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Erstes Auto anmelden

Themenstarteram 29. April 2008 um 17:00

Tagchen.

Ich bin 1990 geboren und habe seid 2006 den Führerschein A1. Ich fahre auch seit Anfang 2007 eine 125´er.

Bei meiner Versicherung stehe ich auch schon bei 65%, aber bitte fragt mich nicht bei wieviel ich angefangen habe.

Da man ja auch älter wird habe ich dann Ende 2007 den Fürherschein mit 17 gemacht fahre seit dem neben dem Motorrad auch mit Vater auf dem Beifahrersitz Auto. Ich habe mir nun endlich ein Auto gekauft und möchte dieses gern auf meinen Namen anmelden.

Doch mein Versicherungsmensch sagte mir, das das günstigste Angebot bei mir 165€ im Monat wären. Ich dachte ich falle aus allen Wolken. Trotz der Tatsache, dass ich am Modell begleitetes Fahren beigenommen habe und ich seid 1 1/2 Jahren unfallfrei Motorrad fahre soll ich mit vollen 140% einsteigen wie jeder andere. Ich habe außerdem mal gelesen, dass eine Bahncard und eine ADAC Mitgliedschaft die Rate ebenfalls drücken. Beides trifft auf mich zu.

Jetzt frage ich euch ob ich wirklich mit 140% einsteigen muss, obwohl ich doch schon die oben erwähnten Dinge aufweisen kann und welche Versicherung für Fahramfänger am Besten geeignet ist.

Danke für eure Antworten im Vorraus, will doch endlich mal mit dem eigenen Auto fahren und nicht nur mit Vatis Wagen.

 

Mfg Tom

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23 Antworten

..für mich nicht nachvollziehbar, warum man seine 65 % beim Motorrad nicht auch für das KFZ verwenden kann?? Und warum man von 65 auf 140 % kommt??

 

Variante 1

Melde dein 65 % Motorrad ab und melde dein Auto bei ner anderen Versicherung an, sollten auch dann 65 % sein (Prozente werden vom neuen Versicherer übernommen)...

 

Variante 2

Oder, wenn Vati bei 35 oder 40 % ist, soll er einen Zweitvertrag bei directline machen, der hat dann auch die gleichen Prozente - muss natürlich dann alle Fahrer mit der Altersstruktur angeben. Nach ein paar Jahren kann dann der Zweitvertrag auf dich überschrieben werden. Papis Erstversicherung bleibt vom Zweitvertrag völlig unberührt auch in Schadensfällen beim Zweitvertrag...

am 30. April 2008 um 6:17

65% beim Motorrad entspricht der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2, aus der sich beim PKW bei den meisten Versicherern 140% ergeben. Im Grunde genommen sind die %-Sätze wie Schall und Rauch. Es soll ja Versicherer geben, wo der Beitrag bei 50% genau so hoch ausfällt, wie bei anderen Versicherern der Beitrag bei 100%.

 

Letztlich zählen Beitrag und Leistung. Wobei man die Leistung oftmals leider erst im Schadenfall messen kann.

 

Was nützt der billigste Versicherer, wenn man nach einem Glasbruchschaden die Kündigung erhält? Und was macht wohl ein neuer Versicherer, wenn man bei Angaben zur Vor-Versicherung "Kündigung nach Schadenfall" angeben muß?

 

Na ja, man könnte stundenlang weiter schreiben ...

Moin,

Das liegt schlicht daran, dass eine 125er Maschine ein geringeres Risiko für den Versicherer darstellt als ein PKW. Die 65% bei der 125er müssten in der Tat den 140 (oder 125%) bei einer PKW Versicherung entsprechen. Insofern hat der Versicherer soweit alles richtig gemacht. Ob es für die Bahncard, eine ADAC Mitgliedschaft etc.pp. Rabatte gibt ... kommt auf den Versicherer an. Einige geben dafür Rabatte, andere wiederum nicht. Mein Versicherer scherrt sich da nicht drum ... ist aber vermutlich trotzdem günstiger als die meisten die darauf Rabatte gewähren täten.

Die Versicherungsrate finde Ich zugegebenermaßen für einen Monatsbeitrag auch recht hoch ... stellt sich die Frage, ob es a) günstigere Versicherer gibt, b) die Versicherungsleistungen sinnvoll gewählt wurden und c) du nicht eventuell ein falsches Auto mit hohen Typklassen ausgewählt hast. Insbesondere beim letzten Punkt sollte man sich VOR dem Kauf schlau machen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Porter-Patriot

Tagchen.

Ich bin 1990 geboren und habe seid 2006 den Führerschein A1. Ich fahre auch seit Anfang 2007 eine 125´er.

Bei meiner Versicherung stehe ich auch schon bei 65%, aber bitte fragt mich nicht bei wieviel ich angefangen habe.

Da man ja auch älter wird habe ich dann Ende 2007 den Fürherschein mit 17 gemacht fahre seit dem neben dem Motorrad auch mit Vater auf dem Beifahrersitz Auto. Ich habe mir nun endlich ein Auto gekauft und möchte dieses gern auf meinen Namen anmelden.

