Erste Inspektion - die wurde dann richtig teuer
Hallo zusammen,
tja, gestern habe ich mein Baby zuer ersten 30K-Inspektion gegeben und bekomme nachmittags einen Anruf:
Ein Mitarbeiter hatte meinen Wagen zur Waesche vor der Waschhalle geparkt - dummerweise stand dort ein Q7 drin, der Mitarbeiter, der den Panzer rueckwaerts rausfuhr, hatte wohl Tomaten auf den Ohren (ein Q7 hat m.W. Parkhilfe) - wie auch immer:
Er ist im Schrittempo mir vorne links draufgerauscht.
Hingefahren, Schaden:
- Stossfaenger an 2 Stellen leicht gerissen
- Scheinwerfer leicht eingedrueckt, dadurch
- Kotfluegel leicht eingedrueckt
Ich koennte kotzen!!
Ein Mitarbeiter des Freundlichen erzaehlte mir, das man zunaechst der Meinung war, mit einem neuen Stossfaenger "hinzukommen", bis dann der Karosseriemeister sein Veto eingelegt hat & meinte, da muesse zunaechst mal ein Sachverstaendiger ran.
Wir haben ihnen dann mitgeteilt, dass wir einen eigenen Sachverstaendigen stellen.
Gluecklicherweise ist meine Suesse Anwaeltin, so dass wir hier recht schnell einen kompetenten SV an der Hand hatten.
Aber jetzt kommt der Hammer:
Wir haben uns dann heute mit dem Betriebsleiter getroffen und gemeinsam auf den SV gewartet und das weitere Vorgehen besprochen.
Er (der BL) meinte dann, dass das ueber die Obhutsversicherung abgewickelt wuerde. Meine Suesse meinte dann, dass er uns doch auch bitte den Haftpflichtversicherer des Unfallgegeners nennen moechte, damit wir,falls es mit der Versicherung des Haendlers Probleme gaebe, wir unsere Ansprueche dann dort stellen koennen.
Darauf meinte der BL, dass es sich um ein nicht zugelassenes Eigen-KFZ gehandelt habe, ausserdem waere dafuer eine KFZ-Haftpflicht eh nicht zustaendig.
Wir haben dann mal kurz durchblicken lassen, dass ich bei einer Rueckversicherung taetig bin & meine Suesse Anwaeltin ist & ihm mal kurz die Rechtslage erklaert: Weiterhin habe ich ihm mitgeteilt, dass mir seine Mitarbeiter gestern erzaehlt haetten, dass es sich bei dem Q7 um ein Kundenfahrzeug gehandelt habe...
Darauf meinte der BL, er muesse das nochmals ueberpruefen...
Ergebnis war, dass es sich um einen zugelassenen Leasingruecklaeufer eines Kunden handelte, bei dem ein Heckschaden instandgesetzt worden ist (scheint beim Q7 eine empfindliche Stelle zu sein *huestel*)
Der SV kam dann an, machte ein paar Fotos und meinte dann zum BL, er kaeme dann nochmal wieder, wenn sie meinen Wagen vorne zerlegt haetten (Demontage Stossfaenger, Scheinwerfer, Kotfluegel...), um den Schaden dann genau zu begutachten - dem BL entgleisten daraufhin dann ein wenig die Gesichtszuege... 🙂
Immerhin habe ich einen vergleichbaren A4 als Leihwagen bekommen, keine SB im Schadenfall und unbegrenzte Kilometer - das war wirklich nett. Und natuerlich haben sie sich auch entschuldigt etc.
Jedoch:
Als meine Suesse dann den Unfallgegener heute (merke: der Unfall war gestern...) angerufen hat und ihn um die Angabe seines Haftpflichtversicherers bat, wusste der noch nichts von seinem Glueck - im Nachhinein hat sich dann herausgestellt, dass mein Freundlicher ihm 5 Minuten vor dem Telefonat mit meiner Suessen auf seine Voicebox gesprochen hat und ihm sie Sache mitgeteilt hat..
Tja, soviel zu Premium-Marken...
Ich muss sagen, ich bin dort schon seit Jahren Kunde, vormals mit einem Golf, meine Suesse hat Ihr A4-Cabrio dort regelmaessig in der Inspektion, und wir waren bisher auch immer sehr zufrieden.
Aber diese Geschichte hat fuer mich dann doch einen leichten Beigeschmack:
Ich frage mich, wie die Geschichte wohl abgelaufen waere, wenn einem nichts-ahnenden Kunden ohne anwaltlichen Beistand in der Familie die gleiche Sache passiert waere?
