erster Verkehrsunfall - Aussage gegen Aussage
Hallo zusammen,
ich hatte heute meinen allerersten Autounfall.
Ich war auf einer zweispurigen Straße und in einer Rechtskurve war ein Auto mit mir auf gleicher Höhe. Der Fahrer hat die Kurve zu weit genommen, sodass er mich am hinteren Radkasten getroffen hat.
Nach dem Anhalten war der Fahrer total freundlich, hat sich sofort entschuldigt und gesagt, dass er mich übersehen hätte. Er fragte noch, ob es für mich in Ordnung sei, wenn wir die Angelegenheit ohne die Polizei regeln. Da ich aber einen drei Monate alten Neuwagen fahre und eben noch nie einen Unfall hatte, habe ich die Beamten dazugerufen.
Und dann stellte er die Sachlage leider völlig anders dar. Ich hätte angeblich die Spur gewechselt ohne zu blinken und ihn dabei touchiert. Er schrie rum, bezeichnete mich als Lügner, wurde ausfallend und mehrfach von den Polizisten ermahnt. Das Verkehrskommisariat wird daher nun entscheiden, wer der Schuldige ist.
Habt ihr Tipps für mich, wie man hier am besten vorgeht? Ich habe zwar eine Rechtssschutzversicherung, dummerweise ist das Verkehrsrecht dabei aber nicht enthalten. Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?
148 Antworten
Zitat:
@Propolis schrieb am 16. November 2024 um 21:45:15 Uhr:
Doofe Frage: wenn es - wie hier - irgendwann und wahrscheinlich auf ein 50:50 oder eine andere Quote hinausläuft und der Schaden der TE angenommen so hoch wäre, dass sich die Inanspruchnahmen der VK lohnen würde, wäre es denn dann im Endeffekt nicht egal?
Höchstens, wenn keine Hochstufung der VK erfolgt, ansonsten:
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 15. November 2024 um 09:57:23 Uhr:
Der Lackierer meines Vertrauens hat für Smart Repair mal 300 bis 400 € angepeilt.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Propolis schrieb am 16. November 2024 um 21:45:15 Uhr:
Doofe Frage: wenn es - wie hier - irgendwann und wahrscheinlich auf ein 50:50 oder eine andere Quote hinausläuft und der Schaden der TE angenommen so hoch wäre, dass sich die Inanspruchnahmen der VK lohnen würde, wäre es denn dann im Endeffekt nicht egal? Wenn beide Versicherungen zahlen (müssen) wird doch auch jeder hochgestuft, unabhängig von der Quote der Schuld. Oder stehe ich auf dem Schlauch?Den Gerechtigkeitssinn, den man ggf. vertreten möchte, lasse ich mal außen vor.
Wenn die KH oder die VK eine Zahlung leistet, dann wird man zurückgestuft, ausgenommen es wäre möglich, dass man den Schaden entsprechend den AKB zurückkauft.
Zitat:
@Propolis schrieb am 16. November 2024 um 21:45:15 Uhr:
Wenn beide Versicherungen zahlen (müssen)
Die Versicherung des Unfallgegners wird eventuell erst mal gar nichts zahlen wollen. So lief es bei mir. Mein Unfallgegner hatte einen Spurwechselfehler begangen und seiner Versicherung gegenüber behauptet, daß er nicht schuld sei. Daraufhin hat die gegnerische Versicherung eine Regulierung abgelehnt.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 16. November 2024 um 22:04:24 Uhr:
Wenn die KH oder die VK eine Zahlung leistet, dann wird man zurückgestuft,[…]
Es gibt auch Tarife mit Rabattschutz.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@Propolis schrieb am 16. November 2024 um 21:45:15 Uhr:
Doofe Frage: wenn es - wie hier - irgendwann und wahrscheinlich auf ein 50:50 oder eine andere Quote hinausläuft und der Schaden der TE angenommen so hoch wäre, dass sich die Inanspruchnahmen der VK lohnen würde, wäre es denn dann im Endeffekt nicht egal?
Mit der Überlegung "der Gegner zahlt entsprechend seiner Quote, die VK den Rest" wäre es erstmal egal, ob die Quote nun 60:40, 50:50 oder 40:60 ist, richtig.
Erschwerend kommt allerdings zum Tragen, dass die VK nicht für den gleichen Schadenumfang leistet wie der Gegner. Ersatzfahrzeug/Nutzungsausfall, Wertminderung, Metamerieausgleich, Gutachter und Anwalt muss zwar der Gegner im Rahmen seiner Quote bezahlen, die VK aber nicht.
