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Erster eigener Wagen - Frage wegen eVB - Kennzeichen

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 11:42

Guten Tag Liebe Motor-Talk Community,

vorerst: ich hoffe das die Frage im Richtigen Unterforum gestellt ist, falls nicht entschuldige ich mich.

Ich habe vor kurzen Interesse an einem Gebrauchtwagen (Hat noch TÜV bis 2021, ist Angemeldet) - es ist auch alles schon geregelt - auch das ich ein Kennzeichen für die Übergabe mitbringen muss.

Hier stellt es sich das Problem, dass es sich um mein erstes eigenes Auto handelt und die KFZ-Finanzierung gerne mein Stiefvater übernehmen möchte - da es dann für mich kostengünstiger ist.

Mein Problem ist jetzt, (wenn ich nichts Falsch verstanden habe) das ich nicht an ein Kennzeichen komme, ohne eine eVB Nummer zu haben richtig? d.h. müsste ich meinen Stiefvater zum Kauf mitnehmen? da das Kennzeichen dann ja eigentlich auf seinen Namen läuft. Oder ist dieses Übertragbar?

Mit freundlichen Gruß

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Hat noch TÜV bis 2021, ist Angemeldet)

Neue Kennzeichen bekommst du nur, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.

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Wenn dein Stiefvater die Finanzierung übernimmt, wird das Fahrzeug ws. auch auf ihn zugelassen. Dazu braucht er eine EVB-Nummer, die bekommt er telefonisch (und meist in 1-2 Tage per Post) von seiner Versicherung. Um die Karre zulassen zu können, braucht ihr die EVB und den Brief (aka Zulassungescheinigung Teil 1), damit ab zur Zulassungsstelle. Den Brief müsst ihr euch halt schicken lassen.

Mit dem Kennzeichen dann zum Verkäufer....

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 31. Juli 2019 um 14:26:10 Uhr:

Wenn dein Stiefvater die Finanzierung übernimmt, wird das Fahrzeug ws. auch auf ihn zugelassen. Dazu braucht er eine EVB-Nummer, die bekommt er telefonisch (und meist in 1-2 Tage per Post) von seiner Versicherung. Um die Karre zulassen zu können, braucht ihr die EVB und den Brief (aka Zulassungescheinigung Teil 1), damit ab zur Zulassungsstelle. Den Brief müsst ihr euch halt schicken lassen.

Mit dem Kennzeichen dann zum Verkäufer....

Hallo,

heute ist ohnehin ein schei... Tag mit viel sinnlosem Ärger und Geplänkel um Nichts.

Daher mal auf gut Deutsch,lieber Evoque 2012: Du liegst aalglatt daneben.

Finanzierung eines KFZ hat nichts mit dessen Versicherung zu tun. Der TE schrieb nicht, dass sein Schwiegervater die Versicherung übernehmen möchte, sondern :"die KFZ-Finanzierung gerne mein Stiefvater übernehmen möchte - da es dann für mich kostengünstiger ist". Ist ja klar, wenn ein Anderer mein Auto bezahlt, fahre ich vielgünstiger!

Die EvB bekommt man immer nur elektronisch, egal ob am eigenen Pc, oder beim Vertreter im Büro.

Zusenden, wenn der Versicherer dies überhaupt (noch) - per DE-mail, SMS o. Fax- anbietet, dann oft gegen Gebühr, die im Vertrag verrechnet werden kann.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist die alte Zulassungskarte, der ehem. Fahrzeugbrief ist ZB Teil 2.

Wie die Sache mit dem Brief im Falle einer Finanzierung gehandhabt wird, entscheidet immer die Bank und ist keinesfalls als einheitliches Handeln anzusehen..

Ich wollte auch mal einen Maserati fahren, aber mein Schwiegervater war zu arm dafür!

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

Hat noch TÜV bis 2021, ist Angemeldet)

Neue Kennzeichen bekommst du nur, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.

@asphalthoppler Oops... das mit Teil 1 und 2 hab ich schlicht verwechselt....

