Erster Unfallschaden, wie nun weiter vorgehen ?
Hallo zusammen
Am 23.7.15 hatte ich meinen ersten Unfall, an diesem war ich jedoch nicht Schuld.
Am 25.7.15 kam dann ein Gutachter um den Schaden zu Begutachten.
Am 29.7.15 Erhielt ich dann eine Kopie des Gutachtens, wo an die gegnerische Versicherung geschickt wurde.
Darin Stand folgendes:
Totalschaden
Reparaturkosten inkl. MwSt.: 2375,05€
-------
Wiederbeschaffungswert: 1380€
Restwert: 250€
______________________
Summe (Totalschadenabrechnung): 1130€
Nun erhielt ich Heute von der gegnerischen Versicherung ein Schreiben worin folgendes Stand:
"die Überprüfung des Restwertes von 250€ aus dem uns übersandten Gutachten ergab, dass auf dem Markt für Unfallfahrzeuge ein höherer Wert erzielt werden kann.
Dieser Wert beträgt nach beiligendem Kaufangebot 300€ inkl. MwSt.
Bitte setzen Sie sich mit dem Aufkäufer unverzüglich in Verbindung, wenn Sie das Fahrzeug zu dem genannten Wert nicht anderweitig veräußern können."
Was soll das ? Ich möchte meinen Wagen behalten, da er noch Fahrbereit ist.
Ich weis auch nicht, wie man nun genau vorgehen muss ? Deshalb Frage ich hier nach
Über eure Hilfe würde ich mich freuen
Danke im Vorraus
Beste Antwort im Thema
@Ironfists
Hör auf dich mit der Versicherung selbst herumzuschlagen, nimm dir einen Anwalt und lass den das regeln. Wenn du keinen Anwalt kennst, lass dir einen in deiner Nähe vom ADAC empfehlen.
Den Anwalt bezahlt die generische versicherung auch.
Dass die Versicherung das exakt so haben möchte erkennt man an dem Versuch, dir unrechtmäßig 50 EUR vorzuenthalten. Und wer weiß, auf welche Ideen die noch alles kommen.
Der Anwalt berät dich ggf. auch hinsichtlich Nutzungsasfall und macht diesen geltend.
40 Antworten
Den ganzen Aufwand, den du hier betrieben hast um dich zu informieren, hättest du dir sparen können, wenn du gleich zu einem Rechtsanwalt gegangen wärst.
Der hätte alles für dich erledigt, fiktiv mit der Versicherung abgerechnet, Nutzungsausfall und Auslagenpauschale geltend gemacht und du hättest deinen Schaden zügig ersetzt bekommen.
Voraussetzung: Der Unfallhergang war klar und es gibt keine Diskussion um eine Haftungsquote.
Dein Schreiben wird die Versicherung recht wenig jucken, die verfolgen Ihre eigene Strategie und haben damit gegenüber Laien meist Erfolg.
Vielleicht noch ergänzend, du kannst dir auch jetzt immer noch einen Anwalt suchen, der sich deiner Unfallsache annimmt und die Sache mit der gegnerischen Versicherung für dich klärt.
Zitat:
@Unfallfuchs.com schrieb am 6. August 2015 um 10:35:20 Uhr:
Der hätte alles für dich erledigt, fiktiv mit der Versicherung abgerechnet, Nutzungsausfall
Fiktiv mit Nutzungsausfall?
Muss ein guter Anwalt sein! 😉
Zitat:
@PaulPantherchen schrieb am 6. August 2015 um 10:52:35 Uhr:
Fiktiv mit Nutzungsausfall?Zitat:
@Unfallfuchs.com schrieb am 6. August 2015 um 10:35:20 Uhr:
Der hätte alles für dich erledigt, fiktiv mit der Versicherung abgerechnet, NutzungsausfallMuss ein guter Anwalt sein! 😉
Kurz alles überflogen und dann schneller geschrieben als gedacht 😁
Mich würde es auch ärgern, wenn die Versicherung nicht besseres zu tun hätte, als 50 € zu kürzen.
Den Aufwand, mit Einschaltung eines Rechtsanwalts und ggf. Gericht, würde ich mir dafür aber trotzdem nicht antun.
Das steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand.
Vielleicht gibt es bei der Versicherung ja auch einen Sachbearbeiter, der das so sieht und einlenkt.
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Geht ja nicht nur um die 50 EUR, sondern auch den Aufwand.
Der Anwalt wickelt ja den gesamten Schaden ab und Ironfists muss sich nicht mehr damit rumschlagen.
Mir ginge es dabei eher um den administrativen Aufwand, den er einfach abwälzen kann. Wegen 50 EUR würd ich auch nicht zum Anwalt gehen.
Zitat:
@Unfallfuchs.com schrieb am 6. August 2015 um 11:45:53 Uhr:
Wegen 50 EUR würd ich auch nicht zum Anwalt gehen.
Genau so funktioniert das System mit den rechtswidrigen Kürzungen. Nämlich wenn der Geschädigte uninformiert und/oder träge ist.
Was ist an der Kürzung rechtswidrig?
Welches Urteil gibts dazu?
z. B. das hier mehrfach angeführte BGH-Urteil.
So...letzte Woche Donnerstag, habe ich das oben genannte Schreiben (der Teil mit dem Rechtsanwalr wurde entfernt) per Fax an die gegnerische Versicherung geschickt. Und ihnen im Schreiben eine Frist bis zum 14.08.2015 gesetzt.
Heute habe ich einen Betrag von 1155€ von der Versicherung auf meinem Konto 🙂 Schreiben folgt noch von der Versicherung.
Ging doch alles recht flott und unkompliziert. 🙂
Freut mich für dich 🙂
Und die Moral von der Geschicht?
Schwanz einziehen lohnt nicht.