erster Verkehrsunfall - Aussage gegen Aussage
Hallo zusammen,
ich hatte heute meinen allerersten Autounfall.
Ich war auf einer zweispurigen Straße und in einer Rechtskurve war ein Auto mit mir auf gleicher Höhe. Der Fahrer hat die Kurve zu weit genommen, sodass er mich am hinteren Radkasten getroffen hat.
Nach dem Anhalten war der Fahrer total freundlich, hat sich sofort entschuldigt und gesagt, dass er mich übersehen hätte. Er fragte noch, ob es für mich in Ordnung sei, wenn wir die Angelegenheit ohne die Polizei regeln. Da ich aber einen drei Monate alten Neuwagen fahre und eben noch nie einen Unfall hatte, habe ich die Beamten dazugerufen.
Und dann stellte er die Sachlage leider völlig anders dar. Ich hätte angeblich die Spur gewechselt ohne zu blinken und ihn dabei touchiert. Er schrie rum, bezeichnete mich als Lügner, wurde ausfallend und mehrfach von den Polizisten ermahnt. Das Verkehrskommisariat wird daher nun entscheiden, wer der Schuldige ist.
Habt ihr Tipps für mich, wie man hier am besten vorgeht? Ich habe zwar eine Rechtssschutzversicherung, dummerweise ist das Verkehrsrecht dabei aber nicht enthalten. Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?
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Das ist korrekt, jedoch hat der TE scheinbar den rat nicht ernst genommen ... und fängt an im Alleingang Fehler zu machen, die unvorteilhaft für ihn sind...
Bei dem geringfügigen Eigenschaden kann man abwarten.
Das weitere Vorgehen macht man davon abhängig ob der Gegner Ansprüche stellt, wie sich die eigene Versicherung dazu verhält, ob der Gegner klagt und / oder / ob mit welcher Haftungsverteilung der Schaden beim Gegner reguliert wird.
Zunächst mal muss man hier nichts weiter tun als den Schaden vertragsgemäß der eigenen HP melden.
Zitat:
@tartra schrieb am 17. November 2024 um 12:27:40 Uhr:
Das ist korrekt, jedoch hat der TE scheinbar den rat nicht ernst genommen ... und fängt an im Alleingang Fehler zu machen, die unvorteilhaft für ihn sind...
Wieso denn Fehler gemacht? Ich habe doch erstmal nur meine Versicherung informiert, dass was passiert ist. Auch wenn die ganze Sache und der Ausgang noch unklar ist, muss die Versicherung doch Bescheid wissen
Warum in aller Welt willst du den Schaden bei der gegnerischen Versicherung nicht geltend machen?
Das ist bei deiner eigenen Versicherung doch schon die Vorstufe einer Schuldanerkenntnis.
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Deine eigene Versicherung hilft Dir nicht wirklich bei dem Schaden.
Die wissen nun lediglich dass da was war und sie u.U. mit Ansprüchen der Gegenseite konfrontiert werden könnten und Stufen eventuell nu Dich und Deinen Vertrag vorsorglich schonmal hoch.
Ich hätte mich entweder unter der Hand mut dem anderen geeinigt und das dann auch schriftlich so fixiert, oder hätte meinen Schaden bei der Gegnerischen Versicherung vollumfänglich geltend gemacht und nicht nur so halbscharig auf Verdacvt.
Aber es stimmt, der Fall ist zu kompliziert als es in den heutigen Zeiten noch ohne Anwalt regeln zu wollen.
Entweder nochmals Kontakt mit dem Gegner suchen und ausloten was privat möglich und machbar ist, oder gleich richtig mit Anwalt.
Du solltest zu erst bei der Versicherung des Unfallverursachers (wie du behauptest) den Schaden melden, um deine Ansprüche geltend zu machen und danach deine Versicherung melden, damit dies gegen eventuelle und unberechtigte Forderungen des Unfallverursachers zu wehren.
So denke ich. Darüber hinaus solltest du noch ein Anwalt für Verkehrsrecht miteinbeziehen, damit er dir zur Seite steht.
Eigentlich wollte ich nichts mehr dazu schreiben, aber wenn ich so machen fragliche Tipps lese, die zum Nachteil von DarkSky85 sein können, dann muss ich mich dazu doch noch einmal melden.
