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Erste-Hilfe-Material im Wagen

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Verbandskasten, der an Bord jedes Fahrzeuges sein muss. Ich habe selbst eine Ausbildung als Sanitäter und biete auch die Sanitätsdienstleistung neben anderen Dienstleistungen im Sicherheitsdienst gewerblich an. Hierfür habe ich mir einen Koffer zusammengestellt, der auf dem Verbandskasten nach DIN 13157 (Gewerbe) aufbaut (von einigen Verbänden sind mehr da, von anderen weniger) und durch sinnvolles Material erweitert wurde.

So befindet sich zusätzlich in dem Koffer z.B. ein Blutdruckmessgerät, ein Beatmungsbeutel (Combibag von Weinmann), ein Blutzuckermessgerät, Pulsoximeter, ein paar Splints, ein Stifneck und noch einiges mehr. In dem Koffer ist alles, was man so für die Erste-Hilfe brauchen kann, zusammengestellt nach meiner eigenen Erfahrung.

Jetzt hat mich neulich die Polizei angehalten. Die Herren wollten unter anderem auch den Verbandskasten und das Warndreieck sehen. Der Verbandskasten des Autos war bei mir halb leer, da ich die Sachen genutzt habe, um den Koffer wieder aufzufüllen. Und den Koffer wollten die Herren nicht als Verbandskasten anerkennen.

Auch meinen Hinweis auf den §35h Abs. 4, StVZO hat die Polizei ignoriert. Danach darf auch anderes Erste-Hilfe Material mitgeführt werden. Einer der Polizisten sagte mir dann, dass er z.B. mit einem Verbandskasten zurecht kommen würde. In meinem Koffer wüsste er jetzt aber nicht, wo was sei. (Genau in diesem Moment habe ich selbst an den Witz mit dem Arzt und dem Brötchen gedacht!)

Ende der Geschichte war eine Mängelkarte und eine mündliche Verwarnung. Ach ja, und die Sachen, die ich aus dem Verbandskasten rausgetan habe, durfte ich nicht wieder zurück in meinen Verbandskasten stecken.

Ich frage mich aber trotzdem, ob das so rechtens ist. Ich habe in dem Koffer tatsächlich erprobtes Material, mit dem man Erste-Hilfe leisten kann, im Gesamtwert von ca. 600€ und das soll den Anforderungen eines 0815 10€ Verbandskastens nicht genügen??

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40 Antworten

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. November 2014 um 21:16:44 Uhr:

Das steht ebenfalls im §35h StVZO:

Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

Und ein verschließbarer Koffer erfüllt den Zweck nicht?

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 11. November 2014 um 13:02:34 Uhr:

@Handschweiß

coolooolllll

nen Wolf :D

hoffentlich bekommt der auch artgerechten Auslauf :D

Ist ein Münchner Vorstadt-Wolf geworden. In die Umweltzone darf (und will) er nicht. Ab und zu wird er mal in niederbayerischen Wäldern ausgeführt, auch ohne Leine. Vielleicht in naher Zukunft häufiger. Dann gehts ihm gut.

1. ist die Mängelkarte schon nicht rechtmässig, da die Polizisten problemlos vor Ort hätten überprüfen können, dass der vollständige equivalente Inhalt eines DIN-Verbandskastens vorhanden ist. Dass sie dazu zu faul waren oder sich nicht in der Lage sahen ist nicht das Problem des TE. Jeder Verstoß muss durch die Ordnungsmacht bewiesen werden, eine Behauptung reicht da nicht

2. hindert Dich niemand, mit dem großen Verbandskasten bei der Polizei vorzufahren und darauf hinzuweisen, dass der Inhalt die Gesetzesnorm vollständig erfüllt. Auch hier ist die Überprüfung Sache der Polizei, könnten sie ja machen

3. Ist Bürgernähe nun wirklich etwas Anderes und das wäre mir ein Schreiben an den oder einen Besuch beim Leiter der Polizeidienststelle wert

Zitat:

@1a2b3c schrieb am 11. November 2014 um 13:22:33 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. November 2014 um 21:16:44 Uhr:

Das steht ebenfalls im §35h StVZO:

Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

Und ein verschließbarer Koffer erfüllt den Zweck nicht?

Doch, sicher, ein kleiner Koffer geht auch. Wenn er zu groß ist, ist’s halt kein Behältnis fürs Material, sondern nur ein Behältnis, in dem das Material lose transportiert wird. Überspitzt gesagt könntest du den Inhalt in einen Container schmeißen, der ja auch ein Behältnis ist, das wird aber sicher nicht als "Verpackung" angesehen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 11. November 2014 um 15:48:08 Uhr:

Überspitzt gesagt könntest du den Inhalt in einen Container schmeißen, der ja auch ein Behältnis ist, das wird aber sicher nicht als "Verpackung" angesehen.

kräftig Luftpolsterfolie drumrum, dann passt das. Nur den Container immer mitschleppen ist irgendwie unpraktisch.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. November 2014 um 15:38:46 Uhr:

1. ist die Mängelkarte schon nicht rechtmässig, da die Polizisten problemlos vor Ort hätten überprüfen können, dass der vollständige equivalente Inhalt eines DIN-Verbandskastens vorhanden ist. Dass sie dazu zu faul waren oder sich nicht in der Lage sahen ist nicht das Problem des TE. Jeder Verstoß muss durch die Ordnungsmacht bewiesen werden, eine Behauptung reicht da nicht

Das siehst du denke ich falsch ;) Ob es der Polizei möglich ist, den Norminhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen, mag ich mal anzweifeln. Aber selbst wenn, in dem Fall ist es so, dass eben Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit vorliegen. Den Nachweis, dass alles ordnungsgemäß vorhanden ist, muss der TE führen.