Ich bin davon ausgegangen, dass der Stief- (nicht Schwieger-)vater aufgrund der Tatsache, dass es des TO erstes Auto ist, auch VN wird. Es sei denn, der TO will mit SFK0 einsteigen. Aber du hast natürlich grundsätzlich Recht, Versicherungsnehmer kann sein, wer will, eben auch der TO. Finanzierung, Zulassung und Versicherung haben nicht zwingend über ein und dieselbe Person zu erfolgen.

Den (ehemaligen) Brief brauchen die zwei aber in jedem Fall, um das Fahrzeug zuzulassen. Den müssten sie sich eben vorab vom Verkäufer zuschicken lassen. Bei der Frage, wie das dann mit der Finanzierung läuft, bin ich überfragt, ich habe noch nie ein Fahrzeug finanziert. Aber dahin ging ja auch die Frage nicht.

Übrigens hab ich gerade einen Neuwagen zugelassen. Die EVB-Nummer gab's telefonisch von meiner Versicherung und einen Tag später war das Schreiben da. Vielleicht handhabt das ja nur meine Versicherung so.

Dafür, dir den Tag mit meinen unbedachten Äusserungen so versaut zu haben, bitte ich um allfällige Vergebung.

Hier wird ein "Überführungskennzeichen" benötigt.

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 31. Juli 2019 um 17:12:22 Uhr:

Hier wird ein "Überführungskennzeichen" benötigt.

Wenn das Ziel unnötige Kosten sind, dann ja.

Wagen abmelden, Brief zuschicken lassen, anmelden... Mit den Kennzeichen hinfahren.

Ich geh auch mal davon aus, dass der Wagen auf den stiefvater zugelassen werden soll und das mit Finanzierung gemeint ist.

Zitat:

6

@evoque2012 schrieb am 31. Juli 2019 um 15:17:16 Uhr:

@asphalthoppler Oops... das mit Teil 1 und 2 hab ich schlicht verwechselt...

Dafür, dir den Tag mit meinen unbedachten Äusserungen so versaut zu haben, bitte ich um allfällige Vergebung.

Hallo,

nichts zu entschuldigen. Ich verlange Entschädigung... wie war das mit dem Maserati (und bitte kein Modellauto)!:);)

Nein, das mit dem "versauen" schaffen Andere viel besser und das auch noch live!

Freue mich ja nur, dass ich nicht der Einzige bin, der mal was verwechselt. Ansonsten passiert es immer mir!

EVB = elektronische Versicherungsbestätigung. Bei der Huk24 hast Du nicht mal eine Telephonnummer, unter der ein Nichtkunde irgendetwas anfordern könnte. Geht alles per Internet und klappt sogar ausgezeichnet und eine eVB ist in 2 Minuten im Postfach.

Egal, wie die Bezahlung erfolgt: Anzahlung gegen Tei 2 (Brief); Fahrzeug zulassen, mit amtl. Kennz. zum Händler, Restzahlung, Kennzeichen anbauen und Heimfahren.

Alles Andere ist teuer (Kurzzeitkennzeichen) oder sehr aufwändig (überführungskennzeichen).

Ablauf.

Auto auswählen, Kaufvertrag schließen, 10-20% Anzahlung leisten, ZB 2 (Brief) o. CoC... + akt. TÜV mitnehmen.

Daheim Versicherungsvergleich und Antrag bei einem Vers.Unternehmen (Angaben zum Fahrzeug lt ZB 2)

eVB anfordern und erhalten

Zur Zulassungsstelle gehen mit ZB 2, eVB, Personalausweis, TÜV- Bescheinigung und Geld.

Dann mit Papieren, Kennzeichen und viel Geld Fahrzeug abholen.

Bei einer Finanzierung ist es fast der gleiche Lauf, nur, dass anstelle der Anzahlung die Kreditzusage der Bank erfolgt. Natürlich muss man dann bei der Abholung auch keinen Geldkoffer mitbringen. Macht alles die Bank.. Alles schmerzfrei und in vielen kleinen Raten.:)

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 31. Juli 2019 um 19:25:55 Uhr:

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 31. Juli 2019 um 17:12:22 Uhr:

Hier wird ein "Überführungskennzeichen" benötigt.