Ich frage mich auch, ob hier die Beiträge des TE von einigen überhaupt gelesen werden. 🙁
Z.B., wenn man diese Antworten liest:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 15. November 2024 um 12:58:55 Uhr:
Vielleicht sollte man versuchen, das friedlich untereinander zu klären, auch wenn es schwer fällt.
und
Zitat:
@Pauliese schrieb am 17. November 2024 um 15:43:26 Uhr:
Entweder nochmals Kontakt mit dem Gegner suchen und ausloten was privat möglich und machbar ist,…
DarkSky85 hat doch nun wirklich im ersten Beitrag beschrieben, was der Unfallgegner für ein „fiese Möpp“ ist. Dieser weiß genau, dass Aussagen ohne Zeugen keine Rolle spielen. Daher gibt er vor dem TE seine Schuld am Unfall zu. Dadurch spart er sich jede Diskussion, bzw. Ärger vor Ort und wiegt DarkSky85 in trügerischer Sicherheit. Später wird er dann das Gegenteil behaupten. Klar, als die Polizei gekommen ist, musste er seine Haltung ändern und hat DarkSky85 als Alleinschuldigen hingestellt.
So einem Menschen, der so fies handelt, kann man keinen µm weit trauen, denn der wird vermutlich mit allen Mitteln der Kunst versuchen, für sich das Maximale rauzuholen und solche Leute wissen in der Regel auch, wie das geht. Das Risiko ist hoch, auf die Nase zu fallen, wenn man mit so einen Typen versucht etwas auszuhandeln
Und ihr hier empfiehlt, dass DarkSky85 das direkt mit dem „fiese Möpp“ auszuhandeln soll. 🙁
Nein, kein guter Tipp, denn hier müssen Profis ran und das ist die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung. Die haben auch Anwälte und daher braucht man keinen eigenen Anwalt, um die gegnerischen Forderungen abzuwehren bzw. teilweise abzuwehren.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 17. November 2024 um 15:43:26 Uhr:
…oder gleich richtig mit Anwalt.
Wäre also nur sinnvoll, um die eigenen Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.
DarkSky85 hat geschrieben, dass eine Smart-Reparatur einer Werkstatt seines Vertrauens ca. 300 – 400,- € kostet. Wenn dies möglich ist, ohne, dass nachher noch etwas zu sehen ist, wäre diese Lösung überdenkbar. Diesen Betrag kann DarkSky85 bei der gegnerischen Versicherung einfordern und eventuell zahlt die Versicherung, weil alles andere auch teurer für die Versicherung wird. Hier einen Anwalt einzuschalten, um die 300 – 400,- € einzufordern, wird teurer als die 300 – 400,- €.
Natürlich kann DarkSky85 eine ordentliche Reparatur bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Das wäre dann aber die komplette Lackierung des ganzen (vermutlich) Seitenteils und Austausch eines Kunststoffteils. Die Kosten wären dann vermutlich deutlich über 1000,- €. Wenn er jetzt z.B. durch seinen Anwalt eine Quotelung von 50/50 fordert und auch durchsetzt, bekommt er die 50% ersetzt, so dass, wenn der Schaden an seinem Fahrzeug nicht mehr als 1000,- € kostet, doch wieder 500,- € selbst bezahlen muss.
Natürlich kann er jetzt die die 405,- € (500,- € - 19%) von der Versicherung nehmen und davon die Smart-Reparatur durchführen lassen. Wenn er aber nicht die Reparatur entsprechend Gutachten durchführen lässt, wird die Versicherung das in die HIS-Datenbank eintragen lassen, so dass, wenn er später einen unverschuldeten Unfall mit einem Schaden an der selben Stelle des Fahrzeugs hat, Probleme mit der gegnerischen Versicherung bekommen wird, dass die die vollen Unfallreparaturkosten des Schadens übernimmt.
In dem Fall von DarkSky85 muss gut überlegt werden, wie er am besten vorgehen kann und der Standardtipp, einen Anwalt einzuschalten, muss nicht die beste Lösung sein und der zweite Tipp hier, sich direkt mit dem „fiese Möpp“ zu einigen ist mit Sicherheit kein guter Vorschlag.