Hier kommt dann das Quotenvorrecht zum Tragen, und dann stellt sich am Ende die Frage, ob der Anteil des Gegners noch groß genug ist um die von der VK nicht ersetzten Kosten vollumfänglich abzudecken.
Zitat:
Wenn beide Versicherungen zahlen (müssen) wird doch auch jeder hochgestuft, unabhängig von der Quote der Schuld.
das ist richtig
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. November 2024 um 00:45:25 Uhr:
Bei der Dashcam zweifle ich für diesen Fall noch, wo der Anstoß hinten seitlich war...(auf die RSV kann man verzichten, wenn man flüssig genug ist um den Anwalt im Bedarfsfall aus der eigenen Tasche zu bezahlen)
Die Dashcam wäre hier hilfreich gewesen da das eigene Fahrverhalten, Spurwechwechsel ja/nein und Spurtreue zu sehen gewesen wäre.
Und bei den geringfügigen Beträgen die für eine Verkehrsrechtsschutz aufgerufen werden stellt sich die Frage, ob man die Prozesskosten auch aus der Barkasse bezahlen kann, nicht. Spätestens wennn es um Ansprüche zu Personenschäden geht bewertet man das neu.
Dem TE würde ich ggf. raten, mit anwaltlicher Hilfe 50% seines Schadens bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Die 50% dürfte er bekommen und dann sind auch seine Anwaltskosten abgedeckt. Auf den hälftigen Kosten des (Kurz)Gutachtens bleibt er sitzen.
Zitat:
@aditreiber schrieb am 16. November 2024 um 22:08:41 Uhr:
Die Versicherung des Unfallgegners wird eventuell erst mal gar nichts zahlen wollen.
Davon kann man ausgehen.
Umgekehrt wird das genauso sein, auch die Versicherung des TE wird nicht zahlen wollen aufgrund der Tatsache dass der Gegner den Beweis nicht antreten kann.
Vielleicht ist es klüger erst einmal abzuwarten ob der Gegner klagt.
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. November 2024 um 00:45:25 Uhr:
Bei der Dashcam zweifle ich für diesen Fall noch, wo der Anstoß hinten seitlich war...(auf die RSV kann man verzichten, wenn man flüssig genug ist um den Anwalt im Bedarfsfall aus der eigenen Tasche zu bezahlen)
Solange man sieht das man in der eigenen Spur war reicht das mit der Dashcam schon.
Also ich habe meiner Versicherung jetzt erstmal den Schaden und die Situation geschildert.
Dort bestand die Möglichkeit, ob man den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen möchte oder erstmal nur vormerken will. Habe mich für die zweite Option entschieden. Ich hoffe das war richtig?
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 16. November 2024 um 22:21:33 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 16. November 2024 um 22:04:24 Uhr:
Wenn die KH oder die VK eine Zahlung leistet, dann wird man zurückgestuft,[…]
Es gibt auch Tarife mit Rabattschutz.
funktioniert solange Du die VS nicht wechselt, ansonsten holt Dich die Vergangenheit bei der nächsten Versicherung ein.
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 17. November 2024 um 11:18:14 Uhr:
... Habe mich für die zweite Option entschieden. Ich hoffe das war richtig?
Das geht nicht gut für dich aus, wenn du das selber durchziehst und etliches auf Hoffnung beruht ...
Die Situation ist verzwickt, ohne Rechtsschutz, eine anwaltliche Erstberatung würde ich dir trotzdem empfehlen, dort kann dir gesagt werden, was im worstcase Fall für Kosten auf dich zukommen könnten, wenn du die Sache an einem Anwalt delegierst, bzw. wo auch deine Chanchen liegen das es für dich gut ausgeht...
Das ist echt kein Gebiet für den juristischen Laien, da werden regelmäßig Leute die 100% unschuldig sind von Versicherungen nicht so entschädigt wie es ihnen eigentlich zustehen würde ... nur weil sie versuchen alleine den Haftpflichfall zu regeln......
Jetzt wurden 4 Seiten mit mehr oder weniger wertvollem Inhalt gefüllt.
Aber letztlich war bereits die allererste Antwort richtig und ausreichend:
Zitat:
@nogel schrieb am 15. November 2024 um 00:25:35 Uhr:
Ich würde in jedem Fall beim Anwalt eine Erstberatung in Anspruch nehmen, das ist nicht so teuer und er als Profi kann den Ausgang am besten beurteilen.