Erste Abschaetzung vom Sachverstandigen uebrigens:
- neuer Stossfaenger
- neuer Kotfluegel
- lackieren der o.a. Teile
- beilackieren der Tuer, um den Farbverlauf anzugleichen
- neuer Scheinwerfer
- evtl. weitere Massnahmen, falls sich nach Begutachtung des zerlegten Fahrzeugs weitere Schaeden zeigen
Prost Mahlzeit!
Gregor
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 2xtreme4u
...Auch die Aussage des BL, dass die KFZ-Haftpflicht des Q7 dafuer nicht zustaendig waere, ist def. falsch - ergibt sich aus dem PflVersG.
...
Hallo,
damit hätte ich als Q7-Eigner aber ein Problem: Da zerknüllt mir so ein Dödel mein Auto und ein Anderes und ich bzw. meine Haftpflichtversicherung darf dann dafür bezahlen und stuft mich zur Belohnung dann auch noch hoch ? Womöglich auch noch die Kasko ?
Wenn ich ausdrücklich mein Auto verliehen hätte oder jemand mit einer Fahrt beauftragt hätte - ganz klar. Aber so ?
Das wäre ja dann ein Freifahrschein für irgendwelche "Werkstattraudies", nach dem Motto: Muß doch eh der Kunde zahlen.
Nach meiner Ansicht müßte beide Schäden die Werkstatt-Haftpflicht bezahlen, die sind ja auch die primären Verursacher.
Halt uns mal auf dem Laufenden, was da endgültig herauskommt.
Grüße,
Frank
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 2xtreme4u
...Auch die Aussage des BL, dass die KFZ-Haftpflicht des Q7 dafuer nicht zustaendig waere, ist def. falsch - ergibt sich aus dem PflVersG.
...
Hallo,
damit hätte ich als Q7-Eigner aber ein Problem: Da zerknüllt mir so ein Dödel mein Auto und ein Anderes und ich bzw. meine Haftpflichtversicherung darf dann dafür bezahlen und stuft mich zur Belohnung dann auch noch hoch ? Womöglich auch noch die Kasko ?
Wenn ich ausdrücklich mein Auto verliehen hätte oder jemand mit einer Fahrt beauftragt hätte - ganz klar. Aber so ?
Das wäre ja dann ein Freifahrschein für irgendwelche "Werkstattraudies", nach dem Motto: Muß doch eh der Kunde zahlen.
Nach meiner Ansicht müßte beide Schäden die Werkstatt-Haftpflicht bezahlen, die sind ja auch die primären Verursacher.
Halt uns mal auf dem Laufenden, was da endgültig herauskommt.
Grüße,
Frank
So ungefähr richtig, ist ein Dreieckverhältnis, sogenannte Drittschadensliquidation. Die HP vom Q7 wendet sich dann an die BetriebsHP des Händlers.
Das Ergebnis wird, rein auf dem Papier, ein fast kompletter Ausgleich des Schadens beim TE sein.
Zitat:
Original geschrieben von michael-altdorf
oh sorry,hab vergessen zu erwähnen das es ein neuwagen ist,aktueller km-stand:1266km und anzeige sagt: ölwechsel in 15tkm, service in 29tkm,bin langstreckenfahrer--jährl. ca 45-50tkmZitat:
Original geschrieben von Audifahrer-NRW
Hallo, was hast du denn für einen KM Stand aktuell und wann war der letzte service?
gruß
Der Ölwechsel kann variabel sein. Die meisten Langstreckenfahrer bringen es sogar auf 25.000 km bis zum ersten Ölwechsel. Der Service ist ja festgelegt nach 30.000 km, oder nach 24 Monate der Erstzulassung.
Gruß RC
Zitat:
Original geschrieben von fsiquattro
meine Haftpflichtversicherung darf dann dafür bezahlen und stuft mich zur Belohnung dann auch noch hoch ? Womöglich auch noch die Kasko ?
Nicht ganz.
Zunaechst hat die Haftpflicht des Q7 den Schaden erst einmal nicht aufgenommen, da sie zum Q7-Treiber meinten, das duerfte ueber die Obhuts-Haftpflicht des Freundlichen laufen.
Jedoch kann ich als Geschaedigter meine Ansprueche theoretisch auch dort stellen (falls wir mit dem Freundlichen nicht klarkommen, wovon ich aber nicht ausgehe).
In so einem Fall besteht fuer den Versicherungsnehmer jedoch die Moeglichkeite, den Schaden nach Abschluss zurueckzukaufen, um eine Hochstufung zu vermeiden. In so einem Fall koennte sich der Q7-Treiber die Kosten dann wieder vom Freundlichen zurueckholen.
Gruss
Gregor
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So, hier einmal ein paar Bilder vom Schaden - im Moment hoffe ich, den Wagen Mitter der Woche wieder zurueck zu bekommen.
Gruss
Gregor