Eine Erstberatung bei einem Anwalt ist aber zu überdenken, denn die Kosten halten sich in Grenzen. Was kostet so etwas?
Nach dieser Erstberatung kann er dann immer noch überlegen, wie er weiter vorgeht.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 17. November 2024 um 18:02:05 Uhr:
Natürlich kann er jetzt die die 405,- € (500,- € - 19%) von der Versicherung nehmen und davon die Smart-Reparatur durchführen lassen.
Uwe
Die Prozentrechnung über wir aber noch ein bißchen....
Was mir noch einfällt, da der Gegner eine alte nahezu wertlose Karre fährt und nun versucht die Schuld komplett auf den Te zu schieben... durchaus der eigenen Haftpflicht mitteilen, eigene Anwalt wär natürlich besser .. das es sich durchaus um Versicherungsbetrug handeln könnte, die haben dann mehr möglichkeiten rauszufinden ob der Gegner öfters aufgefallen ist... möglicherweise sieht der gegner jetzt auch seine Chanche die eigene olle Karre zu versielbern ... fiktive Schadenauszahlung, Pauschalen, Nutzungsausfall das kann sich gut summieren ...
Deshalb würde ich mich nicht an den ~400 EURO die im Raum stehen orientieren ... und ob man bei einem fast Neuwagen sich mit smartrepair zufrieden gibt, ohne Gutachten (Was beim späteren verkauf wichtig wär, weil Unfallwagen ist es jetzt nun auch) ?, ohne Nutzungsausfall/Mietwagen, Wertminderung u.s.w.? da sehe ich deutlich höhere Summen ... außerdem kann man sonst Probleme bei einem weiteren zukünftige Schaden an gleicher Stelle bekommen, wenn Vorschaden existiert und man kaum nachweisen kann was da wirklich war...
Und ich bleibe dabei der Rat mit dem Anwalt ist hier Gold wert ... weil offensichtlich legt der Gegner es drauf an, was ist wen der jetzt das große Programm mit eigenem Gutachter + Anwalt startet .. möchte der Te das dann weiter alleine mit den Versicherungen als Laie klären .. viel Erfolg wünsche ich ...
Zitat:
@nogel schrieb am 17. November 2024 um 18:22:33 Uhr:
Die Prozentrechnung über wir aber noch ein bißchen....
Ja, sind 420,- €. Übung jetzt bestanden.
Ich vermute allerdings, dass ca. 50% der Leser hier nicht verstehen, warum 405,- € falsch und 420,- € richtig sind.
Gruß
Uwe
Zitat:
@tartra schrieb am 17. Nov. 2024 um 18:26:32 Uhr:
da der Gegner eine alte nahezu wertlose Karre fährt und nun versucht die Schuld komplett auf den Te zu schieben...
Sollte es hart auf hart kommen, in das die Sache vor Gericht landet, wer weiß, ob der Unfallverursacher (laut Schilderung der TE), mitziehen würde?
Weiß man nicht ... persönlich würde ich von ausgehen.
Das sehe ich wie @Uwe Mettmann .. der Gegner weiß scheinbar ganz genau wie der Hase läuft und versucht alles zu seinem Vorteil zu drehen .. würde dem auch keinen mm trauen...schon garnicht versuchen mit dem Kontakt aufzunehmen... das birgt nur das Riskio das der Te ins Fettnäppchen tritt... wie auch immer...
"Ich vermute allerdings, dass ca. 50% der Leser hier nicht verstehen, warum 405,- € falsch und 420,- € richtig sind."
Und das schreibt der Rechenkünstler @Uwe Mettmann
Zumal 420,- € auch falsch sind, wären 420,17 € zzgl. rund 12,50 € Kostenpauschale. Wobei ein Kostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt weit über 1.000,- € liegen dürfte. Ich erinnere mich an eine kleine Delle in meinem 7er, da wollte 2011/12 die BMW-Werkstatt bereits rund 1.600,- € haben, repariert in einer Fachlackiererei für 357,- €.
@Magnon_ : Vor Gericht und vor dem Standesamt wird am meisten gelogen...