Anderes Beispiel: nimm ein beliebiges Anbauteil mit einer Prüfnummer, die aus irgendeinem Grund nicht lesbar ist. Dann muss auch die Polizei nicht nachweisen, dass etwas damit nicht stimmt, sondern du bekommst eine Mängelkarte und kannst schauen, wie du den Nachweis führst, dass das Teil in Ordnung ist (TÜV, Hersteller, sonstwas).

Wegen sowas dann allerdings ein Fass aufzumachen, halte ich persönlich nicht für zielführend. Da leihe ich mir doch einfach nen vollständigen Kasten bei Frau/Mann/Bruder/Schwester/Kumpel/Arbeitskollege/sonstwem und zeige den vor. In dem Zusammenhang kann man ja dann nochmal freundlich darauf hinweisen, dass die Kollegen vielleicht ein wenig über das Ziel hinaus geschossen sind. Aber da ich bei der Kontrolle nicht dabei war, weiß ich auch nicht wie der Gesprächsverlauf war und vielleicht hatten die beiden ja auch Grund für die Ausstellung der Mängelkarte. Formell rechtmäßig ist sie nämlich auf jeden Fall.

@Tecci6N:

Habt Ihr auf den RTW eigentlich noch den Standard-PKW-Kasten?

Bei uns auf den Feuerwehrfahrzeugen (zumindest bei den 3 Wehren bei denen ich bis jetzt "gedient" habe, ist das so: Als "Einsatzausrüstung" der recht umfangreiche Notfallkoffer + noch irgendwo hinter dem Fahrersitz der Standard-Verbandskasten. Kontrolliert worden bin ich allerdings mit einem FW-Fahrzeug noch nie :D

Soweit ich weiß, ist auf den RTWs hier im Bereich immer noch diese Standardtasche von Mercedes mit dabei. Bei den Sprintern wird die ja recht platzsparend in der Tür untergebracht. Auf den Feuerwehrfahrzeugen gibt es sie auch noch, wobei da gab es aber bis vor ein paar Jahren noch einige Meinungsverschiedenheiten, wenn ich mich richtig erinnere. Bei uns werden auf jedem Fahrzeug San-Rucksäcke mitgeführt, die alle den DIN-Inhalt haben plus einige Besonderheiten, unterschieden nach Fahrzeugart. Insbesondere beim Rüstwagen schreibt ja die Norm eigentlich genauso den Kasten vor wie bei den Bussen auch. Aber auch da hat sich mittlerweile der Rucksack etabliert. Notfallkoffer haben wir keine, macht auch nur bedingt Sinn in meinen Augen (sowohl ausbildungstechnisch als auch standorttechnisch).

wenn der Gesetzgeber verlangt, Standard-Verbandskasten oder vergleichbar, wie soll ich denn den Nachweis führen wenn nicht mit meinem Koffer und einer Liste dort aufkreuzen und zeigen: "schaut mal, alles da"? Vielleicht können ja die Polizisten sogar bis drei zählen bei den Verbandspäckchen.

Und das Fass haben ja (unglaublich) hier die Polizisten aufgemacht. Andere hätten den TE vielleicht gelobt für sein Engagement.

@Kai R.: Vorschrift und Gesetz ist das eine, das wirkliche Leben manchmal was anderes. Ich mache dem TE keinen Vorwurf daraus, dass er mehr und meinetwegen auch sinnvolles Zeug dabei hat. Nur ist es halt so, dass man de facto eben den Inhalt nach DIN dabei haben muss. Ich sehe das so, dass es dem Standard-Polizisten nicht zwangsläufig gelingen muss, ALLES auf Vollzähligkeit zu überprüfen. Ob und wie weit man es dann treiben kann und will, hängt sicher a) vom Polizisten und dessen Einstellung sowie momentaner Laune ab, aber b) auch vom Kontrollierten. Und wenn halt die Konstellation passt, dann kommt eben auch mal eine Mängelkarte dabei rum. Die aber mMn relativ einfach auch wieder aus der Welt geschafft werden kann, das meine ich mit Fass aufmachen, einen Führungsdienstgrad würde ich persönlich mit so etwas nicht belästigen, ist mir meine Zeit zu schade...

ich sehe das so wie Du. Aber wenn er mir eine Mängelkarte schreibt muss er sich später auf der Wache auch die Mühe machen, das zu überprüfen. Und das geht halt nur mit einer Liste und zählen. Als Betroffener von soviel Kontrollwahn würde ich mir auch den Spaß machen und genau mit dem Gesetzestext und der Liste in der Hand bei ihm vorfahren. Gerne zeige ich ihm, dass das Material vorschriftsmäßig an Bord ist.

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