Doch mein Versicherungsmensch sagte mir, das das günstigste Angebot bei mir 165€ im Monat wären. Ich dachte ich falle aus allen Wolken. Trotz der Tatsache, dass ich am Modell begleitetes Fahren beigenommen habe und ich seid 1 1/2 Jahren unfallfrei Motorrad fahre soll ich mit vollen 140% einsteigen wie jeder andere. Ich habe außerdem mal gelesen, dass eine Bahncard und eine ADAC Mitgliedschaft die Rate ebenfalls drücken. Beides trifft auf mich zu.

Jetzt frage ich euch ob ich wirklich mit 140% einsteigen muss, obwohl ich doch schon die oben erwähnten Dinge aufweisen kann und welche Versicherung für Fahramfänger am Besten geeignet ist.

Danke für eure Antworten im Vorraus, will doch endlich mal mit dem eigenen Auto fahren und nicht nur mit Vatis Wagen.

 

Mfg Tom

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 19:20

Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten.

Das Auto ist wirklich prinzipiell ziemlich teuer in der Versicherung, dass ist richtig.

Doch 165€ im Monat sind wirklich entschieden zu viel.

Ich werde wohl als nächstes über "Variante 2" von Blackmen nachdenken.

Mal schauen wie teuer es wird wenn wir eingeben das ein unter 23-jähriger mit am Steuer sitzt.

 

Wenn noch jemand eine Idee hat, bitte schreiben.

Nochmal Vielen Dank für eure schnelle Hilfe.

Ich meld mich auf jeden Fall wieder wenn wir eine Lösung gefunden haben.

 

Lg Tom

Ist das Moped auf dich versichert ? Wen ja das Ding abmelden und Auto dann mit der SF-Klasse anmelden.. ausserdem wie schon gesagt SF-Klasse werden bei Motorrad und PKW gleich behalten, aber ie % sind unterschiedlich

...zum nachlesen:

 

www.motor-talk.de/forum/versicherung-motorrad-auto-t289224.html

 

www.motor-talk.de/.../...otorrad-sinken-prozente-trotzdem-t701341.html

 

Zitat:

Original geschrieben von Porter-Patriot

Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten.

Das Auto ist wirklich prinzipiell ziemlich teuer in der Versicherung, dass ist richtig.

Doch 165€ im Monat sind wirklich entschieden zu viel.

Wie wäre die einfache Methode die auch andere Anfänger anwenden,einfach ein Modell nehmen dessen Versicherung man sich leisten kann?

Aber wenn du wenigstens mal das Modell nennen würdest könnte man einschätzen ob die 165€ teuer sind oder im normalen Rahmen liegen.

am 5. Mai 2008 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen

..für mich nicht nachvollziehbar, warum man seine 65 % beim Motorrad nicht auch für das KFZ verwenden kann?? Und warum man von 65 auf 140 % kommt??

 

Variante 1

Melde dein 65 % Motorrad ab und melde dein Auto bei ner anderen Versicherung an, sollten auch dann 65 % sein (Prozente werden vom neuen Versicherer übernommen)...

 

Variante 2

Oder, wenn Vati bei 35 oder 40 % ist, soll er einen Zweitvertrag bei directline machen, der hat dann auch die gleichen Prozente - muss natürlich dann alle Fahrer mit der Altersstruktur angeben. Nach ein paar Jahren kann dann der Zweitvertrag auf dich überschrieben werden. Papis Erstversicherung bleibt vom Zweitvertrag völlig unberührt auch in Schadensfällen beim Zweitvertrag...

Variante 2 fällt aus, da alle Fahrer über 24 Jahre alt sein müssen. Außerdem bin ich nicht sicher, ob die Aussage "der Erstvertrag wird nicht gestuft, wenns beim Zweitvertrag knallt" so richtig ist. Ich meine es werden beide Verträge gestuft. Hab dazu aber nichts gefunden.

 

Link zum Thema Zweitwagen

 

Aber wenn der Papa bereit ist den Zweitvertrag bei einem "richtigen" Versicherer abzuschließen, klappt es mit immerhin 85% statt 140%. Wenn es sich dann noch um einen günstigen Versicherer handelt, sind schnell 500-600€ pro Jahr gespart.

Diesen Vertrag kann man dann nach ein paar Jahren selbst übernehmen und gut isses!

 

Und Variante 1 ist schlichtweg falsch. Es werden nicht die Prozente sondern die schadenfreien Jahre übernommen;)

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dienstwagenfahrer

 

Und Variante 1 ist schlichtweg falsch. Es werden nicht die Prozente sondern die schadenfreien Jahre übernommen;)

...was ich auch zwei Beiträge vorher noch mal mir erarbeitet und dargestellt habe... :D

 

 

Variante 2 wird für Fahrer unter 24 wirklich zum Problem - für mich eigentlich nicht wirklich ein Problem gewesen.. aber es geht ja um den TE!

