ihrer Aussage. Hab da auch die Unterlagen vom Tüv vorgelegt.
Bin hier gleich zum Tüv gefahren wo alles bestätigt worden ist. Laut Tüvprüfer kann er keine Oldtimerabnahme machen wegen dem EZ Datum von 2000,und sollte nachforschen (Historie von dem Fahrzeug vorlegen)
Gruß Klaus
Kannst du denn nicht anhand der FIN eine Datenkarte ausdrucken, wo der Ausliefetungstermib vermerkt ist. Wie lautet deine FIN
Tatsächlich wäre es wohl besser gewesen den Wagen erstmal nicht zuzulassen, den vermaledeiten Brief wegschmeißen, bei MB ne Datenkarte anhand der FIN anzufordern und dann damit zum Tüv - Zulassung -Tüv!???
Wie funktioniert das mit der Datenkarte?
FIN: WDB12305312022244
Den Brief hab ich auch nicht weg werfen können. Fahrzeug war vom Vorbesitzer angemeldet durch das schon sind die Daten registriert.
Die Steuer ist mir egal mein Problem ist das ohne H-Zulassung in keine Umweltzone fahren kann.
Das nächste Problem ist beim TÜV. Da das Fahrzeug nicht den Techn. Zustand entspricht für Modelljahr 2000.
EZ 2000 hätte doch schon von der Abgasstufe nicht gepasst .
Moin Moin !
Zitat:
Das mit der Zulassungsstelle hab ich schon gemacht ,Fahrzeug wurde zugelassen und die gute Frau von der Zulassungsstelle meinte das man das EZ Datum nicht auf 1981 eintragen kann. Müßte zum Tüv ein Vollgutachen machen lassen laut Ihrer Aussage.
Völliger Schwachsinn! Das war wohl die Putzfrau! Geh zum Amtsleiter , da wird dir geholfen. Nebenbei hätte das Fzg bei der angeblichen EZ gar nicht zugelassen werden können ohne einer in den Papieren vermerkten Ausnahmegenehmigung. Scheint sich ja um eine besonderst tolle Zul. stelle zu handeln. Sollte der Amtsleiter auch beratungsresistent sein , wende dich an das Verkehrsministerium deines Bundeslandes. Zumindestens hier in Niedersachsen triffts du da auf sehr kompetente Mitarbeiter und du wirst dich wundern , wie aktiv plötzlich die Zulassungsstelle wird.
MfG Volker
Danke für die Antwort
hab es bei uns in Baden Württemberg an das Verkehrsministerium per email zugesendet.
Gruß Klaus
ich wusste dass das nicht so einfach wird. Im schlimmsten Fall bleibt nur der Weg zum Fachanwalt.
Das wurde mir vom Verkehrsministerirum geantwortet:
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Das Verkehrsministerium kann Ihr Problem leider nicht lösen, da keinerlei Zuständigkeit gegeben ist. Unter den beigefügten Links können Sie alles nachlesen, was zu diesem Thema von Interesse ist.
war ja klar:-(