Wenn das Ziel unnötige Kosten sind, dann ja.

Kurzzeitkennzeichen ist nicht zwangsläufig teuer und spart eben mitunter Zeit.

Ich hatte letzten Freitag mal wieder ein Auto in 400 km Entfernung abgeholt. EVB fürs Kurzzeitkennzeichen kam von meiner Versicherung, bei der der Wagen dann auch versichert wird, kostet nichts extra. Mit dieser EVB hatte der Händler dann ein Kurzzeitkennzeichen auf meinen Namen vor Ort anfertigen lassen. Berechnet hat er nichts dafür.

Also letztendlich Kurzzeitkennzeichen für lau und das Auto hatte ich eine Woche früher, als wenn ich mir den Brief hätte zusenden lassen.

XF-Coupe

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 31. Juli 2019 um 19:25:55 Uhr:

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 31. Juli 2019 um 17:12:22 Uhr:

Hier wird ein "Überführungskennzeichen" benötigt.

Wenn das Ziel unnötige Kosten sind, dann ja.

Der TO schrieb doch ganz klar, dass der Wagen noch angemeldet ist und er zur Abholung ein Kennzeichen mitbringen soll. Und das kann dann nur ein Überführungskennzeichen sein.

Das ganze Thema "Wagen abmelden, Brief versenden, neu zulassen" stand doch hier überhaupt nicht zur Debatte.

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 1. August 2019 um 10:08:43 Uhr:

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 31. Juli 2019 um 19:25:55 Uhr:

 

Wenn das Ziel unnötige Kosten sind, dann ja.

Der TO schrieb doch ganz klar, dass der Wagen noch angemeldet ist und er zur Abholung ein Kennzeichen mitbringen soll. Und das kann dann nur ein Überführungskennzeichen sein.

Das ganze Thema "Wagen abmelden, Brief versenden, neu zulassen" stand doch hier überhaupt nicht zur Debatte.

Ich glaube, der TO hatte selbst keinen wirklichen Plan, was zu tun ist. Und zulassen muss er das Fahrzeug ja in jedem Fall. Dafür ist der Tip mit "Brief zuschicken" noch der günstigste. Aber Ü-Kennzeichen geht natürlich auch, dann muss halt vor Ort der Verkäufer schnell mit zur Zulassungsstelle.

Aber iwie kommt eh kein Feedback mehr. Vielleicht hat er es sich ja inzwischen anders überlegt....

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 1. August 2019 um 10:08:43 Uhr:

 

Der TO schrieb doch ganz klar, dass der Wagen noch angemeldet ist und er zur Abholung ein Kennzeichen mitbringen soll. Und das kann dann nur ein Überführungskennzeichen sein.

... aber man braucht ja mittlerweile auch für ein Kurzzeitkennzeichen den KFZ-Brief. Wie soll er also ein Kurzzeitkennzeichen bekommen, wenn er den Brief noch nicht hat?

XF-Coupe

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 1. August 2019 um 11:15:53 Uhr:

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 1. August 2019 um 10:08:43 Uhr:

 

Der TO schrieb doch ganz klar, dass der Wagen noch angemeldet ist und er zur Abholung ein Kennzeichen mitbringen soll. Und das kann dann nur ein Überführungskennzeichen sein.

... aber man braucht ja mittlerweile auch für ein Kurzzeitkennzeichen den KFZ-Brief. Wie soll er also ein Kurzzeitkennzeichen bekommen, wenn er den Brief noch nicht hat?

XF-Coupe

Sorry, das wusste ich nicht.

Leute ... laßt den TE doch jetzt mal zu Wort kommen, ehe hier immer weiter spekuliert wird. Der gute Mensch bekommt beim Lesen (falls er es überhaupt liest) ja einen Drehschwindel.

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