 

Es gibt aber eine zweite Versicherung die wie directline Zweitwagen mit dem selben Schadenfreiheitsrabatt wie in der Erstversicherung versichern. Mir ist aber leider der Name momentan nicht geläufig.... Googeln half auch nichts... Muss man halt noch mal im Netz suchen... - könnte sich ja schließlich lohnen....

 

 

Zitat:

"Außerdem bin ich nicht sicher, ob die Aussage "der Erstvertrag wird nicht gestuft, wenns beim Zweitvertrag knallt" so richtig ist. Ich meine es werden beide Verträge gestuft. Hab dazu aber nichts gefunden."

Hierzu muss man wirklich keine Befürchtungen haben, wenn der Erstvertrag bei einer anderen Versicherung ist, läuft der Zweitvertrag völlig unabhängig im Schadensfall.

 

am 5. Mai 2008 um 20:27

Grundsätzlich werden keine Prozente übernommen bzw. weitergegeben. Maßgeblich zur Einstufung, Weitergabe oder Übernahme ist die SF-Klasse.

Zur Frage: Es gibt Gesellschaften die eine bessere Ersteinstufung für den PKW anbieten, wenn das Motorrad dort mind. 1 Jahr versichert war. Hier die Frage, wo ist das Motorrad momentan versichert?

Desweiteren gibt es Gesellschaften die sogenannte Fahranfängerregelungen haben. Dort die Einstufung in die SF 1/2.

Zweitwagenregelung über die Eltern, wäre auch mit SF 1/2 möglich. Die hier schon genannten Zweitwagenregelungen haben zum größten Teil Sonderbedingungen ( z.B. Jüngster Fahrer 23 Jahre, usw.)

 

Im übrigen wird im Schadensfall bei einer Zweitwagenregelung immer nur die betroffene SF-Klasse in Anspruch genommen. Beispiel: Fahrzeug 1 (SF-Klasse 15) und das Fahrzeug 2 (Zweitwagen SF-Klasse 2).

Fahrzeug 1 hat einen zu regulierenden Haftpflichtschaden verursacht. Der Versicherer reguliert den Schaden und stuft nur diesen Vertrag in eine schlechtere SF Klasse runter. Der Zweitwagen bleibt davon unberührt und steigt im nächsten Versicherungsjahr in die nächst beste SF

am 5. Mai 2008 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von VS-Makler

Im übrigen wird im Schadensfall bei einer Zweitwagenregelung immer nur die betroffene SF-Klasse in Anspruch genommen. Beispiel: Fahrzeug 1 (SF-Klasse 15) und das Fahrzeug 2 (Zweitwagen SF-Klasse 2).

Fahrzeug 1 hat einen zu regulierenden Haftpflichtschaden verursacht. Der Versicherer reguliert den Schaden und stuft nur diesen Vertrag in eine schlechtere SF Klasse runter. Der Zweitwagen bleibt davon unberührt und steigt im nächsten Versicherungsjahr in die nächst beste SF

Ja klar. Es ging ja um die Einstufung eines Zweitwagens in die selbe SF Klasse wie den Erstwagen. (z.B. bei Directline).

Was passiert, wenn der Erstwagen einen Crash hat und beide in SF (z.B.) 15 gestuft waren?

Die Zweitwagenregelung herkömmlicher Versicherer ist doch bekannt!

Themenstarteram 6. Mai 2008 um 15:07

Guten Tag,

bei dem Auto hadelt es sich um ein Mazda 323 BG 1,6l mit 65KW.

Ein Kumpel von mir besaß dieses Auto und da ich davon ziemlich angetan war, hab ich es mir auch zugelegt. Außerdem hab ich den Wagen sehr günstig bekommen. Haftplfichtklasse ist (leider) die 18.

Mein Motorrad ist bei der Volksfürsorge versichert. Aber die sagen ich soll bei denen mit 140% einsteigen.

Hab ich das jetzt richtig verstanden? Mein Vater (35%) könnte den Wagen als Zweitwagen laufen lassen und mich als Fahrer unter 23 eintragen und dann läuft der Hobel auf 85%? Mein Vater is bei der VVD, die wollte ich eh nochmal anrufen.

 

Danke an euch alle, bin schon ein gutes Stück weiter gekommen.

 

Lg Tom

Edit: Ja, das Mopped läuft komplett über mich.

Ob die Versicherung deines  Vaters einen Zweitwagen gleich mit 85% versíchert ist die eine Frage,aber da hift es einfach nachzufragen.

Das Andere ist das eine Versicherung bei 85% + Fahrer unter 23 immer noch teurer sein kann als eine Andere bei 140% mit Fahrer unter 23.

 

PS:Klasse 18 ist noch nicht teuer sondern im unteren Mittelfeld

am 6. Mai 2008 um 17:48

Das Auto muß nicht als Zweitwagen über Deinen Vater versichert werden. Du kannst das Auto selbst auf Deinem Namen anmelden und bekommst die SF 2. Bedingung ist, dass Dein Vater mit seinem Wagen zur nächsten Hauptfälligkeit ebenfalls dorthin wechseln muss. (01.01.2009)

Es gibt Versicherer die diese Offerte anbieten.

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